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auf falscher spur abgebogen mit mietauto das ein anderer gemietet hat
Hallo bin auf meiner ersten dienstreise mit einem mietauto das auf meinen kollegen gemeldet ist
leider da wir sehr ortsunkundig sind bei einer fahrbahn mit 2 linksabbieger und 2 geradeausspuren
zwischen in der mitte nach links abgebogen links war grün gerade aus war rot
und natürlihc hat es geblitzt
desweiteren kommen wir aus österreich und in düsseldorf beim flughafen war die ampel
und wir haben alles mit dem navi aufgenommen bei dem man sieht das ich links fuhr..
gilt dies alls beweis? (foto)
welche strafen können kommen bzw wie wird das über die mietfirma gehandhabt?
würde mich auf euren rat freuen da ich ziemliches sausen habe und angst habe viel zu bezahlen obwohl i eigentlich nichts falsch machen wollte und nur in schrittgeschwindigkeit dahinrollte...
mif freundlichen grüßen philipp
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von schmoki90
sry aber ich habe um hilfe gebeten nicht um eine rechtschreibkorrektur
wenn du in diesem forum länger aktiv sein willst, solltest du dir schleunigst angewöhnen deine posts halbwegs leserlich und mit satzzeichen zu verfassen!
wenn da was kommt, leitet die mietfirma das an ihren mieter weiter...irgendwelche navirouten gelten nicht als beweis...dafür hat die anlage min. ein, wenn nicht sogar zwei (gestochen scharfe) fotos geschossen...
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38 Antworten
Glaub nicht das das als Beweis durchgeht. Mit dem deutschen Strafrecht kenn ich mich niht all zu Gut aus, da selber aus Österreich, aber ich schätze wird 150€ kosten und da ich annehme das die Ampel länger als ne Sekunde rot war, kriegst ein Monat Fahrverbot in Deutschland, in Österreich darfst du ganz normal weiter fahren. Die Mietfirma wird den Bußgeldbescheid an deinen Kollegen weiterleiten. Weiters wirst du deinen Lappen nach Deutschland schicken müssen, der Bußgeldbescheid und die Aufgabebestätigung wird hierzulande dann vorübergehend als Führerschein gewertet, weiters können die Behörden noch einen Mehraufwand wegen Ausland berrechnen.
das wäre zimlich doof :-(
hauptsache waren schon am ziel und da der flughafen so toll übersichtlich ist mussten wir noch eine runde drehen
so kurz am ziel
und falls der mieter einen einspruch erhebt da er nicht gefahren ist und ein beweisfoto fordert?
was ist wenn niemand darauf zu identifizieren ist?
bzw wenn man auf der spur abbiegt sieht man das kennzeichen überhaupt auf dem foto?
So einfach werdet ihr aus der Nummer nicht rauskommen, da ja automatisch der Mieter der Hauptverdächtige ist, ausser er sagt er ist nicht gefahren und du belastest dich selber, dann ist zwar dein Kollege raus, aber du steckst dann mitten drin. Die Sache mit Bildmaterial anfordern ist sinnlos, kostet nur 12€ und die Bilder sind meistens so scharf das man den Fahrer einwandfrei erkennen kann. Auch das Kennzeichen dürfte trotz des Abbiege-Vorgangs zu sehen sein.
Allerdings mal abwarten ob was kommt, die Frage ob was zum erkennen ist, klärt sich dann von selbst.
Würde auf jeden Fall mal deinen Kollegen vorwarnen und dann einfach mal abwarten und Tee trinken, wenn nix kommt ist gut, sonst Konsequenzen wie vorher beschrieben.
Zitat:
Original geschrieben von schmoki90
Hallo bin auf meiner ersten dienstreise mit einem mietauto das auf meinen kollegen gemeldet ist
leider da wir sehr ortsunkundig sind bei einer fahrbahn mit 2 linksabbieger und 2 geradeausspuren
zwischen in der mitte nach links abgebogen links war grün gerade aus war rot
und natürlihc hat es geblitzt
desweiteren kommen wir aus österreich und in düsseldorf beim flughafen war die ampel
und wir haben alles mit dem navi aufgenommen bei dem man sieht das ich links fuhr..
gilt dies alls beweis? (foto)
welche strafen können kommen bzw wie wird das über die mietfirma gehandhabt?
würde mich auf euren rat freuen da ich ziemliches sausen habe und angst habe viel zu bezahlen obwohl i eigentlich nichts falsch machen wollte und nur in schrittgeschwindigkeit dahinrollte...
mif freundlichen grüßen philipp
Könntest du deinen Post nochmal schreiben, diesmal mit Satzzeichen und Sinn? Sorry, das ist quasi nicht zu lesen
Hondajunkie konnte es lesen
und für mich macht es sinn
sry aber ich habe um hilfe gebeten nicht um eine rechtschreibkorrektur
gestrichen
O.
Also ich kann bei der "Erklärung" auch nur raten, was er da für ne Situation beschreiben will.
Zitat:
Original geschrieben von schmoki90
sry aber ich habe um hilfe gebeten nicht um eine rechtschreibkorrektur
wenn du in diesem forum länger aktiv sein willst, solltest du dir schleunigst angewöhnen deine posts halbwegs leserlich und mit satzzeichen zu verfassen!
wenn da was kommt, leitet die mietfirma das an ihren mieter weiter...irgendwelche navirouten gelten nicht als beweis...dafür hat die anlage min. ein, wenn nicht sogar zwei (gestochen scharfe) fotos geschossen...
Zitat:
Original geschrieben von schmoki90
Hondajunkie konnte es lesen
und für mich macht es sinn
Hondajunkie redet auch nur um den Brei rum, dass er alles verstanden hat, bezweifle ich mal. Entweder kommt da noch eine genauere Erklärung, oder wir haben schon wieder den ersten Ferientroll... ja, gestern war es in Rlp soweit
Ein kleiner Versuch meinerseits: Ihr kommt aus Österreich, dein Kollege hat einen Mietwagen auf seinen Namen angemeitet, den du zum Tatzeitpunkt gefahren bist. Tatort war eine Kreuzung in Düsseldorf, Nahe Flughafen, 4-spurige Straße... 2 Spuren gehen geradeaus, 2 Spuren nach links weg. Beide Abbiegespuren hatten grün, die beiden Geradeausspuren hatten rot. Du fährst auf der linken Geradeausspur, merkst du musst abfahren und biegst deswegen auf deiner Geradespur nach links ab, wobei dich die rote Ampel blitzt?
Kommt meine Variante so in etwa dem gleich, was du oben beschreiben wolltest? Satzzeichen machen solche Texte echt enorm lesbarer...
Schreibt doch nicht wieder so einen Mist.
wie soll der als Ausländer 1 Monat Fahrverbot bekommen.
wenn er vielleicht gerade mal eine Woche im Jahr in D ist.
Nein er wird eine gesalzene Rechnung bekommen.
Das war ganz klar ein qualifizierter Rotlichtverstoss.
die Buse, da er ja kein Fahrverbot bekommt, wird aber deutlich höher sein als bei einem deutschen Bürger.,
Punkte in Flensburg bekommt er.
die gilt auch für Ausländer.
@ krebsandi,
man kann als Österreicher in D ein Fahrverbot kriegen, dies gilt dann allerdings nur für D, in Österreich muss er den Bußgeldbescheid mitführen und die Aufgabe-Bestätigung.
Strafe zahlt er gleich wie ein Deutscher, das mit Fahrverbot in D kriegt er deswegen weil zwischen D und Ö ein Auslieferabkommen besteht, weiters könnten auch die Behörden in Ö ein Fahrverbot verhängen, wird aber normalerweise nicht so gehandhabt.
Zitat:
Original geschrieben von Hondajunkie
@ krebsandi,
man kann als Österreicher in D ein Fahrverbot kriegen, dies gilt dann allerdings nur für D, in Österreich muss er den Bußgeldbescheid mitführen und die Aufgabe-Bestätigung.
Strafe zahlt er gleich wie ein Deutscher, das mit Fahrverbot in D kriegt er deswegen weil zwischen D und Ö ein Auslieferabkommen besteht, weiters könnten auch die Behörden in Ö ein Fahrverbot verhängen, wird aber normalerweise nicht so gehandhabt.
Bitte was macht den das für einen Sinn?
Der Sünder wählt in den nächsten 4 Monaten das Monat in dem er nicht in Deutschland ist.
zb. Nov da bin ich nicht in D da gebe ich meinen Führerschein ab.
was ist den das für eine Strafe? ;-)
da kann man es gleich bleiben lassen.
in Österreich gilt ja das Fahrverbot nicht.
was ist denn alles schon sinnvoll, ist aber wirklich so, du musst deinen FS nach D schicken, sinnlos aber die Behörden sind glücklich
Reicht ne Kopie auch?