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Auffahrunfall

Themenstarteram 14. Oktober 2010 um 21:53

Tach auch...

mir is letzte Woche einer hinten raufgefahren auf meinen 5er, war im Prinzip nur ne ganz leichte Berührung. Für mich nur Lackschaden, dann war ich die Woche bei BMW und nachm Kostenvoranschlag gefragt Stossstange muss gewechselt werden, Lackieren + Arbeitskosten 1500€ .

Wie ist jetzt der weitere Ablauf?? Ich melde dem Unfallverursacher jetzt den Schaden und er überlegt sich ob er das zahlt oder seiner Versicherung meldet?? Muss ich dann noch was machen??

Ich danke schonmal im Voraus für hilfreiche Antworten!

Gruß

RL

Beste Antwort im Thema
am 15. Oktober 2010 um 15:11

Zitat:

Original geschrieben von Unabhaengiger SV

Jeder hat das Recht von einem Fachmann vertreten zu werden, oder kennst Du Dich mit allen Gesetzen und Gerichtsentscheidungen aus, so dass Du Deine Ansprüche durchsetzen kannst?

Und dank deiner Auffassung steigen dann im Jahr 2012 die Prämien für alle Versicherten mal wieder an, nur weil du Angst hast 2,50 € zu wenig zu bekommen!

Man kann ja auch erstmal an das Gute im Menschen (der Versicherung) glauben und schauen wieviel rum kommt. Später kann man immer noch zu nem Fachanwalt rennen und die fehlenden 2,50 € einklagen.

(meine Meinung!)

P.S.: pauschal würde ich an deiner Stelle keine VS nennen (z.B. hatte ich schon ne Abwicklung bei der HUK- lief alles Problemlos und nen befreundeter Anwalt hat mal kurz geschaut und alles abgenickt!)

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Wenn du das Kennzeichen des Unfallgegners hast, dann wende dich direkt an den Zentralruf der Versicherer und melde den Schaden der Versicherung. Garnicht erst versuchen mit dem Anderen zu diskutieren. Nutz deinen Direktanspruch, alles weitere klärt dann die Versicherung selbst mit dem Unfallpartner.

1500,-€ zahlt selten einer aus der Portokasse, also direkt an die Versicherung wenden

0180 – 25 0 26 6 Ct pro Anruf aus dem Festnetz

am 15. Oktober 2010 um 8:18

Sinnvoll wäre es auch einen Sachverständigen (keinen von der Versicherung) einzuschalten. Je nach Versicherung auch direkt nen Anwalt dazu nehmen.

am 15. Oktober 2010 um 8:57

Zitat:

Je nach Versicherung auch direkt nen Anwalt dazu nehmen.

Hey,

ist sowas denn wirklich von vorneherein nötig? Das sind auch nur Kosten die entstehen und jedem kann ein Unfall passieren, wenn sich niemand quer stellt sollte man davon doch erstmal absehen. Gutachter etc. ist klar, man soll ja all seinen Schaden ersetz bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von Unabhaengiger SV

Sinnvoll wäre es auch einen Sachverständigen (keinen von der Versicherung) einzuschalten. Je nach Versicherung auch direkt nen Anwalt dazu nehmen.

Dann nenne die Versicherungen, bei denen nach Deiner Ansicht die Einschaltung eines Anwaltes geboten ist.

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von Penny21

 

Hey,

ist sowas denn wirklich von vorneherein nötig? Das sind auch nur Kosten die entstehen und jedem kann ein Unfall passieren, wenn sich niemand quer stellt sollte man davon doch erstmal absehen. Gutachter etc. ist klar, man soll ja all seinen Schaden ersetz bekommen.

Wenn es nicht nötig wäre, dann würde ich es auch nicht schreiben, oder? Dabei geht es im übrigen fast! nie um die Schuldfrage, sondern um die Ansprüche. Jeder hat das Recht von einem Fachmann vertreten zu werden, oder kennst Du Dich mit allen Gesetzen und Gerichtsentscheidungen aus, so dass Du Deine Ansprüche durchsetzen kannst?

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

 

Dann nenne die Versicherungen, bei denen nach Deiner Ansicht die Einschaltung eines Anwaltes geboten ist.

Ich weiß nicht, ob es hier im forum erlaubt ist, von daher keine Ahnung wie lange es drin bleibt.

Bei der HUK gibt es immer Ärger. Die DEVK ist annähernd gleich schlimm.

Bei den anderen Versicherungen schwankt das immer ein wenig.

am 15. Oktober 2010 um 15:11

Zitat:

Original geschrieben von Unabhaengiger SV

Jeder hat das Recht von einem Fachmann vertreten zu werden, oder kennst Du Dich mit allen Gesetzen und Gerichtsentscheidungen aus, so dass Du Deine Ansprüche durchsetzen kannst?

Und dank deiner Auffassung steigen dann im Jahr 2012 die Prämien für alle Versicherten mal wieder an, nur weil du Angst hast 2,50 € zu wenig zu bekommen!

Man kann ja auch erstmal an das Gute im Menschen (der Versicherung) glauben und schauen wieviel rum kommt. Später kann man immer noch zu nem Fachanwalt rennen und die fehlenden 2,50 € einklagen.

(meine Meinung!)

P.S.: pauschal würde ich an deiner Stelle keine VS nennen (z.B. hatte ich schon ne Abwicklung bei der HUK- lief alles Problemlos und nen befreundeter Anwalt hat mal kurz geschaut und alles abgenickt!)

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

 

Und dank deiner Auffassung steigen dann im Jahr 2012 die Prämien für alle Versicherten mal wieder an, nur weil du Angst hast 2,50 € zu wenig zu bekommen!

Man kann ja auch erstmal an das Gute im Menschen (der Versicherung) glauben und schauen wieviel rum kommt. Später kann man immer noch zu nem Fachanwalt rennen und die fehlenden 2,50 € einklagen.

(meine Meinung!)

P.S.: pauschal würde ich an deiner Stelle keine VS nennen (z.B. hatte ich schon ne Abwicklung bei der HUK- lief alles Problemlos und nen befreundeter Anwalt hat mal kurz geschaut und alles abgenickt!)

Ob Dir meine Auffassung passt oder nicht ist mir relativ egal. Ich weiß was ich meinen Kunden empfehle und warum ich das tue. Nur weil Du an das Gute im Menschen glaubst, heißt es noch lange nicht das es auch existiert ;) Im übrigen sind 2,50 € zu wenig gezahlt imemr noch ein Anspruch, den aber in der Regel jeder wegen der Verhältnismäßigkeit untern Tisch fallen lässt. Wenn Du Dich mal im Netz z.B. ein wenig was die HUK angeht umschauen würdest, dann würdest Du merken, dass nicht die Geschädigten die Kosten nach oben treiben, sondern die Versicherer selbst...

Bin mal gespannt ob Du immer noch auf das Gute hoffst, wenn Du eine Kürzungsorgie zu Deinen Gunsten hinnehmen musst. Was war das denn für ein Fall bei Dir, Kasko, Haftpflicht? Was für ein Gutachter war am Werk?

Und nur so nebenbei, es gibt nicht viele Anwälte die sich die Arbeit machen gekürzte Schadenersatzforderungen anzunehmen. Da ein Anwalt auch sein Honorar nur am Streitwert festlegen kann lohnt es sich für ihn dann meistens nicht.

Hallo,

die oben benannte Versicherung hat sich schon zig mal Verklagen lassen und auch schon zig mal verloren.

Und die probieren es immer und immer wieder.

Ich muss sagen, mit Abstand die Versicherung wo am meisten Probleme macht.

Kürzung das Sachverständigenhonorars ist fast bei jedem Gutachten gang und gäbe und denen habe ich auch schon einige schöne Stellungnahmen geschrieben.

Stattdessen wird hier dann auf irgendwelche Klauseln hingewiesen wie Vertragssachverständige abrechnen zu haben.

Das kann es nicht sein.

Ein SV-Kollege macht bei der Versicherung generell nichts mehr ohne Rechtsanwalt.

Dem Geschädigten wird meist ein Betrag überwiesen und eine gewisse Summe dann offen gelassen.

So nach dem Motto vorerst ist er mal ruhig gestellt.

Die Wissen genau dass sich ein Anwalt für geringere Streitsummen die Hände nicht groß schmutzig macht.

Von daher sollte man unbedingt gerade bei dieser Versicherung von Anfang an einen Rechtsanwalt mit einbeziehen.

Relativ gute Erfahrungen habe ich z.B. mit der VHV gemacht.

Man sieht hier dass es auch anders geht.

....auch wenn ich Eure Meinung über die HUK teile, ist es aber schon so, dass der Grossteil der Schadenfälle relativ problemlos abgewickelt wird und idR kein Rechtsanwalt notwendig ist... Und wenns doch Probleme gibt, ist der Weg ja immer noch offen....

btw, ist es auch in Zeiten des RVG noch so, dass die RA-Honorare nur vom Streitwert abhängig sind?

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

....auch wenn ich Eure Meinung über die HUK teile, ist es aber schon so, dass der Grossteil der Schadenfälle relativ problemlos abgewickelt wird und idR kein Rechtsanwalt notwendig ist... Und wenns doch Probleme gibt, ist der Weg ja immer noch offen....

jein - ein problem hast du genau dann:

Zitat:

Original geschrieben von Unabhaengiger SV

 

Bin mal gespannt ob Du immer noch auf das Gute hoffst, wenn Du eine Kürzungsorgie zu Deinen Gunsten hinnehmen musst.

...

Und nur so nebenbei, es gibt nicht viele Anwälte die sich die Arbeit machen gekürzte Schadenersatzforderungen anzunehmen. Da ein Anwalt auch sein Honorar nur am Streitwert festlegen kann lohnt es sich für ihn dann meistens nicht.

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs

Relativ gute Erfahrungen habe ich z.B. mit der VHV gemacht.

VORSICHT! Alles hat zwei Seiten... Es ist nicht immer gut, wenn ein Versicherer schnell und unkritisch alles bezahlt.

Ein paar Worte dazu: Dies war früher laut eigener Angabe bei der VHV sogar erklärte Geschäftspolitik. Und zwar eine, die einen richtig Geld kosten kann. VHV? Die kann ich niemandem empfehlen!

Also: Die VHV reguliert in der Regel alle von Dritten geltend gemachten Ansprüche unter dem Vorbehalt der Rückforderung voll, selbst dann, wenn anzunehmen ist, daß die Ansprüche zu unrecht geltend gemacht werden. Dies rechnet sich für die VHV, da viele der VHV-Kunden in diesen Fällen vor Gericht ziehen. Aber nicht gegen die VHV, sondern gegen die Versicherung des Unfallgegners. Die VHV spart so sehr viel Mühe und Kosten und bekommt oft nach dem vom Kunden erstrittenen Urteil Geld zurück. Wie gesagt, das rechnet sich.

Diese Information bekam ich von der VHV. Und ich bin selber Opfer dieser Vorgehensweise geworden:

Ich war bei der VHV versichert und hatte einen Unfall, bei dem die Schuldfrage eigentlich klar war. Mir war die Vorfahrt genommen worden und ich hatte keine Möglichkeit, den Unfall zu vermeiden. Binnen kürzester Zeit - noch bevor der von mir ausgefüllte Fragebogen an die VHV gegangen war! - haben die den vollen Schaden des Unfallverursachers bezahlt. Ein fünfstelliger Betrag.

Der von mir bei der Versicherung des Unfallverursachers geltend gemachte Schaden wurde dagegen nicht reguliert. Es handelte sich um die Allianz, die mir mitteilte, daß ich laut ihres Versicherungsnehmers den Unfall hätte vermeiden können, indem ich auf meine Vorfahrt verzichtet hätte, es sei Platz genug gewesen u. ä. m., außerdem sei auch meine Versicherung dieser Ansicht, da der Schaden meines Unfallgegners ja vollständig beglichen worden sei.

Ich mußte also mit eigenem Kostenrisiko klagen, weil die VHV so auf meine Kosten Geld und Aufwand sparen wollte.

Ich hatte natürlich Erfolg vor Gericht, hatte jedoch das Pech, an einen Autofeind als Richter zu geraten, der mir die Betriebsgefahr anrechnete. Ich war laut Richter mitschuld am Unfall, weil ich mein Auto überhaupt benutzt hatte. Obwohl sogar im Urteil stand, daß ich den Unfall weder räumlich noch zeitlich hätte verhindern können, erhielt ich nur 75 % meines Schadens zugesprochen.

Die VHV holte sich nun dank meiner "Arbeit" 75 % der gezahlten Summe vom Unfallverursacher zurück, ich verlor meinen Schadensfreiheitsrabatt und zahlte dafür über die Jahre einen vierstelligen Betrag zusätzlich.

Ich hatte zwar von meinem Sonderkündigungsrecht wegen des Schadens Gebrauch gemacht, damit nicht noch ausgerechnet die VHV von der höheren Prämie profitiert, aber wie gesagt, ich habe kräftig draufgezahlt. Nach meiner Überzeugung gehört die VHV zu den Versicherern, denen der eigene Reibach besonders weit über der Zufriedenheit der eigenen Kunden geht.

VHV? Definitiv NICHT empfehlenswert in meinen Augen.

Gruß Michael

Zitat:

btw, ist es auch in Zeiten des RVG noch so, dass die RA-Honorare nur vom Streitwert abhängig sind?

....haben wir hier einen Juristen, der sich dazu äussern kann? Ich kenne nämlich die Problematik nicht, dass sich RAe weigern, Mandate zu übernehmen, weil der Streitwert so niedrig ist....

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