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Auffahrunfall gehabt, Anhängerkupplung beschädigt?

Volvo
Themenstarteram 17. März 2020 um 20:28

Moin,

 

Tja 14 Jahre unfallfrei und am gestrigen Tag ist es passiert: Auffahrunfall. Der Toyota wurde von einem VW Sharan auf meinen V50 geschoben. Ich selber Stand zum Unfallzeitpunkt (Rückstau vor einer roten Ampel). Die Schuldfrage ist geklärt und es geht jetzt an die Regulierung. Mein Gutachter wird die Tage zu mir kommen, meine Stammwerkstatt hat sich das heute angesehen und meinte , dass wir hier Ratz fatz bei 2000€ sind, da sldoe Anhängerkupplung z.B. getauscht werden muss, zusätzlich zu den Schäden an Stoßstange und alles was dahinter ist. Genauer wird es der Gutachter sagen können. Ich Stelle mit gerade nur die Frage, ob es üblich ist, dass bei solchen Unfällen die AHK getauscht wird? Der Haken war nicht montiert, bei der Abnahme der Kappe (polizei wollte Fotos machen) kamen mir Plastikteile entgegen und ein Teil war etwas verbogen, vermutlich weil das Gegnerische Fahrzeug beim Aufprall sich so weit in die Stoßstange gedrückt hat, dass es auch einen Schlag auf die Kupplung gab. Was meint ihr?

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Beste Antwort im Thema
am 21. März 2020 um 11:48

...wenn ich mir das gepostete Bild mit dem roten Kringel so ansehe, dann würde ich das erst nochmal genau prüfen.

Ich hab schon etliche solcher roter Kringel auf Bildern, die einem Gutachten angehängt waren gesehen... und in etlichen Fällen hab ich mich echt gefragt was der Quatsch soll. Da wurde wild alles irgendwie eingekringelt, was irgendwie nach Schaden ausgesehen hat... auch wenns nur ein wenig durch Rost abgeplatzer Lack oder irgendeine lose Gummidichtung war, die man einfach wieder draufstecken konnte.

Ich kann mir allen Ernstes nicht vorstellen, dass die Aufnahme der AHK durch einen leichten Auffahrunfall, ohne dass die AHK montiert war an der Stelle gerissen sein soll... mal den Dreck, Rost, die abgeplatze Farben mit z.B. einer Stahlbürste abmachen und gucken was da wirklich Sache ist.

 

Wenn die AHK sowieso nicht benötigt wird, würde ich da auch keine neue mehr montieren... entweder demontieren und die Bohrlöcher verstöpseln, wie schon vorgeschlagen.

Oder ich würde die Aufnahme einfach verschweißen oder mit einem Stück Blech so zuschweißen, dass keine AHK mehr eingesteckt werden kann... ergo, die Aufnahme unbrauchbar machen.

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am 17. März 2020 um 20:48

Je nach dem wie sehr es geknallt hat und welcher Teil des Vorderwagens des Toyota da eingeschlagen ist, kann es durchaus sein, dass eine Schweißnaht des Trägers der Anhängerkupplung oder Verbindungsstellen zur Karosserie beschädigt sind. Ob dem wirklich so ist, kann ein Gutachter imho einschätzen. Du kannst ihn drauf hinweisen, dass er da besonders genau drauf achtet. Die Werkstatt sieht hier sicher eine einfache Möglichkeit, die Reparaturrechnung, ohne große Rückfragen von der Versicherung, etwas höher ausfallen zu lassen.

Stell dir vor bei der nächsten Fahrt würde sich die AHK lösen... Da geht niemand ein Risiko ein. Wenn es die kleinste Verformung gab, so hat eine Verformung statt gefunden - Somit werden nicht mehr die Werte erfüllt, mit den die AHK Teile zugelassen wurde.

 

am 17. März 2020 um 20:58

@elchfan18 Absolut richtig, seh ich ebenso! Da bei dem Toyota, da unten vermutlich keine Metallteile sein werden, die dem Träger der AHK gefährlich werden können, glaub ich nicht, dass da was verformt ist. Aber da hilft alles raten nichts, dass muss der Fachmann bewerten.

So gering wie der Schaden am Hintermann ausschaut ist die AHK ganz sicher i.O. Das Problem wird eher sein, dass das niemand schriftlich bestätigen will ... die Werkstatt nicht da die daran verdienen will und dem Gutachter dürfte das zu heiß sein, auch wenn sein Sachverstand etwas anderes sagt - schließlich muss er das abzeichnen und hängt damit in der Haftung.

Persönlich habe ich schon Anhängerzugvorrichtungen gesehen, die Stockgerade und absolut winklig waren, obwohl sie durch den Aufprall mitsamt dem Unterboden und Trägern fast unter der Rücksitzbank klemmten.

Wenn's mein V50 wäre, dann würde ich auf Gutachtenbasis abrechnen und das selber beheben.

Denkbar wäre auch ein Totaler, man sieht nicht was alles gebrochen/gestaucht ist.

Da die AHK den Teil der Stoßstange, der sonst die Aufprallenergie schlucken soll ersetzt, wird sie so gut wie immer getauscht. Irgendwo musste die Energie ja hin und wenn die Bolzen unsichtbar in Mitleidenschaft gezogen wurden, kann der Anhänger flöten gehen.

Zitat:

@Wertzius schrieb am 17. März 2020 um 23:12:01 Uhr:

Da die AHK den Teil der Stoßstange, der sonst die Aufprallenergie schlucken soll ersetzt....

Nö, der Prallkörper bleibt, wo er ist, zumindest beim V50.

Trotzdem ist das Konzept "Prallkörper als Träger" beliebt und weit verbreitet.

Ob die Kupplung aber wirklich einen weg hat interessiert nicht, Versicherung zahlt ja, muß ja. Je höher der Schaden, umso höher die SV-Rechnung, also reicht ein begründbarer Zweifel für "defekt".

Themenstarteram 18. März 2020 um 4:16

Ich danke euch für die Einschätzung. Ich bin wirklich gespannt ob ich durch den kleinen Aufprall nicht nachher mit einem wirtschaftlichem Totalschaden da stehe....ein wirklich großen Wert habe ich ja nicht da stehen mit meinem V50 :D ich halte euch gerne auf dem laufenden

Du hast also einen von hinten drauf bekommen...

schon mal an das WHIPS gedacht?

Als mir ein Audi hinten drauf gestupst ist und die äußere Verkleidung meines hinteren Stoßfängers etwas zerkratzt war, habe ich meinem Werkstattmenschen noch erklärt wie das WHIPS funktioniert und das man das vielleicht auch prüfen sollte. Die Werkstatt hat sich dann bei Volvo erkundigt und die haben natürlich vorgeschlagen, dass man das WHIPS vorsichtshalber auch austauschen sollte... das hat die Reparaturkosten fast verdoppelt... :D

nur so ein Tipp...

Themenstarteram 18. März 2020 um 11:08

Öhm was ist das genau? :D der Gutachter kommt gleich vorbei.

 

€: hab gerade geschaut. Ist nicht relevant da ich am Samstag eine Order Innenausstattung incl sitze hole. Wenn du sagst das es bei dir die Rechnung verdoppelt hat dann bin ich definitiv am wirtschaftlichen Totalschaden dran, das ist nur bedingt in meinem Interesse. Ich danke dir trotzdem für den tollen Hinweis, das hätte ich nicht gewusst

Themenstarteram 18. März 2020 um 14:36

Gutachter war da. Anhängerkupplung wird neu gemacht, genau wie die Stoßstange. Ob das WHIPS berücksichtigt wird, schaut er zuhause nach (wenn Volvo das vor sieht, dann ja). Er hatte angedeutet, dass es ein Reparaturschaden werden wird und noch kein wirtschaftlicher Totalschaden ist. Kosten schätzt er jetzt vor Ort auf die schnelle und unverbindlich irgendwo bei 2000€......

Man glaubt es kaum, was so ein "kleiner" wumps an Schaden anrichtet.....echt heftig.

Themenstarteram 20. März 2020 um 20:03

So das Gutachten ist da:

 

Reparaturkosten: 1604,43€

Reparaturkosten incl MwSt: 1909,27€

Restwert incl mwst (bestimmt durch Gebot an Restwertboerse): 255€

Wiederbeschaffungswert Differenzbesteuerung 2,4%: 2550€

 

Fahrzeug kann repariert werden da kein wirtschaftlicher Totalschaden. Jetzt stellt sich für mich was ich für Optionen habe:

 

1) Fahrzeug in die Werkstatt geben und nach Gutachten reparieren lassen

 

2) Fiktiv abrechnen und 6 Monate mindestens weiterfahren. Durch den niedrigen Restwert sollte ich 1604,43€ ausgezahlt bekommen. Richtig?

 

2.1) Gar nichts machen und das Auto lassen wie es ist, die Anhängerkupplung nicht mehr nutzen(habe ich in 6 Jahren eh kein einziges Mal getan) --> geht das so durch den TÜV? Diese Option klingt mehr als abenteuerlich für mich und ist eigentlich keine.

 

2.2) mit gebrauchten Teilen reparieren und dann dem Gutachter vorführen, um die korrekte Reparatur zu dokumentieren. Tendenz geht hier hin. Reichen die gebrauchten Teilen aus?

 

3.) Weitere Möglichkeiten?

 

 

Man hat alles irgendwie schon Mal gelesen, aber ist man erst einmal selbst in der Situation dann möchte man auch wirklich nichts vergessen :D sry für die Nachfrage

 

 

Also ich hatte mir damals die Reparaturkosten auszahlen lassen.

Achja, Schmerzensgeld hatte ich auch noch bekommen, da es ein Wege-Unfall war von der Arbeit aus; mein Arbeitgeber bestand darauf, dass ich zum Dok. gehe.

Anhand der Fotos sieht man wenig von den Schäden. Wenn dich die zerkratzte Heckschürze nicht stört dann fahr so weiter. Nach Gutachten abrechnen und evt. nach einem guten Gebrauchtteil suchen. Solange man bei der nächsten HU das nicht erwähnt wird sich auch niemand daran stören und du nutzt die AHK ohnehin nicht. Sehe ich nichts anstößiges bei. (Wobei ich sowieso der Ansicht bin, die hat keinen Schaden)

Themenstarteram 21. März 2020 um 6:54

Hätte ich auch gedacht, aber leider hat sie tatsächlich einen wegbekommen. Siehe das entsprechende Foto aus dem Gutachten (ebenfalls ist die Elektronik bzw Dose beschädigt)

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