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Audi TT quattro. Wie tief ist noch gesund !?

Themenstarteram 13. April 2010 um 16:23

Hey Leute. Ich weiß ich soll die Suche benutzen, versuche es aber trotzdem auf diesem wege. Habe da mal eine Frage. Habe nen Gewindefahrwerk gekauft, jetzt ist die Frage wie tief kann ich dieses Schrauben ohne irgendwelche Koppelstangen oder sonstiges zu tauschen. Habe vorne 225/40 18 ET 57 8,5j und hinten 9,5j 245/35 18 drauf.

Angaben bitte von Kotflügel zu Boden gemessen. Habsch was vergessen.........bestimmt.

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19 Antworten
am 14. April 2010 um 9:20

hi,

also ich habe genau die gleiche Rad-Reifen-Kombi dran nur andere ET und noch spurplatten drin, hinten stehen die räder etwas raus, vorne sind sie genau bündig.

ich hab Radmitte-Kotflügel VA+HA 335mm eingetragen... gefahren hab ich dann VA/HA ca.320/325mm. Die räder hatten problemlos platz und ich musste auch an den Koppelstangen nix machen, war zwar überall schon sehr knapp aber es ging. Ich hätte sicher auch die 320/325mm eingetragen bekommen, aber ich hab die Rieger-Singleframe-Front dran, und die geht weiter runter als die originalfront, und da wäre die bodenfreiheit für den TÜV zu gering geworden. Mit der 335mm einstellung bin ich grad noch so über den rand der Grube beim Tüv gewetzt, und dieser Rand hat laut dem Tüv-Prüfer genau die 80mm mindestbodenfreiheit die man haben muss.

Gruß Roland

am 14. April 2010 um 10:34

Es gibt keine Bestimmungen zwecks Bodenfreiheit. Nur Richtlinien.

am 14. April 2010 um 14:53

Man sollte jedoch folgende Anhaltspunkte beachten:

 

Das vordere Kennzeichen muß mind. 20cm, und das hintere Kennzeichen mind. 30cm über der Fahrbahn liegen.

 

Die leuchtende Fläche der Frontscheinwerfer muß mind. 50cm über der Fahrbahn liegen, die Schlussleuchten mind. 35cm über der Fahrbahn. Für Nebelschlussleuchten oder Rückfahrlicht reichen schon 25cm.

 

Dann gibt es noch einen Satz der lautet:

"Ein mit einem Fahrer besetztes Auto "sollte" ein Hindernis von 80cm breite und 11cm höhe berührungslos überfahren können." Flexible Anbauteile wie z.B. ein Weichplastikspoiler werden hiervon sogar extrem ausgenommen.

Das Schlüsselwort ist "SOLLTE" -es sollte überfahren werden. Eine rechtliche Verpflichtung besteht also nicht, es sind eben nur Richtlinien.

 

Hier mal ne offizielle Stellungnahme der Dekra:

Welche minimale Bodenfreiheit ist bei der Fahrwerkstieferlegung eines Pkw zulässig ?

In der StVZO gibt es keine expliziten Vorschriften über die Bodenfreiheit von Fahrzeugen. Damit sind

* die allgemeinen Vorgaben des § 30 StVZO in Verbindung mit

* den allgemein anerkannten Regeln der Technik und

* den heutigen Standards aus Fahrzeugtechnik und

* Straßenbau

anzuwenden.

Es ergibt sich, dass im verkehrsüblichen Fahrbetrieb beim Überfahren einer Bodenwelle, eines Schlagloches, eines abgesenkten Bordsteines oder beispielsweise einer Prüfgrube, Hebebühne oder anderer Hindernisse keine Beschädigung an Fahrzeugen und Verkehrseinrichtungen (in Parkhäusern, Auffahrten, Baustellen usw.) eintreten darf.

Als Orientierung sehen sachverständige Gremien beim Bundesverkehrsminister für Verkehr folgende Angaben (VdTÜV- Merkblatt 751):

Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.

Unter diesen Voraussetzungen wird davon ausgegangen, dass keine Beschädigungen - im üblichen Verkehr - eintreten dürfen.

Abweichungen in begründeten Einzelfällen sind u.U. möglich. Dessen ungeachtet haben jedoch in solchen Fällen sowohl Fahrer als auch Fahrzeughalter die Verantwortung für den verkehrsicheren Betrieb des Fahrzeugs.

Eine beschädigte Ölwanne beispielsweise kann zu einer unmittelbaren Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch austretendes Öl auf der Fahrbahn führen. Der Fahrer hat dafür Sorge zu tragen, dass beim Fahren keine Beschädigungen auftreten.

Themenstarteram 14. April 2010 um 18:25

Junge Junge Junge das ist ja mal eine tolle ausführliche Antwort. Danke !!!

Aber ich muss nochmal was los lassen habe vorne natürlich auch Spurplatten drauf vorne habe ich dann ET 34 und hinten ET 26. Siehste hatte ich doch was vergessen.

So habe jetzt mein neues TA-Technix Gewindefahrwerk (Rate euch davon ab) nur Probleme damit expliziet hinten da ich nicht viel tiefer als das Originalfahrwerk komme :-(((( nungut

vorne mal von Radmitte zu Koti auf vorne auf 300mm gestellt ja und hinten (kotz) steht er auf 370mm...er kommt hinten nicht so runter wie der Hersteller es angibt. Voll ätzende sag ich euch.

Themenstarteram 14. April 2010 um 18:27

Sorry vorne auf 330mm natürlich !!!

am 14. April 2010 um 19:31

also bei mir kommt das TA hinten tief.... weiß net was du da auszusetzen hast. haste den teller bis unten gedreht? die serien federringausfnahme ausgebaut bevor der teller rein kam?

Themenstarteram 15. April 2010 um 12:58

Okay.....ich habe schon voll den Aufstand da gemacht und will das wieder zurück schicken und jetzt sagst du das alles okay ist ^^ Lustig !!!

Hast du nen quattro !? hat vielleicht was damit zu tun......

In meinem Gutachten steht nen Einstellbereich von 10 bis 35mm hinten drinnen. Hallo was will ich denn mit 35 mm tiefe hinten, das ist nichts.Mal davon ab das es nur 25mm tief ist. Also tief ist anders. Ausserdem weiß bei Tuningart und den anderen Vertrieben auch keiner so richtig bescheid wie tief das nun wirklich hinten geht. Alle schreiben was anderes bei Ebay obwohl es nur 1 Fahrwerk für meinen Wagen gibt. Der eine sagt joa Vertsellbereich von 40-75mm der andere bis 65mm und keiner sagt einem was von 35mm.

Naja hätte echt mal auf andere höhren sollen. Naja

am 15. April 2010 um 13:31

ne nen frontler! Hast du nen quattro? Die haben ja allgemein ein Problem den Arsch runter zu bekommen. Da hilft wohl nur z.b. die H&R Fahrwerksversion in der ausführung extra tief! Wie gesagt, bei meinem Frontler war alles i.o. .

Themenstarteram 15. April 2010 um 13:36

Meinste das dies die ienzige Möglichkeit ist. Ich verstehe nicht warum so viele eine Tiefe bis 75mm hinten Anbieten und das dann doch nicht umzusätzen ist. Naja !!! Ist halt mega ärgerlich und peinlich damit rumzufahren finde ich !!

Hallo,

dieses 10-35mm bezieht sich evtl auf den zulässigen verstellbereich des hinteren federtellers, ich mein nur weil bei allen gewindefahrwerken die ich bisher in händen hatte war ein gewisser zulässiger verstellbereich angegeben, der war immer so 20-30mm, und halt die min-max-maße der federteller. Bei meinem Eibach z.B. ist bei der HA angegeben dass 0-20mm gewinde bleiben dürfen und bei der VA 25-55mm. Ausserdem ist noch angegeben dass von radmitte bis Kotflügel VA min 320mm und HA min 335mm sein müssen.

Jaaa, und dann steht da noch:

"In allen Fällen ist jedoch auf eine Mindestbodenfreiheit von 89mm (bzw. 70mm bei formelastischen Bauteilen) zu achten. Gegebenenfalls ist der mögliche verstellbereich zu reduzieren."

Also irgendwo muss es wohl eine regelung für die mindestbodenfreiheit geben...

Aber dass du da nicht weiter runterkommst ist schon seltsam, das müsste man jetzt sehen wie das bei dir aussieht um dazu näheres sagen zu können.

Vielleicht sollen sich die federn ja noch setzen? aber 4cm? kaum vorstellbar...

gruß Roland

Wie tief gesund ist kann man glaub ich so net beantworten :/

Mir zB kanns nicht tief genug sein. Ich hab bei mir sogar Federwegsbegrenzer drin (mußte ich sogar reinmachen vom Tüv aus). Von der Tiefe isses bei mir laut Ingenieure ( Haben damals 2 Hansel abgenommen) am Limit. Tiefer würd mit Sicherheit auch noch gehn, dazu müßte ich aber börteln und das will ich nicht, da mir die Tiefe ohnehin ausreicht. Weil ich will ja schon noch damit fahren und nicht wegen jedem noch so kleinen Ding das Auto drüber tragen müssen :D.

Bisher hatte ich noch keine Probleme gehabt, was die Tiefe angeht. Bin bisher überall hochgekommen, wo man normalerweise hochfährt, reinfährt oder wie auch immer (manche nehmen ja auch gerne Abkürzungen über hohe Boardsteine ^^). Bei mir isses von der Höhe so wie aufm Bild zu sehen ist. Das BILD is zwar schon älter, aber es hat sich seit daher am Fahrwerk selbst nix verändert.

 

Und was das setzen angeht haben sie bei mir auch gesagt, das sich da noch was tut, aber war nicht der Fall war. 4cm setzen.... das glaub ich auch nicht. Weil 4cm ist schon ein Maß.

am 17. April 2010 um 0:59

@Pollux84

habe genau das selbe Problem wie du gehabt.

Habe auch nen quattro und mir blöderweise nen TA geholt letztes jahr und siehe da hinten ist richtig hoch auch wenn man es bis zum anschlag runter schraubt. War richtig auffällig und hässlich. Hab mauch beim Hersteller angerufen bla bla und die haben mir neue federn geschickt aber war immernoch sone scheiße zudem quitschten die dämpfer nach 800km auch.

Hab alles ausgebaut und mir nen H&R Gewinde geholt und kann es verstellen wie ich will.

Nie wieder so ein MÜll..

mfg

Themenstarteram 17. April 2010 um 11:09

Genau es ist zum kotzen !!! Ich bau es auch aus und hole mir nen anderes. Ist echt peinlich mit so nem Müll rumzufahren. Ja der Hersteller sagt mehr als 35mm runter geht einfach nicht. Naja schaut doch mal bei Ebay rein. Die Leute die nen TA Technix anbieten geben da utopitsche Maße an. Alles gelogen (Laut Tuningart Hersteller).Vorallem sagen die ja es ist noch genug Restgewinde vorhanden BLA BLA BLA ! Das ist doch ne absolute Schweinerei. Naja also TA raus und vielleicht nen SPAX-Supersport rein aber dazu habe ich schon wieder nen anderen Theard aufgemacht ^^ Also Antworten zu dem Supersport dahin !

Scheiss TA Technix sag ich da

am 17. April 2010 um 12:07

lol supersport ist aber die selbe kategorie an preis und qualli! Wie gesagt beim quattro für tiefe das H&R in tiefer version kaufen, alles andere bringts nicht wirklich.... oder airride! Und TA als müll nur weil es bei quattros nicht hinhaut..naja. Wobei man das wegen den dämpfern wohl sagen darf ^^ .... Wobei bei H&R auch die Federn brechen... oO . Ihr macht das schon :-)

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