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Auffahrunfall durch Radfahrer - dessen Haftpflicht sieht Teilschuld durch "Betriebsgefahr" des PKW
Hallo Gemeinde,
ich habe mich jetzt schon ein wenig im Netz belesen, finde aber dennoch immer auch gegensätzliche Argumentationen.
Meiner Freundin ist vor ein paar Wochen ein Radler aus Unachtsamkeit hinten auf den Firmenwagen gefahren. Hat wohl gepennt. Schuldfrage geklärt. Meine Freundin hätte den Unfall nur vermeiden können, indem sie zu diesem Zeitpunkt nicht an diesem Ort gewesen wäre.
Dessen private Haftpflicht beruft sich nun auf die allgemeine Betriebsgefahr, die von einem Auto ausgeht und mindert die zu regulierende Schadenssumme von 2000,- € um 40%.
Ist das tatsächlich auch bei faktischer Alleinschuld des Radlers so üblich? Auch habe ich bei einer nachvollziehbaren Mitschuld des PKW-Fahrers noch keinen Bericht über einen so hohen Abzug von der Schadenssumme gelesen.
Ich persönlich würde den Wagen so lassen. Man sieht eh kaum etwas. Ein kleiner Knick im Stoßfänger und eine winzige Delle, versteckt unter dem Kennzeichen. Das Blut des Radlers ging rückstandsfrei wegzuwischen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Armani-Biker71 schrieb am 27. November 2018 um 19:09:24 Uhr:
Gruß vom Armani-Biker, der in 30 Jahren mit dem Rad auf die Arbeit noch nie einen Radfahrer gesehen hat, der einen Autofahrer gefährdet hat;
Na, dann bist Du doch das beste Beispiel dafür, wie blind manche Radfahrer unterwegs sind...
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66 Antworten
Vom Grundsatz her notfalls korrekt, allerdings wären m.E. allerhöchstens 20% zu vertreten.
40% heißt ja schon eine erhöhte Betriebsgefahr, die nicht nachvollziehbar ist.
Die Stoßstangen sind nur mehr oder weniger Zierde.
Hinter der Stoßstange ist der eigentliche. ....keine Ahnung wie das Ding heist, der den Aufprall aufnimmt. Dieser wird sicherlich eingedrückt sein, wärend die Plastikstoßstange versucht hat^^ in den Urzustand zurückzukehren :-)
Und das durch ein Fahrrad????
Axo, was derrn Versicherung da von sich gibt, ist doch wohl ein Scherz oder? Ich würde mich da nicht einschüchtern lassen und ggf einen Rechtsanwalt beauftragen. Wo gibt es denn so was, da fährt mir einer hinten drauf und ich soll dann noch mit zur Kasse gebeten werden.
Aldo wirklich, dass ist doch ein Witz!! Allgemeine Betriebsgefahr :'))..... mal fragen ob der Radler einen Führerschein hat, dann stellt sich zudem noch die Frage, ob er nicht noch höher bestraft wird
40% ist schon echt mutig.. was ist denn genau passiert?
Wenn der Radler von hinten aufgefahren ist, dann hat sich die Betriebsgefahr des Pkw nicht ausgewirkt und das Verschulden des Radlers überwiegt. Mithaftung würde ich von daher verneinen.
Es handelt sich ja nun um den ausschließlich von meiner Freundin genutzten Firmen-Fabia. EZ 2017.
Wir wissen alle, wie solche Schadenssummen zusammen kommen. Ich würde - wäre es mein Wagen - die Kohle kassieren und NIX machen. Oder WENN was machen lassen, dann in einer Smart Repair-Bude für Kleingeld.
Meine Freundin ist innerorts mit dem Wagen unterwegs gewesen, hat den Radler in einer Tempo 30-Zone irgendwann ganz normal überholt und mußte nach vielleicht 50 Metern am stehenden Verkehr bremsen. Das scheint der Radfahrer wohl nicht mitbekommen, hat erst behauptet, er wäre überholt und ausgebremst worden. Die örtlichen Gegebenheiten haben aber dann doch etwas anderes ergeben.
Es ist sicher der eigene Kontrollzwang, der meine Freundin so umtriebig sein läßt. Es ist weder ihr Fahrzeug, noch soll sie die Differenz zahlen. Dem Chef ist's egal, der kümmert sich nicht um die paar Euro Abzug. Aber meine Freundin will das so nicht hinnehmen und Kampfgeist beweisen.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 20. November 2018 um 23:47:39 Uhr:
Wenn der Radler von hinten aufgefahren ist, dann hat sich die Betriebsgefahr des Pkw nicht ausgewirkt und das Verschulden des Radlers überwiegt. Mithaftung würde ich von daher verneinen.
Ist ja bislang nur die Auffassung des Versicherers. Vor Gericht wird die Sache allein aufgrund des Desinteresses des Chefs meiner Freundin sicher nicht verhandelt werden.
Recht oder Unrecht. Ich würde das Geld sicher einsacken und für das Aufhübschen des Wagens bei Ende der Leasinglaufzeit verwenden. Bis dahin kann noch viel passieren, was den Restwert negativ beeinflussen könnte.
Zitat:
@100avantquattro schrieb am 21. November 2018 um 00:01:53 Uhr:
Es ist weder ihr Fahrzeug, noch soll sie die Differenz zahlen. Dem Chef ist's egal, der kümmert sich nicht um die paar Euro Abzug. Aber meine Freundin will das so nicht hinnehmen und Kampfgeist beweisen.
naja was interessiert es dann deine freundin? die hat hier ohnehin keine ansprüche, also so what.. haken dran.. und dennoch, die mithaftung ist auf grundlage der vorliegenden informationen schon zweifelhaft. die begründung würde mich hier mal interessieren..
Zitat:
@beachi schrieb am 21. November 2018 um 09:24:25 Uhr:
Zitat:
@100avantquattro schrieb am 21. November 2018 um 00:01:53 Uhr:
Es ist weder ihr Fahrzeug, noch soll sie die Differenz zahlen. Dem Chef ist's egal, der kümmert sich nicht um die paar Euro Abzug. Aber meine Freundin will das so nicht hinnehmen und Kampfgeist beweisen.
naja was interessiert es dann deine freundin?
Schrieb ich doch...
Zitat:
Aber meine Freundin will das so nicht hinnehmen und Kampfgeist beweisen.
Vielleicht empfindet sie eine moralische Verpflichtung zur Mithilfe, vielleicht weiß sie nicht, wie der Abzugsbetrag buchhalterisch behandelt werden soll. Ich kann sie ja mal fragen.
das mag alles so sein.. und auch wenn der mithaftungseinwand äußerst fragwürdig ist.. deine freundin wurde hier nicht geschädigt, also kann sie auch keine forderungen stellen, außer der chef hätte sie dazu beauftragt. für buchhalterische fragen steht hier gewiss der steuerberater zur verfügung.
Dieser Thread ist auch eher informeller Natur anzusehen.
Aber für den nicht unwahrscheinlichen Fall das man selbst in eine solche Situation gerät kann man hier nachlesen was geht...
Zitat:
@beachi schrieb am 21. November 2018 um 09:58:53 Uhr:
das mag alles so sein.. und auch wenn der mithaftungseinwand äußerst fragwürdig ist.. deine freundin wurde hier nicht geschädigt, also kann sie auch keine forderungen stellen, außer der chef hätte sie dazu beauftragt. für buchhalterische fragen steht hier gewiss der steuerberater zur verfügung.
Ich habe nirgends geschrieben, daß meine Freundin Forderungen stellt. Sie ärgert sich über die Argumentation der Versicherung und die Bequemlichkeit ihres Chefs. Und sie hat sämtliche Ermächtigungen des Chefs, in dieser Sache zu recherchieren und zu kommunizieren.
Sie würde nur insofern geschädigt, daß sie mit einem nicht reparierten Schaden rumfahren müßte, wenn der Chef die Reparatur aufgrund des Abzuges nicht veranlaßt. Letztlich wird die Nutzung des Wagens ja von ihrem Gehalt abgezogen und dann möchte man natürlich mit einem entsprechend gepflegten und unbeschädigten Fahrzeug unterwegs sein.
Dennoch hat deine Freundin keine eigenen Ansprüche gegen den Unfallgegner.
Das Böse hier ist natürlich, dass die Versicherung mit ihrer völlig irren Ansicht durchkommen wird wenn ihr Chef dagegen nicht vorgeht.