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Auffahrunfall beim Wendevorgang ! Schuldfrage ungeklärt ...
HILFE !
Mir ist leider im Urlaub etwas passiert.
Die Fakten:
Innerorts zweispurig nach einer Verkehrsinsel und doppelt durchgezogene Linie beim Wendevorgang (Linke Spur,Links Blinken,Bremsen,Abbiegen) ist mit hinten Links jemand aufgefahren (Schaden bei mir 950 Euro ) !
Polizei vor Ort gab mir mündlich Recht da der andere wohl hätte ausweichen oder bremsen können. Jedoch wäre dies wohl ein Fall der Versicherungen wie die Schuldfrage aussieht.
Nun das Besondere vielleicht:
DER aufgefahrene fuhr ein Hochzeitsauto mit Rechtslenker und auf der linken Seite wo der Unfall passierte hatte dieser den Blumenschmuck platziert ! Dies hatte vielleicht auch die Sicht behindert ....
Beste Antwort im Thema
Bin sicher kein Fachmann, aber wenn Du die durchgezogene Linie vorschriftswidrig überfahren hast, wirst Du wohl zumindest eine Teilschuld bekommen.
Die eingeschränkte Sicht des Hochzeitsfahrzeugs musst Du erstmal nachweisen können.
Aber ich wundere mich immer wieder, dass so viele ihre Unfallberichte hier einstellen, um die Schuld und Haftung hier zu klären. Alles was hier geäußert wird, ist reine Spekulation. Du musst wohl abwarten, wie Polizei und Versicherungen die Sache bewerten.
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59 Antworten
Hier die Bilder des Unfalls :
Da ich mit dem Touran ja den Wendevorgang beim Unfall bereits fast beendet hatte habe ich natürlich auf der andren Straßenseite gehalten und die Polizei gerufen. Der Auffahrer (Rechtslenker/Blumenschmuck) steht noch an der Verkehrsinsel.
Aus meiner Sicht sieht es gut für dich aus.
Du könntest allerdings eine Teilschuld bekommen, da er evtl. nicht damit rechnen konnte, dass du an dieser Stelle wenden wolltest.
Darauf würde ich mich allerdings nicht einlassen, denn er hatte offensichtlich nicht aufgepasst.
Wenn die Vericherung das probieren sollte, so würde ich einen Anwalt hinzuziehen.
Bin sicher kein Fachmann, aber wenn Du die durchgezogene Linie vorschriftswidrig überfahren hast, wirst Du wohl zumindest eine Teilschuld bekommen.
Die eingeschränkte Sicht des Hochzeitsfahrzeugs musst Du erstmal nachweisen können.
Aber ich wundere mich immer wieder, dass so viele ihre Unfallberichte hier einstellen, um die Schuld und Haftung hier zu klären. Alles was hier geäußert wird, ist reine Spekulation. Du musst wohl abwarten, wie Polizei und Versicherungen die Sache bewerten.
Bei einer durchgezogenen Linie darfst du weder abbiegen noch wenden.
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Darauf würde ich mich allerdings nicht einlassen, denn er hatte offensichtlich nicht aufgepasst.
Wenn die Vericherung das probieren sollte, so würde ich einen Anwalt hinzuziehen.
Und der TE hat offensichtlich ein ziemlich katastrophales Fahrmanöver produziert. Logisch - ich muss innerhalb der Sichtweite anhalten und man muss mit dem Vollpfosten rechnen, der an der Stelle wendet. Aber der Gegner hat auch einen Anwalt... . Akzeptieren was von der Versichrung kommt. Alles andere ist doch Geld- und Zeitverschwendung.
Amen
Zitat:
Original geschrieben von Eierlein2
Bei einer durchgezogenen Linie darfst du weder abbiegen noch wenden.
Punkt 1, Punkt 2 ist dass selbst wenn Wenden da erlaubt gewesen wäre das andere Fahrzeug Vorfahrt gehabt hätte. Der "Wender" ist ja quasi Linksabbieger und damit dem entgegenkommenden untergeordnet. Teilschuld aufgrund der Sichtbehinderung für den anderen ist denkbar, aber tendenziell würde ich bei der Schilderung die Hauptschuld beim TE sehen.
Zur INFO:
MIR ist jemand beim Abbiegen aufgefahren (gleiche Fahrtrichtung). Der Unfall ist nicht auf der Gegenfahrbahn gewesen !
Zitat:
Original geschrieben von brauner
MIR ist jemand beim Abbiegen aufgefahren (gleiche Fahrtrichtung). Der Unfall ist nicht auf der Gegenfahrbahn gewesen !
Ah, Missverständnis, ich dachte direkt NACH dem Wenden hinten rein.
Zitat:
Original geschrieben von brauner
Zur INFO:
MIR ist jemand beim Abbiegen aufgefahren (gleiche Fahrtrichtung). Der Unfall ist nicht auf der Gegenfahrbahn gewesen !
Ja das hatte ich schon so verstanden. Nur - es muss nicht unbedingt jemand damit rechnen, dass dort ein Auto auf der linken (!) Spur einfach mal steht steht und wenden will. Das kann zu eine Teilschuld führen.
Fakt ist wie so oft: Obacht gebe, länger lebe. Selbst wenn der andere 100% Schuld bekommt - Du hättest Dir viel Ärger erspart, wenn du STVO konform gefahren wärst.
Amen
ich weiss jetzt nicht, in welchem land das war, aber es gibt in Ö folgendes gesetz:
§ 14. Umkehren und Rückwärtsfahren. (1) Der Lenker eines Fahrzeuges darf mit diesem nur umkehren, wenn dadurch andere Straßenbenützer weder gefährdet noch behindert werden. (2) Das Umkehren ist verboten: a) im Bereich der Vorschriftszeichen "Einbiegen nach links verboten", "Umkehren verboten" und "Vorgeschriebene Fahrtrichtung", b) auf engen oder unübersichtlichen Straßenstellen, c) bei starkem Verkehr, d) auf Vorrangstraßen im Ortsgebiet, ausgenommen auf geregelten Kreuzungen, e) auf Einbahnstraßen und auf Richtungsfahrbahnen. (3) Wenn es die Verkehrssicherheit erfordert, muß sich der Lenker beim Rückwärtsfahren von einer geeigneten Person einweisen lassen. (4) Ob und inwieweit das Umkehren im Bereich schienengleicher Eisenbahnübergänge verboten ist, ergibt sich aus den eisenbahnrechtlichen Vorschriften.
würde fast behaupten das der großteil der schuld beim TE liegt
Zitat:
Original geschrieben von Amen
Zitat:
Original geschrieben von brauner
Zur INFO:
MIR ist jemand beim Abbiegen aufgefahren (gleiche Fahrtrichtung). Der Unfall ist nicht auf der Gegenfahrbahn gewesen !
Ja das hatte ich schon so verstanden. Nur - es muss nicht unbedingt jemand damit rechnen, dass dort ein Auto auf der linken (!) Spur einfach mal steht steht und wenden will. Das kann zu eine Teilschuld führen.
Fakt ist wie so oft: Obacht gebe, länger lebe. Selbst wenn der andere 100% Schuld bekommt - Du hättest Dir viel Ärger erspart, wenn du STVO konform gefahren wärst.
Amen
Nicht gestanden sondern Tempo reduziert und gewendet da die komplette Gegenfahrbahn frei war und hinter mir auch genug platz zum reagieren war !
Kurz und knapp:
die gegn. Versicherung wird sich über deine "Blödheit" freuen und dir nen Brief mit x % Teilschuld zukommen lassen!
Zitat:
Original geschrieben von brauner
Nicht gestanden sondern Tempo reduziert und gewendet da die komplette Gegenfahrbahn frei war und hinter mir auch genug platz zum reagieren war !
Völlig egal - du hast nicht grundlos dort zu stoppen (denn nachdem dein Fahrzeug sich um 90° nach links gewendet hat, beträgt deine Geschwindigkeit in Fahrtrichtung des Unfallgegners 0 m/s während das Heck noch auf der Fahrspur ist).
Verstoß deinerseits gegen die StVO. Um eine Teilschuld wirst du nicht herumkommen.
Zitat:
Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung Zeichen 295
Sie besteht aus einer durchgehenden Linie.
... Sie ordnen an: Fahrzeuge dürfen sie nicht überqueren oder über ihnen fahren. Begrenzen sie den Fahrbahnteil für den Gegenverkehr, so ordnen sie weiter an: Es ist rechts von ihnen zu fahren.
Mfg Zille
Zitat:
Original geschrieben von brauner
Die Fakten:
Innerorts zweispurig nach einer Verkehrsinsel und doppelt durchgezogene Linie beim Wendevorgang (Linke Spur,Links Blinken,Bremsen,Abbiegen) ist mit hinten Links jemand aufgefahren (Schaden bei mir 950 Euro ) !
Polizei vor Ort gab mir mündlich Recht da der andere wohl hätte ausweichen oder bremsen können. Jedoch wäre dies wohl ein Fall der Versicherungen wie die Schuldfrage aussieht.
Wo ist das passiert, in England?
Bis Du schon gestanden, als der Hintermann Dir aufgefahren ist oder noch gerollt?
Wenn Du noch gerollt bist, denn würde ich mich an Deiner Stelle absichern und sagen, daß Du zwar wenden wolltest und daher verzögert hast, die durchgezogenen Linie jedoch erst sehr spät registriert hast (Soweit ich das auf Deinen Bildern erkenne, war da ja ne Verkehrsinsel, bevor die weiße Linie begonnen hat).
Sprich, um einer Mitschuld zu entgehen, würde ich sagen, daß Du nicht über die Linie gefahren wärst und gerade als der Hintermann Dir aufgefahren ist, wieder beschleunigen wolltest ....