Audi-Partner verkauft Fahrzeug mit Motorschaden
Hallo liebe Gemeinde.
Nach monatelanger Suche, habe ich Ende November endlich den S6 Avant V10 (mein erster Audi) gefunden, der uns von der Ausstattung her perfekt gefiel. Keine Sekunde zu spät, denn wegen Familienzuwachs musste unser Zweisitzer noch vor "Wintereinbruch" weichen und ein Kombi her.
Die lange Fassung: Der Wagen stand zwar 500 km vom Wohnort entfernt aber mein Vertrauen in die Qualität gebrauchter Fahrzeuge, die direkt von Audi angeboten werden, war (bisher) entsprechend groß. Der Audi-Händler aus Baden-Württemberg (Zollernalb) versicherte mir, dass das Fahrzeug bei 88 tkm technisch in tadellosem Zustand sei. Zudem wird noch der 110-Punkte-Check gemacht, bei dem das Fahrzeug noch mal intensiv auf Herz und Nieren geprüft wird. Eine frische Inspektion mit Ölwechsel wurde mir auch versprochen. Ein Audi-Gebrauchtwagengarantie gibt obendrauf, Sommer- und Winterbereifung so wie Bremsen wird auch alles neu gemacht, TÜV/AU ja sowieso. Tja dann ... prima, gekauft und zurück an den Wickeltisch.
Einige Tage später (kurz vor einer anstehenden Dienstreise) habe ich das Fahrzeug dann Freudestrahlend in Empfang genommen. Die Bremsen waren neu, die Winterreifen neu und montiert das Fahrzeug ohne Kratzer und Steinschläge und mit top gepflegter Innenausstattung, also (fast) wie versprochen. Also bestens, nur leider keine Zeit und somit der Frau die Schlüssel in die Hand gedrückt (wie sich herausstellte hätte DAS nicht meine Sorge seien müssen) und ab in den Flieger.
Die kurze Fassung: Drei Wochen später fahre ich den "neuen" Wagen dann zum ersten mal in die Garage und da fällt mir bei offenem Fenster (!) durch die Geräuschreflektion von der Wand her ein leises Klopfen auf und das war nicht der Weihnachtsmann an der Tür! Also beim Audi-Händler vor Ort einen Termin geben lassen (Heiligabend Vormittags, das musste ja schief gehen) und den Wagen vorgestellt. Erste Diagnose: Kolbenkipper! Tolle Bescherung! Endoskopietermin: 2. Januar. "Dann sehen wir weiter und stellen einen Kulanzantrag." meint der Händler vor Ort (Audi-Fischer in Jena). Ärgerlich ist das zwar, aber gut wenn das mit der "Kulanz" (nicht Garantie!) klappt, werde ich sicherlich nicht nachtragend sein. Gerne geb ich den Wagen auch gegen den vollen Kaufpreis zurück und such mir 'nen neuen, bin nach der Überführung ja noch keine 400 km damit gefahren! Aber Garantie oder Kostenbeteiligung á la halbe-halbe will ich definitiv nicht an der Backe haben, notfalls werd ich das ganze einem Rechtsanwalt übergeben (auch wenn ich die nicht sonderlich mag).
Nun die Frage: Hand aufs Herz. Kann es sein, dass so etwas bei der Überprüfung von 110 (in Worten Einhunderundzehn !!) Punkten beim Gebrauchtwagencheck nicht auffällt?! Ich zitiere mal aus der Liste von Audi nur drei Punkte: "Startverhalten Motor", "Ordnungsgemäßes Leerlaufverhalten" und "Motorverhalten während der Fahrt" werden geprüft. Ich bin kein Automechaniker und habe es selber auch erst bei genauerem hinhören bemerkt, aber auch bei der Inspektion, also beim Ölwechsel (Umstellung von Longlife auf Festintervall) hätte DAS doch ebenfalls auffallen müssen, oder?
Mal sehen wie es weitergeht.
Beste Antwort im Thema
also mal kurz zusammengefasst:
Gewährleistung: ist 2 Jahre, kann auf 1 Jahr begrenzt werden. Nach 6 Monaten muss der Käufer nachweisen, dass bei Übergabe des Fahrzeugs der Mangel bestand. Gewährleistung ist Sachmangelhaftung bezogen auf den Zustand des Fahrzeugs bei Übergabe. Der Händler(!) muss sie gewähren. Er darf nach eigenem Ermessen handeln und muss lediglich den Mangel beseitigen. Wie er das macht, steht ihm frei. Hauptsache, der Mangel ist weg.
Bei Kauf von Gewerbetreibenden an Gewerbetreibende kann die Gewährleistung auch ausgeschlossen werden.
Garantie: ist grundsätzlich freiwillig. Die Garantiebedingungen legen fest, auf was du Garantie hast. Ab bestimmten Laufleistungen oder einem bestimmten Alter ist eine Selbstbeteiligung möglich. Garantieleistungen können gemäß den Bedingungen auch vor Ort beim Händler durchgeführt werden. Das hat nichts mit dem Verkäufer zu tun.
Kulanz ist eine "Hilfe" des Händlers oder der Marke bei unerwarteten Problemen und hilft i.d.R. nachdem Garantie und Gewährleistung entfallen.
Sollte bei dir also die Gewährleistung greifen, was grundsätzlich erstmal super wäre, dann musst du dich trotzdem an den Verkäufer wenden! Du kannst nicht einfach woanders hingehen! Zumindest nicht, wenn du deinen Anspruch auf Gewährleistung geltend machen willst. Wenn der Verkäufer es aber erlaubt, darfst du dann auch zu einem anderen Händler. Jedoch, siehe oben, obliegt es dem Verkäufer, zu entscheiden, wie er den Mangel beseitigt. Vielleicht holt er den Wagen ja auch mit einem Abschlepper zu sich und gibt dir ein Ersatzauto. Ein Motortausch ist ja nicht gerade ne Kleinigkeit.
Viele Grüße aus Erfurt
alle Angaben ohne Gewähr. Ich bin kein Anwalt.
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36 Antworten
Ist natürlich alles schade, aber Du brauchst Dir ganz sicher keine Sorgen machen, bezüglich Kosten.
Innerhalb der ersten 6 Monate greift die Sachmangelhaftung, d. h. der Händler muss alle Kosten für Reparatur
selbst tragen. Du brauchst auch nicht zu dem Händler fahren, wo Du den gekauft hast.
Einfach alles schriftlich zusammen fassen und das Teil in Jena reparieren lassen.
Kolbenkipper haben leider zu oft die 3.2, 4.2 und 5.2 FSI. Dazu gibt es ja genug Theards.
Den 104 Punktecheck kannst Du auch knicken, mein Wagen war mit falscher Bereifung bestückt. Nach
6 Wochen merkte ich das und bekam prompt 4 neue Reifen vom Händler, der auch fast 500 km von meinem
Wohnort ist. Alles lief über der Händler bei mir..... Die Rechnungen wurden dann Intern zwischen den Händlern
geregelt
Zitat:
Original geschrieben von Jumbo-888
Hallo liebe Gemeinde.
Nach monatelanger Suche, habe ich Ende November endlich den S6 Avant V10 (mein erster Audi) gefunden, der uns von der Ausstattung her perfekt gefiel. Keine Sekunde zu spät, denn wegen Familienzuwachs musste unser Zweisitzer noch vor "Wintereinbruch" weichen und ein Kombi her.
Die lange Fassung: Der Wagen stand zwar 500 km vom Wohnort entfernt aber mein Vertrauen in die Qualität gebrauchter Fahrzeuge, die direkt von Audi angeboten werden, war (bisher) entsprechend groß. Der Audi-Händler aus Baden-Württemberg (Zollernalb) versicherte mir, dass das Fahrzeug bei 88 tkm technisch in tadellosem Zustand sei. Zudem wird noch der 110-Punkte-Check gemacht wird, bei dem das Fahrzeug noch mal intensiv auf Herz und Nieren geprüft wird. Zudem wurde mir noch eine frische Inspektion versprochen. Ein Gebrauchtwagengarantie gibt es auch, Sommer- und Winterbereifung so wie Bremsen wird auch alles neu gemacht, TÜV/AU ja sowieso. Tja dann ... prima, gekauft und zurück an den Wickeltisch.
Einige Tage später (kurz vor einer anstehenden Dienstreise) habe ich das Fahrzeug dann Freudestrahlend in Empfang genommen. Die Bremsen waren neu, die Winterreifen neu und montiert das Fahrzeug ohne Kratzer und Steinschläge und mit top gepflegter Innenausstattung, also (fast) wie versprochen. Also bestens, nur leider keine Zeit und somit der Frau die Schlüssel in die Hand gedrückt (wie sich herausstellte hätte DAS nicht meine Sorge seien müssen) und ab in den Flieger.
Die kurze Fassung: Drei Wochen später fahre ich den "neuen" Wagen dann zum ersten mal in die Garage und da fällt mir bei offenem Fenster (!) durch die Geräuschreflektion von der Wand her ein leises Klopfen auf und das war nicht der Weihnachtsmann an der Tür! Also beim Audi-Händler vor Ort einen Termin geben lassen (Heiligabend Vormittags, das musste ja schief gehen) und den Wagen vorgestellt. Erste Diagnose: Kolbenkipper! Tolle Bescherung! Endoskopietermin: 2. Januar. "Dann sehen wir weiter und stellen einen Kulanzantrag." meint der Händler vor Ort (Audi-Fischer in Jena). Ärgerlich ist das zwar, aber gut wenn das mit der "Kulanz" (nicht Garantie!) klappt, werde ich sicherlich nicht nachtragend sein. Gerne geb ich den Wagen auch gegen den vollen Kaufpreis zurück und such mir 'nen neuen, bin nach der Überführung ja noch keine 400 km damit gefahren! Aber Garantie oder Kostenbeteiligung á la halbe-halbe will ich definitiv nicht an der Backe haben, notfalls werd ich das ganze einem Rechtsanwalt übergeben (auch wenn ich die nicht sonderlich mag).
Nun die Frage: Hand aufs Herz. Kann es sein, dass so etwas bei der Überprüfung von 110 (in Worten Einhunderundzehn !!) Punkten beim Gebrauchtwagencheck nicht auffällt?! Ich zitiere mal aus der Liste von Audi nur drei Punkte: "Startverhalten Motor", "Ordnungsgemäßes Leerlaufverhalten" und "Motorverhalten während der Fahrt" werden geprüft. Ich bin kein Automechaniker und habe es selber auch erst bei genauerem hinhören bemerkt, aber auch bei der Inspektion, also beim Ölwechsel (Umstellung von Longlife auf Festintervall) hätte DAS doch ebenfalls auffallen müssen, oder?
Mal sehen wie es weitergeht.
Ein Kolbenkipper kann sich nur durch die Endoskopie zweifelsfrei nachweisen lassen.
Der 110 Punkte Check enthält aber keine solche Endoskopie.
Wenn Startverhalten, Leerlaufverhalten und Motorlauf während der Fahrt in Ordnung sind, hat der Händler alles richtig gemacht.
Hast du denn keine Gebrauchtwagengarantie dazu bekommen?
Sehr ärgerlich, aber du brauchst da wirklich keine Angst haben, den wie schon geschrieben - kann rein rechtlich nichts auf dich zukommen, also kann der Kulanzantrag auch direkt zu dem Autohaus, der dir den Wagen verkauft hat :>
Also "ruhig Blut" und nen ordentlichen Austauschwagen bitte.
Halt uns auf dem Laufenden
die gesetzliche gewährleistung ist 12 monate, innerhalb der ersten 6 monate muss der verkäufer beweisen, dass der mangel bei übergabe noch nicht vorhanden war, das wird er in der regel nicht können. somit hast du anspruch auf nachbesserung oder rücktritt. soweit zumindest das grundsätzliche, deinen einzelfall kenne ich nicht 100%, deshalb auch nur eine grundsatzeinschätzung.
Gewährleistung, Sachmängelhaftung, Garantie und Kulanz machen das Drama sicher überschaubarer aber ärgerlich ist sowas mit Sicherheit
also mal kurz zusammengefasst:
Gewährleistung: ist 2 Jahre, kann auf 1 Jahr begrenzt werden. Nach 6 Monaten muss der Käufer nachweisen, dass bei Übergabe des Fahrzeugs der Mangel bestand. Gewährleistung ist Sachmangelhaftung bezogen auf den Zustand des Fahrzeugs bei Übergabe. Der Händler(!) muss sie gewähren. Er darf nach eigenem Ermessen handeln und muss lediglich den Mangel beseitigen. Wie er das macht, steht ihm frei. Hauptsache, der Mangel ist weg.
Bei Kauf von Gewerbetreibenden an Gewerbetreibende kann die Gewährleistung auch ausgeschlossen werden.
Garantie: ist grundsätzlich freiwillig. Die Garantiebedingungen legen fest, auf was du Garantie hast. Ab bestimmten Laufleistungen oder einem bestimmten Alter ist eine Selbstbeteiligung möglich. Garantieleistungen können gemäß den Bedingungen auch vor Ort beim Händler durchgeführt werden. Das hat nichts mit dem Verkäufer zu tun.
Kulanz ist eine "Hilfe" des Händlers oder der Marke bei unerwarteten Problemen und hilft i.d.R. nachdem Garantie und Gewährleistung entfallen.
Sollte bei dir also die Gewährleistung greifen, was grundsätzlich erstmal super wäre, dann musst du dich trotzdem an den Verkäufer wenden! Du kannst nicht einfach woanders hingehen! Zumindest nicht, wenn du deinen Anspruch auf Gewährleistung geltend machen willst. Wenn der Verkäufer es aber erlaubt, darfst du dann auch zu einem anderen Händler. Jedoch, siehe oben, obliegt es dem Verkäufer, zu entscheiden, wie er den Mangel beseitigt. Vielleicht holt er den Wagen ja auch mit einem Abschlepper zu sich und gibt dir ein Ersatzauto. Ein Motortausch ist ja nicht gerade ne Kleinigkeit.
Viele Grüße aus Erfurt
alle Angaben ohne Gewähr. Ich bin kein Anwalt.
Um das noch richtig zu stellen:
Zitat:
Original geschrieben von Jonnyrobert
Innerhalb der ersten 6 Monate greift die Sachmangelhaftung, d. h. der Händler muss alle Kosten für Reparatur
selbst tragen.
jepp...
Zitat:
Du brauchst auch nicht zu dem Händler fahren, wo Du den gekauft hast.
Falsch!
Du musst dich zuerst an den Verkäufer wenden und ihn fragen, ob du das darfst! Sonst bleibst du im Extremfall auf den Kosten sitzen! Gewährleistung gibt der Verkäufer und nicht die Audi AG bei Gebrauchtwagen!
Das Endoskopieren kostet auch Geld. Hast du mit dem Verkäufer geklärt, wer das bezahlt? Zunächst einmal nämlich du, wenn du es in Eigenregie veranlässt...
Natürlich muss das erstmal mit dem Händler, wo das Fahrzeug gekauft wurde
abgesprochen werden und am besten, wie ich schon geschrieben habe Schriftlich!
Das meine ich damit auch. Das andere Autohaus muss erst mal Zustimmen (hat auch keine andere Wahl)
da der TE einfach zu weit vom Autohaus wohnt.
Zitat:
Original geschrieben von Toshy
Um das noch richtig zu stellen:
Zitat:
Original geschrieben von Toshy
Zitat:
Original geschrieben von Jonnyrobert
Innerhalb der ersten 6 Monate greift die Sachmangelhaftung, d. h. der Händler muss alle Kosten für Reparatur
selbst tragen.
jepp...
Zitat:
Original geschrieben von Toshy
Zitat:
Du brauchst auch nicht zu dem Händler fahren, wo Du den gekauft hast.
Falsch!
Du musst dich zuerst an den Verkäufer wenden und ihn fragen, ob du das darfst! Sonst bleibst du im Extremfall auf den Kosten sitzen! Gewährleistung gibt der Verkäufer und nicht die Audi AG bei Gebrauchtwagen!
Der Verkäufer hat eine andere Wahl! Siehe mein Text: er kann auch einen Abschlepper schicken und den Schaden selber richten. So einfach ist es leider nicht. Hol dir erst (natürlich schriftlich) die Genehmigung, falls du irgendwas bei dir vor Ort machen lässt.
Du hast gewährleistungsrechte gegenüber dem verkäufer. machst du sie geltend, muss er sich darum kümmern, gehst du woanders hin musst du selber zahlen, so einfach ist das. das gewährleistungsrecht ist da ziemlich eindeutig, das mussten bei mir schon einige unternehmen spüren, die nicht hören wollten.
Gehören da querlenker und stauch dazu oder gehört das zu Verschleißteilen?
Wie ist das nach den 6 Monaten da muss ich ja beweisen das es nicht war was ja auch ziemlich unmöglich ist oder??
Quasi hat man ja nur 6 Monate Garantie
Zitat:
Original geschrieben von Moneysac
Du hast gewährleistungsrechte gegenüber dem verkäufer.
Das muss nicht sein. Das sollte er erstmal klären. Bisher wissen wir nichts dazu.
Zitat:
Original geschrieben von audi_a4_fahrer
Gehören da querlenker und stauch dazu oder gehört das zu Verschleißteilen?
Wie ist das nach den 6 Monaten da muss ich ja beweisen das es nicht war was ja auch ziemlich unmöglich ist oder??
Quasi hat man ja nur 6 Monate Garantie
Lest doch einfach mal, was dasteht!
Garantie ist NICHT Gewährleistung!
Querlenker, sofern bspw. nach 2 Tagen kaputt, fallen vermutlich unter die Gewährleistung. Da wäre sogar eine Bremsanlage ein Gewährleistungsfall. Die Gewährleistung schert sich erstmal grundsätzlich nicht um Verschleißteile oder nicht. Bei Fahrzeugübergabe muss das Fahrzeug mangelfrei im Sinne des Kaufvertrages sein. Bekannte Mängel lt. Kaufvertrag fallen da dann raus. Sogar ein Auto mit verschlissener Bremse hat in dem Sonderfall einen Mangel.
Wenn der Schaden allerdings nach der Übergabe eintritt, dann kommt es auf die Nutzungsdauer an. Verschleißteile sind natürlich gebrauchsüblichem Verschleiß unterlegen. Wenn die Querlenker nach 6 Monaten futsch sind, ist das Verschleiß.
Was ist "stauch"?
Das Nachweisen eines Mangels im Sinne der Gewährleistung ist nach 6 Monaten schwierig. Ja... ist so. Man hat trotzdem 1 bis 2 Jahre Gewährleistung. Die Garantie gilt unabhängig davon im Rahmen ihren Bedingungen, wenn vorhanden. Die Garantie gilt dann auch für nach der Übergabe entstehende Mängel, denn die sind nicht von der Gewährleistung erfasst.
Sehr ärgerlich aber sie werden dir den Motor tauschen oder Geld zurück.
Mein hat auch gerade einen S6 Avant im Angebot mit Austauschmotor bei 100tkm. So lange halten tun die wohl nicht die V10 Motore.