- Startseite
- Forum
- Auto
- BMW
- 3er
- F30, F31, F34 & F80
- Auffahrunfall auf die Anhängerkupplung
Auffahrunfall auf die Anhängerkupplung
Hallo zusammen ,
Ich bräuchte mal Eure Hilfe bzw. Eure Einschätzung ; mir ist eben an einer Ampel jemand auf die ausgefahrene AHK gefahren. Laut seiner Aussage ist er bei seinem Fahrzeug mit Automatikgetriebe kurz von der Bremse runter um hinten die Kinder zu Regeln. Seine Stosstange ist natürlich total gerissen , bei mir sieht man absolut gar nichts. Meine AHK Fährt auch ganz normal rein und raus , das habe ich mehrfach getestet. Jetzt die Frage : Sollte ich das bei BMW Überprüfen lassen ob wirklich alles in Ordnung ist , oder meint Ihr da kann nichts passiert sein ? Ich ziehe halt ab und an einen Pferdehänger mit zwei Gäulen, wäre uncool wenn damit dann was passieren würde.
Beste Antwort im Thema
Das Thema ist hier folgendes: Bei einer elektrischen AHK muss diese (laut Stvzo) ohne Anhänger im Fahrbetrieb eingeklappt sein.
Weiß der Unfallgegner das, gibt es eine Teilschuld.
Ähnliche Themen
31 Antworten
Sicher?
ziemlich
Was ist denn bei dem anderen Fahrzeug defekt? Nur Kunststoffteile oder sind auch stärkere Blechteile verbogen?
Eine AHK hält schon was aus. Sollte beim Gegner nur Kunststoffteile kaputt gegangen sein würde ich mir keine Gedanken mehr machen, da du ja selbst sagst das sich deine noch normal bewegen lässt.
Eine Anhängerkupplung kann richtig was ab. Sie muss ja eine Vollbremsung eines ungebremsten750Kg Anhängers aus 100Km/h abkönnen. Wer fährt schon 80? Bzw. Gibt es ja 100er Zulassungen.
Und mit einem 335d Vollgas die maximalen 1800Kg beschleunigen ist auch nicht ohne.
Wenn die Mechanik aktuell gut funktioniert, kann eigentlich nichts beschädigt sein. Voll ausgefahren wird kein Elektromotor belastet.
Unfallgegner sieht so aus :
Zitat:
@trbngr schrieb am 21. April 2018 um 19:32:12 Uhr:
Unfallgegner sieht so aus :
Der hat ja nicht mal ein Loch im Stoßfänger. Mach dir mal keine Gedanken...
Das ist doch ein harmloser Bagatellschaden. Wenn deine Stoßstange nichts abbekommen hat, sollte kein Schaden entstanden sein. Die AHK geht ja offenbar ohne Probleme. Viel mehr als auf Funktion prüfen würde BMW auch nicht testen. Was nicht kaputt ist wird nicht getauscht. Und von so ein bisschen Kunststoff ist eine AHK unbeeindruckt. Die muss mehr aushalten.
Anhängerkupplung wird bei einem Auffahrunfall immer getauscht, weil es ein Sicherheitsteil ist.
Also ab zum
Das Thema ist hier folgendes: Bei einer elektrischen AHK muss diese (laut Stvzo) ohne Anhänger im Fahrbetrieb eingeklappt sein.
Weiß der Unfallgegner das, gibt es eine Teilschuld.
Zitat:
@Snowstorm schrieb am 21. April 2018 um 21:00:28 Uhr:
Anhängerkupplung wird bei einem Auffahrunfall immer getauscht, weil es ein Sicherheitsteil ist.
Also ab zum
....muss getauscht werden!
Deshalb habe ich auch gleich kaputt gesagt, da der F30 ja die elektrisch schwenkbare AHK hat und deshalb allein dieser Mechanismus ja so anfällig ist, das ich es immer tauschen würde.
Das eine abnehmbare AHK ab gehört ist ebenso klar. Sie darf halt nicht als Sicherheitsrambock verwendet werden, was viele tun.
Wem du mit dem Fuß dagegen läufst, werden wahrscheinlich größere Kräfte im Spiel sein, als von einem verbogenem Nummernschild. Probleme wirst du davon keine bekommen.
Rechtlich sieht es so aus: gehst du zu einem freien Gutachter - was dein gutes Recht ist- wird und muss er einen Wechsel der AHK in das Gutachten schreiben - weil man nicht ausschließen kann, daß feinste Haarrisse entstanden sind. Diese könnten letztlich wieder ein Risiko darstellen.
Wechseln musst du dann die AHK nicht. Per Gutachten abrechnen - und du bekommst eine 4stellige Summe überwiesen.
Aber zahlen muss die Zeche der Familienvater.
Zitat:
@Gallusxx schrieb am 21. April 2018 um 21:14:46 Uhr:
Das Thema ist hier folgendes: Bei einer elektrischen AHK muss diese (laut Stvzo) ohne Anhänger im Fahrbetrieb eingeklappt sein.
Weiß der Unfallgegner das, gibt es eine Teilschuld.
War mir bisher auch so bekannt, als ich aber einen Nachweis neulich für einen Bekannten raussuchen wollte hab ich nichts gefunden. Hättest du evtl den entsprechenden Gesetzestext für mich?