Audi Service-/Wartungsvertrag - Betrug?
Hallo zusammen,
bräuchte dringend mal eure Einschätzung zu meinem Fall.
Habe im Juli 2023 in Augsburg einen Audi A6 als Leasing Fahrzeug übernommen.
Im August 2023 war der erste Service fällig. Habe daraufhin bei einer Audi Werkstatt in meiner Nähe einen Service-/Wartungsvertrag für 24 Monate abgeschlossen.
Der Service im August 2023 wurde somit durchgeführt.
Der 2. Service im März 2024 wurde ebenfalls durchgeführt.
Alles lief über den Wartungsvertrag.
Gestern bekam ich einen Anruf mit der Info, dass der Antrag damals im August 2023 irgendwie nicht durchs System ging und ich jetzt bitte die beiden Serviceleistungen bezahlen soll.
Der 3. Service, welcher bei Audi ca. 1400 € kostet, kann somit auch nicht mehr über den Wartungsvertrag gedeckt werden.
Habe ich hier einen Fehler gemacht? Bin ich Schuld? Soll ich die beiden überteuerten Serviceleistungen somit bezahlen? Die Rate für den Vertrag wurde bis Heute nicht von meine Konto abgezogen, was ich aber beim 2. Service erwähnt habe. Das Autohaus meinte sie prüfen das aber ich soll mir keine Sorgen etc. machen.
Danke vorab!
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16 Antworten
Ich habe im Februar 2023 einen Wartungsvertrag ( Wartung & Inspektion ) abgeschlossen .
Erst eine Bestätigung mit Vorgangsnummer bekommen mit dem Hinweis das ich zusätzliche Informationen bekomme sobald der Vertrag aktiviert ist . Dann nochmal eine mehrseitige Vertragsbestätigung der Audi Leasing bekommen über das Zustandekommen des Vertrages .
Dein Vertrag ist dann wohl nie aktiviert worden . Was hast du an Unterlagen darüber ?
Ich habe den unterschriebenen Antrag vorliegen. Zusätzlich habe ich die Rechnungen der beiden Serviceleistungen von der Werkstatt erhalten.
Alles lief über die gleiche Audi Werkstatt.
Keine Monatliche Abbuchung, kein Vertrag.
Hast dich nicht gewundert und mal Nachgehackt?
Rechnungen erhalte ich keine mehr seit der Vertrag läuft , gehen wohl direkt an die Audi Leasing .
Ja ich habe das bei der 2. Wartung erwähnt. Zusätzlich haben die von mir ein Lastschriftmandat erhalten.
Zitat:
@Blackbirddriver schrieb am 18. Oktober 2024 um 17:36:30 Uhr:
Rechnungen erhalte ich keine mehr seit der Vertrag läuft , gehen wohl direkt an die Audi Leasing .
Mir wurden Rechnungen der beiden Serviceleistungen mitgegeben mit einem großen Stempel "Nur zur Information". Mit der Begründung, dass die eigentliche Rechnung an die Audi Leasing geht.
Keine Ahnung wie das rechtlich zu bewerten ist. Ich hab damals (September 2023) relativ zeitnah eine Bestätigung der Audi Leasing über den Wartungsvertrag inkl. km Stand bei Beginn, vereinbarter km, Laufzeit und mtl. Rate bekommen. Ausserdem einen "Leistungsnachweis" des AZ über die erste Inspektion, sowie einen Verweis im Auftrag auf die W+I Neuvertrags/Vorgangsnummer.
Vielleicht kannst Du da ansetzen?
Geld wurde natürlich auch recht zeitnah abgebucht...
Zitat:
@Spartan360 schrieb am 18. Oktober 2024 um 17:31:44 Uhr:
Ich habe den unterschriebenen Antrag vorliegen. Zusätzlich habe ich die Rechnungen der beiden Serviceleistungen von der Werkstatt erhalten.
Alles lief über die gleiche Audi Werkstatt.
Ja, wirklich dumm so etwas. Die Erfahrung hat mir gezeigt, dass man da echt hinterher sein muss. Normalerweise kann es bis zu 8 Wochen dauern bis VW den Vertrag bucht. Dann lassen die Werkstätten die Rechnungen so lange liegen, bis der Vertrag im System ist und bebuchen den dann im Nachhinein.
Ich würd‘s gleich an den Geschäftsführer des Autohauses adressieren.
Sind immer irgendwie die gleichen Themen, an denen es scheitert.
Den Vertrag macht ja in der Regel vor Ort und die Autohäuser geben das weiter.
Ich würd‘s an deiner Stelle nicht bezahlen.
Das fachkundige Service-Personal was ja auch der Meinung das ein Vertrag unterwegs zur Leasing ist, darum die „zur Info“ Rechnung.
Bei mir hat man es bis zur Spitze des Eisberges getrieben: Ein abgeschlossener Vertrag wurde bestätigt und die Rate abgebucht - Danach habe ich ein Schreiben erhalten dass ich Säumig bin und man das Fehlen der Rate und damit der fehlenden Versicherung an das KBA melde werden um das KFZ still zu legen. Da guggt man erst mal doof wenn man ein solches Schreiben erhält. Was hat den ein Kundendienstvertrag mit dem KBA zu tun? Nix … Man hat mir bei VW erklärt, dass man aufgrund von Personalmangel momentan nicht ganz in Controll ist.
Also Du hast leier dei A-Karte und kannst rechtlich nichts machen. Rechtlich ist kein Vertrag zu stande gekommen. Das Kaufrecht sieht vor, das ein Vertrag erst rechtlich wirksam wird, wenn dieser schriftlich bestätigt wurde. Alles andere gilt daher rechtlich nur als reine Kaufabsichtserklärung und hat keinerlei rechtliche Bindung. Das gilt übrigens für beide Seiten, Käufer und Verkäufer. So steht es auch in (fast allen AGB´s) drin, bzw. der Gesetzgeber sieht es so vor, das entsprechende Widerufsklauseln in den AGB´s drin stehen müssen.
Ich spreche aus Erfahrung, kürzlich habe ich Fahrzeuge im Millionenbereich nach kanpp einem Jahr, quasi Tage vor der Auslieferung storniert. Nebenabreden, die ich nicht beweisen konnte wurden nicht eingehalten. Nur blöd für das Autohaus, weder von der Leasing, noch vom Autohaus hatte ich in der ganzen Zeit je eine Auftragsbestätigung bekommen. Das Autohaus ist in der Beweispflicht die Zustellung einer AB, in welcher Form auch immer zu beweisen und das konnten sie nicht. Karma ;-)
Du kannst dich nur auf goodwill mit dem Autohaus auseinandersetzen. Scheinbar ist dir das Autohaus ja schon entgegengekommen, in dem du die ersten beiden Service nicht im Nachgang bezahlen musstest ?
Fakt ist du musst dich an die Centerleitung oder höher wenden. Ein gutes Autohaus kann sich so ein Ärger eigentlich nicht leisten, das wäre schecht für die Außenwirkung. Ein gut formulierter, klassischer Brief, wo Du deine Dinge darlegst kann da schon einiges bewegen. Merke, Anrufe sind erledigt wenn aufgelegt wird, Mails gelöscht wenn sie gelesen sind. Und vor Ort poltern bringt oft auch nichts.
Viel Erfolg
}> Scheinbar ist dir das Autohaus ja schon entgegengekommen, in dem du die ersten beiden Service nicht im Nachgang bezahlen musstest ? {<
Das ist ja sein Problem , der Anruf wegen der Kosten beider Serviceleistungen.
Den 3. Service hätte er jetzt vor sich .
Dann einfach neuen Wartungsvertrag machen? Solang er nicht auf den bereits erfolgten Wartungen sitzenbleibt ist doch ok.
Zitat:
@Spartan360 schrieb am 18. Oktober 2024 um 17:16:27 Uhr:
Habe im Juli 2023 in Augsburg einen Audi A6 als Leasing Fahrzeug übernommen.
Klingt als wärst nicht DU der Besitzer sondern der Leasinggeber? In meinem Fall hatte ich, noch während der Leasinglaufzeit, 3 Tage vor Ablauf der 2 Jahres Garantie online über die Audi Webseite eine Anschlussgarantie abgeschlossen. Sage und schreibe 2 Wochen später verabschiedet sich das Hauptsteuergerät und muss getauscht werden, Kosten mehrere tausend Euro. Audi Werkstatt -Recherchen ergaben, dass es nicht zu dem Vertrag der Anschlussgarantie gekommen ist, da eine Anschlussgarantie vom Eigentümer beantragt werden muss und dies wäre nicht ich sondern in meinem Fall der Leasinggeber.
Eine Information über das nicht-Zustandekommen des Vertrages habe ich nie bekommen, eine Bestätigung jedoch auch nicht. Glücklicherweise ging die Reparatur auf Kulanz, wohl weil es sooo kurz nach der 2 Jahres Garantie aufgetreten ist. Was, wenn dieser Schaden 1 Jahr später aufgetreten wäre? Ich wäre wohl sehr überrascht und hätte die Kosten selber tragen müssen, wider meines Glaubens, dass eine Anschlussgarantie bestünde.
Wenn du nicht der Eigentümer bist sondern der Leasinggeber würde ich bei Audi prüfen lassen, ob du überhaupt solche Art Wartungsverträge abschließen kannst, ansonsten ist es wohl vergebene Mühe.
Zitat:
@Lucky68 schrieb am 20. Oktober 2024 um 07:53:33 Uhr:
Also Du hast leier dei A-Karte und kannst rechtlich nichts machen. Rechtlich ist kein Vertrag zu stande gekommen. Das Kaufrecht sieht vor, das ein Vertrag erst rechtlich wirksam wird, wenn dieser schriftlich bestätigt wurde. Alles andere gilt daher rechtlich nur als reine Kaufabsichtserklärung und hat keinerlei rechtliche Bindung. Das gilt übrigens für beide Seiten, Käufer und Verkäufer. So steht es auch in (fast allen AGB´s) drin, bzw. der Gesetzgeber sieht es so vor, das entsprechende Widerufsklauseln in den AGB´s drin stehen müssen.
Ich spreche aus Erfahrung, kürzlich habe ich Fahrzeuge im Millionenbereich nach kanpp einem Jahr, quasi Tage vor der Auslieferung storniert. Nebenabreden, die ich nicht beweisen konnte wurden nicht eingehalten. Nur blöd für das Autohaus, weder von der Leasing, noch vom Autohaus hatte ich in der ganzen Zeit je eine Auftragsbestätigung bekommen. Das Autohaus ist in der Beweispflicht die Zustellung einer AB, in welcher Form auch immer zu beweisen und das konnten sie nicht. Karma ;-)
Du kannst dich nur auf goodwill mit dem Autohaus auseinandersetzen. Scheinbar ist dir das Autohaus ja schon entgegengekommen, in dem du die ersten beiden Service nicht im Nachgang bezahlen musstest ?
Fakt ist du musst dich an die Centerleitung oder höher wenden. Ein gutes Autohaus kann sich so ein Ärger eigentlich nicht leisten, das wäre schecht für die Außenwirkung. Ein gut formulierter, klassischer Brief, wo Du deine Dinge darlegst kann da schon einiges bewegen. Merke, Anrufe sind erledigt wenn aufgelegt wird, Mails gelöscht wenn sie gelesen sind. Und vor Ort poltern bringt oft auch nichts.
Viel Erfolg
Wenn auf ein Angebot (Antrag) eine Leistung folgt (In meinem Fall die beiden Serviceleistungen), kommt es automatisch zu einem Vertragsabschluss. So kenne ich das.
Nein das Autohaus ist mir nicht entgegengekommen und möchte, dass ich die beiden überteuerten Serviceleistungen (Ölwechsel für über 800€ zum Beispiel) bezahle.
Ich vermute, dass der Servicemitarbeiter einfach vergessen hat meinen Vertrag in ihrem System anzulegen oder einfach einen Fehler gemacht hat und jetzt versucht wird diesen Fehler auf meine Kosten auszubügeln.
Zitat:
@Alex_777_ schrieb am 20. Oktober 2024 um 10:04:46 Uhr:
Dann einfach neuen Wartungsvertrag machen? Solang er nicht auf den bereits erfolgten Wartungen sitzenbleibt ist doch ok.
Ist in meinem Fall leider nicht mehr Sinnvoll da mein Leasing in ca. 8 Monaten ausläuft und man einen Wartungsvertrag für min. 24 Monate abschließen kann.