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auf unfallfahrzeug reingefallen?

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 20. Januar 2008 um 14:51

Hallo alle zusammen!

Ich habe vor 2 Jahren meinen Behren beim Freundlichen in meiner Umgebung gekauft.

Habe bis jetzt auch keine Probleme mit Ihm gehabt auser das die Fahrer Tür Etwas schwerer zuging als alle anderen.(minimal wie ein leichtes schlosshacken) Habe es auch beim Freundlichen angesprochen der konnte nichts finden.Gestern beim polieren des Fahrzeugs ist mir eine stelle imMotorraum (innenseite Kotflügel) aufgefallen, genau da wo die Motorhaube aufsetzt, da ist die Farbe apgeplatzt. Die Stelle ist nicht zu Übersehen etwa 7cm mal 3cm. Hab zuerst für einen Farbkleks gehalten und schon über die Lacker hergezogen den mir die Stelle genauer ankegukt und mit entsetzen festgestellt das meine Farbe an der stelle ab ist und mich eine hellgrüne metallik lakierung ankukt. (habe dunkelblau)

Meine Frage was kan ich jetzt tuhn?

Lohnt es sich den Rechtsschutz einzuschalten, oder ist nach 2,5 jahren alles zuspät?

die Stelle ist erst vor kurzem gekommen, war vorher nicht da.

Danke im Vorraus für eure antworten.

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23 Antworten

unfallschäden sind erst ab 2000euro meldeflichtig.

alles was darunter liegt kann verschwiegen werden.

ein leichter seitenschaden am kotflügel bei dem nur der kotflügel getauscht werden muß kostet ca 1000-1200euro, wie gesagt das ist nicht meldeplichtig und das fahrzeug gilt rein rechtlich noch als "unfallfrei"

man müßte schon einen gutachter einschalten der viel geld kostet und wenn der dann sag das fahrzeug ist unfalfrei weil der damalige rapararurschaden 1999euro ausmacht, dann zahlt nicht mal die rechtschutzversicherung den gutachter und man bleibt auf seinen kosten sitzen.

gruß

soweit ich informiert bin , muss beim Verkauf jeder Unfallschaden angegeben werden, egal wie hoch die Reparaturkosten.

Zitat:

Original geschrieben von audi6you

unfallschäden sind erst ab 2000euro meldeflichtig.

alles was darunter liegt kann verschwiegen werden.

gruß

wo steht denn das?

Zitat:

Original geschrieben von Megaquack

Zitat:

Original geschrieben von audi6you

unfallschäden sind erst ab 2000euro meldeflichtig.

alles was darunter liegt kann verschwiegen werden.

gruß

wo steht denn das?

Würde mich auch interessieren, es muss jeder Schaden der BEKANNT ist angegeben werden. Allerdings gilt ein Auto laut Rechtssprechung nur als UNFALLWAGEN wenn der Ramen oder Fest mit dem Fahrzeug verschweißte Teile beschädigt wurden.

Das mir den 2000€ habe ich ja noch nie gehört!!

Dürfte an den Haaren herbei gezogen sein!!

Gibt doch einen Vorbesitzer, meisten kann der Auskunft geben.

Unfall bleibt Unfall, ein Händler muss sogar haften, wenn ihm der Unfall verschwiegen wurde und er selber ihn nicht erkannt hat.

Hart für den Händler, aber so ist das Leben.

Aus der Rechtsprechung ergeben sich folgende wichtige Grundsätze:

1. Arglistig handelt ein Verkäufer, der bei Ihrer Frage nach Unfallschäden nur auf einen behobenen Blechschaden hinweist, nicht dagegen darauf, dass der Wagen einen Unfallschaden hatte, über den er weiter nichts sagen könne.

2. Vermutet der Verkäufer eines Gebrauchtwagens einen früheren Unfall des Fahrzeugs, muss er Ihnen dies ungefragt offenbaren, wenn er sich nicht dem Vorwurf arglistigen Verschweigens aussetzen will. Dies gilt dann nicht, wenn es sich lediglich um einen Bagatellschaden handelt.

3. Der gewerbliche Gebrauchtwagenhändler muss das von ihm angebotene Fahrzeug nicht auf Mängel überprüfen. Findet er allerdings offensichtliche Anhaltspunkte für einen Schaden, muss er weitere Untersuchungen anstellen und Sie auf den Verdacht eines Vorschadens hinweisen. Tut er dies nicht, verschweigt er den Mangel arglistig.

4. Behauptet der Verkäufer, das Fahrzeug sei „durchgecheckt“ und „topfit“, ist das keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften. Solche Äußerungen sind auf Grund ihrer Unbestimmtheit in der Regel reine Werbeanpreisungen ohne rechtlichen Gehalt.

5. Gehen Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen eines verkauften Gebrauchtfahrzeuges nicht über das hinaus, was bei einem Fahrzeug des betreffenden Typs angesichts seines Alters und seiner Laufleistung normalerweise üblich/typisch ist, so kann von einem Fehler im Sinne von § 459 BGB (alt) nicht gesprochen werden. Normale Verschleiß-, Abnutzungs- und Alterungserscheinungen werden von vornherein nicht vom gesetzlichen Fehlerbegriff erfasst.

6. Abgenutzte Dichtungen bzw. Dichtringe stellen bei einem Gebrauchtwagen keinen Mangel dar, der den Verkäufer zur Gewährleistung verpflichtet. Der Verkäufer muss nicht auf natürliche Verschleißerscheinungen hinweisen, da deren Eintritt selbstverständlich ist.

7. Von einem gewerbsmäßigen Gebrauchtwagenverkäufer kann nicht erwartet werden, dass er ohne jeden Anhaltspunkt für Mängel den Motor und das Getriebe zerlegt, um den Verschleiß an den Dichtringen zu überprüfen.

8. Dem Verkäufer obliegt der Beweis, dass er Sie vor Vertragsabschluss mündlich in der gebotenen Weise über den Umfang eines unfallbedingten Schadens aufgeklärt hat, wenn sich im Kaufvertrag unter dem Punkt „Zahl, Art und Umfang von Unfallschäden laut Vorbesitzer“ kein Eintrag befindet.

Quelle

am 20. Januar 2008 um 18:43

Also ich meine auch mal gehört zu haben das man bei einem Fahrzeug einen Schaden erst dann angeben muß wenn die Reparaturkosten einen bestimmten Wert überschreiten.

Mal eine allgemeine Frage:

Wann ist denn ein Fahrzeug ein Unfallfahrzeug bzw. wann und welche Schäden muß ich beim Verkauf offen legen?

Zerkratzter Stoßfänger der Nachlackiert werden muß?

Eine Delle im Blech durch einen Parkrempler wo gespachtelt und lackiert, bzw der Kotflügel getauscht werden muß?

Was ist wenn ich mit 100km/h einen Hasen oder Fuchs überfahre und ich einen komplett neunen Stoßfänger und Kühler, Kondensator, Scheinwerfer, evtl. noch Unterbodenverkleidung brauche.

Oder darf man von einem Unfallfahrzeug erst dann sprechen wenn ein Rahmenverzug vorliegt?

Würde mich persönlich mal interessieren wo man da die Grenze zieht. Denn Unfallschäden müßen angezeigt werden, Bagatellschäden nicht, nur wo zieht man da die Grenze? Ich meine wenn ich einen Wildschaden habe, hat man schnell mal 2000-3000€ Schaden aber es sind ja im Endeffekt nur Teile betroffen die einfach ausgetauscht werden können und ein Rahmenverzug liegt ja dann auch nicht vor, also eigentlich kein "Unfallfahrzeug" weil Tragende Teile der Karosserie nicht beschädigt sind.

Gruß

Themenstarteram 21. Januar 2008 um 5:33

Zitat:

Original geschrieben von obdiide

Also ich meine auch mal gehört zu haben das man bei einem Fahrzeug einen Schaden erst dann angeben muß wenn die Reparaturkosten einen bestimmten Wert überschreiten.

Mal eine allgemeine Frage:

Wann ist denn ein Fahrzeug ein Unfallfahrzeug bzw. wann und welche Schäden muß ich beim Verkauf offen legen?

Zerkratzter Stoßfänger der Nachlackiert werden muß?

Eine Delle im Blech durch einen Parkrempler wo gespachtelt und lackiert, bzw der Kotflügel getauscht werden muß?

Was ist wenn ich mit 100km/h einen Hasen oder Fuchs überfahre und ich einen komplett neunen Stoßfänger und Kühler, Kondensator, Scheinwerfer, evtl. noch Unterbodenverkleidung brauche.

Oder darf man von einem Unfallfahrzeug erst dann sprechen wenn ein Rahmenverzug vorliegt?

Würde mich persönlich mal interessieren wo man da die Grenze zieht. Denn Unfallschäden müßen angezeigt werden, Bagatellschäden nicht, nur wo zieht man da die Grenze? Ich meine wenn ich einen Wildschaden habe, hat man schnell mal 2000-3000€ Schaden aber es sind ja im Endeffekt nur Teile betroffen die einfach ausgetauscht werden können und ein Rahmenverzug liegt ja dann auch nicht vor, also eigentlich kein "Unfallfahrzeug" weil Tragende Teile der Karosserie nicht beschädigt sind.

Gruß

Genau das problem hätte ich ja jetzt wen ich mein Auto verkaufen würde.

Soll ich es angeben?Wäre das nicht angeben Teuschung?Zu guter letzt wie sieht den das aus mit der apgeplatzten Farbe!

Der vorbesitzer der kein neuen Kotflügel nimmt sondern einen gebr und sich keine mühe gibt den wenigstens anzuschleifen sondern sammt klarlak die neue Farbe so draufkippt, der wird mir warscheinlich keine erliche Antwort geben. Bezweifle das er das dem Freundlichem beim verkauf mitgeteilt hatte.

Wie müsste man den jetzt richtig weiterverfahren?

hat jemand schon mal was ähnliches gehabt?

Bin total Ratlos. Habe auch noch nie sowas gehabt.

am 21. Januar 2008 um 6:52

Zitat:

Original geschrieben von staatssponsor

Zitat:

Original geschrieben von obdiide

Also ich meine auch mal gehört zu haben das man bei einem Fahrzeug einen Schaden erst dann angeben muß wenn die Reparaturkosten einen bestimmten Wert überschreiten.

Mal eine allgemeine Frage:

Wann ist denn ein Fahrzeug ein Unfallfahrzeug bzw. wann und welche Schäden muß ich beim Verkauf offen legen?

Zerkratzter Stoßfänger der Nachlackiert werden muß?

Eine Delle im Blech durch einen Parkrempler wo gespachtelt und lackiert, bzw der Kotflügel getauscht werden muß?

Was ist wenn ich mit 100km/h einen Hasen oder Fuchs überfahre und ich einen komplett neunen Stoßfänger und Kühler, Kondensator, Scheinwerfer, evtl. noch Unterbodenverkleidung brauche.

Oder darf man von einem Unfallfahrzeug erst dann sprechen wenn ein Rahmenverzug vorliegt?

Würde mich persönlich mal interessieren wo man da die Grenze zieht. Denn Unfallschäden müßen angezeigt werden, Bagatellschäden nicht, nur wo zieht man da die Grenze? Ich meine wenn ich einen Wildschaden habe, hat man schnell mal 2000-3000€ Schaden aber es sind ja im Endeffekt nur Teile betroffen die einfach ausgetauscht werden können und ein Rahmenverzug liegt ja dann auch nicht vor, also eigentlich kein "Unfallfahrzeug" weil Tragende Teile der Karosserie nicht beschädigt sind.

Gruß

Genau das problem hätte ich ja jetzt wen ich mein Auto verkaufen würde.

Soll ich es angeben?Wäre das nicht angeben Teuschung?Zu guter letzt wie sieht den das aus mit der apgeplatzten Farbe!

Der vorbesitzer der kein neuen Kotflügel nimmt sondern einen gebr und sich keine mühe gibt den wenigstens anzuschleifen sondern sammt klarlak die neue Farbe so draufkippt, der wird mir warscheinlich keine erliche Antwort geben. Bezweifle das er das dem Freundlichem beim verkauf mitgeteilt hatte.

Wie müsste man den jetzt richtig weiterverfahren?

hat jemand schon mal was ähnliches gehabt?

Bin total Ratlos. Habe auch noch nie sowas gehabt.

Auch wenn es jetzt etwas hart klingt:

Was erwartest du, das dir der Vorbesitzer nach Jahren noch den Kotflügel lackieren läßt?

Das Gebrauchtteile verbaut werden ist durchaus üblich und hat auch nichts mit der sich lösenden Farbe zu tun.

Was kostet eine neue Lackierung?150Euro?

Was kostet ein Anwalt und eine Klage die du nicht gewinnen kannst?

Du hast übrigens einen Gebrauchtwagen gekauft .

 

Bei dem Wildschaden, wo die tragende Karosserie nicht betroffen wurde, macht es sich sicher ganz gut, wenn so weit wie möglich mit offenen Karten gespielt wird.

Schließlich fällt es eh dem genauen Betrachter auf, wenn z.B. der Stoßfänger "arg neu" aussieht oder die Scheinwerfer vom Alter her sich sichtbar unterscheiden. Da würd ich ohne Info vom Veräufer arg mißtrauisch werden.

Andersherum macht das einen guten Eindruck, wenn ich noch ein Foto vom Schadenbild vorweisen kann - aha - das wars. Letztlich sieht ein neuer Stoßfänger doch besser aus. ;)

Mein A4 hatte ich auch "vom Kirschboomhändler" der hat mir auch alles Mögliche verschwiegen - nach gründlicher Untersuchung hab ich den trotzdem genommen, dafür aber 1500€ günstiger. (Naja - ich mußte ihn aber auf einen strafbaren Umstand hinweisen, der eingetreten war, als ich die verbindiche Bestellung unterschrieben und der diese angenommen hatte. Und da stand nichts von Unfall, dessen Spuren aber der Händler zu 100% hätte sehen müssen. Ich hatte da schon den Braten gerochen. ;)

Ergo: Du kannst davon ausgehen, daß nur ein Depp zu dir kommt und das Auto blauäugig kauft, geh davon aus, daß da mindestens zwei oder einer mit "a Bissel" Kennung vorbeikommt.

Zitat:

Original geschrieben von EZTU

Das mir den 2000€ habe ich ja noch nie gehört!!

Dürfte an den Haaren herbei gezogen sein!!

das mit den 2000euro kommt von einem amtlich anerkannten sachverständigen. hatte vor kurzem selber einen schaden über 11000euro ich hab mich mit den gutachter ausgiebig über dieses thema unterhalten.

beispiel: jemand verkratzt mir das ganze auto bis auf die grundierung, ich muß den ganzen wagen neu lakieren lassen, gesammtkosten 2400euro dann ist das ein meldepflichtiger schaden den ich nicht verschweigen darf obwohl das fahrzeug überhaupt keinen unfall hat!!!!!!

an all die anderen die meinen beitrag mit den 2000euro so belächelt haben, wo ist denn dann bei eucht dann die grenze zu einem meldepflichtigen schaden, wo ist die grenze zum bagatell schaden ??????? wenn ihr es besser wißt dann gebt eine auskunft, aber nicht vorneherrein alles anzweifen, ohne eine ahnung zu haben .

stoned opa hat ja schon recht viel geschrieben, aber im endeffekt hat er nichts gesagt.

 

Hab mal ein bisschen gegooglet!

Selbst das hinein rollen eines Einkaufwagens auf dem Parkplatz mit entsprechenden Lackschäden und der Nachlackierung, für z.b. 450€ ,gilt als Unfall und der Besitzer ist Offenbarungspflichtig. Bagatellgrenze gibt es beim Unfall nicht. Unfall ist Unfall.

am 21. Januar 2008 um 22:10

Zitat:

Original geschrieben von EZTU

Hab mal ein bisschen gegooglet!

Selbst das hinein rollen eines Einkaufwagens auf dem Parkplatz mit entsprechenden Lackschäden und der Nachlackierung, für z.b. 450€ ,gilt als Unfall und der Besitzer ist Offenbarungspflichtig. Bagatellgrenze gibt es beim Unfall nicht. Unfall ist Unfall.

Da hast du falsch gegoogelt.

Zitat:

Original geschrieben von audi4B

Zitat:

Original geschrieben von EZTU

Hab mal ein bisschen gegooglet!

Selbst das hinein rollen eines Einkaufwagens auf dem Parkplatz mit entsprechenden Lackschäden und der Nachlackierung, für z.b. 450€ ,gilt als Unfall und der Besitzer ist Offenbarungspflichtig. Bagatellgrenze gibt es beim Unfall nicht. Unfall ist Unfall.

Da hast du falsch gegoogelt.

das mein ich aber auch :-)

da muß einer das googeln wohl noch lernen

seit wann kann ich über google eine rechtlich verbindliche aussage erhalten?

das kfz recht ist äußerst kompliziert, ein unfall muß nicht immer ein unfall sein.

ich für meinen fall besorge mir meine informationen lieber persönlich, von leuten die ich kenne :-)

gruß

 

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