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Auffahrunfall im Stop-and-Go-Verkehr :-(

Mercedes SL R231
Themenstarteram 3. Juni 2013 um 5:24

Hallo zusammen,

leider ist mir gestern im Stop-and-Go-Verkehr in einem Stau auf der Autobahn (vor einer Fahrbahnverengung) der Kleinwagen eines jungen Franzosen (scheinbar ein Student, er sprach auch Deutsch) hinten fast genau mittig auf die Stoßstange gefahren. Ich stand schon und sah noch im Rückspiegel, dass der Fahrer gar nicht nach vorn, sondern nach unten schaute (womöglich auf sein Handy in der Hand oder sonstwo hin), konnte aber nichts mehr machen. Schätzungsweise war der Hintermann mit 20-30 km/h unterwegs, ganz genau kann ich es aber auch nicht sagen. Es hat auf jeden Fall einen Stoß gegeben, und mein Daumen tut seither etwas weh (das dürfte aber wohl auch ohne Arzt wieder verschwinden, hoffe ich).

Meine Heckstoßstange hat nun einige waagerechte Kratzerstreifen im Lack, gebrochen oder abgesplittert ist erstaunlicherweise scheinbar aber nichts, und auch die Parkttronic-Sensoren scheinen heil geblieben zu sein. Innen im Kofferraum (unter der Unterbodenverkleidung, also dort, wo die Batterie steckt) konnte ich als Laie bislang auch noch keine Verformungen entdecken.

Der Franzose wollte die Sache, weil er es eilig habe, erst ohne Polizei regeln, ich bestand aber auf eine polizeiliche Aufnahme des Unfalls und erhielt dann von den Beamten die Personalien sowie die Haftpflichtversicherung des Verursachers.

Das Ganze ärgert mich schon sehr: Als wenn ich sonst nichts zu tun hätte, als mich mit einer französischen Versicherung herumzuschlagen. Und vor allem: Hoffentlich ist außer den Kratzern an der Stoßstange sonst wirklich nichts passiert. Ich werde den Wagen daher schnellstmöglich zur Untersuchung und für einen Kostenvoranschlag in die Werkstatt bringen, um hier Gewissheit zu haben.

Hat hier jemand von Euch schon einmal Erfahrungen sammeln müssen:

- Auffahrschaden hinten an Stoßstange - kann da wirklich nicht viel passieren?

- Ab wann zählt ein Schaden beim Wiederverkauf als Unfallschaden?

- Schadenregulierung mit französischer Versicherung?

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15 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von SL_Rider

Hallo zusammen,

leider ist mir gestern im Stop-and-Go-Verkehr in einem Stau auf der Autobahn (vor einer Fahrbahnverengung) der Kleinwagen eines jungen Franzosen (scheinbar ein Student, er sprach auch Deutsch) hinten fast genau mittig auf die Stoßstange gefahren. Ich stand schon und sah noch im Rückspiegel, dass der Fahrer gar nicht nach vorn, sondern nach unten schaute (womöglich auf sein Handy in der Hand oder sonstwo hin), konnte aber nichts mehr machen. Schätzungsweise war der Hintermann mit 20-30 km/h unterwegs, ganz genau kann ich es aber auch nicht sagen. Es hat auf jeden Fall einen Stoß gegeben, und mein Daumen tut seither etwas weh (das dürfte aber wohl auch ohne Arzt wieder verschwinden, hoffe ich).

Meine Heckstoßstange hat nun einige waagerechte Kratzerstreifen im Lack, gebrochen oder abgesplittert ist erstaunlicherweise scheinbar aber nichts, und auch die Parkttronic-Sensoren scheinen heil geblieben zu sein. Innen im Kofferraum (unter der Unterbodenverkleidung, also dort, wo die Batterie steckt) konnte ich als Laie bislang auch noch keine Verformungen entdecken.

Der Franzose wollte die Sache, weil er es eilig habe, erst ohne Polizei regeln, ich bestand aber auf eine polizeiliche Aufnahme des Unfalls und erhielt dann von den Beamten die Personalien sowie die Haftpflichtversicherung des Verursachers.

Das Ganze ärgert mich schon sehr: Als wenn ich sonst nichts zu tun hätte, als mich mit einer französischen Versicherung herumzuschlagen. Und vor allem: Hoffentlich ist außer den Kratzern an der Stoßstange sonst wirklich nichts passiert. Ich werde den Wagen daher schnellstmöglich zur Untersuchung und für einen Kostenvoranschlag in die Werkstatt bringen, um hier Gewissheit zu haben.

Hat hier jemand von Euch schon einmal Erfahrungen sammeln müssen:

- Auffahrschaden hinten an Stoßstange - kann da wirklich nicht viel passieren?

- Ab wann zählt ein Schaden beim Wiederverkauf als Unfallschaden?

- Schadenregulierung mit französischer Versicherung?

Hallo xxx.

Mit viel Glück kommst Du mit Farbe und einer Delle in der Crashbox mit €1000 hin.

Grüße, Frank

am 3. Juni 2013 um 6:22

Bei sowas besser mal zum Anwalt, der Rechtschutz muß ja für irgendwas gut sein .

Heckstoßstange und Aluträger (bzw. Crashbox, danke Frank :) ) würde ich auf jeden Fall wechseln lassen, auch wenn ggf. nur der Träger gewechselt werden müsste!

Dein Wagen ist mehr oder weniger "nagelneu", da hat ein Lackierer nichts dran zu suchen.

2000 Euro ;)

bekannter hatte vor jahren (mind. 10 jahre her - sprich die zeiten können sich geändert haben) einen franzosen auch im heck.

der franzose empfand so einen kleinen bums ohne groß sichtbaren schaden auch als normal und wollte dies nicht seiner versicherung melden.

polizei, gutachten, anwalt und trotzdem monatelang auf das geld warten.

vielleicht arbeiten heute die versicherungen international besser und unkomplizierter zusammen?

viel glück

gamby

Themenstarteram 3. Juni 2013 um 8:36

Hallo zusammen,

ich habe nun wegen des ausländischen Unfallverursachers einen Verkehrsrechts-Anwalt mit der Schadenabwicklung beauftragt - die Kosten dafür werden ja (zumindest bei Unfallort in Deutschland, wie hier) von der Haftpflichtversicherung des Verursachers übernommen, halten sich aber auch in Grenzen (10% der Schadensumme). Das hätte ich notfalls auch selbst bezahlt, da dies die Abwicklung hoffentlich für mich vereinfacht.

Ich hoffe, dass sich der Schaden in Grenzen hält und mein schöner SL keine ernsthaften Blessuren unter der Stoßstange erlitten hat. Das wird sich heute oder morgen dann in der Werkstatt zeigen. Drückt mir die Daumen.

Guten Morgen,

Ein Franzose !

Beulen, Dellen, Kratzer, werden hier als eine Art Reifepruefung angesehen. Viel Feind, viel Ehr.

Aber im Ernst,...... Gott sei gelobt, Du hast die Polizei geholt. Die Beule kostet so um die 1.200 Euro.

Den Winkeladvokaten oder Rechtsverdreher braucht man kaum zu bemuehen, aber wende Dich auch direkt an die Versicherung des Kontrahenten. ( action directe ). In Frankreich laesst man sich mit Allem Zeit. Vor Allem mit der Meldung von Schaeden die man Anderen zugefuegt hat. Erst wenn die andere Versicherung Zoff machen sollte. ( was Ich nicht glaube ) ....... dann winke mit Rechtsschutz. Wenn ein sogenannter " Compromis " ( constat d'accident ) also eine Bestandsaufnahme ( ein blaues Ding mit Pappdeckeln )mit dem Tathergang ausgefuellt wurde und von beiden Parteien unterzeichnet wurde;..... dann laeuft meistens alles glatt. Da du weisst dass Ich in Feindesland wohne, kannst Du Dir vorstellen das wir schon solche Faelle hatten. ( Ich habe sogar eine Staatliche Lizenz in Versicherungen ( agent agrée en Assurances ). Praktiziere aber nicht mehr. Beste Gruesse.

Guten Tag SL_Rider,

das tut mir wirklich Leid. Man sieht ja nicht nur an Deinen Beiträgen, dass Du am SL viel Freude hast.

Ansonsten: NUR mit Anwalt. Hatte doch bereits nach 4 Wochen ähnliches Missgeschick - nur mir ist jemand mutwillig auf der BAB in die Seite gefahren. Versicherung am Telefon äußerst verständnisvoll. Voll den Schaden bezahlt erst nach rechtskräftiger Verurteilung des Rüpels und Klageandrohung seitens des Anwalts.

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass es bei geringem Lackschaden und ohne Auswechslung von Teilen (Stoßstange), meines Wissens kein Unfallfahrzeug ist.

Ganz sicher sagt Dir das Dein Anwalt.

Gute Genesung...

Themenstarteram 3. Juni 2013 um 10:22

Hallo Konni,

lieben Dank für Dein Mitgefühl und die Info, dass Dir so etwas ähnliches auch schon passiert ist - tatsächlich auch mit Deinem neuen R231? Wie hoch war denn der Schaden bei Dir, und wie wurde es instandgesetzt (absolut rückstandsfrei?)?

Themenstarteram 3. Juni 2013 um 15:00

Hallo zusammen,

mittlerweile war ich bei der Werkstatt, für den Kostenvoranschlag: Wegen Kratzern und einem kleinen Riss mit Delle sollte die Stoßfänger-Verkleidung außen ersetzt werden. Kostenpunkt inkl. Lackieren des Neuteils und Montage knapp 2.000 Euro.

Ob der Stoßfänger selbst und die Crashboxen darunter auch beschädigt sind, sieht man erst bei der Demontage (was für den reinen Kostenvoranschlag zu aufwändig wäre). Falls ja, kämen für deren Ersatz noch gute 500-600 Euro dazu. Beide Preise inkl. MwSt.

Ansonsten dürfte nichts kaputt sein, da der Stoßfänger die Energie des Aufpralls - je nach Stärke auch durch Verformung - auffängt. Gut, dass der Hintermann auch genau hinter mir fuhr und nicht etwa an einer Ecke meines SL aufgeprallt ist.

Puh, also nicht das ganze Fahrgestell verzogen oder andere Folgeschäden, Gott sei Dank! Nun hoffe ich nur, dass der Anwalt die gegnerische Versicherung möglichst schnell zur Antwort und vor allem zur Zahlung bewegt und die Raparatur dann baldmöglichst erledigt werden kann, so dass ich diese ärgerliche Sache dann hinter mir lassen und mich beim Einsteigen wieder freuen kann!

am 3. Juni 2013 um 17:17

Zitat:

Original geschrieben von Aruba1

Ich habe sogar eine Staatliche Lizenz in Versicherungen

dann müsstest du ja eigentlich wissen, das der te sich nicht mit der ausländischen versicherung abgeben braucht - sondern nur mit der entsprechenden deutschen partnerversicherung bzw. dem deutschen regulierungsbüro!

btt: warum lässt du einen kva machen? dir steht neben der reparatur auch wertminderung bei dieser schadenshöhe zu - die gibt es aber nur wenn ein gutachten erstellt wird!

Themenstarteram 4. Juni 2013 um 5:13

Hallo Mok,

ist das so (Wertminderung nur bei Gutachten)? Werkstatt und Rechtsanwalt sagten mir, dass man eine Wertminderung zusätzlich geltend machen könne, sprachen dabei aber nicht von einem dafür erforderlichen Gutachten. Allerdings betrüge die Wertminderung i.d.R. nur ca. 500 Euro (bestenfalls) oder gar nur 10% vom Schadensbetrag.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Aruba1

Ich habe sogar eine Staatliche Lizenz in Versicherungen

dann müsstest du ja eigentlich wissen, das der te sich nicht mit der ausländischen versicherung abgeben braucht - sondern nur mit der entsprechenden deutschen partnerversicherung bzw. dem deutschen regulierungsbüro!

btt: warum lässt du einen kva machen? dir steht neben der reparatur auch wertminderung bei dieser schadenshöhe zu - die gibt es aber nur wenn ein gutachten erstellt wird!

Guten Morgen

Ein solches Gesuch ist Aussichtslos. Niemand laesst sich bei einem Kratzer auf Wertminderung ein. Der von Mir beschriebene Weg ist der Sicherste, ( eben weil Ich es weiss ) und der Direkteste.

Ganz Sicher. Die Praxis nennt sich Praxis, wiel sie praktischer ist. Jede Versicherung versucht nur noch zu sparen; an allen Ecken,....... auch die Eigene. Beste Gruesse.

Guten Abend,

wie bereits geschrieben hatte ich einen ähnlichen Fall vorm halben Jahr. Der Anwalt bestand auf einem Gutachten, welches auch von der gegn. Versicherung bezahlt werden muß! Genau wie Dr. Mok schreibt, gibt es einen Anspruch auf Wertminderung - definitiv, wie auch Ersatzfahrzeug! Habe es nun mal selbst erlebt, bei fast gleicher Schadenhöhe.

Noch einen schönen Abend...

Themenstarteram 4. Juni 2013 um 18:49

Hallo Konni,

nach welcher Methode hat der Gutachter Deine Wertminderung berechnet?

- Ruhkopf/Sahm (vorteilhaft bei teuren und sehr neuen Fahrzeugen, weil Fahrzeugpreis und Laufleistung berücksichtigt werden)

- Halbgewachs (nur pauschal 10-30% von der Schadensumme)

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