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Aufbauseminar?

Themenstarteram 20. März 2010 um 12:05

Hallo,

ich bin Ende letzten Jahres auf der Heimfahrt einem anderen zu dicht aufgefahren.

bei 147km/h bin ich jemand anderem auf 20,41m aufgefahren und habe somit den mindestabstand von 73,50m deutlich unterschritten

also 3/10 des halben tachowertes

da auf dem foto zu sehen war, dass auf der rechten fahr alles frei wahr und der vor mir eigentlich die fahrbahn hätte wechseln können, was er aber nicht tat, habe ich wiederspruch eingelegt.

Mit der begründung dass er aufgrund des rechtsfahrgebots immer wenn möglich rechts zu fahren hat um andere verkehrsteilnehmer nicht zu stören

dies wurde von der bußgeldstelle so entgegengenommen, führte aber zu keiner milderung der strafe.

habe meinen fehler auch eingesehen und die strafe von 240€, 4 punkten und einem monat fahrverbot akzeptiert bzw. bezahlt.

der monat geht jetzt diese woche zu ende und ich habe überall gelesen, wenn man in der probezeit ist, müsste man noch so ein aufbauseminar machen.

meine probezeit hätte zum 31.01.2010 geendet und das vergehen fand am 30.10.2009 statt

das erste schreiben kam am 16.11.2009

den führerschein habe ich zum 27.02. eingeschickt und bekomme ihn nun am 26.03. wieder zurück

habe ich damit zu rechnen, dass ich so ein aufbauseminar machen muss und wenn ja wann ich die aufforderung dazu bekomme?

vielen dank schonmal!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von larzer

entschuldigung dass ich es 1 3/4 jahre geschafft hab "regelkonform" zu fahren und mir dann mal sowas zu schulden hab kommen lassen.

:D Eher in der Zeit nie erwischt zu werden.

 

Zitat:

da gibts wirklich schlimmere...

Nun ja,ein Fahranfänger der glaubt das bei 150km/h  20m Abstand reichen ...

Davon abgesehen gibt es keine Gleichheit im Unrecht.Da es keiner wollen kann das der Verkehr zu 100% überwacht wird kann es immer nur einen kleinen Teil der Sünder erwischen,aber komplett ungeschoren kommt kein schwarzes Schaf davon.

 

Zitat:

kann man das in einer woche abarbeiten?

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siehe:  STVG  § 2a "Fahrerlaubnis auf Probe"

 

O.

und die Probezeit verlängert sich

 

sei mal lieber froh, dass du nicht auch noch wegen Nötigung angezeigt wurdest - der vor dir hat "nur" eine Ordnungswidrigkeit begangen, das berechtigt dich noch lange nicht dicht aufzufahren, warum sollte dies dir also Strafmildernd ausgelegt werden?

Zitat:

Original geschrieben von larzer

 

da auf dem foto zu sehen war, dass auf der rechten fahr alles frei wahr und der vor mir eigentlich die fahrbahn hätte wechseln können, was er aber nicht tat, habe ich wiederspruch eingelegt.

Mit der begründung dass er aufgrund des rechtsfahrgebots immer wenn möglich rechts zu fahren hat um andere verkehrsteilnehmer nicht zu stören

dies wurde von der bußgeldstelle so entgegengenommen, führte aber zu keiner milderung der strafe.

Uiuiui,deine Begründung hätte gewaltig in die Hose gehen können.

Bevor da einer einen Milderungsgrund sieht wird daraus Vorsatz und dann wäre die Strafe deutlich höher geworden.

Übrigens entsprechen 147km/h rund 41m/Sekunde, wie dann deine Reaktionsmöglichkeiten im Falle des Falles gewesen wäre kannst du dir sicher denken.

 

Deine Probezeit hat sich ab Rechtskraft des Bußgeldbescheids auf 4 Jahre verlängert und die Anordnung für das Aufbauseminar kommt sicher noch,kann in einigen Fällen länger dauern.Positiv ist das bis zum Ende des Seminars ein weiterer Verstoß keine probezeitspezifischen Folgen nach sich zieht.Die normalen Strafen bleiben natürlich trotzdem möglich.

Themenstarteram 20. März 2010 um 12:58

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

und die Probezeit verlängert sich

 

sei mal lieber froh, dass du nicht auch noch wegen Nötigung angezeigt wurdest - der vor dir hat "nur" eine Ordnungswidrigkeit begangen, das berechtigt dich noch lange nicht dicht aufzufahren, warum sollte dies dir also Strafmildernd ausgelegt werden?

bevor du mich so angehst sollte ich noch was erwähnen

ich bin nicht so dicht aufgefahren weil ich ihm sagen wollte "mach dich rüber" sondern bin ich vielleicht erst seit nichtmal 2 minuten auf ihn zugekommen und dann eben in so eine abstandskontrolle geraten

dass mit dem rechtsfahrgebot habe ich erst später in erwägung gezogen NACHDEM ich die beweisfotos angefordert und angeschaut habe

also geschah das dichte auffahrn unbewusst und ohne bösen hintergedanken

vor allem ohne Gedanken würde ich eher sagen - dass es viele Leute echt nicht schaffen wenigstens mal die ersten 2 Jahre bewusst und regelkonform zu fahren :rolleyes:

Themenstarteram 20. März 2010 um 13:39

entschuldigung dass ich es 1 3/4 jahre geschafft hab "regelkonform" zu fahren und mir dann mal sowas zu schulden hab kommen lassen.

da gibts wirklich schlimmere...

sowas passiert mir einmal und (hoffentlich) nie wieder, da sich sowas bei mir ins hirn einbrennt und kein bock mehr drauf habe

wenn ich da manche seh die bis auf 2 meter auffahren und dann ungeschoren davonkommen, sag ich nix mehr dazu....

naja was solls, hast ja nun noch mal 2 Jahre um dich zu beweisen

Themenstarteram 20. März 2010 um 13:52

naja was solls ist halt n notwendiges übel, aber die beende ich hoffentlich ohne solche sachen und am bessten nich wieder kurz vor ende :D

werd ja dann sehen wann der brief kommt

wielang dauert so ein seminar eigentlich?

kann man das in einer woche abarbeiten?

am 20. März 2010 um 13:54

warum bist du nicht einfach rechts vorbei gezogen :D

im ernst, wenn du noch auf "bewährung" fährst, achte lieber genau auf solche sachen.

ich war auch froh nach den zwei jahren endlich "frei" zu sein und keine rücksicht mehr auf die pflegefälle nehmen zu müssen.

im rechtstreit ziehst eh meist den kürzeren bei solchen sachen, ob sich das mal ändern wird ist fraglich...

nicht beachten des rechtsfahrgebot, fahren weit unterhalb der erlaubten geschwindigkeit sowie plötzliches rausziehen ohne zu schauen und überholmanöver auf der bahn mit +5 km/h werden eben nicht auf derselben ebene behandelt.

sei nicht traurig, solch situationen wirst du dein ganzes autofahrerleben "erleben", esseidenn oben genannte punkte werden irgendwann schwerwiegender betrachtet :P

 

grüße

"Ein Kurs besteht aus vier Kurssitzungen zu je 135 Minuten und einer Fahrprobe, die 30 Minuten pro Person dauert (in einer Gruppe von mehreren Fahrern). Es besteht Anwesenheitspflicht bei allen Kursteilen. Eine Prüfung findet nicht statt."

rechne mal mit 200,- - 350,-€

Zitat:

Original geschrieben von larzer

entschuldigung dass ich es 1 3/4 jahre geschafft hab "regelkonform" zu fahren und mir dann mal sowas zu schulden hab kommen lassen.

:D Eher in der Zeit nie erwischt zu werden.

 

Zitat:

da gibts wirklich schlimmere...

Nun ja,ein Fahranfänger der glaubt das bei 150km/h  20m Abstand reichen ...

Davon abgesehen gibt es keine Gleichheit im Unrecht.Da es keiner wollen kann das der Verkehr zu 100% überwacht wird kann es immer nur einen kleinen Teil der Sünder erwischen,aber komplett ungeschoren kommt kein schwarzes Schaf davon.

 

Zitat:

kann man das in einer woche abarbeiten?

Themenstarteram 20. März 2010 um 14:18

@320erlpg: weil rechts vorbeiziehen auch nicht erlaubt ist :D und man weiß ja nie wo die kollegen von der polizei überall auflauern ;)

@der-schrittmacher: danke dir für die info :)

@Sir Donald: nein ich hab mir echt nix zu schulden kommen lassen, ohne mist ;)

ich bin doch in dem moment von hinten angekommen mit 150 und der hatte vielleicht.... 120-130 drauf

da bin ich halt kurzzeitig zu dicht aufgefahren...

hatte halt nur pech, dass grade da ne abstandskontrolle war

es geht mir ja bloß drum wieviel urlaub ich dafür einplanen muss ;)

In manchen Fahrschulen zahlt man einfach 250 Euro fürs Aufbauseminar und muss sich dann nie mehr da blicken lassen, die machen den Rest.

Und mach dir mal nix draus, dass dich manche hier anfahren, die Leute hier sind alle perfekte Autofahrer, die nie dicht auffahren, nie rechts überholen und nie zu schnell fahren.

Zitat:

Original geschrieben von larzer

 

ich bin doch in dem moment von hinten angekommen mit 150 und der hatte vielleicht.... 120-130 drauf

da bin ich halt kurzzeitig zu dicht aufgefahren...

hatte halt nur pech, dass grade da ne abstandskontrolle war

Nur blöd das Abstandskontrollen keine Momentaufnahmen sind sondern über mehre 100m beobachtet werden. erst wenn du längere Zeit zu dicht auffährst wird ein Verstoß festgestellt. Auflaufen und sich gleich zurückfallen lassen wäre nicht geandet worden.

Vielleicht doch mal die Eigenwahrnehmung des Abstandsverhaltens selbstkritisch hinterfragen.

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