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Audi Gebrauchtwagengarantie Plus bei eigenem Bremsenwechsel

Themenstarteram 16. April 2015 um 11:05

Hallo Zusammen, hoffe ich bin hier in der Section richtig, ansonsten bitte verschieben!

habe ein Fahrzeug mit Audi Gebrauchtwagengarantie Plus. Hierzu muss man ja Service/Inspektion (Reparatur auch?) in einer VW-Werkstatt machen lassen damit die Garantie bestehen bleibt.

Ich habe demnächst wieder einen Service-Check bei so einer Werkstatt und weiss bereits, dass die Bremsen (Scheiben und Belege) neu gemacht werden müssen. Wenn die also den Check durchführen und sagen, dass die Bremsen neugemacht werden müssen, muss ich dann zwingend das bei Ihnen (oder einer VW-Partnerwerkstatt) machen oder kann ich die selbst wechseln ohne das dabei meine Gebrauchtwagengarantie Plus damit erlischt.

Oder wäre es nun ratsam die bremsen vor der Inspektion zu wechseln damit das Thema erst gar nicht auftritt. Hoffe ihr wisst was ich meine!

Bremsen selbst machen = Garantie weg?

Bremsen bei VW-Werkstatt machen lassen = Garantie bleibt?

Besten Dank für Eure Hilfe!

Beste Antwort im Thema

Dann einfach mal ohne Juristendeutsch: Die Garantie ist weg für Schäden die wegen schlechter Arbeit deines Freundes auftreten.

Ein Motorschaden z.B. hätte nichts mit den Bremsen zu tun, wäre also weiterhin von der Gebrauchtwagengarantie gedeckt.

Gruß

Peter

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Warum schaust du denn nicht in das Heftchen der Garantie?

Da hast du ganz sicher die Antwort auf deine Frage drin!

Ich persönlich würde die Bremse schon vor dem Check wechseln...

Aber auch dann kann es sein das die das bemerken und die Garantie verweigern sofern später was an/um die Bremsen defekt ist.

am 16. April 2015 um 13:30

Zitat:

@howhardgerrard schrieb am 16. April 2015 um 13:05:44 Uhr:

Hallo Zusammen, hoffe ich bin hier in der Section richtig, ansonsten bitte verschieben!

habe ein Fahrzeug mit Audi Gebrauchtwagengarantie Plus. Hierzu muss man ja Service/Inspektion (Reparatur auch?) in einer VW-Werkstatt machen lassen damit die Garantie bestehen bleibt.

Ich habe demnächst wieder einen Service-Check bei so einer Werkstatt und weiss bereits, dass die Bremsen (Scheiben und Belege) neu gemacht werden müssen. Wenn die also den Check durchführen und sagen, dass die Bremsen neugemacht werden müssen, muss ich dann zwingend das bei Ihnen (oder einer VW-Partnerwerkstatt) machen oder kann ich die selbst wechseln ohne das dabei meine Gebrauchtwagengarantie Plus damit erlischt.

Oder wäre es nun ratsam die bremsen vor der Inspektion zu wechseln damit das Thema erst gar nicht auftritt. Hoffe ihr wisst was ich meine!

Bremsen selbst machen = Garantie weg?

Bremsen bei VW-Werkstatt machen lassen = Garantie bleibt?

Besten Dank für Eure Hilfe!

Solche Sachen lässt man in einer kleinen Werkstatt machen und zwar bevor der KD bei VW oder AUDI ansteht. Wenn es eine Fachwerkstatt macht geht auch die Garantie nicht verloren. Evtl. wollen die eine Rechnung ( im Schadensfall), von der Werkstatt sehen ist aber dann ja kein Problem. Genau so kannst Du das Motorenöl zum KD mit bringen -muss halt den Anforderungen des Herstellers entsprechen-.

am 16. April 2015 um 13:32

Zitat:

@Chris492 schrieb am 16. April 2015 um 13:53:39 Uhr:

Warum schaust du denn nicht in das Heftchen der Garantie?

Da hast du ganz sicher die Antwort auf deine Frage drin!

Ich persönlich würde die Bremse schon vor dem Check wechseln...

Aber auch dann kann es sein das die das bemerken und die Garantie verweigern sofern später was an/um die Bremsen defekt ist.

Wenn es in einer Fachwerkstatt gemacht wird können und dürfen sie die Garantie nicht verweigern. Selbst beim KD bist du nicht verpflichtet dort hin zu gehen.

am 16. April 2015 um 13:36

Ob und in welchem Umfang die Garantie/Versicherungsleistung erlischt hängt davon ab, was vertraglich geregelt ist und ob es sich bei Gebrauchtwagengarantie um einen Garantievertrag oder Versicherungsvertrag handelt. Dies erkennst Du u.a. daran, ob MwSt. oder Versicherungsteuer (VSt.) in dem zu zahlenden Beitrag ausgewiesen ist.

Regelmäßig handelt es sich bei Verträgen des VAG-Konzerns um Versicherungsverträge (Risikoträger ist die Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig).

Dies implizit (§28 III VVG) - unbeachtet der fortlaufenden Rechtsprechung - dass bei vertragswidriger Reparatur in einer Nicht-VAG-Werkstatt maximal ein Schaden, der in Verbindung mit "dem Reparierten" steht, abgelehnt werden könnte.

Der der Rechtsrahmen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sieht eine (anteilige) Leistungsfreiheit nur dann vor, wenn Kausalität zwischen einer Verletzung einer vertraglich vereinbarten Obliegenheit (Fahrzeug zum Service/Reparatur in VAG-Werkstatt) und einem Schaden besteht.

Es stellt sich die Frage, ob man für 100-200€ Ersparnis sich einer nervenraubende Diskussion und einem Prozessrisiko aussetzen will, wenn VW bzw. Audi sich danach sturr stellt.

Gruß

Themenstarteram 16. April 2015 um 14:12

also ich würde es bei einem Freund (privat) machen lassen, keine Rechnung!

Also ich weiss jetzt immernoch nicht ob ich das so machen kann ohne das die Garantie weg ist :)

Wie gesagt... im Garantieheft steht doch alles... :rolleyes:

Dann einfach mal ohne Juristendeutsch: Die Garantie ist weg für Schäden die wegen schlechter Arbeit deines Freundes auftreten.

Ein Motorschaden z.B. hätte nichts mit den Bremsen zu tun, wäre also weiterhin von der Gebrauchtwagengarantie gedeckt.

Gruß

Peter

am 16. April 2015 um 17:23

spielst Du auf mich an :-)

ich begründe halt gerne und oftmals ist (nicht nur im Bereich Versicherung) die Begründung in unserem Rechtssystem wieder zu finden :-)

Pauschal hast Du Recht, ich würde ab ein wenig tiefer gehen wollen.

Die Kausalität, die für eine Ablehnung eines Schadens notwendig ist, muss der Versicherer beweisen. Die Beweislast obliegt also dem Versicherer.

Weißt er nach, dass an Bauteil X des Fahrzeuges gearbeitet wurde, ist maximal ein Anfangsverdacht gegeben. Er kann also nicht ablehnen mit der Begründung, dass Du Bremsen selber gewechselt hast.

Es muss vielmehr nicht nur nachweisen,

  • dass nicht sach- und fachgerecht gearbeitet wurde,
  • sondern eben auch, dass dadurch ein Schaden entstanden ist, der dem geltend gemachten Schaden entspricht oder diesen verursacht hat.

Leider bin ich kein Techniker, so dass mir ein Beispiel nun schwer fällt, daher kann ich es nur so abstrakt beschreiben.

Vielleicht kann jemand ja in ein technisches Beispiel übersetzen :-)

Logo, du warst gemeint - aber nicht als Vorwurf oder Kritik. Deine Ausführungen waren ja 100 % richtig, sind aber leider vom TE nicht verstanden worden. Daher meine "Übersetzung".

Der Ausfall des ABS-Systems könnte z.B. durch einen fehlerhaften Einbau von Bremsscheiben/Klötzen verursacht werden. Es können falsche, nicht zugelassene Klötze, eine falsche Scheibe verbaut werden. Soll ja Leute geben, die auch diese sicherheitsrelevanten Teile ausschließlich nach dem Preis im Internet bestellen und dann irgendwelche Plagiate erhalten.

Mit etwas Sorgfalt und dem Kauf beim seriösen Fachhandel sollte ein Fachmann da keine Fehler machen. Ich bin auch kein Techniker, habe aber sowohl beim Auto wie auch beim Motorrad Bremsbeläge und -scheiben, Bremszylinder bei einer Trommelbremse, Ventilschaftdichtungen, Bremskraftverstärker usw. gewechselt. Ist bei älteren Fahrzeugen recht einfach; nur die neuen, die mit möglichst viel Elektronik, sind etwas komplizierter. Manchmal ist auch Spezialwerkzeug nötig. Aber das muss halt jeder für sich selbst entscheiden.

Nur eines würde ich persönlich niemals machen: Einen Freund, der nicht vom Fach ist, das erledigen lassen. Geht was schief, was dann? Mir hat der Mitarbeiter eines Freundes (Kfz.-Meister mit eigener Werkstatt) beim Reifenaufziehen mal eine Alufelge ruiniert. Soll ich jetzt deshalb ihm die Freundschaft kündigen und eine neue Felge verlangen? Gute Freunde sind selten, Alufelgen kriege ich an jeder Straßenecke.

Gruß

Peter

Zitat:

@howhardgerrard schrieb am 16. April 2015 um 16:12:00 Uhr:

also ich würde es bei einem Freund (privat) machen lassen, keine Rechnung!

Also ich weiss jetzt immernoch nicht ob ich das so machen kann ohne das die Garantie weg ist :)

Einfach genau den Text hier rauskopieren und als E-Mail an den Garantiegeber schicken.

Dann weißt du bescheid.

Also ich habe mir 2004 meinen ersten Neuwagen gegönnt und wohl auch den letzten und da war diese Sache auch ein Thema! Habe einen sehr guten Kontakt zum Service-Berater und der meinte damals das Bremsen eh von Garantie ausgeschlossen sind da eh Verschleißteile und es kein Problem wäre wenn ich die allein mache! Ich würde die Bremsen vorab machen und fertsch! Wenn einer fragt waren sie halt platt und mußten gemacht werden und du warst halt grad deine Oma in Timm Buktu besuchen!

am 17. April 2015 um 7:26

Zitat:

@PeterBH schrieb am 16. April 2015 um 20:05:57 Uhr:

Logo, du warst gemeint - aber nicht als Vorwurf oder Kritik. Deine Ausführungen waren ja 100 % richtig, sind aber leider vom TE nicht verstanden worden. Daher meine "Übersetzung".

Der Ausfall des ABS-Systems könnte z.B. durch einen fehlerhaften Einbau von Bremsscheiben/Klötzen verursacht werden. Es können falsche, nicht zugelassene Klötze, eine falsche Scheibe verbaut werden. Soll ja Leute geben, die auch diese sicherheitsrelevanten Teile ausschließlich nach dem Preis im Internet bestellen und dann irgendwelche Plagiate erhalten.

Mit etwas Sorgfalt und dem Kauf beim seriösen Fachhandel sollte ein Fachmann da keine Fehler machen. Ich bin auch kein Techniker, habe aber sowohl beim Auto wie auch beim Motorrad Bremsbeläge und -scheiben, Bremszylinder bei einer Trommelbremse, Ventilschaftdichtungen, Bremskraftverstärker usw. gewechselt. Ist bei älteren Fahrzeugen recht einfach; nur die neuen, die mit möglichst viel Elektronik, sind etwas komplizierter. Manchmal ist auch Spezialwerkzeug nötig. Aber das muss halt jeder für sich selbst entscheiden.

Nur eines würde ich persönlich niemals machen: Einen Freund, der nicht vom Fach ist, das erledigen lassen. Geht was schief, was dann? Mir hat der Mitarbeiter eines Freundes (Kfz.-Meister mit eigener Werkstatt) beim Reifenaufziehen mal eine Alufelge ruiniert. Soll ich jetzt deshalb ihm die Freundschaft kündigen und eine neue Felge verlangen? Gute Freunde sind selten, Alufelgen kriege ich an jeder Straßenecke.

Gruß

Peter

Abgesehen davon hat er eine Betriebshaftpflicht und die kommt dafür auf.

Abgesehen davon hat er eine Betriebshaftpflicht und die kommt dafür auf.

@Schneefan

Super Idee, zahlt die auch Bearbeitungsschäden?

Und falls ja, wenn die kündigen viel Spaß beim Suchen einer neuen Versicherung.

am 17. April 2015 um 14:07

Zitat:

@schneefan schrieb am 17. April 2015 um 09:26:08 Uhr:

Zitat:

Abgesehen davon hat er eine Betriebshaftpflicht und die kommt dafür auf.

selbst wenn dies so wäre, bringt das dem TE nichts, weil sein Freund ohne Rechnung das Fahrzeug repariert.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Hauptsache mal was geschrieben....

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