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Auffahrunfall: Jetzt Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung oder 400 Euro an gemeinnütz.Verein

Themenstarteram 22. August 2023 um 13:19

Hallo.

 

Vor ein paar Monaten ist meine Frau leider jemand anderen hinten drauf gefahren.

 

Die Polizei war da, hat alles aufgenommen, die andere Frau wurde vom Krankenwagen mitgenommen und einen Tag später entlassen, sie hat keine Anzeige gegen uns gemacht.

 

Meine Frau war auch der Verursacher, die Schäden wurden von der Versicherung bereits reguliert und die Fahrzeuge fahren wieder.

 

Keine Airbags offen, kein Vorwurf von überhöhter Geschwindigkeit, die Ursache war Unachtsamkeit.

 

 

Nun kam jetzt ein Schreiben der Staatsanwaltschaft mit einer Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung.

 

 

Gegen Zahlung von 400 Euro wir dies dann fallen gelassen.

 

Einerseits ist eine "Spende" an eine gemeinnützige Institution theoretisch besser als das Geld in der Justiz zu verballlern, aber das kommt mir ja schon fast vor wie im Mittelalter, entweder man zahlt was oder wir klagen dich an, mit ungewissem Ausgang.

 

 

Ich weiß das es hier keine Rechtsberatung geben kann, aber wie sollte man vorgehen?

 

Eine RV habe ich nicht, und auch keinen Anwalt in der Familie.

 

Gruß und Danke

 

Jack

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56 Antworten

(lösche mal noch den Namen der Geschädigten)

Zahlen?

 

Die Tat wurde ja unbestritten begangen und bei einer Straftat wird von Amts wegen ein Verfahren durch die Staatsanwaltschaft eröffnet, auch ohne Anzeige durch die Geschädigte.

Körperverletzung ist ein Offizialdelikt, dass verfolgt wird sobald die Staatsanwaltschaft (über die Polizei) davon Kenntnis bekommen hat. Da muss also die Unfallgegnerin keine Anzeige erstatten.

Da die Schuldfrage ja anscheinend geklärt ist und somit auch am Tatvorwurf nichts auzusetzen ist, dürfte es im Falle eines Prozesses auch zu einer Verurteilung kommen. Da sind doch die 400 €, um den Vorgang schnell und unbürokratisch vom Tisch zu bekommen, ein faires Angebot...

Ja, ich würde die Spendenzahlung von 400 Euro sofort zahlen.

Steht ja auch im Schreiben drin: "Das Verfahren wurde von Amts wegen eröffnet".

Da der Vorfall ja offenbar unstrittig ist, würde ich zahlen. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Verfahren zu Euren Gunsten ausgeht halte ich für gering - und dann kommen noch Verfahrens- und Anwaltskosten dazu. Dann bist Du schnell bei einem Mehrfachen der 400,--.

Eine i.d.R. kostenlose Erstberatung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht könntest Du natürlich auch in Betracht ziehen. Aber Vorsicht... Der Anwalt verdient immer, auch wenn Ihr den Prozess verliert. Insofern würde ich mir eine Klage sehr gut überlegen an Deiner Stelle.

Wenn ich der Betroffene wäre, würde ich sehr zügig zahlen.

Bei Nichtzahlung kommt es zur Verhandlung und kein Mensch weiß wie das ausgeht.

Selbst wenn die Strafe auf € 100,-- gemindert werden sollte, kostet das ganze (Gerichtskosten, Anwalt, evtl. Zeugenentschädigungen) mehr als das Angebot.

Was ist denn ein "Oberamtsanwalt" ? Das liest sich ja wie eine Fake-E-Mail...

Wenn alles den Tatsachen entspricht ist das Taschengeld m.M.n. besser als die Klageerhebung.

Anwaltskosten? Sind nicht zwingend erforderlich, das Verfahren würde vor dem Amtsgericht geführt und es besteht kein Anwaltszwang.

Eine i.d.R. kostenlose Erstberatung durch einen Fachanwalt? Wird i.d.R. mit 190,- € zzgl. MwSt. berechnet.

Ob 400,- € okay sind, lässt sich pauschal nicht sagen. Im Falle einer Verurteilung werden Tagessätze festgelegt, berechnet nach dem Einkommen. Freispruch wird es nicht geben, bestenfalls eine Einstellung ohne, vermutlich aber eine mit Auflagen.

Und genau dieses Ergebnis - Einstellung mit Auflage - bietet die Staatsanwaltschaft an. Annehmen, und wenn 400,- € auf einen Schlag wehtun, Ratenzahlung beantragen.

Zitat:

@germania47 schrieb am 22. August 2023 um 15:40:25 Uhr:

Wenn ich der Betroffene wäre, würde ich sehr zügig zahlen.

Bei Nichtzahlung kommt es zur Verhandlung und kein Mensch weiß wie das ausgeht.

Ich würde auch zahlen.

Zitat:

@matzi99 schrieb am 22. August 2023 um 15:41:41 Uhr:

Was ist denn ein "Oberamtsanwalt" ? Das liest sich ja wie eine Fake-E-Mail...

Wenn alles den Tatsachen entspricht ist das Taschengeld m.M.n. besser als die Klageerhebung.

Als Staatsanwalt brauchst du zwei bestandene Jura-Examen, als Amtsanwalt nicht und kannst dann bei der Staatsanwaltschaft die minder schweren Fälle bearbeiten.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 22. August 2023 um 15:55:19 Uhr:

 

Als Staatsanwalt brauchst du zwei bestandene Jura-Examen, als Amtsanwalt nicht und kannst dann bei der Staatsanwaltschaft die minder schweren Fälle bearbeiten.

Der Staatsanwalt ist der Volljurist (mit 2. Staatsexamen). Was ist dann der andere? Ein Halbjurist?

Nein, der hat z.B,. eine normale Ausbildung im Justizdienst durchlaufen, z.B. als Rechtspfleger und hat die Prüfung für den gehobenen Justizdienst bestanden. Ist er dann nach seinen Leistungen/Persönlichkeit für den Amtsanwaltsdienst besonders geeignet, folgt die fachtheoretische und berufspraktische Ausbildung (15 Monate), endet mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.

Eigentlich macht er das gleiche, wie der Staatsanwalt, nur zu einem geringeren Gehalt. Und seine "Kunden" sind halt nicht so "schwere" Jungs.

@PeterBH Danke, wieder was gelernt :)

Statt dass ich dir jetzt eine Rechnung schicke, überweist du einfach 190,- € an einen gemeinnützigen Verein...

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