- Startseite
- Forum
- Auto
- Volkswagen
- Golf
- Golf 4
- Auffahrunfall auf Anhängerkupplung
Auffahrunfall auf Anhängerkupplung
Guten Morgen
Gestern bei der Rückfahrt von der Arbeit ist mir ein Golf 7 leicht hinten drauf gefahren.
Da ich eine AHK habe, ist nur ein leichter Kratzer am Stoßfänger.
Allerdings wurde die Metallplatte, an der die E-Kupplung sitzt, stark nach vorne verbogen - die Plastik-Abdeckung der Kugel hängt weit hinter dem Kühlergrill des Golf 7.
Kann dadurch die AHK schon unbrauchbar bzw. verkehrsunsicher werden?
Abends hat mich schon die gegnerische Versicherung (HUK) angerufen. Man hätte eine Vertragswerkstatt Lackiererei und Karosseriebau) in Marburg zu der ich gehen soll und ein Gutachten für Schäden unter 1000 Euro würde nicht bezahlt. Ist das so?
Grüße aus Wetter
Ähnliche Themen
16 Antworten
Hallo,
Was ist denn das für ein Unsinn von der gegnerischen Versicherung.
Natürlich müssen Die die gesamten Kosten übernehmen und die Werkstatt kannst
du dir selber aussuchen.
Seelze 01
Wichtiger ist, inwieweit die Kupplung "in den Längsträgern" verschoben wurde.
Das ist doch eine Limousine? Da muss man evtl. die Radhausschalen etwas vorklappen um das sehen zu können. Ggfs auch die Längsträger ansehen ob da was gestaucht ist.
Wenn nur das Blech verbogen wurde an den die Steckdose fest ist, zurück biegen und gut. Gibt aber auch div. Sachverständige die empfehlen die Kupplung zu ersetzen.
VG Thommi
Für kleinere Schäden reicht auch ein Kostenvoranschlag wenn du dir den Betrag auszahlen lassen willst, es werden dann aber die Mehrwertsteuer abgezogen. Der Kostenvoranschlag ist kostenpflichtig wird aber bei Instandsetzung in der erstellenden Werkstatt verrechnet.
Freie Werkstatt und Gutachter Wahl. Das die Versicherrug versucht dich ihn die Werkstatt ihres Vertrauens zu lotsen ist verständlich aber nicht zu befolgen. Wenn sie es von ihrem eigenen Gutachter noch einmal überprüfen lassen will mußt du wohl zulassen.
Fahr zu einer Werkstatt deines Vertrauens die werden dich schon richtig beraten. Ob die Anhängerkupplung sich verbogen hat wird dir wohl nur der Hersteller nach einer Vermessung sagen können, wenn die so etwas machen. Wenn du dir unsicher bist lass eine neue anbauen und gut. Kannst du aber auch selber machen.
Normal muss die AHK neu da die stauchen, und da würde ich auch drauf bestehen. Währe blöd wenn man mal den Hänger verliert.
Hab schon 3 mal ne AHK ersetzt bekommen wegen klein Auffahrunfall . Versicherungen wollen sich immer drücken zu zahlen.
Moin !
Mir ist mal einer auf den Anhänger draufgefahren. Zwar auch nur leicht, aber es gab doch einen ganz schönen Ruck.
Da der Anhänger beschädigt war wurde der von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Erst viel später mal hab ich meinen Fahrradträger angebaut und dabei festgetellt, dass die Kugelstange der AHK nach vorne links verbogen war. Und zwar ein ganzen Zentimeter... (Dadurch stand der Fahrradträger auf der AHK extrem schief...
Leider wurde das im Nachhinein nicht mehr anerkannt. Also wachsam sein ;-)
Ich hätte nicht gedacht dass sich ein so massives Teil so leicht verbiegt. Möchte nicht wissen wie dann erst das dünne Blech aussieht an dem die AHK am Auto angeschraubt ist...
Of topic - Das kommt mir übelst bekannt vor..Die huk als gegnerische Versicherung zu haben ist die hölle.. bin derzeit im endstadium eines fast eineinhalbjährigen Rechtsstreit. Ursache war: frau fährt rückwärts aus einer parkzelle und rammt mein stehenden/parkenden Audi. Ich saß nicht drin, sie sehr nett und hat komplette schuld auf sich genommen. Aber was die huk dann alles unterstellt/vorgeworfen/behauptet/versucht hat.. unfassbar. Selbst sie letzten 150€ (mietwagen) werden derzeit noch vorm gericht ausgefochten. Klärt gott sei dank der rechtsanwalt (den die huk auch erst nicht bezahlen wollt)
Kann ich nur bestätigen. HUK ist eine Katastrophe. Ruf doch mal einen Sachverständigen an und frag. Selbst mit Anwalt hab ich Probleme, zu meinem Recht zu kommen. Hatte auch einen unverschuldeten Unfall.
Mein Vorgehen:
Nie auf die gegnerische Versicherung hören.
KV bei Werkstatt des Vertrauens machen und dann wollte die Versicherung meist doch ein Gutachten. Was dann meistens noch höher ausfällt als der KV.
Je nachdem wie die Werkstatt mag, kann ein KV auch kostenlos sein. Bei VW hier in der Gegend kostet es immer, würde aber verrechnet werden.
Achja, fast vergessen: Liebe Grüße aus Coburg (sorry)
Vielen Dank für eure netten und ausführlichen Antworten!
Ich muss leider sofort wieder weg und werde morgen ausführlich dazu Stellung nehmen.
Zitat:
@Johnny2nd schrieb am 4. Juni 2019 um 09:01:58 Uhr:
Of topic - Das kommt mir übelst bekannt vor..Die huk als gegnerische Versicherung zu haben ist die hölle.. bin derzeit im endstadium eines fast eineinhalbjährigen Rechtsstreit. Ursache war: frau fährt rückwärts aus einer parkzelle und rammt mein stehenden/parkenden Audi. Ich saß nicht drin, sie sehr nett und hat komplette schuld auf sich genommen. Aber was die huk dann alles unterstellt/vorgeworfen/behauptet/versucht hat.. unfassbar. Selbst sie letzten 150€ (mietwagen) werden derzeit noch vorm gericht ausgefochten. Klärt gott sei dank der rechtsanwalt (den die huk auch erst nicht bezahlen wollt)
ich hatte mal einen Rechtsstreit mit der öffentlichen Braunschweiger Versicherung als Gegner. War keine Lapalie, aber zog sich über 3.5 Jahre ab Unfall und ging auch bis vors OLG.
Man kann als eindeutig Geschädigte/r dann wirklich froh sein, wenn eine Revision nicht erfolgreich ist.
Von der HUK habe ich das mitlerweile aber auch mehr als Bestätigt bekommen
Hi,
eine AHK wird normaler weise immer bei einem Auffahrunfall getauscht.
Dazu sind die Versicherungen eigentlich verpflichtet.
Eine AHK ist ein sicherrheitsrelevantes Teil und darf nach Unfall mit direkter Beschädigung nicht weiter genutzt werden.
Völlig egal ob starr oder abnehmbar.
Bestehe drauf das die AHK mit im KVA enthalten ist und auch tatsächlich erneuert wird.
Gruß Georg
Also von der HUK habe ich diesbezüglich auch nichts Gutes gehört.
Es wohl definitiv so, dass nach aktueller Rechtsprechung als Bagatellschaden ein Schaden von 750 bis 1000 Euro gilt - hier wird ein Sachverständigen-Gutachten von der Versicherung nicht bezahlt. Bei einem abgerissenen Spiegel oder einer Beule/Kratzer im Kotflügel ist das ja auch kein Problem.
Bei meinem Unfall ist das jedoch durchaus ein Problem. Wie von euch schon gesagt: hier ist überhaupt nicht abschätzbar, welche unsichtbaren Schäden dadurch entstanden sind. Ich wollte heute eigentlich zum TÜV um einen Sachverständigen zu fragen, was er zu dieser Sachlage sagt. Leider hatte ich keine Gelegenheit. Auf eigene Kosten möchte ich aber auch kein Gutachten machen lassen - je nach Ergebnis bleibe ich auf den Kosten sitzen.
Ein Kostenvoranschlag in der VW Werkstatt bringt eigentlich auch nichts, da für eine genaue Untersuchung dieses Schadens eine recht aufwändige Untersuchung erforderlich wäre (Problem wurde von Thommi genannt) - ein KFZ Sachverständiger dürfte da natürlich auch nicht tätig sein.
Wie gesagt hing die Plastikabdeckung der Kugel weit hinter dem Grill des Golf 7 - man konnte sie nicht raus bekommen.
Erster Kollateralschaden heute: Hose komplett versaut.
Ich möchte auf jeden Fall erst noch den TÜV - Menschen zu der Rechts- oder Gesetzeslage bezüglich gestauchter AHK befragen. Sobald ich etwas weiß, schreibe ich wieder.
Im KV sollte die AHK aufgeführt werden, dann kommst du bestimmt über die 1000 und dann will die Versicherung von sich aus wahrscheinlich einen Gutachter.
Bei mir wollten sie beim Kotflügel keinen, als ich den gebrochenen Xenonscheinwerfer erwähnt habe und der mit (ich glaube es waren ca.) 500 Euro im KV drin war: Bitte Gutachter aufsuchen!
Also heute war ich endlich beim TÜV. Mit einem der Prüfer gesprochen und das Problem geschildert.
Seine erste Frage: HUK?
Laut seiner Meinung gibt es keine Vorgabe beim Auffahren auf die Anhängerkupplung.
Das mit der Preisgrenze beim Gutachten hat er bestätigt - HUK 1000 Euro.
Ich werde also in die Werkstatt fahren und mit dem Meister sprechen. Ich werde darauf bestehen, dass - egal was wie gemacht wird - eine schriftliche Bestätigung dafür ausgestellt wird, dass die AHK bzw. die Befestigungspunkte in absolut einwandfreiem Zustand sind. Halterungen des Stoßfängers natürlich ebenso.