Auf Vorführwagen 4 Jahre alte Winterreifen drauf
Hallo!
Ich habe ein kleines Problem.
Wir haben uns ende 2007 bei einem Audihändler einen Audi A3 Sportback als Vorführwagen gekauft.
Der Audi war zu dem Zweitpunkt 1 oder 2 Monate alt und hatte 3000 Km runter.
Als angebliche Großzügigkeit haben wir vom Verkäufer Winterreifen mit dazu bekommen.
Nun war ich selbst nicht mit bei der Abholung des KFZ dabei und die Winterreifen waren
bereits drauf montiert. Jetzt habe ich beim drauf machen festgestellt, das die Winterreifen
aus dem Jahr 2004 sind und die Verschleissgrenze von 4mm erreicht haben.
Nun sind sie wahrscheinlich durch das alter auch schon ein bisschen hart und es entstehen
sehr unangehme Fahrgeräusche...
Meine Frage an euch:
Ist es denn üblich das man zu einem "fast"-Neuwagen 4 Jahre alte Winterreifen dazu bekommt???
Auch wenn dies nur eine kostenlose Zugabe war, hat man als Kunde da nicht das recht auf Nachbesserung???
Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen....
Danke im vorraus
Ähnliche Themen
29 Antworten
Ich vermute mal, dass der Händler nichts von "neuen Winterreifen" gesagt hat.
In diesem Fall hast Du wohl keine rechtlichen Ansprüche auf neue Reifen.
Allerdings solltest Du mal deinen Händler freundlich darauf hinweisen, dass Du beim nächsten Autokauf wohl berücksichtigen wirst, dass er Dich damals zum Entsorgen seiner Altreifen missbraucht hat.
So siehts aus. Bei mir gabs auch extra ausgehandelte "Fussmatten" vorne und hinten dazu. Die waren auch gebraucht, da "stand ja nichts von neu im Vertrag, nur Fußmatten vorne und hinten..."
Gab n Riesenaufstand bei der Abholung, aber keine Änderung.
Dieser Händler hat jetzt einen Kunden weniger!
servus,
wie achindoon schon sagte, hat dich der händler für die entsorgung mißbraucht. sprich ihn darauf an, daß er dir winterreifen gegeben, die gar nicht mehr dem gesetz entsprechen. eine wiedergutmachung wäre in diesem fall
sicher angebracht.
gruß w.
Zitat:
Original geschrieben von one o
servus,
wie achindoon schon sagte, hat dich der händler für die entsorgung mißbraucht. sprich ihn darauf an, daß er dir winterreifen gegeben, die gar nicht mehr dem gesetz entsprechen. eine wiedergutmachung wäre in diesem fall
sicher angebracht.
gruß w.
Dann würde ich als Händler sagen :
Naaahh lieber Kunde, das ganze Jahr mit Winterreifen rumgefahren
Der Kauf ist fast ein Jahr her, jetzt zu reklamieren ist wohl aussichtslos !
Viele Grüße
g-j der das Verhalten des Händlers verurteilt !
Zitat:
Original geschrieben von game-junkiez
Dann würde ich als Händler sagen :
Naaahh lieber Kunde, das ganze Jahr mit Winterreifen rumgefahren
Der Kauf ist fast ein Jahr her, jetzt zu reklamieren ist wohl aussichtslos !
In einem jahr vergehen aber keine 4 Jahre
Grüße
Domi
Naja, aber nach einem Jahr kann man wohl schlecht nachweisen, dass man damals diese Reifen dazu bekommen hat! Man könnte ja mit jeden x-beliebigen alten Reifen dahin, in der Hoffnung, dass man diese unverschämterweise gegen neue ausgetauscht bekommt
Zitat:
Original geschrieben von Achindoon
Ich vermute mal, dass der Händler nichts von "neuen Winterreifen" gesagt hat.
In diesem Fall hast Du wohl keine rechtlichen Ansprüche auf neue Reifen.
Allerdings solltest Du mal deinen Händler freundlich darauf hinweisen, dass Du beim nächsten Autokauf wohl berücksichtigen wirst, dass er Dich damals zum Entsorgen seiner Altreifen missbraucht hat.
ICh finde, dass kann man auch anders sehen. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass er auch nichts von gebrauchten Reifen gesagt hat. Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Ist Beschaffenheit von der Soll Beschaffenheit abweicht. Ist= 4 Jahre alte Reifen, die Frage ist, wie alt sollten sie (lt Vertrag(sauslegung)) sein. Wenn - wie hier - nichts vereinbart wurde, dann gilt nach § 434 BGB das als vereinbart, was der Käufer regelmäßig erwarten kann und was bei Sachen gleicher Art üblich ist. Auf den konkreten Fall übertragen würde ich dass so sehen, dass bei einem Neuwagen neue Reifen dabei sind, und bei einem Gebrauchten gebrauchte. Hier ist es ein Vorführwagen. ME muss sich der Käufer zwar mit gebrauchten Reifen zufrieden geben, welche aber doch dem Alter her entsprechend dem Vorführwagen sind. Jedenfalls sollten diese Reifen nicht wesentlich älter sein als das Fahrzeug, was offensichtlich hier der Fall ist.
Ich würd das genauso dem Autohaus erzählen und sie zur Nachbesserung auffordern. Ein paar gute Argumente habe schon oft weiter geholfen, vielleicht nicht unbedingt zu Zeiten der Weltwirtschaftskrise... aber...probieren kostet ja nichts.
Zitat:
Original geschrieben von sushilange
Naja, aber nach einem Jahr kann man wohl schlecht nachweisen, dass man damals diese Reifen dazu bekommen hat! Man könnte ja mit jeden x-beliebigen alten Reifen dahin, in der Hoffnung, dass man diese unverschämterweise gegen neue ausgetauscht bekommt
was dann Betrug wäre. Wenn ich als Freundlicher meine Kunde ein bissl halten will, wäre ich da vorsichtig mit solchen Verleumnungen.
@EllisDee: Ja das ist schon klar, aber einem Händler, der einem solche WR dazu gibt, würde ich sowas zutrauen, da er vom Kunden ja eh nichts hält und ihm egal ist, ob er durch soetwas einen Kunden verliert. Dass er keine nagelneuen WR als Geschenk erwarten kann, ist klar. Wäre zwar toll, wenn man neue bekommt, aber gebrauchte bzw. angefahrene Reifen sind ja ok, aber nicht solche, die der Threadersteller erhalten hat.
Gut was heißt Geschenk, auch die Draufgabe wurde wohl ausgehandelt und gehört zum Umfang des KAufvertrages, so verstehe ich das jedenfalls. Wenn natürlich alles ausgehandelt war, und bei der Abholung kommt der Verkäufer, präsentiert sich als Sankt MArtin und schenkt noch Wrs drauf, dann hast du natürlich recht. In diesem Fall würd ich nichts unternehmen, da sich wohl so Entsorgungskosten und Nutzungsvorteil gegeneinander in etwa aufwiegen.
Zitat:
ICh finde, dass kann man auch anders sehen. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass er auch nichts von gebrauchten Reifen gesagt hat. Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Ist Beschaffenheit von der Soll Beschaffenheit abweicht. Ist= 4 Jahre alte Reifen, die Frage ist, wie alt sollten sie (lt Vertrag(sauslegung)) sein. Wenn - wie hier - nichts vereinbart wurde, dann gilt nach § 434 BGB das als vereinbart, was der Käufer regelmäßig erwarten kann und was bei Sachen gleicher Art üblich ist. Auf den konkreten Fall übertragen würde ich dass so sehen, dass bei einem Neuwagen neue Reifen dabei sind, und bei einem Gebrauchten gebrauchte. Hier ist es ein Vorführwagen. ME muss sich der Käufer zwar mit gebrauchten Reifen zufrieden geben, welche aber doch dem Alter her entsprechend dem Vorführwagen sind. Jedenfalls sollten diese Reifen nicht wesentlich älter sein als das Fahrzeug, was offensichtlich hier der Fall ist.
Ich würd das genauso dem Autohaus erzählen und sie zur Nachbesserung auffordern. Ein paar gute Argumente habe schon oft weiter geholfen, vielleicht nicht unbedingt zu Zeiten der Weltwirtschaftskrise... aber...probieren kostet ja nichts.
Ja, da muss ich dann meine Beurteilung zurückziehen und zustimmen.
Im 434 steht wohl geschrieben
"(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. "
@gummiohr
Du solltest damit argumentieren, dass sich zu alte Winterreifen nicht für die gewöhnliche Verwendung (das Herumfahren bei Eis- und Schneeglätte) eignen.
Ein guter Tipp von meiner Wirtschafts- und Rechtslehrerin noch:
BGB kaufen (5 EUR) und dem Händler unter die Nase halten. Wirkt oft Wunder. Die gute Frau hat immer eins im Auto, wenn sie zum Einkaufen fährt =)
Zitat:
Original geschrieben von Achindoon
@gummiohr
Du solltest damit argumentieren, dass sich zu alte Winterreifen nicht für die gewöhnliche Verwendung (das Herumfahren bei Eis- und Schneeglätte) eignen.
Ein guter Tipp von meiner Wirtschafts- und Rechtslehrerin noch:
BGB kaufen (5 EUR) und dem Händler unter die Nase halten. Wirkt oft Wunder. Die gute Frau hat immer eins im Auto, wenn sie zum Einkaufen fährt =)
Also diesen Satz kann man bei damals 3 Jahre und jetzt 4 Jahre alten Reifen wohl nicht bringen!
Ich würd da freundlich hingehen und des mit ihm klären, da gleich mit BGB etc. auflaufen? Man kann auch alles übertreiben.
Ich seh das auch ähnlich wie Dragon630, der erste Weg sollte zum Händler sein und erstmal KLarheit verschaffen, ein kurzes Gespräch hilft manchmal Wunder, aber spätestens dann, kannst du auf Grund der Reaktion deines entsprechend kundig machen und reagieren.
Dass das nicht unbedingt richtig war von deinem wird er selbst wissen, entweder wird er dich als Kunden behalten wollen und dir dann entsprechend entgegenkommen oder eben nicht, was dann aber zu deinem Nachteil ist. :/
Aber aus solchen Erfahrungen geht man gestärkt hervor, man muss bei den echt auf die Formulierungen aufpassen bzw immer direkt nachfragen, um überhaupt erstmal gar kein Raum für Interpretationen offen lassen.
Gruß
Erstmal ein großes DANKESCHÖN für die zahlreichen Antworten...
Ich hab mit dem Betriebleiter des Autohauses gesprochen und auch diese
Argumente aus den Beiträgen mit in mein Gespräch eingebunden aber dieser
sagte nur er sähe keinen Handlungsbedarf und könnte nix machen.
Weiter wörtlich sagte er auch "Wenn er jeder Reklamation recht geben würde, wäre wir schon lange Pleite"
Ich find das von einem Audi-Vertragshändler ziemlich dreist und hinterhältig.
Von einem seriösen Händler sollte man doch soviel Ehrlichkeit und Tranzparenz dem Kunden gegenüber
erwarten können, dass man zumindest darauf hingewiesen wird das es sich um gebrauchte Reifen handelt die
schon das eine oder andere Jährchen auf Buckel haben.
Bleibt nur eins, nie wieder hingehen und den Audi in Zukunft woanders kaufen....
Ich wünsche allen ein Frohes Fest und einen guten Rutsch............