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Auffahrunfall oder doch Rechts-vor-Links Verstoss

Themenstarteram 14. Januar 2008 um 13:56

Hallo

Ich hoffe ihr könnt mir eure Meinungen oder Ratschläge zu einem mir passierten Unfall geben.

Denn das Problem ist das ich 100% der Meinung bin das mich keinerlei Schuld trifft aber die generische Partei das genauso sieht :(

Allerhöchstens würd ich sagen das mich eine geringe Teilschuld trifft weil ich nicht ÜBERMÄSSIG sorgsam oder vorsichtig gefahren bin wobei ich dazu aber nicht verpflichtet gewesen wäre sondern das eher eine Anlehnung an §1 der StVO wäre.

 

Folgender Unfallhergang (siehe beigefgte Skizze dazu):

(bitte nicht vor der Menge zurückschrecken ;) ich versuchte es nur detailliert zu beschreiben damit man sich als unbeteiligter auch ein Bild machen kann)

Skizze 1c: - Ich verringerte meine angemessene Fahrgeschwindigkeit beim Herranfahren auf die Kreuzung durch Anbremsen und rollte dann weiter auf den Kreuzungsbereich (mittleres, blaues Quadrat) zu und überprüfte (gelber Bereich) die Vorfahrtsitution und ob der Verkehrsraum frei ist in den ich beabsichtigte hineinzufahren.

- Dazu schaute ich nach links, geradeaus und nach rechts.

- Besonders von rechts war kein Fahrzeug vorhanden welches sich unmittelbar vor dem Kreuzungsbereich befand um diesen nach den Vorfahrtsregeln dann befahren zu wollen.

Skizze 2c: - Weil der Kreuzungbereich frei war und sich kein von rechts kommendes Fahrzeug unmittelbar vor dem Kreuzungsbereich befand fuhr ich in den Kreuzungsbereich hinein.

- Ich war sozusagen dann auf die erste Querspur aufgefahren

- Dabei muss sich das gegnerische Fahrzeug dem Kreuzungseintrittspunkt genähert haben, wobei ich es aber durch die Sichtbehinderung der rechten A-Säule nicht wahrnehmen konnte.

 

Skizze 3c: - Mein Fahrzeug liess ich nun weiter über die Kreuzung rollen und war nun ca. in der Mitte des Kreuzungsbereiches

- Das gegnerische Fahrzeug wäre nun angehalten gewesen auch die Vorfahrtsberechtigung und die freie Fahrt zu überprüfen (so laut StVO).

- Laut eigenen Aussagen des Fahrers des anderen PKW's wurde nur nach rechts geschaut, was sich so auch anhand der Fahrzeugbewegung mittels dem Blick aus meinem rechten Seitenfenster deckt.

- Es war somit meinerseits festzustellen das besagtes gegnerisches Fahrzeug in den Kreuzungsbereich hinein beschleunigte und keinerlei (Not)-Abremsungen oder Ausweichmanöver durchführte weil sich vor ihm ja ein Hinderniss befand, nähmlich ich.

- Ich meinerseits hatte noch genug Zeit eine geplante Schreck-Vollbremsung zu vermeiden da ich damit ja mein Fahrzeug noch mehr einer Anfahrgefährdung ausgesetzt hätte.

- Somit handelte der gegn. Fahrer (nach meiner Meinung) fahrlässig bis grob fahrlässig weil er ohne zu kontroliieren ob der vor ihm liegende Verkehrsraum frei ist einfach weiterfuhr und sogar noch beschleunigte.

Denn normalerweise schaut man oder sollte man schauen wohin man fährt bzw. fahren möchte.

Skizze 4c: - Mein Fahrzeug rollte weiter und verliess schon den Kreuzungsbereich

- Wobei es dann einen hecklastigen Ruck/Hieb nach links gab der durch das Anprallen des gegnerische Fahrzeuges an den letzten paar Centimetern meiner Heckstossstange entstand.

 

Das dies kein Rechts-vor-Links Verstoss meinerseits ist (so wie es fälschlicherweise der vorort gewesene Polizist meinte) wird durch meiner Schilderung sicherlich deutlich und weiterhin sprechen folgende 3 Punkte auch dafür:

1. Ich befand mich schon mitten auf der Kreuzung wohingegen das generische Fahrzeug erst in die Kreuzung einfuhr, dabei kann kein Rechts-vor-Links mehr gelten denn ich kann ja nicht auf der Kreuzung stehenbleiben und den Bereich sogar noch blockieren und weiterhin hat auch der 'Vorfahrt' der sich schon auf oder im Bereich der Kreuzung befindet.

(Nach dem Motto, wer zuerst kommt mahlt zuerst ... klingt zwar putzig trifft aber die Regelung der im Strassenverkehr so wie ich sie kenne, ob es dafür aber einen spez. §en gibt weiss ich aber nicht)

2. Bei wirklichen Rechts-vor-Links Unfällen würden beide Fahrzeuge mit der Front zusammenstossen oder allenfalls würde einer der Fahrzeuge dem anderem seitlich im vorderen Bereich treffen.

Dies ist hier aber nicht der Fall gewesen.

3. Als Beweis kann ich die Beschädigung meiner Heckstosstange anführen die nur an den letzten paar Centimetern getroffen wurde, was ja im besagten Fall einem Auffahrunfall gleich kommt.

 

 

Ich wäre euch sehr dankbar für Meinungen/Ratschläge oder jemand hatte schonmal ähnliches/gleiches und weiss wie sowas evtl. die Richter oder Versicherungen sehen...

...und wie evtl. meine Chancen stehn mein Recht durchzusetzen.

 

grüsse, tester800

Beste Antwort im Thema
am 14. Januar 2008 um 22:25

Zitat:

Original geschrieben von tester800

Denn wie ich es sehe und einige andere auch ... hat der Gegner auch etwas 'getrieft' will ich mal sagen...

Also, ICH war der Gegner.

ICH hatte VORFAHRT. ICH komme also da ganz normal auf die Kreuzung zugefahren, schaue nach rechts und auch nach links. Von links kommt dieser HEINI. ICH sehe, wie der langsamer wird und links und rechts schaut; denke natürlich, der respektiert jetzt meine Vorfahrt. ICH schaue noch ein letztes Mal nach rechts. Keiner kommt. Als ich gerade wieder beschleunigen will und nach vorne schaue: WAS SEH´ ICH DA? Dieser PENNER hat mir die Vorfahrt genommen! Unfassbar! So ein ANFÄNGER! Daraufhin latsch ich noch voll auf die Bremse (so wie der geschlafen hat, hat der das bestimmt noch nicht mal mitgekriegt ...). FAST hätte ich es noch geschafft. Aber nein. Mit vllt 5 oder so hab´ ich ihn hinten noch angetitscht. Wenn ich nicht voll gebremst hätte, wäre der mir glatt voll in den linken Kotflügel gefahren! Der kann froh sein, dass wenigstens ICH aufgepasst hab´. Sonst hätte es noch viel schlimmer geknallt.

Na ja, mein Auto ist jetzt vorne rechts a bisserl kaputt. Mal sehen, was der Gutachter meint. Vllt krieg ich ja auch Wertminderung, Nutzungsausfall, nen Leihwagen, ne Unkostenpauschale, ne neue Kamera (die lag im Handschuhfach!). Auch der Nacken schmerzt n bisserl. Kennt vllt einer nen guten Doc?

Egal. Den PENNER werd´ich jetzt erstmal auf 100% verklagen.

Da nimmt der mir einfach die Vorfahrt. Ich glaub´s immer noch ned. Der muss Tomaten auffe Augen haben.

Tsetsetse...

:D;)

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möchte mich nicht unbeliebt machen, würde das jedoch als rechts vor links Verstoß zu deinen Lasten sehen.

Ein Unfall welcher aus einem rechts vor links Verstoß resultiert, wird nicht dadurch definiert, wo der Zusammenprall am Fahrzeug stattgefunden hat.

Das Du keine Verpflichtung hast übermäßig sorgsam zu fahren halte ich für ein Gerücht. Dies ist man zum einen grundsätzlich immer " in gefahrensituationen das Fahrzeug rechtzeitig zum stillstand bringen können" und insbesondere in solchen Gefahrensituationen. Das Du denjenigen nicht sehen konntest, weil Dein A Holm im Weg war zeigt nur, dass du dich nicht hinreichend vergewissert hast, ob tatsächlich niemand von rechts kommt - und das ist deine Pflicht.

Das der Unfallgegener beschleunigt hat, dürfte kaum nachzuweisen sein. Er hat nach rechts geguckt ( wie es seine Pflicht ist ) und ist weitergefahren.

Vermute, das es bestenfalls ( für dich ) auf ein Teilschuldsache hinausläuft. Wenn er jedoch glaubhaft versichern kann, dass er noch gebremst hat und dich deswegen nur hinten erwischt hat ( obwohl er ja Vorfahrt hatte ) oder wenn er sagt - du hättest mit ihm Blickkontakt gehabt und hättest signalisiert ihm die Vorfahrt zu gewähren oder wie auch immer - hast du kaum eine Chance.

Ich persönlich würde mich als Unfallgegner sehr sicher fühlen und mit Rechtsbeistand meinen Schaden einfordern.

Tut mir leid, aber selbiges rate ich auch dir - ohne eine große Hoffung der Kostenübernahme durch die gegnerische Versicherung.

Wenn ich mir die Bilder nochmals so angucke weiß ich auch warum er dich nicht gesehen hat - wenn er die ganze zeit schön ordnungsgemäß nach rechts guckt - kann er dich nich sehen wenn du von links kommst.

 

Themenstarteram 14. Januar 2008 um 14:37

Danke für deine Meinung, machst dich auch nicht unbeliebt ... sehe es auch schon das es wohl ein schwieriger Vorfall ist ... möchte halt nur anhand verschiedener Meinungen hier abschätzen können wie meine Aussichten stehen, wenn jetzt viele es anders sehen als ich dürfte ich mich wohl auf Streitigkeiten oder schlimmenstenfalls Gericht gefasst machen ... :(

Wobei aber ein Bekannter es genauso sieht wie ich, ist schon sehr zwiespältig wie man das ganze bewerten soll, mmmhhh....

Als Anmerkungen:

- Es war kein Blickkontakt vorhanden

- Wenn ich auf den Kreuzungsmittenbereich einfahre und schon fast drauf bin sehe ich keine rechts-vor-links Verpflichtung mehr, wie auch? ...auf der Kreuzung stehenbleiben?

- Denjenigen auf Skizze 1c nicht sehen konnte ist ja ganz normal er war noch zu weit von der Kreuzung entfernt ... es kann ja nicht im Sinne von rechts-vor -links sein immer zu warten sobald ein Fahrzeug egal wie weit von der Kreuzung weg abgewartet werden sollte ... ich meine nur Fahrzeug die kurz vor dem Kreuzungseintrittspunkt herranfahren wird Vorfährt gewährt, so jedenfalls meine Meinung und mein Rechtsverständnis ;)

Zitat:

Das der Unfallgegener beschleunigt hat, dürfte kaum nachzuweisen sein. Er hat nach rechts geguckt ( wie es seine Pflicht ist ) und ist weitergefahren.

.....

Wenn ich mir die Bilder nochmals so angucke weiß ich auch warum er dich nicht gesehen hat - wenn er die ganze zeit schön ordnungsgemäß nach rechts guckt - kann er dich nich sehen wenn du von links kommst.

Er ist leider weitergefahren ohne nach VORN zuschauen ich war ja dabei ja schon direkt vor ihm und nicht links ... und ich denke man sollte nachdem man sich rechts vergewissert hat das niemand kommt mit nach vorn schauen beschäftigen bevor man weiter fährt, so mache ich es ja auch und schaue zusätzlich um evtl. Gefahren aus dem Weg zu gehen sogar noch vorher nach links.

Es sollte meiner Meinung nach nich i.O. oder die Regel sein sich rechts das Beifahrerfenster und die Seitenstr. anzuschauen während man geradeaus auf eine Kreuzung auffährt, da würd ich sagen *so wohl nicht, erhobener Zeigefinger*

Anbei, der Schaden ... nur leichte Kratzer und beim Gegner ähnliches nur vorn. Aber laut Werkstatt bei mir ca. 300€ :< *kinnlade runter*

Also nix für ungut.... aber lt. deiner Skizzen... hättest Du den Gegner ja beim Rechtsblick auch auf 500m erkennen müssen... wäre er so weit weg gewesen, hätte er ja 80 oder so fahren müssen, um dich noch zu erwischen. Oder Du hast dein Fzg. über die Kreuzung geschoben... dann hätte er dich aber wohl auch sehen müssen (er fuhr ja dann noch ewig grade... ) und wär also mit Absicht in dich gesemmelt.

Kurzum... eine Frage der Kausalität und Logik: Du hast dich halt verschätzt oder nicht richtig geguckt...bzw. beides. Und in den Kreuzungsbereich darfst Du nur rein, wenn Du rüberkommst, ohne einen Vorfahrtsberechtigten zu behindern. Betriebsgefahr und blabla ist doch nur ein Rausziehversuch aus der Misere - so seh ich das.

Bei der skizzierten Lage und auch anhand des Schadensbildes ist es einfach völlig unglaubhaft, dass der Gegner nicht frühzeitig sichtbar war oder dieser sauber zu schnell.

 

Man könnte das auch anders interpretieren (was sich fast aufdrängt):

Du kommst hin, siehst den anderen, der dich (denkt aber Du gewährst Vorfahrt - wurdest ja auch langsamer, oder? - und hakt dich ab), Du denkst "ah des geht no", fährst rein, geht aber nimmer und schon hat er dich am Popo :)

 

Haks ab und zahl die paar Euro - selbst im Falle eines Wischiwaschirichters bleibst Du auf der Hauptschuld sicher sitzen. Und was bringts? Lauferei, Ärger, steigende Versicherung usw.... das lohnt nicht. DU hast hier so wie es sich darstellt einfach einen Fehler gemacht - akzeptiers, schau zukünftig genauer hin und bleib ggf. auch mal stehen, wenn´s grad noch klappen könnt.

 

Sehe das etwas anders: Auch der Unfallgegener muss in alle Richtungen schauen, bevor er bei einer RvL-Kreuzung einfährt. Und da er den TE hinten rechts getroffen hat, sieht es für mich so aus, als hätte er halt nicht geschaut und wäre im Vertrauen auf "frei" in die Kreuzung gefahren und konnte entsprechend nicht mehr schnell genug reagieren.

Andererseits kann sich der TE nicht damit rausreden, er hätte durch die A-Säule nichts mehr gesehen, dann hätte er vorsichtiger einfahren müssen.

War der andere Wagen recht schnell unterwegs, das Schadenbild müsste ja etwas Aufschluss drüber geben?

Bei RvL-Kreuzungen gilt besondere Aufmerksamkeit für ALLE Parteien!

Das entbindet natürlich den TE nicht von der Schuld, aber er hat nicht die alleinige.

Bin gespannt auf weitere Meinungen.....

am 14. Januar 2008 um 16:49

in so eine kreuzung fæhrt man so ein das man jeder zeit halten kann. ich denke auch das dass fahrzeug von rechts auch in alle richtungen schauen muss. du bist ja schon in voller grøsse vor ihm gewesen! er hat dich auch so zu sagen einfach uebersehen. ich wuerde mich aber auf alle fælle freundlich mit dem gegner zusammen setzen und mal den kosten voranschlag besprechen. dann kann man entscheiden was man tut. hast du das gefuehl das er abzocken will, kannst du es auf einen rechtsstreit ankommen lassen. die frage ist was bei raus springt. gerichtskosten,anwalt,gutachten usw. dann bekommt er eventuell eine teilschuld von vielleicht 20-30%. bringt dir das wirklich was? so gross scheint mir der schaden nicht. oder irre ich mich?

 

gruss matze

war die polizei da?

wäre interessant wie der runfallgegner die szene beschreibt!

vllt. hast du ja auch schlagartig beschleunigt, als du gesehen hast "oha, da kommt einer von rechts" und bremsen nicht mehr möglich war....

Richtig magirus - und die Meinung der Polizei wurde ja bereits genannt :)

 

Und lasst die Kirche im Dorf - rein aufgrund der Logik und des Schadenbildes (wurde ja auch schon genannt/gezeigt) sieht es einfach so aus, dass der Gegener sehrwohl gesehen werden musste, an der RVL wurde der TE auch langsamer (sehe ich das als Vorfahrtberechtigter... wird er wohl stehen bleiben) - stellen wir uns also vor... beide kommen da an... der Gegner guckt, hakt den TE ab, guckt nach rechts und zieht an (er kann ja nicht im Kreis schauen, der letzte Blick ist dann wohl rechts...) - dummerweise dachte der TE aber "das geht noch"... war aber zu langsam.

Aufgrund es Schadensbildes kann der Gegner nicht schnell gewesen sein.... der TE durchaus. Verstehe mich bitte keiner falsch... aber nicht wenige kommen da zu dem Schluss: Ausrede für den eigenen Fehler. "Aus dem Nichts" kann auf der Skizze höchstens Capt. Kirk auftauchen.... und wir kennen ja, wie richtig bemerkt, nur eine Version....

 

Und selbst wenn unwahrscheinlicherweise der Gegner eine TS bekommt - der TE trägt den Löwenanteil des Schadens ... womit er aus den schon zitierten Gründen ein schlechtes Geschäft machen wird - insgesamt betrachtet. Red mit dem Gegner, evtl. kennst Du ja selber einen guten und günstigen Lacker... und deine "Kampfspur" lass noch ne Weile dran - als "Merkzettel" ;)

 

Das ist wie die Geschichte mit dem Überholer auf der Vorfahrtstrasse - er hat nunmal Vorfahrt... und wenn er auf dem Dach rutscht ;)

Themenstarteram 14. Januar 2008 um 18:20

Danke euch allen für die Meinungen ... und sehe schon das ich wohl besser die Idee wahrnehme dem Unfallgegner evtl. ne Smart-Repair Reparatur anzubieten, mal sehn wie hoch seine Werkstatt den Schaden schätzt ....

...so weiss ich wenigstens ansatzweise das einem (Rechts)streit wohl weniger Erfolg beizumessen ist ... mal sehen was die beiden beteiligten Versicherungen entscheiden.

 

Anbei es war eine Kreuzung zweier Nebenstr. und somit eine relative kleine Kreuzung, sieht man der Skizze evtl. nicht an....

..und somit kann man auch nicht weit einsehen ausser man steht schon auf der Kreuzung ;)

 

Die gegner. Partei war übrigens der Meinung ich wär zu schnell gewesen un daher wurde ich übersehen ... laut Aussage: Zitat: Ich fuhr vorsichtig wie immer und schaute nach rechts fahre los und *woooschh* war da aufeinmal was ....

Naja...meine Meinung: Wosch da war ja was, ist ja klar wenn man nicht schaut wohinman fährt und das mit dem #immmer vorsichtig#, die Fahrerin hät dem Polizisten ja gleich noch anbieten können im Zucker ums Maul zu schmieren so sehr hat'se einen auf *unschuldig* gemacht *tststs*

am 14. Januar 2008 um 20:16

jetzt ärger dich nicht - jeder macht mal was blödes (siehe sig :D )

Zitat:

Original geschrieben von tester800

1. Ich befand mich schon mitten auf der Kreuzung wohingegen das generische Fahrzeug erst in die Kreuzung einfuhr, dabei kann kein Rechts-vor-Links mehr gelten denn ich kann ja nicht auf der Kreuzung stehenbleiben und den Bereich sogar noch blockieren und weiterhin hat auch der 'Vorfahrt' der sich schon auf oder im Bereich der Kreuzung befindet.

(Nach dem Motto, wer zuerst kommt mahlt zuerst ... klingt zwar putzig trifft aber die Regelung der im Strassenverkehr so wie ich sie kenne, ob es dafür aber einen spez. §en gibt weiss ich aber nicht)

Und vielleicht solltest du deine Einstellung zur Vorfahrtsregelung überdenken...

"wer zuerst malt..." is nicht!!

Du hast dich vorher zu versichern, dass du in dem Zeitraum, indem du die Kreuzung überquerst, kein Fahrzeug behinderst.

Du kannst doch nicht einfach jemanden vor die Schnauze fahren, nach dem Motto ich war zuerst da!! Er hat nach wie vor Vorfahrt (auch wenn du schon in der Kreuzung bist). In diesem Fall ist es ein eindeutiger Vorfahrtsverstoß deinerseits mit deiner Schuld.

Du kannst dem Gegner unterstellen, er wäre die absichtlich reingefahren, aber das lässt sich schwer nachweisen.

Steh dazu und einige dich nach Möglichkeit gütlich.

PS: Mein Vater hatte mal nen ähnlichen Unfall, wobei der Unfallgegner allerdings mit Tempo 70 statt 30 angerauscht kam. Kam natürlich zur Schuldteilung, aber der Vorfahrtsverstoß wurde im Endeffekt als schwerwiegender eingestuft

Zitat:

Original geschrieben von tester800

Er ist leider weitergefahren ohne nach VORN zuschauen ich war ja dabei ja schon direkt vor ihm und nicht links ... und ich denke man sollte nachdem man sich rechts vergewissert hat das niemand kommt mit nach vorn schauen beschäftigen bevor man weiter fährt, ...

So sehe ich das ehrlichgesagt auch. Auch bei Rechts-vor-Links ist man verpflichtet, nach links und nach vorn zu abzusichern, dass frei ist. Desweiteren warst Du bereits im Kreuzungsbereich.

Zudem muss ich als Fahrzeugführer nicht nur sicherstellen, dass ich rechtzeitig bremsen kann, sondern ich muss auch davon ausgehen, dass mich der von links Kommende eventuell übersehen kann - spricht in Deinem Fall sehr dafür, da Du offensichtlich genau so viele Sekunden eher an der Kreuzung warst, dass der Unfallgegner sozusagen im toten Winkel Deiner A-Säule "mitgefahren" ist.

Dir kann also maximal zur Last gelegt werden, dass Du Dich nicht ausreichend versichert hast, ob rechts frei ist.

Allerdings muss auch berücksichtigt werden, dass der Unfallgegner offensichtlich genausowenig umsichtig war. Wenn er in Deinem toten Winkel war, hätte er Dich aber kommen sehen müssen, wenn Du die Kreuzung bereits vor ihm befahren hast. Da er (so lese ich es jedoch aus Deiner Schilderung - kann aber sehr subjektiv sein) allerdings keine Anstalten gemacht hat sein Fahrzeug zu verlangsamen oder gar zu bremsen, sondern auf Dich zugehalten hat, legt den bereits von Dir geäußerten Verdacht nahe, dass er sich nur nach Rechts "abgesichert hat" - frei nach dem Motto: "rechts vor links...wer von links kommt, muss warten...also kann nichts kommen...und wenn doch, bin ich ja sowieso nicht schuld...gilt ja rechts-vor-links..."

Wärst Du ein Einsatzfahrzeug gewesen, hätte er auch dieses übersehen und gerammt.

Auch als Vorfahrtberechtigter ist man verpflichtet, sich nach den untergeordneten Verkehrswegen abzusichern, bevor man sein Recht auf Vorfahrt wahrnimmt. Dies gilt insbesondere dann, wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Vorfahrtsberechtigte seine Fahrt (ggf. bis zum Stillstand) verlangsamen muss, um andere bevorrechtigte Fahrzeuge passieren zu lassen (z.B. wie hier bei gleichrangigen Straßen oder Ampelschaltung). Den Vorfahrtberechtignten auf einer durchgehenden Vorfahrtsstraße betrifft dies nicht in diesem Umfang - ausser bei Ampelschaltung.

Das hat den Sinn, ggf. einfahrenden Einsatzfahrzeugen die Vorfahrt zu gewähren ;)

An Deiner Stelle würde ich auf jeden Fall anwaltliche Hilfe einholen - ggf. unter zuhilfenahme eines Unfall-Sachverständigen (also nicht nur auf Blechschäden spezialisiert!).

Themenstarteram 14. Januar 2008 um 21:58

Zitat:

Original geschrieben von dsrihk

Zitat:

Original geschrieben von tester800

1. Ich befand mich schon mitten auf der Kreuzung wohingegen das generische Fahrzeug erst in die Kreuzung einfuhr, dabei kann kein Rechts-vor-Links mehr gelten denn ich kann ja nicht auf der Kreuzung stehenbleiben und den Bereich sogar noch blockieren und weiterhin hat auch der 'Vorfahrt' der sich schon auf oder im Bereich der Kreuzung befindet.

(Nach dem Motto, wer zuerst kommt mahlt zuerst ... klingt zwar putzig trifft aber die Regelung der im Strassenverkehr so wie ich sie kenne, ob es dafür aber einen spez. §en gibt weiss ich aber nicht)

Und vielleicht solltest du deine Einstellung zur Vorfahrtsregelung überdenken...

"wer zuerst malt..." is nicht!!

Du hast dich vorher zu versichern, dass du in dem Zeitraum, indem du die Kreuzung überquerst, kein Fahrzeug behinderst.

Du kannst doch nicht einfach jemanden vor die Schnauze fahren, nach dem Motto ich war zuerst da!! Er hat nach wie vor Vorfahrt (auch wenn du schon in der Kreuzung bist).

Nun so krass meinte ich es nicht ;) das wäre ja dann schon Nötigung oder Schlimmeres jemand vor die Front zu preschen und dann sagen, 'ERSTER' ;)

Aber ich meinte wenn man nach gutem Abschätzen sich entscheidet auf eine Kreuzung zu fahren und dann eben auf der Kreuzung ist so kann man doch dann nicht mehr zurückfahren um Platz zumachen.

Man schärtz ja ein ob der andere noch zu weit weg ist oder gegebenfalls weiter weg sein könnte als mein einsieht und man aber die Entfernung als aussreichend errachtet.

Man ist ja bei RvL nicht angehalten zu warten bis sich das zu erwartende Auto noch in aussreichend Abstand (je nach Geschwindigkeit) befindet eintrudelt ... Gibt es denn dafür ein § oder ist das wieder sone Kann,Sollte Bestimmung?

Zitat:

Original geschrieben von dsrihk

PS: Mein Vater hatte mal nen ähnlichen Unfall, wobei der Unfallgegner allerdings mit Tempo 70 statt 30 angerauscht kam. Kam natürlich zur Schuldteilung, aber der Vorfahrtsverstoß wurde im Endeffekt als schwerwiegender eingestuft

So wäre auch mein Kompriss gewesen ... allerhöchstens 50-50 Teilung und jeder hat halt sein eigenes Bierchen zu tragen ;)

Denn wie ich es sehe und einige andere auch ... hat der Gegner auch etwas 'getrieft' will ich mal sagen...

Themenstarteram 14. Januar 2008 um 22:08

@SoulOfDarkness: Danke für den umfangreichen Beitrag.

Zitat:

Original geschrieben von SoulOfDarkness

Wärst Du ein Einsatzfahrzeug gewesen, hätte er auch dieses übersehen und gerammt.

Anzunehmen aber meist machen Einsatzfahrzeuge unerhebl. viel LäRM :D ... da wärse evtl. aufgewacht ;)

Aber der Grundgedanke ist ja richtig, man soll doch nicht davon ausgehen das da ehh nichts von links kommen kann und so nichtmal schaut....

Zitat:

Original geschrieben von SoulOfDarkness

An Deiner Stelle würde ich auf jeden Fall anwaltliche Hilfe einholen - ggf. unter zuhilfenahme eines Unfall-Sachverständigen (also nicht nur auf Blechschäden spezialisiert!).

Mhh mal sehen ... ober ohne Rechtschutzvers. bezahl ich nachher alles selbst oder wenn Teilschuld kommt evtl. den Löwenanteil, oder?

 

 

Desweiteren habe ich auch nicht mein Fahrzeug zum Stillstand gebracht, warum auch ich konnte so weit einsehen das aus meiner Einschätzung herraus Fahrzeuge die weiter weg wären als ich sehen kann nicht bis zur Kreuzung gekommen wären.

Es war eben ein echter Grenzfall, leider ... der Gegner war soweit weg das man ihn gerade nicht sah, aber leider nah genug um mir noch in Heck zu fahren ... wobei ich auch nicht ausschliessen kann das er zu schnell war und beim heranfahren an die Kreuzung sein Blick schon zu früh nach rechts wendet und so Aktionen links und dann vor ihm übersieht......

am 14. Januar 2008 um 22:25

Zitat:

Original geschrieben von tester800

Denn wie ich es sehe und einige andere auch ... hat der Gegner auch etwas 'getrieft' will ich mal sagen...

Also, ICH war der Gegner.

ICH hatte VORFAHRT. ICH komme also da ganz normal auf die Kreuzung zugefahren, schaue nach rechts und auch nach links. Von links kommt dieser HEINI. ICH sehe, wie der langsamer wird und links und rechts schaut; denke natürlich, der respektiert jetzt meine Vorfahrt. ICH schaue noch ein letztes Mal nach rechts. Keiner kommt. Als ich gerade wieder beschleunigen will und nach vorne schaue: WAS SEH´ ICH DA? Dieser PENNER hat mir die Vorfahrt genommen! Unfassbar! So ein ANFÄNGER! Daraufhin latsch ich noch voll auf die Bremse (so wie der geschlafen hat, hat der das bestimmt noch nicht mal mitgekriegt ...). FAST hätte ich es noch geschafft. Aber nein. Mit vllt 5 oder so hab´ ich ihn hinten noch angetitscht. Wenn ich nicht voll gebremst hätte, wäre der mir glatt voll in den linken Kotflügel gefahren! Der kann froh sein, dass wenigstens ICH aufgepasst hab´. Sonst hätte es noch viel schlimmer geknallt.

Na ja, mein Auto ist jetzt vorne rechts a bisserl kaputt. Mal sehen, was der Gutachter meint. Vllt krieg ich ja auch Wertminderung, Nutzungsausfall, nen Leihwagen, ne Unkostenpauschale, ne neue Kamera (die lag im Handschuhfach!). Auch der Nacken schmerzt n bisserl. Kennt vllt einer nen guten Doc?

Egal. Den PENNER werd´ich jetzt erstmal auf 100% verklagen.

Da nimmt der mir einfach die Vorfahrt. Ich glaub´s immer noch ned. Der muss Tomaten auffe Augen haben.

Tsetsetse...

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