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Aufbauseminar Anordnung

Themenstarteram 30. Oktober 2024 um 23:10

Hallo zusammen,

und zwar wurde ich während ich 17 war (mit dem BF17 Schein) ohne Begleitperson während der Fahrt erwischt und angehalten. Bis das erste Bußgeld oder allgemein der erste Brief von der Stadt kam, bin ich 18 geworden und habe auch mein Kartenschein ausgehändigt bekommen. Nun wurde mir dieser nach fast 4 Monaten seitdem ich angehalten wurde entzogen und ich habe keine gültige Fahrerlaubnis mehr. Der Antrag auf Wiedererteilung ist seit knapp 2 Wochen gestellt doch bislang noch kein Brief. Meine Frage: Mit wie langer Zeit kann ich noch rechnen bis eine Antwort kommt? Hat jemand von euch schon Erfahrung mit diesem Antrag und dem dazugehörigen Aufbauseminar gemacht? Und wie ist das Prozedere sobald ich meine Bestätigung von der Stadt für das Aufbauseminar bekomme?

Danke schonmal für die Antworten

Lg

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15 Antworten

Frag doch einfach höflich beim zuständigen Amt nach ... :rolleyes:

Die können alle deine Fragen beantworten ;)

Der Pflicht des Aufbauseminars solltest du dann natürlich nachkommen.

Innerhalb einer gewissen gesetzten Frist , = ansonsten droht der nächste , weiterer Ärger mit deinem Führerschein.

Edit :

https://www.bussgeldkatalog.org/aufbauseminar/

Zitat:

@batu29 schrieb am 31. Oktober 2024 um 00:10:25 Uhr:

Und wie ist das Prozedere sobald ich meine Bestätigung von der Stadt für das Aufbauseminar bekomme?

Dann gibst du die Teilnahmebescheinigung bei der Führerscheinstelle ab. Ist bis dahin der reguläre Führerschein schon fertig, dann bekommt du ihn gleich ausgehändigt, anderenfalls gibt es die Möglichkeit eines vorläufigen Führerscheins. Den ursprünglich schon vorbereiteten Karten-Führerschein bekommst du nicht, weil ja die Fahrerlaubnis widerrufen und dann neu erteilt wurde. Du hast ja zusammen mit deinem Antrag auf Neuerteilung bestimmt auch ein neues Foto abgeben müssen.

Zitat:

@Hermy66 schrieb am 31. Oktober 2024 um 10:32:22 Uhr:

ansonsten droht der nächste , weiterer Ärger mit deinem Führerschein.

Wenn er am Aufbauseminar nicht teilnimmt, gibt es keinen Ärger, es gibt nur keine neue Fahrerlaubnis.

... ok , dann gibt's halt keinen " Ärger " ;)

Nur 2x Antworten / Beiträge hier = und schon alles geklärt :rolleyes: :D

Zitat:

@batu29 schrieb am 31. Oktober 2024 um 00:10:25 Uhr:

Der Antrag auf Wiedererteilung ist seit knapp 2 Wochen gestellt doch bislang noch kein Brief. Meine Frage: Mit wie langer Zeit kann ich noch rechnen bis eine Antwort kommt?

Je nach Kommune sind drei Monate Bearbeitungszeit überhaupt nicht außergewöhnlich.

Im Falle des TE könnte die Behörde vielleicht die Sache etwas beschleunigen, wenn man lieb fragt. Immerhin unterscheidet sich sein Fall von den anderen Fällen, in denen ein Aufbauseminar angeordnet wird. Das hat der Gesetzgeber auch leider nicht berücksichtigt.

Themenstarteram 1. November 2024 um 17:38

[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]

 

Danke euch allen für die schnellen Antworten. Was genau heißt TE?

TE = Threadersteller, also du.

Themenstarteram 1. November 2024 um 17:44

Ah okay, danke. Ich rufe dann mal am Montag an, wobei ich mir bei der Dame die für mich zuständig ist nicht viel erhoffe. Sie hat auch sehr oft bei dem Termin an dem ich den Schein abgeben musste, das erweiterte Führungszeugnis wiederholt. Es soll auf keinen Fall was drin stehen, ansonsten müsse ich mit einer MPU rechnen. Ich fands irgendwie komisch. Sie hat es so 7-8 mal gesagt in 15min. Was denkt ihr?

Ich weiß nicht, welchen Grund die Dame hat, dir so Angst zu machen oder dich besonders "scharf" behandeln zu wollen. Die Anforderungen an die Eignung sind bei dir auch nicht höher anzusetzen als bei jedem anderen. Du musst die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachweisen, sonst nichts. Nur mal sicherheitshalber: Könnten denn im erweiterten Führungszeugnis Eintragungen vorhanden sein?

Themenstarteram 2. November 2024 um 18:39

Tut mir leid für die späte Antwort. Ich finde, es wäre besser, die ganze Geschichte von Anfang an zu erzählen, damit ihr das Ganze auch besser einordnen könnt.

Circa Mitte Juni wurde ich angehalten und zwei Freunde waren noch mit im Auto. alle drei inklusive das Auto wurden komplett durchsucht. Bei mir wurden auch diverse Tests gemacht. Zum Beispiel mit geschlossenen Augen zählen oder auf einem Bein stehen etc. Am nächsten Morgen lag auch schon eine Anzeige gegen mich wegen „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ und eine gegen meine Mutter wegen „Zulassen der Fahrt ohne Fahrerlaubnis“ im Briefkasten. Kurze Zeit später kam auch ein Brief von der Staatsanwaltschaft, dass ein gerichtlicher Prozess gegen mich eingeleitet wurde und nun ermittelt wird. Meinem Vater kam das suspekt vor, und wir holten uns noch einen Anwalt. Nach sehr langem Schriftverkehr (ca. 2 Monate) haben wir es geschafft, dass die Klage gegen meine Mutter fallen gelassen wurde. etwa ein Monat später, nach etlichen Briefen von der Staatsanwaltschaft, wurde auch die Klage gegen mich fallen gelassen mit der Erklärung unsererseits, dass es lediglich fahren ohne Begleitpersonen ist (also nur eine Ordnungswidrigkeit) und kein fahren ohne Fahrerlaubnis (Straftat). Zusätzlich hat mein Anwalt mich darauf hingewiesen, dass es keine Routinekontrolle war, sondern ich bei der Polizei von irgendjemandem verpfiffen wurde an jenem Abend.

Was mir auch noch aufgefallen ist, als ich mein Führerschein für fahren mit Begleitpersonen Anfang diesen Jahres verloren hatte und mir einen neuen ausgestellt habe, dass auf dem neuen ein falsches Ausstellungsdatum stand. Ich hab meinen Schein im September 23 bekommen. Und als ich mir den im Mai 24 ausstellen ließ, stand als Ausstellungsdatum der März, was wiederum bedeutet, dass sich meine Probezeit um noch mal sechs Monate verlängert. Leider ist mir das erst sehr spät aufgefallen und ich bin am überlegen, ob ich mich diesbezüglich auch schon bei der Stadt melden sollte. Das blöde aber ist, dass mein Führerschein gerade bei denen ist. Da überlege ich noch, ob ich das am besten nach meinem Aufbauseminar mache, wenn ich meinen Schein wieder habe oder einfach schon jetzt direkt nächste Woche.

Danke für eure Geduld beim Lesen, mein Anwalt meinte, dass bei meiner Angelegenheit einiges schief gelaufen ist. Sowohl seitens der Stadt als auch seitens der Staatsanwaltschaft. Und zur Frage zurück, ob irgendwelche Eintragungen im erweiterten Führungszeugnis sein könnten, Nein. Es ist bis dato nichts vorgekommen, dass dort etwas vermerkt sein könnte.

Die Probezeit ist unabhängig vom Ausstellungsdatum des Führerscheins. Durch das Ausstellungsdatum des Führerschein wird deine Probzeit also nicht verlängert.

Bist du im März 18 Jahre alt geworden?

Themenstarteram 2. November 2024 um 18:51

Okay das wusste ich nicht. Aber selbst dann ist das Datum falsch.

Ich bin im August 18 geworden.

@ batu29

Danke :) , für deinen ausführlichen Bericht zu deinem Fall.

Ok, du hast einen A - Verstoß - Fehler gemacht.

Und die Konsequenz dadurch, = da mußte halt durch , wenn's für dich derzeit leider auch etwas länger dauert als erwartet.

+ Du hast einen Anwalt zur Seite.

+ Polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintragungen

--------------------------------------

Mein Junior hatte vor Jahren auch mal ein Problem mit dem Führerschein auf Probe.

Er war etwas zu schnell auf der Autobahn und ist geblitzt worden.

100 er - Zone , und ist mit 126 km/h geblitzt worden.

Ebenfalls ein A - Verstoß.

Bei ihm ist es damals etwas sehr eng geworden mit der Frist - Abgabe / Teilnahme des Aufbauseminars.

Die schlimmste Strafe für ihn , war damals = natürlich die Verlängerung der eigentlichen Probezeit von 2 Jahren auf 4 Jahre.

Die +2 Jahre gingen aber ohne weitere Führerschein - Probleme über die Bühne.

 

 

 

 

 

Wenn du bei der Kontrolle die BF17-Prüfbescheinigung dabei hattest, dann spricht es nicht gerade für die Polizisten, dass sie eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis geschrieben haben. Auch bei der Staatsanwaltschaft hätte das schneller gehen sollen. Was war denn das für ein langer Schriftverkehr mit etlichen Briefen? Jedenfalls lag natürlich kein Fahren ohne Fahrerlaubnis vor, auch kein Gestatten durch deine Mutter.

Das Ausstellungsdatum auf einem Führerschein hat nichts mit dem Erteilungsdatum der Fahrerlaubnis zu tun. Dein im Mai 2024 neu ausgestelltes Dokument verlängert also auch nicht deine Probezeit. Die lief nach dem damaligen Verlust des Dokumentes weiter, ebenso nach der Neuaustellung. Unterbrochen wurde sie erst jetzt durch den Widerruf der Fahrerlaubnis.

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