AUDI übernimmt keine Garantie
Habe mir im letzten jahr (juni) einen audi A6 4f 3.0 tdi zugelegt, km stand 95000.
beim verkaufsgespräch stellte ich durch nachfragen fest das dieses fahrzeug einmal einen heckschaden hinten rechts hatte. der verkäufer meinte darauf hin, dass dies nicht so schlimm sei weil dieser schaden einwandfrei instandgesetz wurde und das quasi alles nicht mehr der rede wäre.
im laufe des herbstes und auch im winter bemerke ich das wasser hinten rechts in der tür steht. jedes mal wenn ich die tür aufmache kommt mir ein schwall wasser entgegen. zudem kann ich nun deutlich sehen das im bereich der einstiegsleiste leichte rostblüten entstehen. nach aussage eines anderen audihändler würde zudem auch die hintere Tür nicht richtig eingefasst wurde.
jetzt zum problem... mein audi autohaus meint, dass der schade juni 2008 war... gewehrleistung auf die reperatur gibts nur 2 jahre...somit lief diese genau aus wo ich das fahrzeug erhalten habe. und ich habe von dem rost an der stelle noch nix gesehen bzw konnte auch nicht ahnen das wasser hinten nicht abläuft. zudem meint autohaus das meine gebrauchtwagengarantie solche karosserieschäden nicht abdeckt.... bleib ich jetztauf diesen schaden sitzten oder habe ich chancen auf achbesserung ?!
habe im inet schonmal geesen, das ein schaden der aller vorraussicht zum kauf bestand vom händler beseitigt werden muss....auch rost usw.... 6 monaten nach kauf ,muss ich beweisen das es beim kauf aller vorraussicht nach schon vorhanden war... STIMMT DAS ?!
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18 Antworten
Hallo,
also die ersten 6 Monate nach Kauf muß der Händler Dir beweisen das es beim Kauf noch nicht war ( was sehr schwierig ist).
Die zweiten 6 Monate von der 12 monatigen Gewährleistung muß Du dem Händler bewisen das das Problem schon beim Kauf bestand.
Sollte allerdings anhand der Unfallschadens nich allzuschwer werden. ( steht doch im Kaufvertrag, oder ? )
So zumindest mein Verständniss, hoffe konnte Dir etwas weiterhelfen.
Gruß Raik
Schriftlich hast Du natürlich nichts über den Unfall, oder?
Zitat:
Original geschrieben von Audi4x4
Habe mir im letzten jahr (juni) einen audi A6 4f 3.0 tdi zugelegt, km stand 95000.
beim verkaufsgespräch stellte ich durch nachfragen fest das dieses fahrzeug einmal einen heckschaden hinten rechts hatte. der verkäufer meinte darauf hin, dass dies nicht so schlimm sei weil dieser schaden einwandfrei instandgesetz wurde und das quasi alles nicht mehr der rede wäre.
Ok, d.h. der Verkäufer hat die Existenz des Schadens schon beim Verkaufsgespräch anerkannt aber darauf hingewiesen, dass es repariert wurde.
Zitat:
im laufe des herbstes und auch im winter bemerke ich das wasser hinten rechts in der tür steht. jedes mal wenn ich die tür aufmache kommt mir ein schwall wasser entgegen. zudem kann ich nun deutlich sehen das im bereich der einstiegsleiste leichte rostblüten entstehen. nach aussage eines anderen audihändler würde zudem auch die hintere Tür nicht richtig eingefasst wurde.
jetzt zum problem... mein audi autohaus meint, dass der schade juni 2008 war... gewehrleistung auf die reperatur gibts nur 2 jahre...somit lief diese genau aus wo ich das fahrzeug erhalten habe. und ich habe von dem rost an der stelle noch nix gesehen bzw konnte auch nicht ahnen das wasser hinten nicht abläuft. zudem meint autohaus das meine gebrauchtwagengarantie solche karosserieschäden nicht abdeckt.... bleib ich jetztauf diesen schaden sitzten oder habe ich chancen auf achbesserung ?!
Zuerst wollte ich schreiben, dass Dir das egal sein kann.
Nach nochmaligem Nachdenken könnte man auch so argumentieren, dass Du von dem Schaden wusstest und daher mit Schaden gekauft hast.
Ich würde trotzdem nochmal nachfassen und gegenüber dem Authohaus argumentieren, dass Dir egal ist was davor an Arbeiten gemacht wurde. Du hast ausschliesslich einen Vertrag mit dem Händler der Dir das Fahrzeug verkauft hat und der hat IMHO Gewährleistungspflichten.
Der Mangel hat ja sogar, wie er es schon zugegeben hat, bei Übergabe bestanden.
Ich würde mich aber trotzdem mal Rechtsauskunft einholen.
Zitat:
habe im inet schonmal geesen, das ein schaden der aller vorraussicht zum kauf bestand vom händler beseitigt werden muss....auch rost usw.... 6 monaten nach kauf ,muss ich beweisen das es beim kauf aller vorraussicht nach schon vorhanden war... STIMMT DAS ?!
Nun, Du hast ja innerhalb von 6 Monaten gemeldet (im Herbst), ich hoffe zumindest per mail oder so.
lg
W.
Zitat:
Original geschrieben von RaikGunman
Sollte allerdings anhand der Unfallschadens nich allzuschwer werden. ( steht doch im Kaufvertrag, oder ? )
Wäre das nicht in dem Fall sogar eher schädlich?
Damit hätte sich ja der Verkäufer abgesichert und könnte behaupten "Sie haben ja ein Fahrzeug mit Vorschaden gekauft!"
So würde man es ja auch beim Privatverkauf machen um abgesichert zu sein.
Wüsste der TE formal nichts von dem Vorschaden, d.h. hätte es auch keine Information im VK Gespräch gegeben, wäre der Fall eindeutig: Mit dem KFZ stimmt einfach was nicht => reparieren!
lg
W.
Zitat:
Original geschrieben von wapaw
Wäre das nicht in dem Fall sogar eher schädlich?
Damit hätte sich ja der Verkäufer abgesichert und könnte behaupten "Sie haben ja ein Fahrzeug mit Vorschaden gekauft!"
So würde man es ja auch beim Privatverkauf machen um abgesichert zu sein.
Sehe ich nicht ganz so. Ist der Wagen bei einem Audihändler gekauft worden oder bei einem freien Händler? Und wo wurde der Schaden instandgesetzt?
Wenn ich einen Wagen mit einem (fachgerecht) reparierten Schaden kaufe, was man bei einem Audi Vertragshändler zweifelsfrei erwarten kann, dann erwarte ich daß die Reparatur später keinerlei negativen Einflüsse auf den Alltagsbetrieb hat.
genau so sehe ich das auch...... der wagen wurde beim audihändler gekauft und auch repariert. da geh ich als kunde davon aus ds dies so geschiet das man sich keine sorgenmachen muss. aus erfahrung bei vorhergehenden fahrzeugen weis ich das ein schaden so repariert werden kann, dass man sich im nachhinein keine sorgenmachen muss. hier jedoch wurde während der reparatur scheinbar einfach nur gepfuscht.
sicherlich wusste ich vom schaden aber wenn mir der händler sagt es wurde audigerecht instand gesetzt, dann sollte man mit einem ruhigen gefühl an die sacherangehen dürfen. aber scheinbar ist dem nicht so....
Ab zum Rechtsanwalt!
Der Händler muss nachbessern, da er einen nicht mangelfreien gegenstnd verkauft hat und wenn er den Schaden noch selbst instandgesetzt hat (eben nicht fachgerecht), dann schon dreimal.
montag gehts zum klärenden gespräch mit verkäufer...ich glaube ich bestelle wohl gleichmal den chef persönlich dazu...und dann gibts eine telefonkonferenz nach ingolstadt
Zitat:
Original geschrieben von Audi4x4
............und dann gibts eine telefonkonferenz nach ingolstadt ....
....welches Du dir ganz sicherlich für die Lösung Deines Problems sparen kannst.
Audi nimmt sich von dem nichts an, da es eindeutig ein Händler/Kundenproblem ist und nicht eines, wo Audi in der Verantwortung steht.
Sie werden Dich wieder ganz freundlich auf den Händler verweisen und fertig.
das ist mir klar...aber für ingolstadt ist es sich sicherlich mal ganz interresant wer nach welchenqualitätsstandarts arbeitet ?!
Hallo,
ich würde Audi hier auch nicht kontaktieren.
Einfach aus dem geschilderten Grund, das jeder Audi-Händler eine eigene Rechtspersönlichkeit darstellt und Dein direkter Vertragspartner ist.
Anders wäre es, wenn Du direkt bei Audi gekauft hättest und nur die Auslieferung über den Händler erfolgt wäre (dann ist der Händler nur Erfüllungsgehilfe).
Aber zum eigentlichen Thema:
Die Beschränkung auf die ersten 6 Monate der gesetzlichen Gewährleistungsfrist greift hier nicht, da für den Wassereinbruch der unzureichend reparierte Unfallschaden war.
Somit ist der Anspruch immer innerhalb der gesamten Gewährleistungsfrist durchsetzbar.
Dies wurde ja im Kaufvertrag dokumentiert.
Sollte dies nicht schriftlich im Kaufvertrag dokumentiert sein, kannst Du hiervon jederzeit zurücktreten und eine Wandlung bzw. Rückabwicklung fordern.
Mein Tip: zuerst mit dem Verkäufer zusammensetzen.
Zeigt er sich hier nicht kooperativ, dann auf die von mir genannten Punkte hinweisen. Sollte immer noch keine Lösung erzielt werden, dann ohne weitere Gespräche direkt zum Anwalt Deines Vertrauens.
Meine Erfahrungen im Rückforderungsmanagement zeigen, dass Du ohne Rechtsbeistand auf verlorenem Posten stehst (obwohl Du augenscheinlich im Recht bist).
Beste Grüße...
Zitat:
Sehe ich nicht ganz so. Ist der Wagen bei einem Audihändler gekauft worden oder bei einem freien Händler? Und wo wurde der Schaden instandgesetzt?
Wenn ich einen Wagen mit einem (fachgerecht) reparierten Schaden kaufe, was man bei einem Audi Vertragshändler zweifelsfrei erwarten kann, dann erwarte ich daß die Reparatur später keinerlei negativen Einflüsse auf den Alltagsbetrieb hat.
Ich hatte ja vorher geschrieben, dass ich auch mit dem Autohaus wegen Gewährleistung reden würde .
Allerdings bin ich noch immer der Meinung, dass ein im Kaufvertrag niedergeschriebener Vorschaden hier nicht hilfreich wäre.
Dann könnte sich der Verkäufer ja eben darauf berufen dass er gesagt hat: "Sie wussten es doch. Sie haben ein Auto mit Vorschaden gekauft". Ein fachmännisch reparierter Schaden muss nicht in den Kaufvertrag. Er setzt ja das Auto wieder in den "Ursprungszustand".
Ich würde empfehlen bei Nichteinlenken des Autohauses zum Anwalt zu gehen denn als Konsument kann dem TE diese Bewertung nicht zugemutet werden und ich bin auch der Meinung, dass das Autohaus hier haftet.
Ganz glasklar ist das aber nicht.
BTDT.
W.
Hallo,
deshalb sind es ja zwei Szenarien.
Das Erste wäre, es steht im Kaufvertrag.
Dann gilt die volle 12monatige Gewährleistung, da die Ursache des Mangels eine nicht fachgerecht ausgeführte Reparatur des Unfallschadens war.
Dieser bestand durch die Dokumentation im Kaufvertrag schon bei Übergabe des Fahrzeugs. Somit greift die Beweislastumkehr nicht.
Das Zweite wäre, der Unfallschaden wurde nicht im Kaufvertrag dokumentiert und somit als unfallfrei verkauft.
Demnach wäre der Kaufvertrag nicht rechtskräftig und der Käufer berechtigt, vom Kauf zurückzutreten.
Beste Grüße...
hab gerade nachgesehen und gesehen, dass der unfallschaden im kaufvertrag garnicht dokumentiert wurde...dementsprechend könnte ich mich doch doof stellen und steh quasi als betrogener da und kann auf reparatur "klagen" .....
eine zurücktreten vom kaufvertrag möchte ich eigentlich nicht ...lediglich im schlimsten falle würde ich dazu neigen...
wenn ich aufgrund dieses sachverhaltes (nicht i aufvertrag niedergeschrieben) kann ich dann einen sachverständigen beauftragen, der das gesamte fahrzeug begutachtet und die kosten dafür das autohaus tragen lassen ? ggf ist ja die gesamte karosserie verzogen ???