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Auf einem privaten Parkplatz muss man sich nicht an Regeln halten?
Hallöchen,
bis heute hatte ich nie Probleme, alle hielten sich an die "Regeln", jeder wusste scheinbar Bescheid, man hielt sich an die Pfeile bzgl. der Fahrrichtung und an die ausgewiesenen Parkplatzkennzeichnungen ... heute gleich 3 x auf verschiedenen Parkplätzen von Einkaufsmärkten:
- 1 x parkte jemand direkt auf den eigentlichen "Fahrspuren" zwischen den Parkplätzen, obwohl Parkplätze frei waren, der meinte, es gebe keine ges. Vorschriften, aus denen hervorgeht, dass man auf privaten Parplätzen Parkbuchten nutzen muss.
- 1 x fuhr mir jemand auf einem Parkplatz dort entgegen, wo man eigentlich rauffährt und das entsprechend mit einem Pfeil auf dem Boden gekennzeichnet ist. Es hätte fast gekracht, da die Auffahrt in der Kurve liegt und ich den erst im letzten Moment gesehen habe und nicht mit Gegenverkehr gerechnet habe.
- 1 x nahm mir jemand sozusagen die Vorfahrt und meinte, dass auf Parkplätzen, ob jetzt öffentlich-rechtlich sozusagen oder privat, rechts vor links nicht gilt.
Bin ich oder sind die anderen bekloppt? ;-)
Dankeschön.
LG
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18 Antworten
Die Anderen.
An vielen Supermarkt-Parkplätzen weist ein Schild auf die StVO hin. Die gilt dort aber gar nicht, weil es sich nicht um öffentliche Straßen handelt. Dererlei Schilder sind also mehr Dekoration als Anweisung, was manchmal erst nach einem Unfall auffällt.
Da käme dann allenfalls der §1 der StVo zum tragen - ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
Korrekt
Zitat:
@VIN20050 schrieb am 14. Juli 2022 um 12:29:13 Uhr:
An vielen Supermarkt-Parkplätzen weist ein Schild auf die StVO hin. Die gilt dort aber gar nicht, weil es sich nicht um öffentliche Straßen handelt. …
Und genau das ist nicht richtig.
Zitat:
Die Straßenverkehrsordnung gilt grundsätzlich überall dort, wo öffentlicher Verkehr stattfindet. Also auf Straßen aller Art, aber auch auf öffentlich genutzten Parkplätzen oder in Parkhäusern. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Hinweisschild „Hier gilt die StVO“ aufgestellt ist oder fehlt.…
https://www.ergo.de/.../parkplatzregeln#
Grundsätzlich gilt die StVO auch auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz. Dass und wie auf solchen Bereichen die Gerichte trotzdem teilweise von anderen Voraussetzungen ausgehen, ist in dem Artikel ausgeführt.
Soweit ich weiß, gelten nur die Behindertenparkplätze wie draußen. Der Rest ist Wilder Westen.
Ich halte mich trotzdem an die Regeln, es sei denn, ich halte mich nicht daran - Letzteres vor allem dann, wenn sonst niemand da ist - dann fahre ich wie ich will (meist nachts im fast leeren Parkhaus).
Die meisten Geschäfte mit halbwegs Ausmaßen haben auch ein Parkmanagement (leider nicht die Apotheken mit ihren drei Parkplätzen vor der Tür). Das Parkmanagement könnte auf Grund von Aushängen auch Parker außerhalb der Parkbuchten locker sanktionieren.
Zitat:
@xis schrieb am 14. Juli 2022 um 12:41:42 Uhr:
Soweit ich weiß, gelten nur die Behindertenparkplätze wie draußen. Der Rest ist Wilder Westen.
Ich staune immer wieder, wie konsequent manche vorhergehende Beiträge, in denen die richtige Antwort, sogar mit Quellenangabe und Link dazu, gegeben wurde ignoriert werden und konsequent das Gegenteil behauptet wird...
Zitat:
@carriegross schrieb am 14. Juli 2022 um 12:11:26 Uhr:
- 1 x nahm mir jemand sozusagen die Vorfahrt und meinte, dass auf Parkplätzen, ob jetzt öffentlich-rechtlich sozusagen oder privat, rechts vor links nicht gilt.
Damit hat er je nach Beschaffenheit des Parkplatzes auch gar nicht mal unrecht:
https://www.kostenlose-urteile.de/...tz-eines-Baumarktes.news31957.htm
Also eine ganze Ansammlung von Halbwahrheiten und falschen Aussagen hier.
Zuerst: die StVO gilt im öffentlichen Verkehrsraum, und der ist so definiert: überall wo "jedermann" herumfahren kann, also auch Supermarktparkplätze, Tankstellen usw., usw. Auf die Eigentumsverhältnisse kommt es dabei NICHT (!) an. Das oft zu sehende Schild "hier gilt die StVO" ist damit komplett unnötig (ebenso wie das Schild "Eltern haften für ihre Kinder", ist aber anderes Thema)
Nicht-öffentlich ist es, wenn nur ein bestimmter Personenkreis Zugang hat, also eingezäuntes Werksgelände mit Pförtnerhäuschen, umzäunte Wiese usw. Dort gilt weder StVO, noch StVZO usw., man könnte also ohne Zulassung, ohne TÜV, ohne Führerschein, dafür mit Alkohol rumfahren.
Wenn es zu einem zivilrechtlichen (!) Streit kommt, z.B. bei einem Unfall, werden bei Gericht aber gerne die Maßstäbe der StVO hrangezogen.
Auf Privatgelände wird allerdings die Polizei nicht tätig bzgl. Parkverstößen, deshalb haben viele Supermärkte eine Firma, die die Parkplätze bewirtschaftet und dann Vertragsstrafen (nicht Bußgelder) verhängt.
Zum Thema Vorfahrt: tatsächlich gilt auf Parkplätzen kein rechts vor links, sondern gegenseitige Rücksichtnahme und Verständigung. Ausgenommen sind davon Zufahrtsstraßen "mit Straßencharakter", also nicht da, wo tatsächlich die Parkreihen sind.
Zitat:
@xis schrieb am 14. Juli 2022 um 12:41:42 Uhr:
Soweit ich weiß, gelten nur die Behindertenparkplätze wie draußen. Der Rest ist Wilder Westen.
Nicht unbedingt. Relevant im Sinne von StVO & Co. ist die verkehrsrechtliche Anordnung. Alles andere bleibt dem Zivilrecht vorbehalten.
Zitat:
@xis schrieb am 14. Juli 2022 um 12:41:42 Uhr:
Soweit ich weiß, gelten nur die Behindertenparkplätze wie draußen. Der Rest ist Wilder Westen.
Da bist du falsch informiert. Behindertenparkplätze auf Supermarktplätzen werden vom Betreiber ausgeschildert. Die Schilder sind nicht gewidmet und haben eigentlich keinerlei Bedeutung. Hier wird kein Ordnungsamt bzw. die Polizei tätig. Alles Sache des Betreibers.
Zitat:
@nogel schrieb am 14. Juli 2022 um 13:14:30 Uhr:
Also eine ganze Ansammlung von Halbwahrheiten und falschen Aussagen hier.
Dann hast du die Posts wohl nicht gelesen. Die richtige Antwort mit erläuternder Quellenangabe steht schon weiter oben über deinem Beitrag.
Zitat:
@carriegross schrieb am 14. Juli 2022 um 12:11:26 Uhr:
Hallöchen,
bis heute hatte ich nie Probleme, alle hielten sich an die "Regeln", jeder wusste scheinbar Bescheid, man hielt sich an die Pfeile bzgl. der Fahrrichtung und an die ausgewiesenen Parkplatzkennzeichnungen ... heute gleich 3 x auf verschiedenen Parkplätzen von Einkaufsmärkten:
- 1 x parkte jemand direkt auf den eigentlichen "Fahrspuren" zwischen den Parkplätzen, obwohl Parkplätze frei waren, der meinte, es gebe keine ges. Vorschriften, aus denen hervorgeht, dass man auf privaten Parplätzen Parkbuchten nutzen muss.
- 1 x fuhr mir jemand auf einem Parkplatz dort entgegen, wo man eigentlich rauffährt und das entsprechend mit einem Pfeil auf dem Boden gekennzeichnet ist. Es hätte fast gekracht, da die Auffahrt in der Kurve liegt und ich den erst im letzten Moment gesehen habe und nicht mit Gegenverkehr gerechnet habe.
- 1 x nahm mir jemand sozusagen die Vorfahrt und meinte, dass auf Parkplätzen, ob jetzt öffentlich-rechtlich sozusagen oder privat, rechts vor links nicht gilt.
Bin ich oder sind die anderen bekloppt? ;-)
Dankeschön.
LG
Es steht 2:1 für dich.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 14. Juli 2022 um 12:44:51 Uhr:
Zitat:
@xis schrieb am 14. Juli 2022 um 12:41:42 Uhr:
Soweit ich weiß, gelten nur die Behindertenparkplätze wie draußen. Der Rest ist Wilder Westen.
Ich staune immer wieder, wie konsequent manche vorhergehende Beiträge, in denen die richtige Antwort, sogar mit Quellenangabe und Link dazu, gegeben wurde ignoriert werden und konsequent das Gegenteil behauptet wird...
Sorry, habe nicht wirklich gewissenhaft quergelesen. Aber dafür ist man eine Gemeinschaft, damit man sich gegenseitig auch mal korrigiert :-)
Nicht?
In grauer Vorzeit meine ich mal so mitgekriegt zu haben, dass die Behindertenparkplätze den Supermarktbetreibern von Amts wegen vorgeschrieben werden, und deswegen wie "draußen" behandelt werden. manchmal wundere ich mich auch über DUTZENDE Behindertenparkplätze in der Nähe des Eingangs, natürlich alle leer (was ja gut ist im Sinne des Respekts gegenüber dieser Regelung). Seis drum.
Das sind 2 Paar Stiefel. Zum einen schreiben die Länderbauordnungen für Verkaufsstätten je nach Größe etc. Behindertenparkplätze vor, zum anderen aber nicht, wie diese gekennzeichnet sein müssen. Wenn die offizielle Kennzeichnung verwendet wird, kann dort – da auf Parkplätzen regelmäßig die StVO zumindest zum Teil angewendet wird – auch von der Behörde ein Ticket ausgestellt werden. Wenn’s blöd läuft, geht der Parkplatzbetreiber auf dem Zivilweg auch noch dagegen vor, da du mit Befahren des Parkplatzes den Nutzungsbedingungen zugestimmt hast …