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Auffahrunfall - Rahmenschaden?
Hallo liebe Community,
ich trete heute leider mit einer etwas traurigen Frage an euch heran.
Ich hatte vor 2 Wochen einen Unfall, bei dem mir hinten einer aufgefahren ist.
Ich stand und seine Geschwindigkeit würde ich auf 25km/h schaetzen.
Der Stossfaenger hat einen langen Riss. Die inneren Heckleuchten sind weiter drinen als die ausseren Heckleuchten, sodass man vermuten kann, dass die Heckklappe eingedrueckt wurde.
Die Kenzeichenbeleuchtung lag als Plastikstaub auf der Strasse und meine Frontscheibe hat einen Riss ( ich vermute, dass sie durch den Druck geplatzt ist).
Der Kopferraum lässt sich schlecht schliessen und muss mit viel Kraft zu geschlagen werden, damit der Boardcomputer erkennt, dass sie geschlossen ist. Das Metall unter dem Kofferraumgummi ist leicht verbogen und das Plastik gebrochen.
Ich bin zur Zeit in Frankreich und meine Wagen wird erst in Deutschland in 1 1/2 Monaten begutachtet und repariert.
So jetzt zu meinen Fragen:
1.) Kann man bei dieser Schadensbeschreibung einen Rahmenschaden ausschliessen? Denn ich bilde mir ein, dass der Wagen leicht nach links zieht.
2.) Der Wagen ist unter einem Jahr alt und Vollkasko versichert. Ich habe gelesen, dass in diesem Fall die Versicherung den Neu-Preis des Wagens erstattet ( wenn es sich um einen Totalschaden handelt-sieht aber soweit absolut nicht so aus)
Allerdings frage ich mich, ob man nicht einen Totalschaden einklagen kann , soweit eine Rahmenbeschaedigung vorliegt.
Wie wuerdet ihr vorgehen? Ein deutscher Anwalt ist eingeschaltet.
Vielen Dank!
Beste Antwort im Thema
Weiß die Versicherung des Unfallverursachers überhaupt, dass der Unfall passiert ist?
Und ist die überhaupt damit einverstanden, dass das Gutachten 2 Monate später erstellt wird?
Ich kann mir -ehrlich gesagt- nicht vorstellen, dass die damit einverstanden ist.
Es besteht nämlich die Pflicht, zur sofortigen Schadensfeststellung...
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19 Antworten
Hallo
Ich würde das Auto in die Werkstatt bringen und von einem Sachverständigen begutachten lassen.
Von hieraus sieht man den Schaden nicht.
Gutachter muß die Gegnerische Versicherung übernehmen wenn dir der andere hinten trauf ist.
Was heißt du hast einen deutschen Anwalt genommen?
Da ich mich momentan in Frankreich befinde und hier auch der Unfall passiert ist, wurde mir die ganze Geschichte zu kompliziert. In Frankreich sind die Versicherungen nicht sonderlich kooperativ. Die gegenerische Versicherung wird auch den Gutachter in Deutschland und auch den Schaden bezahlen müssen.
Mir geht es hier nur eher darum, ob ich einen eventuellen verzogenen Rahmen hinnehmen möchte oder nicht. Auch wenn das Auto auf die Richtbank war, ist es ja nicht 100% wie neu.
Hat jemand schonmal Erfahrung mit einem ausserlich geringen Schaden gemacht, der sich dann doch weitaus schlimmer herausgestellt hat? Ich habe halt nur Angst, dass es doch staerker beschaedigt ist als gedacht und wollte mich mal umhoeren. Wie gesagt ich bin noch 1 1/2 Monate in Frankreich und komme dann erst wieder.
Ich hatte mal ne ähnliche Situation, wobei nur die Stoßstange eingedrückt war. Zwar ist diese auch von selbst wieder rausgekommen, aber der Querträger im Heck war krumm! Ich würde das komplett vermessen lassen !!
Genau das wars bei mir auch. Die Delle ging alleine wieder raus, aber ein Riss blieb. Ich werde den auf jeden Fall durch messen lassen. Habe gerade mal ein Bild vom Riss gemacht. Der Stossfänger war eingedrückt und ist dann von alleine mit einem Plopp wieder rausgekommen.
Weiß die Versicherung des Unfallverursachers überhaupt, dass der Unfall passiert ist?
Und ist die überhaupt damit einverstanden, dass das Gutachten 2 Monate später erstellt wird?
Ich kann mir -ehrlich gesagt- nicht vorstellen, dass die damit einverstanden ist.
Es besteht nämlich die Pflicht, zur sofortigen Schadensfeststellung...
Zitat:
Original geschrieben von SmashedRocket
Da ich mich momentan in Frankreich befinde und hier auch der Unfall passiert ist, wurde mir die ganze Geschichte zu kompliziert. In Frankreich sind die Versicherungen nicht sonderlich kooperativ. Die gegenerische Versicherung wird auch den Gutachter in Deutschland und auch den Schaden bezahlen müssen.
Mir geht es hier nur eher darum, ob ich einen eventuellen verzogenen Rahmen hinnehmen möchte oder nicht. Auch wenn das Auto auf die Richtbank war, ist es ja nicht 100% wie neu.
Hat jemand schonmal Erfahrung mit einem ausserlich geringen Schaden gemacht, der sich dann doch weitaus schlimmer herausgestellt hat? Ich habe halt nur Angst, dass es doch staerker beschaedigt ist als gedacht und wollte mich mal umhoeren. Wie gesagt ich bin noch 1 1/2 Monate in Frankreich und komme dann erst wieder.
Ich kann deine sorgen verstehen allerdings können wir schlecht was dazu sagen
Also wäre ich an deiner stelle würd ich erstmal ganz ruhig bleiben und die Antwort des Gutachters abwarten...
Aber wenn der Rahmen verzogen sein sollte würde ich dieses Fahrzeug nichtmehr benutzen wollen wenn dies der fall ist wird das Fahrzeug m.E. als totalschaden hingestellt wie das dann läuft ob du den Neu Preis des Fahrzeug bekommst weiß ich nicht ich kenn es nur so das dann der Zeitwert des Fahrzeugs bezahlt wird von der Versicherung...
MfG Flo
Da ich davon keine Ahnung habe, habe ich ja nen befreundeten Anwalt eingeschaltet. Das ist alles geregelt und die Versicherung hat zugestimmt. Habe halt nur Angst, auf ner reparierten Seifenkiste sitzen zu bleiben.
Zitat:
Original geschrieben von SmashedRocket
Hat jemand schonmal Erfahrung mit einem ausserlich geringen Schaden gemacht, der sich dann doch weitaus schlimmer herausgestellt hat? Ich habe halt nur Angst, dass es doch staerker beschaedigt ist als gedacht und wollte mich mal umhoeren. Wie gesagt ich bin noch 1 1/2 Monate in Frankreich und komme dann erst wieder.
Diese Erfahrung habe ich schon mehrfach gemacht. Ich möchte hier überhaupt nicht mutmaßen ob ein Rahmenschaden vorliegt oder nicht. Aber mit der Möglichkeit solltest du auf jeden Fall rechnen.
Und in 1 1/2 Monaten kann eine Menge passieren. Ich habe da auch meine Zweifel ob das in Ordnung geht wenn du erst dann den Schaden begutachten lässt. Stell dir vor du verursachst einen weiteren Schaden und die Unfälle sind nicht mehr klar voneinander trennbar. Die Versicherung könnte dir zumindest unterstellen, du versuchst jetzt mehr abzurechnen als eigentlich durch diesen Unfall an Schaden entstanden ist. Hast du bzw. dein Anwalt das OK von der Versicherung schriftlich?
Beides habe ich vorliegen. Habe mich auch etwas gewundert. Dacht auch ich müsste das zeitnah erledigen.
Zitat:
Original geschrieben von SmashedRocket
Da ich davon keine Ahnung habe, habe ich ja nen befreundeten Anwalt eingeschaltet. Das ist alles geregelt und die Versicherung hat zugestimmt. Habe halt nur Angst, auf ner reparierten Seifenkiste sitzen zu bleiben.
Kann denn Dein Anwalt Dir dazu nix sagen, welche Rechte Du hast?
Mal kurzer Einwurf: Der Golf VI hat eine selbsttragende Karosserie und keinen Rahmen. Von daher müßte er auf eine Richtbank.
Zitat:
Original geschrieben von Michael Gehrt
Mal kurzer Einwurf: Der Golf VI hat eine selbsttragende Karosserie und keinen Rahmen. Von daher müßte er auf eine Richtbank.
Könntest du das bitte für mich näher erläutern?
Ein Auto mit einem Rahmen hat wie der Name schon sagt einen Rahmen, an dem das gesamte Fahrwerk angebracht ist und auf dem die Karosserie und der Motor sitzt und der für die Steifigkeit und letzten Endes Spurtreue des Autos zuständig ist.
Diese Konstruktion wurde jedoch ungefähr ab den 70er Jahren Schritt für Schritt durch die selbsttragende Karosserie ersetzt, die auf dem normalen Bodenblech montiert ist und bei der es keinen Rahmen mehr gibt, der der Karosserie ihre Steifigkeit gibt.
Dies ist nun Funktion der Karosserie selbst. D.h. wenn sich die Karosserie durch einen Aufprall verzieht, heißt es jetzt nicht mehr Karosserie vom Rahmen runter, Rahmen richten, Karosseriebleche ran sondern nun muß die komplette Karosserie auf eine entsprechende Richtbank. Aufgrund der Blecharten/-stärken-härten bzw. den Verstärkungen ist dies jedoch schwieriger zu richten als früher der gerichtete Rahmen, an dem man einfach die beschädigten Bleche ersetzt hat. Teils ist ein Richten einer Karosserie auch unmöglich, wo man früher simpel formuliert die Front eines anderen Autos genommen hat und an den Unfallwagen angeschweißt hatte.
Vielen Dank!