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Auffahrunfall Ampel - Ablauf

Themenstarteram 21. September 2024 um 15:26

Hallöchen,

leider ist meiner Frau ein Auffahrunfall passiert, in dem sie dem Vordermann, bei einer Ampel, hinten reingefahren ist. Es ist eigentlich eine größere Kreuzung, 50kmh Begrenzung, der Verkehr fliesst da normalweiße und auch war nicht viel los. Laut meiner Frau, war es grün, der Vordermann ist auch 50kmh gefahren, hat dann eine Vollbremsung hingelegt als die Ampel auf Gelb gegangen ist, kurz bevor er über die Krezung gefahren wäre. Sie hats dann spät reagiert, weil sie erwatet hatte das er weiter fährt, hat dann gebremst, ist dann dann trotztdem hinten reingefahren (es gab auch keine Bremsspüren). Naja, blöd gelaufen. Es waren jeweils Fahrer und Beifharer in den Fahrzeugen, alle sind raus, keiner Verletzt, alles OK, scheisse gelaufen. Etwas Blechschaden, Airbags sind drin geblieben, müsste also nicht so "heftig" gewessen sein, ein paar cm mehr und nix wäre passiert. Polizei kam, hat es aufgenommen, sind dann auf den Parkplatz. Polizei hat auch nachgefragt ob alles OK, keine Verletzten usw. Alles OK war die Aussage von allen. Gegnerfahrer meinte ist Firmenwagen...

Alles gut soweit, am Ende meinte jedoch die Polizei, der Gegnerbeifahrer hat sich über Rückenschmerzen beschwert, Verletzung durch Unfall, sie müssen Strafanzeige machen wegen fahrlässiger Körperverletzung (so was in der Art). Sie kann eine Aussage machen (hat keine gemacht), muss aber nicht und wir kriegen Post von der Staatsanwaltschaft usw. Naja, hört sich schlimm an, aber hoffe mal da kommt nix... Die Polizei war auch ganz in Ordnung und super nett.

Ich habs unsere Versicherung gemeldet, bin der Halter, sie ist auch als Fahrer angemeldet. Wir haben eine standard Kfz-Haftpflichtversicherung bei den großen Versicheren. Habt ihr irgendwelche Tips wie man sich weiter Verhalten soll? Brauchen wir einen Anwalt? Würde gerne meiner Frau weiteren Stress vermeiden, ist auch ihr erster Unfall nach Jahren, hat sie schon etwas mitgenommen..

Danke

Nick

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33 Antworten

Die eigene HP wickelt den Schaden der Unfallopfer ab. Notfalls übernimmt sie auch die Abwehr unberechtigter Forderungen.

Beim Strafverfahren ist das was anderes. Da muss sich deine Frau selbst kümmern wenn Post von der Polizei/Amtsanwaltschaft kommen sollte.

Ich denke, der Geschädigter wird sein Ansprüche gegenüber deine Kfz-Versicherung geltend machen. Eine ganz normale Verkehrsunfall ohne Fahrlässigkeit. Was macht dann die Staatsanwaltschaft?

Es war ein Unfall mit Personenschaden.

Das ist ein Offizialdelikt.

Da wird von Amtswegen gegen den Verursacher strafrechtlich ermittelt, ohne das der Verletzte Anzeige erstatten muss.

In dem Falle empfehle ich eine anwaltliche Vertretung.

Die Staatsanwaltschaft wird, soweit es durch den Unfall zu einer Körperletzung gekommen ist, wahrscheinlich einen

Strafbefehl, womit eine Geldstrafe fällig wird. Gegen einen solc hen Strafbefehl kann man Rechtsbehelf/Rechtsmittel

einlegen ( was man gegen den Strafbefehl tun kann, wird in dem Strafbefehl unter Rechtsmittelbelehrung erklärt ).

Empfehlenswert ist es zwar nicht, bei einen schuldhaft verursachten Unfall gegen einen Strafbefehl vorzugehen, da es dann noch teurer werden kann.

Bei Personenschaden wird sowieso die Versicherung des Unfallverursachers zahlen, oder?

Zitat:

@NickSchneider schrieb am 21. September 2024 um 17:26:59 Uhr:

Brauchen wir einen Anwalt?

Nein. Ihr habt bis dahin alles richtig gemacht und den Rest regelt eure Haftpflichtversicherung.

Was die Strafanzeige angeht: Die Anzeige der Polizei ist "Standard" bei solchen Geschichten und das Verfahren wird in aller Regel eingestellt.

Sollten doch irgendwelche Fragebögen oder Vorladungen kommen, würde ich empfehlen nur die notwendigen Angaben zur Person zu machen, aber keine Aussagen zur Sache. Bis hierhin braucht man auch im Strafverfahren erstmal keinen Anwalt.

Sollte bei dem verursachten Unfall tatsächlich eine Körperverletzung vorliegen, was dann auch medizinisch legitimiert sein muß, handelt es sich um Körperverletzung leichterer Art. Die Polizei wird nicht weiter ermitteln müssen, da das Unfallgeschehen eindeutig ist.

Es sei denn, daß eine vorliegende Körperverletzung gegeben ist. Dazu benötigt die Polizei die Beschwerdevorgaben

der Unfallbeteiligten und die medizinische Feststellung ( i.d.R. Krankenhaus oder Arzt). daß die Beschwerden objektiv

von dem Unfall herrühren.

Sollte letzteres vorliegen, dann hat die Polizei den Vorgang auf leichte Körperverletzung an die Staatsanwaltschaft

weiterzuleiten und es kommt i.d.R. zum Strafbefehl.

Einen Rechtsanwalt jetzt schon einzuschalten, halte ich nicht für nutzbringend, zumal Schuld und Unschuld bei dem

Unfall geklärt sein dürfte. Nur bei einer zu hohen Strafe im etwaigen Strafbefehl könnte das relevant sein,

"Was die Strafanzeige angeht: Die Anzeige der Polizei ist "Standard" bei solchen Geschichten und das Verfahren wird in aller Regel eingestellt."

Richtig, und die Akte wird an die zuständige Bußgeldstelle weitergeleitet. Dort wird dann ein Bußgeldbescheid gefertigt "sie verursachten..." und ein paar Euro gefordert. Meist nicht der Rede wert.

Strafbefehl wäre die absolute Ausnahme.

Rechtsanwalt einschalten? Nur, wenn eine RS-Versicherung vorhanden ist. Ansonsten kann man sich die Kosten (leider) sparen. Die kurze Einlassung kann man selbst schriftlich verfassen (Als die Ampel auf Gelb schaltet, machte Herr X eine Vollbremsung, die ich nicht erwartet hatte und so konnte ich - trotz ausreichendem Sicherheitsabstand - mein Fahrzeug nicht rechtszeitig zum Stillstand bringen oder so ähnlich). Und bittet dann um Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld.

Peter, Du alter „Wortakrobat“! :D

Du brauchst nur einen Anwalt wenn du verklagt wirst auf Körperverletzung. Ob du verklagt wirst liegt am Unfall Gegner denn er muss aktiv einen Strafantrag stellen . Die Staatsanwaltschaft kann aus öffentlichen Interesse auch ohne diesen Antrag des verletztens einschreiten. Wird da aber wahrscheinlich nicht zustande kommen .

 

Oder wenn du ggf zeugen hast das dieser eine Vollbremsung gemacht hat, denn unter Umständen hat er dadurch eine Mitschuld trägt und die Haftung aufgeteilt wird.

 

P.s wenn ein Anhörungsbogen kommt keine Aussage dazu machen sondern wie gesagt einen Anwalt konsultieren

Zitat:

@PeterBH schrieb am 21. September 2024 um 20:18:28 Uhr:

Die kurze Einlassung kann man selbst schriftlich verfassen (Als die Ampel auf Gelb schaltet, machte Herr X eine Vollbremsung ...

Mann könnte sich auch dahingehend einlassen, als dass die Stimme aus dem Handschuhfach immerzu "draufhalten, draufhalten" rief während man versuchte, das Fahrzeug trotzdem anzuhalten. …

Mir hat vor längerer Zeit ein befreundeter RA geraten, als Beschuldigter in einem Strafverfahren ohne Ausnahme nach dem Grundsatz "Reden ist Silber, Schweigen Gold" zu handeln, und den Rest ggf. einem Strafverteidiger zu überlassen. Sofern noch einer gebraucht wird.

Man kann es so oder so sehen ! Aber wenn ich jemanden auffahre, der wegen "Rot" einer Ampel, auch mit Abbremsung, wie stark sie auch sei, auffahre, habe ich Schuld. Wenn jemand durch mein Auffahren verletzt wird, handelt es sich

um Körperverletzung. Die Polizei ist dann verpflichtet, die Angelegenheit an die StA weiterzuleiten. Eine Ordnungswidrigkeit liegt bei auch leichter Körperverletzung nicht vor, sondern es handelt sich bei Körperverletzung um

ein strafrechtliches Vergehen.

Im Falle der Körperverletzung wird dann die StA entscheiden, ob sie Anklage erhebt, was dann einen Strafprozess nach

sich zieht, oder davon absieht und lediglich einen Strafbefehl erwirkt.

Im vorgegebenen Fall, würde ich meinen, daß wenn überhaupt, eine leichte Körperverletzung ohne Vorsatz vorliegt

und die StA deshalb lediglich eine Strafbefehl erläßt.

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 22. September 2024 um 08:41:18 Uhr:

... es handelt sich bei Körperverletzung um ein strafrechtliches Vergehen.

Dass eine Körperverletzung keine Ordnungswidrigkeit ist wurde ganz am Anfang schon geschrieben, und das Gegenteil wird hoffentlich nur jemand behaupten der seine Wissen aus dem Vorabendprogramm von RTL & Co hat.

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 22. September 2024 um 08:47:36 Uhr:

... und die StA deshalb lediglich eine Strafbefehl erläßt.

Der Glaube dass die Staatsanwaltschaft Strafbefehle erläßt kommt auch höchstens aus dem RTL Bildungsfernsehen.

Wenn man von der gesamten Thematik null komm null Ahnung hat, warum schafft man es dann nicht die Finger von der Tastatur zu lassen.

:confused:

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