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Audi A5 Lichtschalter Led
Hallo
Eine (blöde?) frage -_-
Bis jetzt hatte ich immer auf automatisch meinen Lichtschalter.
Nun würde mich jetzt etwas interessieren, ist es erlaubt, wenn es noch nicht so dunkel ist (17-18 Uhr) nur mit Led zu fahren ? Klar Rücklichter sind eingeschaltet aber vorne z.b. nur mit Led fahren (ohne Standlichter) oder können sich andere Verkehrsteilnehmer daran "gestört fühlen"
Beste Antwort im Thema
Es gibt nichts peinlicheres/schlimmeres/nervenderes als wenn manche Spinner nur mit Tagfahrlicht/Standlicht zur Dämmerstunde rumfahren. Alle in einen Sack und draufschlagen - es trifft immer den Richtigen. Das Tagfahrlicht ist dafür da um unter Tags besser/früher wahrgenommen zu werden; das Standlicht erklärt sich ebenfalls von selbst.
Es wäre nicht das erste mal, dass ich auf der Landstraße überholen will und dann kommt aus irgendeinem Loch so ein popliger Polo mit Pappspoilern, der nur mit Standlicht rumfährt (Steigerung wäre dann: Standlicht + Nebelscheinwerfer). Alles Idioten.
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35 Antworten
Den Schalter hast Du in dem Moment auf "Standlicht" geschaltet.
Mit Standlicht darf man normalerweise nicht durch die Gegend fahren.
Zwar ist in dem Monent das TFL auf 50% gedimmt, würde aber trotzdem so nicht herum fahren,
gerade wenn es etwas dunkler werden sollte.
Kleiner Tip:
Wenn Du das TFL auf 100% haben möchtest und die RL trotzdem leuchten sollen, kann man das
per Codierung einstellen
Zitat:
Original geschrieben von Jonnyrobert
Mit Standlicht darf man normalerweise nicht durch die Gegend fahren.
zumindest solange nicht, wie Beleuchtungspflicht gilt ...
@all danke für die Antworten.
Ah shit
Es wäre so schön ...aber schade, muss ich wieder auf automatisch stellen -_-
Wie genau per Codierung einstellen ? würde ich gerne machen ..macht das eignetich jede Audi-Garage oder wie?
Du kannst Dich an einen VCDS User aus meiner Signatur bedienen.
Am A5 sind noch weitere schöne Dinge anpassbar
Ich habe gesehen es gibt sogar Kontaktpersonen für die Schweiz ....super
Gibt es eine Online-Liste oder so, was kann alles gemacht werden.
Danke
Stemei.de - zwar sind da einige fehler drin, zur groben Orientierung aber gar nicht schlecht!
Zitat:
Original geschrieben von Jonnyrobert
...
Wenn Du das TFL auf 100% haben möchtest und die RL trotzdem leuchten sollen, kann man das
per Codierung einstellen
Verhindert das nicht auch das die TFL beim Blinken gedimmt werden?
Kann man auch codieren
Es ist sogar bei Nässe verboten. Daher geht bei Regen auch immer das Abblendlicht mit an.
Steht aber alles in § 17 der StVo.
StVO § 17 Beleuchtung
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern,
sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen.
Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.
Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung
darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden.
Es ist rechtzeitig abzublenden,
wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt
oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert.
Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.
(2a) Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht
oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren.
Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern,
ist Abblendlicht einzuschalten.
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich,
dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren.
Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.
Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts
die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.
An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden.
Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden,
wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
(4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften
mit eigener Lichtquelle zu beleuchten.
Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es,
nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite
durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen;
eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug
auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht.
Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen,
mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und Anhänger
sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten
oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen.
Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können,
wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle,
einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke
dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.
(4a) Soweit bei Militärfahrzeugen von den allgemeinen Beleuchtungsvorschriften abgewichen wird,
sind gelb-rote retroreflektierende Warntafeln oder gleichwertige Absicherungsmittel zu verwenden.
Im übrigen können sie an diesen Fahrzeugen zusätzlich verwendet werden.
(5) Wer zu Fuß geht und einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen an Holmen oder Handfahrzeuge mitführt,
ist mindestens eine nach vorn und hinten gut sichtbare, nicht blendende Leuchte mit weißem Licht
auf der linken Seite anzubringen oder zu tragen.
(6) Suchscheinwerfer dürfen nur kurz und nicht zum Beleuchten der Fahrbahn benutzt werden.
Es gibt nichts peinlicheres/schlimmeres/nervenderes als wenn manche Spinner nur mit Tagfahrlicht/Standlicht zur Dämmerstunde rumfahren. Alle in einen Sack und draufschlagen - es trifft immer den Richtigen. Das Tagfahrlicht ist dafür da um unter Tags besser/früher wahrgenommen zu werden; das Standlicht erklärt sich ebenfalls von selbst.
Es wäre nicht das erste mal, dass ich auf der Landstraße überholen will und dann kommt aus irgendeinem Loch so ein popliger Polo mit Pappspoilern, der nur mit Standlicht rumfährt (Steigerung wäre dann: Standlicht + Nebelscheinwerfer). Alles Idioten.
Zitat:
Original geschrieben von Alpenkreisel
Es gibt nichts peinlicheres/schlimmeres/nervenderes als wenn manche Spinner nur mit Tagfahrlicht/Standlicht zur Dämmerstunde rumfahren. Alle in einen Sack und draufschlagen - es trifft immer den Richtigen. Das Tagfahrlicht ist dafür da um unter Tags besser/früher wahrgenommen zu werden; das Standlicht erklärt sich ebenfalls von selbst.
Es wäre nicht das erste mal, dass ich auf der Landstraße überholen will und dann kommt aus irgendeinem Loch so ein popliger Polo mit Pappspoilern, der nur mit Standlicht rumfährt (Steigerung wäre dann: Standlicht + Nebelscheinwerfer). Alles Idioten.
Naja..das Tagfahrlicht+Sandlicht ist beim A5 schon deutlich besser zu sehen als bei nem normalen Auto mit ner kleinen Birne drin. Ob da beim A5 noch zusätzlich die Xenons brennen oder nicht macht keinen großen Unterschied was die Sichtbarkeit angeht. Aber da muss jetzt denke ich keine Diskussion angefangen werden. Rechtlich wurde es auch geklärt.
back to topic:
Ich hab es so, dass ich im MMI die automatischen Umschaltung auf "spät" gestellt habe. Dadurch bleibt das TFL relativ lange ohne die Xenons an und sieht klasse aus
Aber die Umcodierung, dass die Rückleuchten dann auch hinten an sind ist echt eine Überlegung wert. Schon wegen der Tatsache, falls man mal vergisst bei Regen die Scheinwerfern anzumachen, da man es sonst auf "Auto" hat.
Zitat:
Original geschrieben von Att
Zitat:
Original geschrieben von Alpenkreisel
Es gibt nichts peinlicheres/schlimmeres/nervenderes als wenn manche Spinner nur mit Tagfahrlicht/Standlicht zur Dämmerstunde rumfahren. Alle in einen Sack und draufschlagen - es trifft immer den Richtigen. Das Tagfahrlicht ist dafür da um unter Tags besser/früher wahrgenommen zu werden; das Standlicht erklärt sich ebenfalls von selbst.
Es wäre nicht das erste mal, dass ich auf der Landstraße überholen will und dann kommt aus irgendeinem Loch so ein popliger Polo mit Pappspoilern, der nur mit Standlicht rumfährt (Steigerung wäre dann: Standlicht + Nebelscheinwerfer). Alles Idioten.
Naja..das Tagfahrlicht+Sandlicht ist beim A5 schon deutlich besser zu sehen als bei nem normalen Auto mit ner kleinen Birne drin. Ob da beim A5 noch zusätzlich die Xenons brennen oder nicht macht keinen großen Unterschied was die Sichtbarkeit angeht. Aber da muss jetzt denke ich keine Diskussion angefangen werden. Rechtlich wurde es auch geklärt.
back to topic:
Ich hab es so, dass ich im MMI die automatischen Umschaltung auf "spät" gestellt habe. Dadurch bleibt das TFL relativ lange ohne die Xenons an und sieht klasse aus
Aber die Umcodierung, dass die Rückleuchten dann auch hinten an sind ist echt eine Überlegung wert. Schon wegen der Tatsache, falls man mal vergisst bei Regen die Scheinwerfern anzumachen, da man es sonst auf "Auto" hat.
Ich hab im MMI auch auf "spät" gestellt. Scheint ganz ok zu sein.
Was mich allerding noch verwirrt, ist die originale Codierung vom TFL. Also im Hellen scheint es immer gedimmt zu sein, es sei denn man stellt auf "0"... Abends ist es auch auf "AUTO" sehr hell. Und der Blinker dimmt es nochmals. Also gibt es frei Helligjkeitsstufen?
Korrigiert mich, falls ich mich irre...
Ist es nun möglich, das TFL immer auf volle Helligkeit (im "AUTO"-Modus) zu codieren, ausgenommen beim Blinken? Und ist das erlaubt?
Zitat:
Original geschrieben von Alpenkreisel
Es gibt nichts peinlicheres/schlimmeres/nervenderes als wenn manche Spinner nur mit Tagfahrlicht/Standlicht zur Dämmerstunde rumfahren. Alle in einen Sack und draufschlagen - es trifft immer den Richtigen. Das Tagfahrlicht ist dafür da um unter Tags besser/früher wahrgenommen zu werden; das Standlicht erklärt sich ebenfalls von selbst.
Es wäre nicht das erste mal, dass ich auf der Landstraße überholen will und dann kommt aus irgendeinem Loch so ein popliger Polo mit Pappspoilern, der nur mit Standlicht rumfährt (Steigerung wäre dann: Standlicht + Nebelscheinwerfer). Alles Idioten.
Ein Audi und ein Polo....das sind aber zwei Paar Schuhe, es ist nicht vergleichbar das Tagfahrlicht von einem Audi und einem Polo.