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Audi S3 Leasingrückgabe Gutachten Hilfe
Hi zusammen,
habe nach 3 Jahren meinen S3 abgegeben. War das erste (und letzte mal), dass ich ein Auto geleased habe.
Mein :-) hat nach circa 4 Wochen mir endlich das Gutachen seitens der Dekra zugeschickt, woraus Reparaturkosten von 6.200€ brutto hervorgehen.
Und diese muss ich zu 100% zahlen? Überall steht Anrechnung „voll“.
Anbei mal die relevanten Auszüge des Gutachtens.
…sämtliche Schäden liefen über Versicherung und wurden in einer Vertragswerkstatt repariert. Alle Lackschäden/Wellen sind dort rüber gelaufen.
Felgen irritiert mich auch, dass ich die anscheinend in voller Höhe ohne abgezogenen Restwert zahlen soll!?
Schon mal vielen Dank und lg
vrolyy
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36 Antworten
Zitat:
@vroly schrieb am 8. Februar 2023 um 19:45:35 Uhr:
…sämtliche Schäden liefen über Versicherung und wurden in einer Vertragswerkstatt repariert. Alle Lackschäden/Wellen sind dort rüber gelaufen.
Hattest du diese Schäden denn vor der Reparatur der Leasinggesellschaft gemeldet? Hat diese dann die Reparaturfreigabe erteilt?
War die Vertragswerkstatt denn bei dem Händler angesiedelt, der jetzt den Wagen zurücknimmt? Wahrscheinlich nicht, vermute ich.
Und das kommt wohl öfter vor, dass ein Gutachter nicht mit der Reparaturqualität einer Werkstatt zufrieden ist. Da könnte es sein, dass hier ein Anwalt zu Rate gezogen werden muss.
Ja, die Schäden wurden von meiner Vertragswerkstatt der Leasing gemeldet zwecks Reparaturfreigabe.
Vertragswerkstatt ist eine andere als das Autohaus der Leasingrückgabe.
Werde morgen erstmal zu meiner Vertragswerkstatt fahren - zu der ich einen sehr guten Draht habe -, wie es kann, dass genau diese reparierten Schäden im Gutachten bemängelt werden.
Lg vroly
Tsja das Thema hatten wir ja erst hier.
Zum Thema Felgen muss man eben sagen, die werden zu 100% in Rechnung gestellt, weil nicht Instandsetzungsfähig.
Das hat man eben von diesem unsinnigen glanzgedreht Hype.
(Hässlich, verkratzen schnell, nicht Instandsetzungsfähig, nicht wintertauglich, man kauft sich alles schlechte damit ein)
Was soll da ein Anwalt bringen, außer Geld aus der Tasche zu ziehen?
Die Fotos der Lackschäden liegen uns ja nicht vor. Insofern kann man das hier nicht beurteilen. Scheint ja eine bescheidene Reparatur gewesen zu sein.
Ok, Felgen macht Sinn.. und definitiv - glanzgedreht hat nur Nachteile.
Fotos gerne hier:
Fotos Teil 2
Zitat:
@vroly schrieb am 8. Februar 2023 um 20:28:55 Uhr:
Fotos Teil 2
"Instandsetzung- nacharbeit" für den Laien, d.h. es sind während der leasinglaufzeit Schäden entstanden, diese wurden von dir zur Reparatur in Auftrag gegeben? Jetzt werden sie trotzdem beanstandet? Oder was meinen die
Ich habe keine Ahnung, was die damit meinen.
Das Ding ist, ich habe ALLE Reparaturen über ein und dieselbe Vertragswerkstatt von Audi laufen lassen.
Wichtig aber: dies ist eine andere als das Autohaus, woher ich den S3 hatte.
Nacharbeiten heißt, es muss nachgearbeitet werden.
Und zwar alle genannten Bauteile. Die Lackierung scheint nicht fachgerecht ausgeführt zu sein!
Also Lackschäden sind ~ 1200€.
Geht ja noch.
Was aber tatsächlich nachher in Abzug gebracht wird, musst du erstmal abwarten.
Der Großteil der Mängel sind halt die Felgen, Schlüssel, Bremsen, HU....
Und das muss im Prinzip voll bezahlt werden.
Da scheint mir vieles schon sehr pingelig geprüft worden zu sein. Die Rechnung für die Lacknachbearbeitung würde ich gleich an das andere Autohaus weiterleiten.
Dass der Gutachter nicht zwischen Reparaturkosten und Minderwert unterscheidet sondern pauschal immer voll angibt und damit die von der Rechtsprechung geforderte Differenzierung zwischen beidem faktisch negiert, kann m.E. nicht richtig sein.
Ein kleiner Trost ist zumindest dass du nicht den Bruttowert sondern nur den Nettowert bezahlen musst..
Also ich habe zwei glanzgedrehte Felgen reparieren lassen. Jeweils 180€ und die sehen nun aus wie neu.
Bin mal gespannt, wie morgen meine Vertragswerkstatt reagiert….
Weshalb muss ich nur den Netto- und nicht den Bruttowert zahlen? Das wäre mir neu..
Zu den Felgen: werde die gleichen Felgen anderweitig neuwertig besorgen & denen geben. Mein :-) meinte vor Wochen mal, als ich ihm sagte, dass meine fratze sind, dass ich auch welche besorgen könne & das nicht zwingend über die laufen müsse.
Lg
Zitat:
@Lattementa schrieb am 08. Feb. 2023 um 21:3:40 Uhr:
Dass der Gutachter nicht zwischen Reparaturkosten und Minderwert unterscheidet sondern pauschal immer voll angibt und damit die von der Rechtsprechung geforderte Differenzierung zwischen beidem faktisch negiert, kann m.E. nicht richtig sein.
Ein kleiner Trost ist zumindest dass du nicht den Bruttowert sondern nur den Nettowert bezahlen musst..
Was der TE bezahlen muss steht hier nicht, auch nicht im Gutachten.
Das entscheidet am Ende immernoch der Leasing Rücknahme Katalog.
Zitat:
@vroly schrieb am 8. Februar 2023 um 21:20:25 Uhr:
Bin mal gespannt, wie morgen meine Vertragswerkstatt reagiert….
Weshalb muss ich nur den Netto- und nicht den Bruttowert zahlen? Das wäre mir neu..
Zu den Felgen: werde die gleichen Felgen anderweitig neuwertig besorgen & denen geben. Mein :-) meinte vor Wochen mal, als ich ihm sagte, dass meine fratze sind, dass ich auch welche besorgen könne & das nicht zwingend über die laufen müsse.
Lg
Weil die Leasinggesellschaft ja auch nur den Nettopreis zahlt und nicht mehr von Dir verlangen kann als das.
Schau mal hier zum Beispiel eine Erläuterung:
https://www.k3s-rechtsanwaelte.de/.../...sind-umsatzsteuerneutral.html
Das Gutachten ist wirklich ein Witz. Sehr interessant auch, dass die angebliche Nacharbeit des welligen Lacks an jedem Karosserieteil auf den Cent genau gleich kostet.
Wenn die effektive Nachzahlung sehr hoch ausfällt macht es Sinn mal einen Anwalt zu kontaktieren und ein Schreiben aufsetzen zu lassen.