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Auffahrunfall auf Autobahn

Themenstarteram 13. Oktober 2019 um 7:39

Hallo alle.

Und zwar bin ich gestern auf einen LKW auf der Autobahn aufgefahren. Ich kam gerade von der Arbeit und wollte nach Hause. Von Bonn nach Trier. 150 Km ungefähr 2 Stunden Fahrt.

Unterwegs merkte ich das meine Konzentration am nachlassen war und ich wollte die nächste Raststätte anfahren. Leider kam es nicht mehr dazu und bitterer Weise 500m von der Raststätte hat es dann gekracht. Airbags haben ausgelöst und mein Auto Auto wurde schwer beschädigt. Vielleicht sogar Totalschaden. Aber gut das wird ein Gutachter feststellen müssen.

Polizei hat alles abgesichert, alle Parteien verhört und ich wurde mit dem Krankenwagen zum nächsten Krankenhaus gefahren wo ich mich gerade auch befinde zur Überwachung bis jetzt ist aber alles im grünen Bereich. Ärzte meinten ich hätte richtig Glück gehabt bei dem Unfallbild.

Trotzdem mache ich mir so viele Gedanken wie es jetzt weiter geht. Auto ist 5 Monate alt, finaziert und Vollkasko versichert aber der Unfall ist halt trotzdem selbstverschuldet und ich mache mir auch Gedanken um mögliche Rechtsfolgen. Ich habe mir noch nie was zu Schulden kommen lassen und dann passiert so was blödes auf dem Heimweg.

Beste Antwort im Thema

Deine VK reguliert deinen Schaden, deine HP den am LKW.

Du steigst in den Prozenten und damit werden die Beiträge höher oder zahlst direkt an die Versicherung zurück.

Kann auch sein dass du nen Rabattretter im Vertrag hast.

Wird dir dein Vertreter alles sagen.

Die Polente schickt dir 'n kleines Ticket für das verursachen eines Verkehrsunfalls. Fertig.

Andere Karre holen und weiter ...

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Deine VK reguliert deinen Schaden, deine HP den am LKW.

Du steigst in den Prozenten und damit werden die Beiträge höher oder zahlst direkt an die Versicherung zurück.

Kann auch sein dass du nen Rabattretter im Vertrag hast.

Wird dir dein Vertreter alles sagen.

Die Polente schickt dir 'n kleines Ticket für das verursachen eines Verkehrsunfalls. Fertig.

Andere Karre holen und weiter ...

Eine Beratung zu möglichen Rechtsfolgen wirst hier nicht bekommen. Damit müsstest einen Anwalt aufsuchen.

Ich denke auch, daß da außer dem bereits Genannten nichts Weiteres kommt.

hier sind zwei Dinge zu unterscheiden:

1. die zivilrechtliche Seite

Du musst deine Versicherung über den Unfall informieren. Diese wird zum einen den Haftpflichtschaden am LKW regulieren, damit hast du nichts weiter zu tun. Zum anderen muss für den Kaskoschaden an deinem Auto zunächst die Schadenshöhe festgestellt werden. Die Versicherung hat hier das Recht, ihren eigenen Gutachter zu schicken (genauer: sie braucht nur ihren eigenen Gutachter zu bezahlen). Wichtig ist dabei, welchen Umfang deine Vollkasko-Versicherung hat. Hast du z.B. eine Werkstattbindung vereinbart, musst du im Fall einer Reparatur die von der Versicherung gewählte Werkstatt beauftragen oder du bekommst einen gewissen Anteil der Ersatzleistung abgezogen. Handelt es sich um einen Totalschaden, ist zu prüfen ob du eine Neupreisentschädigung vereinbart hast bzw. ob die die Lücke zwischen dem Wertverlust des Fahrzeugs und den Raten abgedeckt ist (in den ersten Monaten ist bei einem neuen Auto der Wertverlust immer höher als die Summe der bereits gezahlten Raten). Jedenfalls musst du im Fall eines Totalschadens auch die Bank bzw. den Finanzierungsgeber informieren.

2. die "Bestrafung"

Hier kommt es jetzt darauf an, was als genaue Unfallursache festgestellt bzw. beweisbar ist. Passierte der Unfall aufgrund einer einfachen Unaufmerksamkeit, läuft es wohl auf ein Verwarngeld von z.B. 35 Euro hinaus. Hast du dich aber aufgrund von Übermüdung im fahruntüchtigen Zustand hinter der Steuer gesetzt, kann es sich sogar um eine Straftat handeln. Hier könnte auch die Kaskoversicherung (siehe 1.) grobe Fahrlässigkeit annehmen, das kann je nach Vertrag zur Leistungsfreiheit führen.

Es kommt also auf die genaue Unfallursache an. Die kann die Polizei natürlich nur anhand der Angaben der Beteiligten (wenn du alleine im Auto warst: anhand deiner Angaben) ermitteln.

(ich gehe davon aus, dass es keine weiteren Verletzten gibt?)

am 13. Oktober 2019 um 8:16

Ich nehme an, dass Du ein leichtes Schädelhirntrauma erlitten hast und Dich an den Unfall selbst nicht mehr genau erinnern kannst.

OpenAirFan

Themenstarteram 13. Oktober 2019 um 8:35

Also meine Kasko hat auch eine Neuwertentschädigung und verletzte gibt es außer mir auch keine. Zum Zeitpunkt des Fahrantritts war alles in Ordnung. Erst nach einer 1 Stunde Fahrt habe ich Anzeichen von Müdigkeit festgestellt. Dem wollte ich entgegen wirken mit dem Anfahren des nächsten Parkplatzes. Kurz davor hat es aber dann gekracht. Ich kann ja nicht auf der Autobahn einfach so anhalten. Der Seitenstreifen ist ja kein sicherer Ort um Zeit zu verbringen bis man sich wieder besser fühlt.

Wirklich viel Wahl sehe ich nicht. Ist halt die Frage wie mir das jetzt ausgelegt wird. Rechtsschutzversicherung gibt es auch eine und die werde ich ich wohl auch morgen mal kontaktieren.

Während des Krankenhausaufenthaltes machst Du besser erstmal garnichts. Vor allem keine Schadensmeldung und auch keine Aussage gegenüber der Polizei. Deratiges solltest Du angesichts deines Eingangsbeitrags erst nach einer Erstberatung beim Anwalt machen.

Zitat:

@Galerion schrieb am 13. Oktober 2019 um 10:35:15 Uhr:

Erst nach einer 1 Stunde Fahrt habe ich Anzeichen von Müdigkeit festgestellt. Dem wollte ich entgegen wirken mit dem Anfahren des nächsten Parkplatzes. Kurz davor hat es aber dann gekracht. Ich kann ja nicht auf der Autobahn einfach so anhalten. Der Seitenstreifen ist ja kein sicherer Ort um Zeit zu verbringen bis man sich wieder besser fühlt.

Hallo?!!??? WasGelöscht? Wirst du von einer Sekunde auf die andere todmüde?

Auf deutschen Autobahnen ist alle paar Minuten eine Ausfahrt. Wenn du die Augen nicht mehr aufhalten kannst dann fahr runter. Es steht nirgends, daß man solange auf der Autobahn bleiben muss, bis ein Rastplatz kommt.

Dieser Post wurde auf wesentliches gekürzt. Ich erwarte anständige Antworten und keinen Müll.
Moorteufelchen
MT-Moderator

Müdigkeit/Sekundenschlaf ist auf jeden Fall sch***e, klar. Wer sowas an sich bemerkt, sofort handeln.

Ein Tipp zum Beispiel: Fenster runterkurbeln und Wagen mal richtig durchwedeln lassen. Anders hinsetzen. Radio LAUT drehen. Man kann sich ganz bewusst für einige Zeit wieder fit machen und in der Zeit einen Parkplatz ansteuern.

Und wenn es nicht hilft: sofort Standspur und (wichtig!) Warnblinker an.

Themenstarteram 13. Oktober 2019 um 9:14

Du scheinst hier ein wenig hinein zu interpretieren. Ich will hier nicht einfach so aus der Nummer rauskommen. Ich habe kein Interesse an irgendwelchen Lügengestricken, Ausreden oder ähnliches. Das sollte aus meinen Beiträgen erkenntlich sein.

Ich habe von meinem Vorfall erzählt und bin nur auf das Wissen um das Procedere danach aus. Am idealsten von welchen die sich bereits selber in solchen Situationen befunden haben und aus Erfahrung sprechen können.

Muss ja niemand auf die Nase gebunden werden.

Kann ebenso ne Niesattacke oder sonst was gewesen sein.

Zudem kennt es wohl jeder dass er müde wird und sich irgendwie wach hält.

Außer natürlich die Weltverbesserer und Klugscheisser die immer alles richtig machen, sich zu 100 % an alle Vorgaben und Gesetze halten und bei erlaubten 100 km/h lieber 98 Knoten fahren.

Das sind aber nur wenige % der Fahrzeugführer und

vom grossen Rest leben die Versicherungen und bauen ihre Paläste.

am 13. Oktober 2019 um 9:31

Zitat:

@ME1200 schrieb am 13. Oktober 2019 um 09:47:13 Uhr:

Die Polente schickt dir 'n kleines Ticket für das verursachen eines Verkehrsunfalls. Fertig.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 13. Oktober 2019 um 09:59:50 Uhr:

Ich denke auch, daß da außer dem bereits Genannten nichts Weiteres kommt.

Das sind schon ziemlich krasse Fehleinschätzungen. Schlaf oder starke Müdigkeit sind "körperliche Mängel" im Sinne des § 315c StGB. Wer in diesem Zustand einen Unfall verursacht, hat mit den üblichen Rechtsfolgen einer Straßenverkehrsgefährdung zu rechnen, also Geld- oder Freiheitsstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis mit Anordnung einer Sperrfrist, ggf. Regressforderung der Haftpflichtvers. und Leistungsfeiheit der Kaskoversicherung.

Ein Anwalt ist hier anzuraten. Und bis dahin sollte man gegenüber der Polizei keine Aussage machen, ggü. der Versicherung auch nicht (Frist zur Schadensmeldung aber beachten).

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