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Auffahrunfall
hallo,
ich möchte gerne eine Mitschuldfrage klären,
also folgendes ist mir heute morgen passiert:
Ich fuhr auf einer Vorfahrtsstrasse und sah einen Stadtbus der aus einer kleineren rechten Strasse in unsere Strasse, allerdings in die andere Richtung, abbiegen wollte. Da gerade kein Gegenverkehr kam, bremste ich ab und lies den Bus abbiegen. Der Wagen hinter mir bremste ebenfalls und der hinter ihm fuhr ihm hinten drauf. Trifft mich da eine Schuld, weil ich den Bus abbiegen lies, oder ist der Auffahrende immer Schuld? Ich meine mich zu erinnern, das man Stadtbussen den Vortritt lassen soll.
Um klärende Antworten wäre ich sehr dankbar.
Beste Antwort im Thema
Thema Abstand? Du musst in jeder Situation genug Abstand halten, um ohne Crash zum stillstand zu kommen..
Auch mit einer Vollbremsung muss man in der Stadt rechnen können (Wenn ein Kind o.Ä. auf die Straße läuft). Dann ist auch der Hintermann, der einem voll reinfährt, Schuld.
Ohne jetzt Anwalt für Verkehrsrecht zu sein, würde ich sagen, dass der Fall für dich nicht relevant wird.
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33 Antworten
hast du langsam runtergebremst oder bist du voll in die eisen gegangen?
Wenn man langsam dafür abbremst habe ich nichts dagegen, ich finde es aber nicht gut wenn man deshalb stark abbremst, vor allem weil man damit nicht rechnet. Ich bin mal ein Betonmischer gefahren, der voll war (40Tonnen) und hier dachte auch ein PKW vor mir plötzlich abbremsen zu müssen um ein Streifenwagen(ohne Blaulicht) auf unsere Vorfahrtstraße abbiegen zu lassen. Da ich voll beladen war schob mich der LKW ganz schön nach vorne. Ich dachte schon dass ich auffahren würde, konnte aber kurz dahinter dann doch noch zum stehen kommen.
Du könntest eine Mitschuld bekommen, da man auch nicht ohne Grund plötzlich abbremsen darf. Egal ob Bus, Streifenwagen(ohne Blaulicht) usw. die sind nicht Vorfahrtsberechtig, man sagt zwar dass es nett ich sie das einfädeln zu ermöglichen, das bezieht sich aber mehr darauf wenn sie an einer Haltestelle standen und ist selbst hier kein muss oder Anrecht.
Ich denke aber nicht das du Mitschuld bist, da es wohl der Hintermann es schaffte zu halten.
Gruß Gero
Thema Abstand? Du musst in jeder Situation genug Abstand halten, um ohne Crash zum stillstand zu kommen..
Auch mit einer Vollbremsung muss man in der Stadt rechnen können (Wenn ein Kind o.Ä. auf die Straße läuft). Dann ist auch der Hintermann, der einem voll reinfährt, Schuld.
Ohne jetzt Anwalt für Verkehrsrecht zu sein, würde ich sagen, dass der Fall für dich nicht relevant wird.
Ich gehe mal von meinem Fall mit dem Botonmischer aus, hier hätte ich 20meter Abstand halten müssen, müsste ich mit einer Vollbremsung rechnen. Diese 20Meter könnte man aber nicht einhalten, da im Stadtverkehr immer wieder jemand vor einem einbiegt. Und 3-5Meter Abstand reichen dann nur aus wenn man drauf vorbereitet ist und rechtzeitig anfängt zu bremsen. Und die Gesetzgebung sagt hier dass man auch nicht ohne Grund plötzlich abbremsen darf und hier würde man dann auch eine Teilschuld bekommen.
In diesem Fall glaube ich auch nicht an Teilschuld, vor allem nicht wenn es der Hintermann es schaffte mit dem abbremsen. Finde es aber trotzdem nicht fein, ist das selbe als wenn man 80 fahren darf und dann an einem Blitzgerät auf 60 runter gebremst wird.
Zitat:
Auch mit einer Vollbremsung muss man in der Stadt rechnen können (Wenn ein Kind o.Ä. auf die Straße läuft).
Daher schreibe ich die ganze Zeit "ohne Grund", ein Kind o.Ä. wäre wieder ein wichtiger Grund.
Gruß Gero
Zitat:
Original geschrieben von Atr1x
Du musst in jeder Situation genug Abstand halten, um ohne Crash zum stillstand zu kommen..
sollte man...zumindest in der theorie...in der praxis gibts aber genug situationen, bei denen es für den bremser dann eine teilschuld gibt!
Dieser Bericht sollte man lesen, denn man sagt auch, dass das Leben eines Menschen mehr wert ist als das Leben eines Tieres und man daher vorher ein Tier tot fahren soll bevor man das leben eines Menschen durch eine Vollbremsung riskiert.
http://www.ra-kassing.de/.../tiere.htm
Gruß Gero
Nach meinem Kenntnisstand. Ich hoffe mal, daß es so stimmt ;-) :
1. Stadtbussen ist nur innerhalb einer Ortschaft und nur beim Einfädeln von der Parkbucht Vorfahrt zu lassen.
2. Prinzipiell gilt, daß der Hintermann stets verpflichtet ist, ausreichend Abstand zu halten, um notfalls bremsen zu können. Lediglich dann, wenn mit einem Bremsvorgang normalerweise absolut nicht zu rechnen war, könnte es Mitschuld geben. Typisches beispiel: Landstrasse, weit und breit gute Sicht, der Vordermann bremst voll, weil eine Maus über die Strasse läuft.
In beinahe jedem anderen Falle gilt: hinten knallts, vorn gibts Geld (vereinfacht gesagt). Übrigens, der Auffahrende muß BEWEISEN, daß der vorne fahrender unnötig gebremst hat.
Da Du vom Stadtbus sprichst, gehe ich davon aus, daß es innerhalb einer Ortschaft stattgefunden hat. Da hat man als Auffahrender sowieso schlechte Karten, da stets mit Kleinkindern, Ortsunkundlichen etc. zu rechnen und entsprechend vorsichtig zu fahren ist.
Bei diesem Unfall glaube ich nicht, daß Du Mitschuld hast. Schon mal dadurch, daß offenbar der Autofahrer hinter Dir noch gut bremsen konnte, zeigt ziemlich deutlich, daß eben der dritte im Bunde, der aufgefahren ist, viel zu wenig Abstand gehalten hat. Sonst wäre der zweite Dir auch draufgedonnert. Meines Erachtens ziemlich eindeutig 100% für den Auffahrenden.
Mit Einschränkungen könnte man den folgenden Fall als Vergleich nehmen: eine Bekannte von mir fuhr mal in einer Stadt auf einer Strasse mit zwei Spuren pro Richtung. Er fuhr links. Der rechts fahrende Wagen schwankte plötzlich leicht nach links, nur knapp über die Fahrbahnmarkierung. Das reichte aber aus, um die Bekannte zu erschrecken, so daß sie schlagartig voll gebremst hatte. Der Hintermann fuhr drauf. Schuld wurde zu 100% dem Hintermann zugesprochen, mit genau der Argumentation wie oben: in der Innenstadt ist stets mit plötzlichem Bremsen des Vordermannes zu rechnen und damit muß ausreichend Abstand gehalten werden. Punkt.
@Renngrizzly
Das ist nur zum Teil richtig was du da sagst.
1. Stadtbusse sind nicht Vorfahrtsberechtigt, Schinengebundene Fahrzeuge sind hier wegen ihrer Masse und Bremsweg Vorfahrtsberechtigt.
2. Wenn Stadtbusse Vorfahrtsberechtigt wären, könnten sie sich einfach einfädeln und jeden zweiten zur Notbremsung zwingen. Nein die müssen genauso warten das eine Freie Lücke vorhanden ist. Man sagt hier nur dass es was mit Nettigkeit zu tun hat, wenn man ein Bus wieder aus der Haltestelle das einfädeln erleichtert wird.
3. Normalerweise hat man auch hier Mitschuld, denn wenn ein Bus von einer Seitenstraße kommt muss er die Vorfahrt beachten, hier darf man keine Vollbremsung einlegen nur damit der Bus in die Straße einbiegen kann. Es bestand hier kein Notfall, wo man schlagartig abbremsen musste. Der Bus hätte es auch überlebt, wenn er 2min länger gewartet hätte.
Der TS wird hier aber trotzdem keine Teilschuld haben, da der Hintermann es schaffte zu halten, daher wird das dritte Fahrzeug hier entweder geschlafen haben oder zu wenig Anstand gehabt haben.
Natürlich kann man alles Anfechten, so dass hier nie das letzte Wort gesagt ist.
Die Frage ist hier aber mehr, hat der TS ein schlechtes Gewissen und fragt hier nur ohne Grund oder hat man Ihm beschuldigt diesen Unfall ausgelöst zu haben?
Gruß Gero
Zitat:
Original geschrieben von cpedv
1. Stadtbusse sind nicht Vorfahrtsberechtigt, Schinengebundene Fahrzeuge sind hier wegen ihrer Masse und Bremsweg Vorfahrtsberechtigt.
Schienenfahrzeuge sind nicht per se vorfahrtberechtigt. Die schreibt StVO in §2 vor, dass Fahrzeuge, "die in der Längsrichtung einer Schienenbahn verkehren, […] diese, soweit möglich, durchfahren lassen" müssen. Desweiteren haben Schienenfahrzeuge nach §19 StVO Vorrang an Bahnübergängen mit Andreaskreuz und über Fuß-, Feld-, Wald- und Radwegen sowie in entsprechend ausgewiesenen Hafengebieten. In allen anderen Fällen gelten die üblichen Vorfahrt- und Vorrangregeln.
Zitat:
Man sagt hier nur dass es was mit Nettigkeit zu tun hat, wenn man ein Bus wieder aus der Haltestelle das einfädeln erleichtert wird.
Das hat nichts mit Nettigkeit zu tun, §20 StVO sagt dazu "Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten."
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Das hat nichts mit Nettigkeit zu tun, §20 StVO sagt dazu "Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten."
Das besagt aber nicht, dass man hier ein Vollbremsung einlegen muss und man sich die nächsten 10 Autos auf sich drauf Brettern lassen muss!!
Und hat auch nichts mit diesem Thema was zu tun, wenn ein Bus von der Seitenstraße einbiegen möchte!!
Gruß Gero
Zitat:
Original geschrieben von cpedv
.
2. Wenn Stadtbusse Vorfahrtsberechtigt wären, könnten sie sich einfach einfädeln und jeden zweiten zur Notbremsung zwingen. Nein die müssen genauso warten das eine Freie Lücke vorhanden ist. Man sagt hier nur dass es was mit Nettigkeit zu tun hat, wenn man ein Bus wieder aus der Haltestelle das einfädeln erleichtert wird.
Sorry, aber da liegst du falsch. Du hast Bussen das Einfädeln von der Haltestelle zu ermöglichen. Das hat mit Nettigkeit nichts zu tun.
Sie ermöglichten einem Omnibus des Linienverkehrs nicht das Abfahren ( B - 1 ) 5,00 €
von einer gekennzeichneten Haltestelle.
§ 20 Abs. 5, § 49 StVO; § 24 StVG; 96 BKat
Kostet im Normalfall nur 5 Euro, wird dann mit Behinderung/Gefährdung bzw. mit Unfall teurer.
Natürlich dürfen die Fahrer sich ihren Vorrang nicht erzwingen, das ist aber immer so und nicht nur auf Busse bezogen. Auch ein Pkw Fahrer darf sich seine Vorfahrt nicht erzwingen, obwohl er sie laut Verkehrszeichen oder "rechts vor links" Regelung hat.
Gruß Andreas
Unsere Antworten waren Zeitgleich, schau mal ein Beitrag darüber.
Und hier wurde diese Vorfahrtregelung mit Zusammenhang zum einbiegen von einer Seitenstraße genannt und nicht von einer Haltestelle.
UUps. Sorry
Wenn der TE den Bus sieht und befürchtet, dass dieser ihn eventuell übersehen wird, hat er natürlich das Recht zu bremsen. Und das ist dann auch begründet.
Also m.E. trifft den TE hier überhaupt keine Schuld, zumal, wie hier schon gesagt, der unmittelbar folgende Pkw ja bremsen konnte.
Gruß Andreas