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Auffahrunfall auf Anhängerkupplung

Themenstarteram 12. Oktober 2011 um 6:36

Hallo Forum,

ich bin neu hier und hab zugleich einige Fragen

Ich bin einem anderen Fahrer auf die Anhängerkupplung gefahren. Problem dabei ist, währe diese nicht gewesen, hätte ich ihn nichtmal berührt.

Am Unfallort sah ich bei mir keine Beschädigung, jedoch am nächsten morgen das meine Stoßstange einen Kratzer und mein Kühlergrill an einer Stelle ein ca. 4-5 cm großes Stück rausgebrochen ist.

Nun meine Fragen.

Wie groß KANN der Schaden bei ihm sein?

Wenn die Anhängerkupplung abnehmbar ist, trägt er dann nicht Teilschuld?

GrEeTz

Beste Antwort im Thema
am 12. Oktober 2011 um 7:46

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Zitat:

Original geschrieben von LuckyGolf4

Wenn die Anhängerkupplung abnehmbar ist, trägt er dann nicht Teilschuld?

Wieso nur Teilschuld? Wäre er gar nicht da gewesen, wäre überhaupt nichts passiert, ergo volle Schuld von ihm.

Nein der Hersteller des Fahrzeuges ist schuld, er hätte den Wagen 10cm kürzer bauen müssen.....

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am 12. Oktober 2011 um 6:44

Bei Ihm wird warscheinlich gar nichts sein, Du hast Ihn warscheinlich nur sehr ungünstig getroffen, was für Dich schlechter ausgegangen ist.;)

Was die Teilschuldfrage angeht, denke ich, das Du da nichts machen kannst.

Du müßtest dann nachweisen, das es ohne Ahk net zum Zusammenstoß gekommen wäre und das kannst Du leider nicht, von sowas kannst Du von daher auch net ausgehen.

Ganz klare Definition bei Dir, evtl nicht angepaßte Geschwindigkeit und oder Du hast den Sicherheitsabstand net eingehalten oder einfach gepennt.

Aber das wissen unsere Versicherungsexperten hier bestimmt noch besser als ich ;)

Was von dem Obigen zutrifft, weißt Du bestimmt am Besten ;)

Wenn vom Unfallgegner versicherungstechnisch nichts kommen sollte, Glück gehabt, so mußt Du dann evtl nur den eigenen Schaden tragen und in den sauren Apfel beissen, zwecks Reparatur.

Ist ärgerlich, kann aber jedem passieren ;)

Gruß Roger

am 12. Oktober 2011 um 7:41

Zitat:

Original geschrieben von LuckyGolf4

 

 

Nun meine Fragen.

Wie groß KANN der Schaden bei ihm sein?

Wenn die Anhängerkupplung abnehmbar ist, trägt er dann nicht Teilschuld?

 

GrEeTz

Bei deinem Schadensbild wird wohl kaum was an der Anhängerkuplung und der Befestigung passiert sein.

 

Was mich allerdings doch sehr verwundert ist die anschließende Frage. Wenn du vor eine geschlossene Tür rennst wer hat dann wohl schuld??? Die Tür ???

am 12. Oktober 2011 um 7:44

"...Ich bin einem anderen Fahrer auf die Anhängerkupplung gefahren. Problem dabei ist, währe diese nicht gewesen, hätte ich ihn nichtmal berührt. ..."

Sorry, das ist aber nonsens. Woher nimmst Du denn diese Erkenntnis?

Seine Anhängerkupplung hat dich gebremst, beim Einschlag. Darum fehlt dir jetzt auch ein Stück Kühlergrill. Ohne diese "Bremse" wärst Du also spätestens 10cm später selbst zum stehen gekommen?

Statt das Du froh bist, dass bei ihm wahrscheinlich nichts weiter ist und Du nur minimalen Schaden hast. Die Golfteile bekommt man ja nun wirklich hinterher geworfen. Nein, da wird noch versucht, dem Geschädigten eine Mitschuld am eigenen Unvermögen anzuheften. Und das wegen so einem PillePalle. Hättest Du 10cm eher gebremst, hättest Du ihn gar nicht getroffen. Versuchs mal mit dieser Sichtweise.

Mal ehrlich, dieser Post kann doch nicht dein Ernst sein. So´n blöder Grill kostet gerade mal irgendwas zwischen 10 und 30 €, selbst ne neue Stoßstange kostet grundiert gerade mal 30€, mit lacken vielleicht 100€.

Zusammengefasst: Du bist also einem Anderen hinten drauf gefahren, weil Du zu nah dran warst oder zu spät reagiert hast. Dem Anderen ist wohl dem Anschein nach nix passiert. Dein Schaden bewegt sich um die 150€, etwa. Nun soll der andere gefälligst dafür bluten? Das würd ich noch nichtmal meiner Versicherung melden und selbst richten oder richten lassen, sofern natürlich bei dem anderen nix ist, was ja wirklich vorstellbar ist, bei solch einem geringen Schaden.

Sorry, aber ich mag es nicht, wenn für eigene Fehler noch die Schuld beim anderen explizit gesucht wird. Etwas anderes ist das hier nicht.

Wenn er keine Kupplung gehabt hätte und du seine Stoßstange getroffen hättest, wären es ein paar mehr Euros geworden.

mfg

@Pepperduster:

Nee, der der die Tür dahin gebaut hat und sie zum verschliessen ausgerüstet hat. Wenn der nicht greifbar ist, muss der der sie zugemacht hat, herhalten. Ist doch logisch :)

am 12. Oktober 2011 um 7:44

Zitat:

Original geschrieben von LuckyGolf4

Wenn die Anhängerkupplung abnehmbar ist, trägt er dann nicht Teilschuld?

Wieso nur Teilschuld? Wäre er gar nicht da gewesen, wäre überhaupt nichts passiert, ergo volle Schuld von ihm.

am 12. Oktober 2011 um 7:46

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Zitat:

Original geschrieben von LuckyGolf4

Wenn die Anhängerkupplung abnehmbar ist, trägt er dann nicht Teilschuld?

Wieso nur Teilschuld? Wäre er gar nicht da gewesen, wäre überhaupt nichts passiert, ergo volle Schuld von ihm.

Nein der Hersteller des Fahrzeuges ist schuld, er hätte den Wagen 10cm kürzer bauen müssen.....

am 12. Oktober 2011 um 7:52

Wer ist wem draufgefahren?

AHK gehört zum Auto, genau so wie Anhänger oder Fahrradträger.

Kannst ja nicht sagen hätte er antatt ner S-Klasse einen Polo gefahren hätte der Bremsweg ausgereicht.

In der Regel ist der der drauffährt der Schuldige und der Geschädigte kann mittels eines Sachverständigen sich sein Heck restaurieren lassen (verdeckter Schaden):(

am 12. Oktober 2011 um 8:19

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8

 

 

Nee, der der die Tür dahin gebaut hat und sie zum verschliessen ausgerüstet hat. Wenn der nicht greifbar ist, muss der der sie zugemacht hat, herhalten. Ist doch logisch :)

Stimmt wobei wir nun beim Verursacherprinzip wären. Eben war die Türe noch auf.

 

Allerdings bin ich vor vielen Jahren mal zwischen zwei Autos im dunkeln durchgegangen, nur leider hatte der eine ne Anhängerkupplung wo ich mir mein Schienbein heftigst dran stieß. Wie siehts denn da eigentlich mit dem Schmerzensgeld für mich aus aus:rolleyes: So  500 € wäre ok oder?

@Pepperduster

...glaube mir, dies tut richtig weh :mad:

Kann ich dir aus eigener Erfahrung sagen, Geld habe ich leider bis heute nicht gesehen :D

am 12. Oktober 2011 um 8:56

An ner Anhängerkupplung bin ich auch schonmal mit nem Schienbein hängen geblieben.

Ich sag nur, schön wenn der Schmerz nachläßt :D:D:D

Gruß Roger

am 12. Oktober 2011 um 9:06

Da der TE der "Auffahrer" ist, ist es im Ergebnis so:

- Der "Gegner kann gar keinen Schaden haben. Der Aufprall war viel zu schwach, um irgendetwas anzumacken.

- Für den eigenen Schaden - Anwalt nehmen und versuchen was rauszuholen! Abnehmbare AHK gehören schliesslich ab (oder so - gibts einen 100 seitigen thread drüber).

Für den hypothetischen thread des "Gegners" des TE:

- Natürlich muss die AHK nicht ab, lass den Auffahrer mal quatschen.

- Lass Dein Auto gründlich (!!!!!!!!) checken. Selbst wenn man nichts sieht können tragende Teile beschädigt sein. Unter der Karrosserie kommt schnell ein Schaden von 2 - 5 T€ zusammen! Auch kann der Motor verschoben sein, das Dach verzogen und das Radio kaputt ohne das man das gleich merkt und es ist ein Totalschaden!!!

 

Ist das ungefähr die Bandbreite, in der das Hauen und Stechen anfangen kann? Nicht vergessen: Gutachter, Anwälte und Werkstätten wollen auch leben!

 

:D

Amen

Zitat:

Original geschrieben von Amen

Für den hypothetischen thread des "Gegners" des TE:

- Natürlich muss die AHK nicht ab, lass den Auffahrer mal quatschen.

....ist das wirklich so? Dann spar ich mir zukünftig, die abnehmbare AHK abzumachen; allerdings dachte ich, dass die schon entfernt werden muss bei Nichtgebrauch?

am 12. Oktober 2011 um 11:29

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

allerdings dachte ich, dass die schon entfernt werden muss bei Nichtgebrauch?

Warum sollte sie entfernt werden müssen?

evtl wegen:

Zitat:

STVZO §30c

Vorstehende Außenkanten, Frontschutzsysteme

(1) Am Umriß der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, daß sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden.

ausserdem stand ja mal im raum, dass es moeglicherweise eine mitschuld geben koennte, wenn schaeden eben durch die montierte AHK am eigenen fahrzeug entstehen.

"lieber eine neue stossstange als einen verbeulten unterboden"

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

Zitat:

Original geschrieben von Amen

Für den hypothetischen thread des "Gegners" des TE:

- Natürlich muss die AHK nicht ab, lass den Auffahrer mal quatschen.

....ist das wirklich so? Dann spar ich mir zukünftig, die abnehmbare AHK abzumachen; allerdings dachte ich, dass die schon entfernt werden muss bei Nichtgebrauch?

Nee, muss sie wirklich nicht. Steht nirgendwo geschrieben, dass sie muss, also muss sie nicht. Ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass sie muss, weil es mal irgendjemand in die Welt gesetzt hat, der wahrschnl. jemanden mit AHK draufgebrettert ist und dann nach Krümeln suchte. Aber steht in keinen Vers.-bedingungen, in keinem Gesetz, nicht in der ABE, in keinem Urteil oder sonst wo.

Mitschuld gibts also def. nicht. Wenn, dann müsste man schon explizit nachweisen, dass ein Schaden ohne die AHK gar nicht entstanden wäre. Nur dann könnte man sich um eine Präzedenz bemühen. (meine unerhebliche Meinung) Ausserdem gibts hier bei MT schon nen ellenlangen Fred darüber.

mfg

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