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Auffahrunfall im Kreisel

Themenstarteram 13. November 2009 um 23:32

Hallo liebe Forenmitglieder :)

Erstmal muss ich mich als bisher anonymer Leser des Forum outen. Also eher passiv als aktiv. Aber ich glaube, dass ich mit meiner Frage, die mir durch den Kopf geistert, hier genau richtig bin. Seht es nicht als Verzweiflungstat, sondern als Kompliment für die hier versammelte Kompetenz im Forum.

Ich hab heute einen Unfall in einem einspurigen Kreisverkehr mit Vorfahrtsregelung (StVO-Zeichen 215: Kreisverkehr + Vorfahrt gewähren) gehabt. Ich bin - offen gesagt ohne anzuhalten - in einen Kreisel eingebogen.

Es handelt sich dabei um einen klassischen Kreisel mit 4 Zubringern, saubere 4er Teilung (Nord, Ost, Süd, West). Der Kreisel ist schwer bis gar nicht einsehbar. (durch bauliche Maßnahmen).

Ich bin von Osten gekommen, mit verlangsamter Geschwindigkeit noch nach links (Süden) geschaut, ob dort ein Fahrzeug kommt, aber keines gesehen.

Gerade als ich im Kreisel drin war, knallte es. Mir ist jemand seitlich hinten (links) auf die Stoßstange gedonnert. Das andere Fahrzeug hat mit seiner linken vorderen Seite also mein Heck ebenfalls links erwischt. Der Schaden am gegnerischen Fahrzeug ist erheblich höher. Dies Fahrzeug war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschlept werden.

Zudem stieg der Fahrer mit einer total verbogenen Brille aus und wirkte "benommen". Die Polizei hat aber keinen Drogen oder Alkoholtest gemacht. Das finde ich schon etwas...nunja...bedenklich. Denn der Fahrer konnte sich kaum auf den Beinen halten. Erst nach etwa 30 Minuten ist er das erste mal überhaupt aufgestanden und saß sonst die ganze Zeit leicht aphatisch im nassen Grass.

Die Fahrzeuge standen beim Eintreffen der Polizei bereits am Straßenrand geparkt. Zudem hat die Polizei keine Unfallspuren oder ähnliches gesichert. Auch die ersten Fotos entstanden erst, nachdem der Mann vom Abschlepper bereits alles zusammen gekehrt hatte.

Aber so "benommen" kann der andere Fahrer auch gar nicht gewesen sein, so war er es, der die Polizei und sogar den Abschlepper rief.

Der "gegnerische" Fahrer sagte gegenüber der Polizei, dass er sich schon im Kreisel befunden hat und mich auch gesehen hätte. Jedoch war er davon ausgegangen, dass ich warten würde.

Aber ich hatte niemanden gesehen. Als Beifahrerin war noch meine Frau dabei. Auch diese hat kein Fahrzeug gesehen gehabt.

Also gilt doch: "Wer auffährt hat Schuld", oder? Die Polizei hat weder gegenüber mir noch ihm eine Verwarnung oder gar ein Bußgeld ausgesprochen.

Ich würde mich über eurer Meinung zu der Schilderung freuen.Zeugen zu der ganzen Geschichte gibt es außer meiner Frau niemanden.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Der ist praktisch aus dem Nichts aufgetaucht :(

Das magst Du so empfunden haben, aber sowie es aussieht hast Du seine Vorfahrt genommen. Wer in den Kreisel reinfährt muss immer vorfahrt gewähren.

Wenn er seitlich auffegahren ist, hast Du kaum eine Chance unschuldig aus der Sache rauszukommen.

 

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Zitat:

Original geschrieben von rickyP

 

Ich hab heute einen Unfall in einem einspurigen Kreisverkehr mit Vorfahrtsregelung (StVO-Zeichen 215: Kreisverkehr + Vorfahrt gewähren) gehabt. Ich bin - offen gesagt ohne anzuhalten - in einen Kreisel eingebogen.

oder

Zitat:

Die Vorfahrtsregelung an dem Kreisel ist nicht geregelt. Also hat doch die Person Vorfahrt, die sich im Kreisel befindet, oder?

Das ist mir jetzt nicht ganz klar:

Kreisverkehr (mit Beschilderung)?

Dann hättest Du die Vorfahrt Deines Unfallgegners verletzt und würdest voll für den Schaden haften.

 

Kein Kereisverkehr, sondern nur eine sog. "Kreisförmige Verkehrsführung" ohne Beschilderung?

Dann gilt rechts vor links.

Das ist aber inzwischen die absolute Ausnahme. Ich persönlich kennen so eine Stelle nicht.

 

Gruß

Hafi

Themenstarteram 13. November 2009 um 23:57

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Das ist mir jetzt nicht ganz klar:

Kreisverkehr (mit Beschilderung)?

Guten morgen "hafi545". Danke für deine Antwort.

Ich habe mich widersprüchlich ausgedrückt. Es war eine Beschilderung vorhanden.

Auf den ersten Blick könnte man meinen, ich hätte die Vorfahrt verletzt. Aber ich kann nur eine Vorfahrt verletzen, wenn da auch ein anderes Fahrzeug zu dem Zeitpunkt in Sichtweite gewesen wäre. Da war aber kein anderes Auto.

Der Fahrer konnte mir gar nicht draufdonnern...Der ist praktisch aus dem Nichts aufgetaucht :(

Zitat:

Der ist praktisch aus dem Nichts aufgetaucht :(

Das magst Du so empfunden haben, aber sowie es aussieht hast Du seine Vorfahrt genommen. Wer in den Kreisel reinfährt muss immer vorfahrt gewähren.

Wenn er seitlich auffegahren ist, hast Du kaum eine Chance unschuldig aus der Sache rauszukommen.

 

Themenstarteram 14. November 2009 um 0:14

Danke. Auch wenn ich mir lieber eine andere Antwort gewünscht hätte.

Aber meine Frau hat den anderen Wagen auch nicht gesehen. Wir können doch nicht beide blind sein. Aber wie kann bei einer Aufprallgeschwindigkeit von ~ 20-30 km/h jemand mit dem Kopf so auf Lenkrad donnern, dass die Brille dabei so übel zugerichtet wird?

Themenstarteram 14. November 2009 um 0:16

Könnte man da wenigstens evntl. was in Richtung Teilschuld machen? z.B. weil der andere Verkehrsteilnehmer zu schnell gewesen ist?

Zitat:

Original geschrieben von rickyP

Gerade als ich im Kreisel drin war, knallte es. Mir ist jemand seitlich hinten (links) auf die Stoßstange gedonnert.

Das liest sich eher so, als ob du ihm die Vorfahrt genommen hast.

1. Er hat dich seitlich getroffen.

2. "gerade im Kreisel drin war"

Wenn ich z.B. bei einer rechts vor links Kreuzung beim linksabbiegen es gerade noch rumschaffe und mir dann der von rechts kommende auffährt, ist das auch kein klassischer Auffahrunfall.

Zitat:

Original geschrieben von rickyP

Aber wie kann bei einer Aufprallgeschwindigkeit von ~ 20-30 km/h jemand mit dem Kopf so auf Lenkrad donnern, dass die Brille dabei so übel zugerichtet wird?

Was willst du denn damit sagen? Denkst du er hat sich seine Brille schnell selber deformiert damit er sie ersetzt bekommt? Deine 20-30km/h sind auch nur geschätzt, genau wie die "überhöhte" Geschwindigkeit. Willst du eine Teilschuld rausholen, muss es schon eine erheblich überhöhte Geschwindigkeit sein und diese muss natürlich auch durch ein Gutachten bewiesen werden. Ein "der kam aus dem nichts" ist da leider nicht sehr aussagekräftig, vor allem bei einem Kreisverkehr der nicht sehr überschaubar ist wie du selber sagtest.

Zitat:

Original geschrieben von rickyP

……

Gerade als ich im Kreisel drin war, knallte es. Mir ist jemand seitlich hinten (links) auf die Stoßstange gedonnert. Das andere Fahrzeug hat mit seiner linken vorderen Seite also mein Heck ebenfalls links erwischt. Der Schaden am gegnerischen Fahrzeug ist erheblich höher. Dies Fahrzeug war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschlept werden.

Ausgehend davon, dass Dein Unfallgegner Schäden im Frontbereich links hat (Fahrzeugecke links) und der Schaden an Deinem Fahrzeug im Heckbereich links aussen liegt, müsstest Du vollständig im Kreisverkehr befindlich gefahren sein. Andererseits hätte Dein Fahrzeug einen Seitenschaden, der Unfallgegner einen Schaden an der Fahrzeugecke vorne rechts.

Rein theoretisch, nach Deiner Hergangsbeschreibung, ohne Augenscheinnahme von Tatortfotos und Fotos der Beschädigungen an den Fahrzeugen etc., ist es ein Auffahrunfall.

Zitat:

Original geschrieben von rickyP

z.B. weil der andere Verkehrsteilnehmer zu schnell gewesen ist?

wenn DU nicht vor dem kreisel anhälst, sondern einfach reinfährst (ohne dabei den kreisel ausreichend zu beobachten) und dem anderen die vorfahrt nimmst, war der andere also "zu schnell"?!

da müsstest du schon beweise für haben...und die hast du nunmal nicht, sondern eher im gegenteil, die sprechen alle gegen dich!

Zitat:

Original geschrieben von rickyP

 

Ich hab heute einen Unfall in einem einspurigen Kreisverkehr mit Vorfahrtsregelung (StVO-Zeichen 215: Kreisverkehr + Vorfahrt gewähren) gehabt. Ich bin - offen gesagt ohne anzuhalten - in einen Kreisel eingebogen.

Und damit eine klare Vorfahrtsverletzung begangen = 100% Haftung!

 

Zitat:

Original geschrieben von rickyP

Also gilt doch: "Wer auffährt hat Schuld", oder?

Nein, es gilt: "Derjenige, welcher die Vorfahrt eines anderen verletzt ist schuldig an einem Unfall"

Zitat:

Original geschrieben von rickyP

Die Polizei hat weder gegenüber mir noch ihm eine Verwarnung oder gar ein Bußgeld ausgesprochen.

Das ist eine strafrechtliche Würdigung der Polizei und hat nichts mit der zivilrechtlichen Seite des Unfalles zu tun.

Zitat:

Original geschrieben von rickyP

Könnte man da wenigstens evntl. was in Richtung Teilschuld machen? z.B. weil der andere Verkehrsteilnehmer zu schnell gewesen ist?

Nicht böse sein,( ich kenne weder dich, noch deinen Unfallgegner) aber das ist immer die übliche Leier nach einem Unfall, an dem man selbst Schuld ist:

"Der Gegner war besoffen"

"Der war ja vieeeeeeeeeeeeeeeeeeeel zu schnell"

"Der stand unter Drogen, sonst hätte er mich doch sehen müssen"

usw. usw. usw.

 

DU hast hier die Unfallursache gesetzt durch deine Vorfahrtsverletzung, also haftest du auch zu 100%.

Wenn du irgendein Mitverschulden der Gegenseite konstruieren willst, dann bist du hierfür vollumfänglich in der Beweispflicht.

Den Beweis wirst du (zumindest nach dem, was ich bisher hier gelesen habe) nicht erbringen können und damit war es das.

 

Und NEIN!

Es handelt sich hier nicht um einen Auffahrunfall im klassischen Sinne.

Der TE hat die Vorfahrt des anderen verletzt, dieser hatte keine Chance mehr, einen Zusammenprall zu vermeiden und ist deshalb

Zitat:

Original geschrieben von rickyP

seitlich hinten (links) auf die Stoßstange gedonnert.

Alle Versuche, hier eine Mithaftung des Gegner herbeizukonstruieren werden scheitern.

interessantes thema.

ich hatte genau den selben unfall - jedoch "von der anderen perspektive".

 

ich bin vor ca. 2 jahren südlich in einen kreisverkehr gefahren und wollte nördlich wieder raus. ich hatte eine absolut normale geschwindigkeit (ca. 40km/h), zudem hatte es gerade erst angefangen ganz leicht zu nieseln.

als ich schon im kreisverkehr war nahm mir eine junge frau mit ihrem lupo die vorfahrt. sie ist ohne anzuhalten einfach von "osten nach westen" in den kreisverkehr durchgehuscht und ich traf sie natürlich an der selben stelle wie du beschreibst, nämlich hinten links (hinterm rad seitlich und zusätzlich etwas an die ecke ihres wagens).

an meinem fahrzeug war ungefähr im bereich des kennzeichens der schaden entstanden - also hab ich sie fast mittig getroffen.

ein bremsen meinerseits hat den wahren schaden im grunde nur verringert, vermeiden lässt sich sowas nicht!

 

 

langes hin und her, die polizei gab mir vor ort erst das absolute recht, später wollte der (gegenüber mir etwas unsympatische) polizist mir die schuld "teilweise" in die schuhe schieben.

er versuchte regelrecht irgendeinen fehler meinerseits zu finden.

a) zuerst hätte ich meine geschwindigkeit den verhältnissen anpassen sollen. seiner meinung nach hätte ich mit 10km/h in den kreisverkehr fahren sollen. blödsinn!

b) dann meinte man, ich hätte die mittellinie des kreisels "geschnitten". hatte ich NICHT! später wurde desweiteren seitens meines anwalts (und des gutachters, aber dazu später mehr..) sogar anhand von bildern gezeigt, dass es überhaupt keinen mittelring gibt.

c) ich als junger fahrer eines schwarzen mercedes wäre ich ohnehin mit überhöhter geschwindigkeit gefahren.

 

 

um die story etwas abzukürzen:

es hat ganze 1,5 jahre (!!!!) gedauert, ich habe die letzte zahlung der versicherung erst im JULI DIESEN JAHRES erhalten, bis die sache durch war.

das ganze endete mit 2 anwälten auf meiner seite, 2 anwälten auf seitens der kägerin (sie verklagte mich übrigens zusätzlich wegen fahrlässiger körperverletzung), einem gutachter und einem recht "praxisnahen" richter.

nach einer längeren sitzung haben wir uns dann auf einen vergleich geeinigt - 80:20. ich bekam also zu 80% recht.

meine anwälte meinten dass ich die 20% auch noch bekommen hätte, aber dazu wäre ein weiterer gerichtstermin nötig gewesen, natürlich auch zusätzlich nochmals den gutachter rufen, und zusätzlich zu allem weitere 2 zeugen..

wahrscheinlich wäre die sache dann bis heute noch nicht erledigt gewesen!! :mad:

 

der gutachter hatte diverse berechnungen direkt beim richter ausgeführt, um die verschiedensten szeniarien durchzugehen.

in nur EINER rechnung (von zig verschiedenen) meinte er, dass ich die schuld hätte. aber dazu hätte ich ungefähr eine geschwindigkeit von 90km/h am eingang des kreisel gehabt haben müssen.

nach einer berechnung meines bremswegs & bremskraft kam dies jedoch nicht in frage, da mein wagen komplett demoliert gewesen wäre bei solch einer geschwindigkeit.

ich denke da hätte ich wahrscheinlich auch ne zeit lang im gras gesessen! :)

 

meiner meinung nach hast du den fahrer im kreis ganz einfach übersehen und hast ihm klar die vorfahrt genommen. ob nun, wie bei mir, irgendjemand versucht dem gegnerischen fahrer irgend eine schuld in die schuhe zu schieben weiß ich nicht, das wird wahrscheinlich aber alles noch der richter klären.

ich wünsche dir jetzt schonmal viel glück und geduld beim warten.

 

 

p.s. der richter meinte noch übrigens, dass er noch nie solch eine artikulation und so ein verhalten seitens des "unsympatischen polizisten" gesehen habe. ich glaube aber nicht dass es konsequenzen für den polizisten hatte - der darf weiterhin den alleschecker spielen! :D

 

p.p.s. sorry schonmal für die lange story und das lange lesen... :p

Themenstarteram 14. November 2009 um 14:42

Hallo. Ich hab mal eine Skizze fertig gemacht. Ich hoffe, die ist einigermaßen verständlich.

(Sorry für die schlechte Qualität, ich bin kein Grafiker. Die Maßstäbe stimmen allerdings relativ)

http://img40.imageshack.us/img40/3573/skizzed.jpg

Ich bin von Süden gekommen und habe kein Auto aus westlicher Seite (links) kommen sehen.

Da war einfach kein Fahrzeug in dem Moment, als ich den Kreisel passiert hatte.

Ich war heute auch mal bei dem Autohaus, wo der das andere Fahrzeug steht. Der andere Fahrer hat mich nicht - wie ich ursprünglich schrieb - mit links getroffen, sondern mit seiner rechten Seite. Das deutet meinem Verständnis nach doch mehr auf einen Auffahrunfall hin.

Also du bist auf dieser Skizze der Rechte und der Unfallgegner ist derjenige, welcher von links im Kreisverkehr gekommen ist?!

 

Eine klarere Vorfahrtsverletzung habe ich in letzter Zeit nicht mehr gesehen!

 

100% Haftung auf deiner Seite, man könnte allerhöchstens noch über eine evtl. Betriebsgefahr des anderen Fahrzeuges streiten, angesichts dieser Skizze in meinen Augen aber nicht einmal mehr das!

 

Und ansonsten: Siehe mein Posting oben - die Skizze bekräftigt es eigentlich nur noch.

 

Such dir einen Anwalt, gebe ne Menge Geld aus und verliere.

Nach deiner Skizze bist du zu 100% Schuld.

Du hast ihn einfach übersehen.

Du hast ja nichts zu den Fahrzeugen und den Beschädigungen gesagt, aber ein Airbag kann schon "lustige" Dinge aus einer Brille machen.

Und von Schock hast du auch noch nichts gehört? Jeder der nach nem Unfall erst mal unsicher steht und sich irgendwohin setzt ist zwangsläufig bekifft oder besoffen.

Schade das es für Uneinsichtigkeit keine Punkte gibt.:mad:

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