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Auffahrunfall, Verhalten gegnerischer Versicherung unklar!

Mercedes E-Klasse W210

Nachdem mir vor 2 Wochen ein Fahrzeug an einem ziemlich steilen Berg vorne rechts in mein Auto zurückgerollt ist und es einen ziemlichen Schlag gemacht hat, bin ich am darauffolgenden Tag zu einem Gutachter der Dekra gefahren um den Schaden diagnostizieren zu lassen. Dieser kam dann letztendlich auf eine Summer von über 1062€, abzüglich Mehrwertssteuer und der Wertminderung von 200€ also ca 692€.

Heute bekomme ich einen Brief, in dem eine Werkstatt steht, die günstiger als Mercedes-Benz den Schaden für ca 750 € den Schaden instand setzen könnten. Blieben mir also abzüglich der Wertminderung "nur" 550 €

Dürfen die das eigentlich? Anstatt den Stundenlohn bei Mercedes haben die einen einer anderen Werkstatt genommen...

Wie hoch ist eigentlich der Stundenlohn bei Mercedes (Werkstatt/Lackiererei)?

Vielleicht kann mir einer helfen...

 

Gruß M@x

Beste Antwort im Thema

Hallo M@x,

So recht weiterhelfen kann ich Dir nicht, aber ich kann Dir meine Geschichte erzählen, die ganz kurz ist: mir ist vor einem guten halben Jahr jemand beim Zurücksetzen in einem Parkhaus vorne auf meinen 210er aufgefahren. Ich bin mit dem Wagen sofort zu Mercedes und habe, da ich den Schaden repariert haben wollte, den Anspruch an das Autohaus abgetreten und die MB-Vertretung hat dann ihren Anwalt mit der weiteren Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung beauftragt. So hatte ich Null Ärger, der Gutachter kam von _meiner_ Seite und es wurde ohne jeden Widerspruch alle Schäden repariert. Insgesamt hat das weit über 2000,- Euro gekostet, aber meine Front ist wieder wie neu.

Was ich damit sagen will ist: wenn Du keinen Anwalt beauftragst, zieht Dich die gegnerische Versicherung sowas von über den Tisch, das glaubst Du nicht! Du hast als Geschädigter unglaublich viele Rechte, die selbst ich nicht ansatzweise kenne. Aber genau aus diesem Unwissen der Versicherten heraus schlägt in Deinem Fall der Gegner Kapital. Laß den Schaden direkt von Mercedes reparieren und die das regulieren, Du kriegst dann zwar "nur" einen reparierten Wagen und nicht auch noch Geld raus, aber Dich zieht auch niemand über den Tisch.

LG

Rüdiger

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Hallo M@x,

So recht weiterhelfen kann ich Dir nicht, aber ich kann Dir meine Geschichte erzählen, die ganz kurz ist: mir ist vor einem guten halben Jahr jemand beim Zurücksetzen in einem Parkhaus vorne auf meinen 210er aufgefahren. Ich bin mit dem Wagen sofort zu Mercedes und habe, da ich den Schaden repariert haben wollte, den Anspruch an das Autohaus abgetreten und die MB-Vertretung hat dann ihren Anwalt mit der weiteren Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung beauftragt. So hatte ich Null Ärger, der Gutachter kam von _meiner_ Seite und es wurde ohne jeden Widerspruch alle Schäden repariert. Insgesamt hat das weit über 2000,- Euro gekostet, aber meine Front ist wieder wie neu.

Was ich damit sagen will ist: wenn Du keinen Anwalt beauftragst, zieht Dich die gegnerische Versicherung sowas von über den Tisch, das glaubst Du nicht! Du hast als Geschädigter unglaublich viele Rechte, die selbst ich nicht ansatzweise kenne. Aber genau aus diesem Unwissen der Versicherten heraus schlägt in Deinem Fall der Gegner Kapital. Laß den Schaden direkt von Mercedes reparieren und die das regulieren, Du kriegst dann zwar "nur" einen reparierten Wagen und nicht auch noch Geld raus, aber Dich zieht auch niemand über den Tisch.

LG

Rüdiger

@Max

Ab zum RA.

am 5. November 2008 um 16:40

Hallo M@x,

die gegnerische Versicherung kann Dir nicht vorschreiben, zu welcher Werkstatt Du gehst - sie können Dir noch nicht einmal vorschreiben, den Schaden überhaupt reparieren zu lassen.

Heißt: ist in Deinem Dekra-Gutachten der Dir entstandene Schaden beziffert, müssen sie Dir diesen ersetzen. Ob repariert (wo auch immer) oder nicht - der Schaden ist vorhanden und muß ersetzt werden. Und selbstverständlich gehört dazu auch die Wertminderung. Wenn Du nicht reparieren läßt sind allerdings die Positionen, die mit der Reparatur zu tun haben (Ersatzwagen, Verbringung zum Lackierer oder so...) nicht zu ersetzen. Die bekommst Du nur, wenn Du auch reparieren läßt. Ist eigentlich nachvollziehbar.

Gruß Freddy

Solche ähnlichen Erfahrungen habe ich auch machen müssen. Seitdem rufe ich bei der gegnerischen Versicherung an und die sollen mir den Gutachter benennen der für Sie zuständig ist.

Zitat:

Original geschrieben von Oli Golf3

Solche ähnlichen Erfahrungen habe ich auch machen müssen. Seitdem rufe ich bei der gegnerischen Versicherung an und die sollen mir den Gutachter benennen der für Sie zuständig ist.

Kurz zum Zitat: Würde ich nicht tun, da dieser oft im Sinne der Versicherung (seiner eigenen) handelt.

 

GENERELL hat ein unschuldig Geschädigter das RECHT auf freie Gutachterwahl. AUSSERDEM ist es sein  ZWINGENDES Recht, sein Fahrzeug in einer MARKEN-FACHWERKSTATT seiner WAHL (natürlich im Umkreis) reparieren zu lassen. Erhebe Einspruch, ansonsten gehe zum Anwalt. DEN dürfen sie dann auch noch bezahlen.

 

dto

Hallo,

die Versicherung kann dir gar nichts Vorschreiben. Vorausgesetzt es ist ein Schaden an dem der andere die Schuld hat würde ich folgendes machen.

1 . Guatchten erstellen lassen (hast du schon)

Ab einem Wert von ca. 800 Euro kannst du einen Gutachter deiner Wahl nehmen , den die gegnerische Versicherung bezahlen muß

Das mit der Wertminderung verstehe ich nicht ganz. Meinst du vielleicht "Restwert"? Handelt es sich um einen rechnerischen Totalschaden?

2. Am besten zu einem Rechtsanwalt deiner Wahl gehen (den muß auch die gegnerische Versicherung bezahlen) und deine Interessen vom Anwalt vertreten lassen. Dort sagst du das du auf Gutachten-Basis abrechnen willst. Das heißt du bekommst den im Gutachten festgelegten Schaden bezahlt und kannst mit dem Geld machen was du willst. Reparieren mußt du das Auto dafür garnicht. Außerdem beantragt der Anwalt noch andere Sachen wie z.b. die allgemeine Unfallpauschale oder Mietwagenausfall-Geld , falls du keinen Mietwagen genommen hast. Mietwagenausfall-Geld gibts aber nur wenn das Auto auch repariert wurde, bzw. bei Totalschaden wenn ein neues Fahrzeug auf den Halter angemeldet wird. Bei der Abrechnung auf Gutachtenbasis wird die Mwst. und eventuelle Verbringungskosten abgezogen.

Um das genau zu beurteilen poste doch mal bitte folgende Daten aus dem Gutachten:

Zeitwert:

Wiederbeschaffungswert:

Wertminderung:

Schadenhöhe:

Mal ein kleines Beispiel von mir (kein Totalschaden):

Jemand fuhr mir hinten eine Beule in meinen Benz. Er war schuld , ich hab mir seine Versicherungsdaten geben lassen. Dann zum Gutachter. Ergebnis laut Gutachten.

Ausbeulen, Spachteln , Lackieren und ne neue Stoßstange in der Fachwerkstatt= Schaden von 1400 Euro.

Fahrzeugwert lag über der Schadenhöhe, also kein Totalschaden. So jetzt zum Anwalt und laut Gutachten abgerechnet. Das heist 1400 Euro minus MWST. = ca. 1100 Euro eingefordert + allgemeine Unfallpauschale. Dann die Stoßstange und die Beule in einer Lackiererei für 350,-Euro instandgesetzt und 1050,- Euro "verdient".

Beispiel Totalschaden:

Ich hab ein altes Auto, reeler Zeitwert ca. 300 Euro. Mir fährt einer hinten rein. Schuldfrage eindeutig. Also gleich zum Gutachter, der beziffert den Schaden auf ca. 3000 Euro. Der Zeitwert des Fahrzeugs wird von Ihm mit 1100 Euro großzügig festgelegt. Der Restwert des "Blechhaufens" beträgt 150 Euro. Also Schadenhöhe = 950 EuroAlle anrufe der gegnerischen Versicherung werden in den ersten 10 Tagen ignoriert! Nach 10 Tagen verkaufe ich das Auto an einen Kumpel (nur auf dem Papier), damit die gegnerische Versicherung keine möglichkeit mehr hat ein neues (niedrigeres) Gutachten zu erstellen. Nun wird vom Anwalt auf Gutachtenbasis abgerechnet, also 800 Euro gefordert. Wenn dann ein neues Fahrzeug auf den Halter angemeldet wird gibt es noch für 10 Tage Mietwagenausfall (300 €) + abmeldegebühren+ anmeldegebühren. Wenn man dabei auch Halsschmerzen hat und so mindestens 10-14 Tage krankgeschrieben wird, gibts natürlich auch Schmerzensgeld. Ca. 500 Euro.

Am Schluß hat man 1800 Euro bekommen für ein Auto das noch 300 Wert war, und auch noch wert ist denn es fährt ja noch, hat noch TÜV und wurde mit Teilen vom Schrottplatz für 50 Euro wieder flott gemacht.

 

Falls jemand meint das wäre unrechtmäßig so muß ich dazu sagen, das einem der bezifferte Schaden ja entstanden ist und es ja jedem selbst überlassen bleibt ob ein Fahrzeug repariert wird. Also warum soll man sich als geschädigter nicht auch seinen Ärger ordentlich bezahlen lassen.

Grüße Thomas

Zitat:

Original geschrieben von thomas e230t

...Also warum soll man sich als geschädigter nicht auch seinen Ärger ordentlich bezahlen lassen.

Was glaubst du, wer letztendlich die Rechnung bezahlt? ;)

am 5. November 2008 um 23:05

Hallo!

Den Ärger kann ich Dir nicht nehmen, aber folgende (vorsichtige) Tips:

1.) RA:

Suche Dir einen Rechtsanwalt, der Deine Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung durchsetzt.

Ich gehe von der Richtigkeit und Beweisbarkeit Deiner Schilderung aus. Dann hat die Versicherung auch die Kosten des RA zu zahlen und Du brauchst weder selbst Arbeit und Zeit zu investieren noch Kosten zu befürchten.

Außerdem gibt es Möglichkeiten, weitere Ansprüche anzumelden.

2.) Reparatur oder Abrechnung auf Gutachtenbasis:

Du mußt Dir Gedanken machen, ob der Schaden repariert werden soll oder Du auf Gutachtenbasis gegenüber der Versicherung abrechnen willst.

Hieraus ergeben sich deutliche Unterschiede.

3.) Abrechnung auf Gutachtenbasis:

Ich vermute, dass Du auf Gutachtenbasis abrechnen möchtest.

Dann erstattet Dir niemand die Umsatzsteuer.

Grundlage ist aber das bestehende Gutachten der DEKRA.

4.) Wertminderung:

Deine Schilderung offenbart - so glaube ich - ein Mißverständnis.

Du gehst davon aus, dass die Wertminderung abzuziehen ist.

Tatsächlich (Vermutung) dürfte es sich um den sog. merkantilen Minderwert handeln. Den erhälst Du zusätzlich von der gegnerischen Versicherung.

Er wird nicht in Abzug gebracht.

Hoffe, geholfen zu haben.

 

 

am 6. November 2008 um 6:14

Ich wollte hier auch mal Posten.Meine Geschichte ist folgende,am Freitag den 31.10 bin ich auf einer Vorfahrtsstraße Außerorts gefahren wo mir eine Frau aus einer Vorfahrtgewären straße in mein Auto gefahren ist(hinten links).

Ich bin am gleichen Tag zu einem neutralen Gutachter der den Schaden auf knappe 4000 Euro beziffert hat.Bis heute ist noch kein Brief eingetroffen oder dauert das noch länger,ist schon blöd mit nem Kaputten Benz rumzufahren.Wie ich jetzt gelesen habe(Gutachten Basis)würde bei mir Persönlich zutreffen.Sollte ich zum Rechtsanwalt gehen oder ist die Beweißlage Eindeutig und ich sollte erstmal abwarten was passiert.

Würde mich freuen das mir hier jemand Hilft kenne mich nicht so aus mit Unfällen und dem Papierkrieg.

am 6. November 2008 um 7:08

Hallo nochmal!

Es macht grundsätzlich Sinn, zur Abwicklung von KfZ-Unfällen einen RA hinzuzuziehen. Das gilt nur dann nicht, wenn man genau weiß, dass die Schuld zu 100 % bei einem persönlich liegt.

Dieses wiederum ist in nur sehr bestimmten Fällen von vornherein klar.

Ansonsten gilt aus meiner Sicht:

Bei 100%-igem Verschulden der Gegenseite: RA hinzuziehen, weil der mit dem "Papierkram" umzugehen weiß; daneben kennt er Ansprüche, die nicht allen bekannt sind. Und vor allem zahlt die gegnerische Versicherung die Kosten, soweit tatsächlich reguliert wird.

Wenn eine Quotenhaftung in Betracht kommt, dass heißt, mehrere Unfallbeteiligten haben einen Verschuldensanteil kommt es primär darauf an, die eigene Haftungsquote möglichst gering zu halten, um im Gegenzug die Haftung des Gegners möglichst in die Höhe zu schrauben. Dafür ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts meist unerlässlich.

Außerdem sollte nicht vergessen werden, dass die Mitarbeiter in den Haftpflichtabteilungen der Versicherungen durchaus darauf gepolt sind, gegnerische Ansprüche gering zu halten. Das geht so weit, dass berechtigte Ansprüche mehr oder weniger grundlos und argumentationslos zurückgewiesen werden. Man sollte sich also nicht zu sehr dem Gutdünken der Versicherungen unterwerfen.

 

Bei alledem kann man niemals davon ausgehen, dass die Abwicklung innerhalb weniger Wochen erledigt ist. Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, warum sich die Korrespondenz über Monate hinzieht. Häufig kommt insbesondere in Betracht, dass sowohl RA als auch Versicherungen zunächst die staatsanwaltliche Ermittlungsakte einsehen möchten, bevor man sich zur Quote äußert. Die Gewährung von Akteneinsicht allerdings hängt auch davon ab, wie arbeitsüberlastet Polizei und Staatsanwaltschaft sind.

Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Akte bei der Bußgeldbehörde zur Bearbeitung liegt. Dann vergehen schnell 3-6 Monate, bevor eine Rückäußerung erfolgt. Hier ist grundsätzlich einmal Ruhe bewahren angesagt.

Bis dahin

Michael

am 6. November 2008 um 7:27

Oh Gott mir ist ne alte Schachtel reingefahren und das nicht genug kommen auf mich noch Wartezeiten und Papierkrieg zu,naja ist eben im Rechtsstaat so muß man(n) mit Leben.

Eine Frage wäre da noch und bitte spotet nicht oder schüttelt den Kopf,wenn an meinem Auto ein Rostbläschen war und der dortenstandene Schaden dies nun zum Platzen gebracht hat sprich der Wagen nun Rost gezeigt hat.Kann der Schaden dann nicht auf längeres Warten größer werden und somit der Reperaturaufwand und die damit verbunden Kosten in die höhe treiben(wenn die Wartezeit bis zu einem halben Jahr ist)oder wird da ein Neues Gutachten erstellt.

Kann mir nämlich nicht Vorstellen das der Schaden so bleibt zudem noch der Lack sich von meiner Stoßstange ablöst und diese nur Repariert wird und nicht durch ein Neuteil getauscht.

am 6. November 2008 um 7:33

...wenn der Schaden besteht und Du ein Gutachten hast erstellen lassen, kannst Du den Schaden reparieren lassen oder auch selbst reparieren.

Die Frage, in welchem Umfang dies anschließend durch die gegnerische Versicherung gezahlt wird, steht auf einem anderen Blatt. Diese beiden Ebenen werden gerne einmal vermengt. Du mußt dann im Zweifel in Vorleistung treten.

Die gegnerische Versicherung wird keinesfalls einen sich entwickelnden Schaden ersetzen, der dadurch entsteht, dass Du mit einem Defekt in der Gegend herumfährst.

Beste Grüße

Michael

am 6. November 2008 um 7:43

Danke Michael hast mir weitergeholfen.Sollte ich irgendetwas jetzt Unternehmen oder kommt das Schreiben erst noch wie gesagt Unfall war am 31.10 und der Gutachter meinte er würde sich melden.Oder sollte mann doch Nachfragen was jetzt los sei.

Bin da noch unwissent in der ganzen Sache.

MFG

am 6. November 2008 um 7:48

Ich würde zunächst das schriftliche Gutachten abwarten. Erst dann kann man tatsächlich den Schaden beziffern.

Bis dahin

Michael

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