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Auffahrunfall. Vorschaden. Bleibe ich nun auf den Kosten sitzen?

Themenstarteram 2. November 2017 um 13:00

Juni 2016. Belebte Straße. Ich besuche Freunde, es ist Sommer, viele Leute sind auf der Straße. Meine Tochter und ich sitzen schon im Auto, wollen aus der Straße biegen. Wegen der vielen Kinder, fahre ich schritt. In diesem Moment fährt eine Frau Rückwärts von ihrer Auffahrt, rückwärts auf die Straße und in mein Auto. Es erwischt uns am hinteren Kotflügel, Fahrerseite. Alle steigen aus, die Dame erkennt ihren Fehler, meine Freunde kommen hinzu, alle schauen, wie gesagt die Straße ist belebt.

Die Dame bittet mich zu einer Werkstatt zu fahren und ihr die Rechnung zukommen zu lassen.

Es ist mein erster Unfall, ich bin naiv und es wird keine Polizei gerufen.

Ich gehe zu einer unabhängigen Werkstatt, diese berechnet den Schaden. 600€ ausbeulen und lackieren.

Ich lasse der Dame die Rechnung zukommen. Nichts passiert. Ca. 3 Wochen später lasse ich ihr eine Erinnerung zukommen. Prompt erhalte ich Post von ihrem Anwalt. Man sehe ab so viel Geld zu zahlen, so viel sei mein Auto ja Nichtmal mehr Wert.

Ich fahre einen Golf 2 von 1991. Er hat noch TÜV, etwas Rost, ist gut in Schuss. Ein Liebhaberstück.

Ich nehme mir einen Anwalt. Man schreibt hin und her. Die Schreiberei läuft schleppend.

Der TÜV vom Golf läuft Ende des Sommers aus, es sind ein paar Reparaturen am Schweller fällig. Ich möchte warten, bis der Fall abgeschlossen ist, lasse ihn auf dem Grundstück stehen.

Im März 2017 ist dann endlich mal was passiert und ein Gutachter kommt. Dieser sieht den Golf, sieht den Rost, schaut unter dem Auto und erkennt, da ist Arbeit zu tun. Der Golf hat Grünspan angesetzt in den 7 Monaten, die er unbenutzt rumstand.

Der Gutachter kam von der Firma Carexpert. Der Anwalt schreibt mit der Versicherung. Diese schreibt "es sei keine Schadenserweiterung eingetreten."

Ich sollte mich nun um eine Zeugenaussage der Werkstatt bemühen, die bestätigen, dass sich kein vorheriger Unfallschaden an dem Fahrzeug befand, welches sie auch taten. Dies schickte ich im Juni bereits an meinen Anwalt, der leitete es an die Versicherung. Nun kam ein Schreiben zurück mit dem gleichen Wortlaut.

Irgendwie ist mir das alles zu lasch. Macht das ein Anwalt, schreibt er nur mit der Versicherung? Es gab zahlreiche Zeugen für den Unfall, da muss es doch eine Möglichkeit geben, wenigstens den Wert des Fahrzeuges ersetzt zu bekommen?

Mein Anwalt bat mich ein zweites Mal mit der Werkstatt zu reden. Laut Werkstatt gibt es keinen Altschaden, das haben sie bereits schriftlich dem Anwalt gegeben. Es gibt nur Rost. Hinter den Rückleuchten hat die Farbe bereits im Sommer 2016 "gepickelt", was im Winter 2016/2017 während Wind und Witterung abplatzte und sich weiter fraß. Laut der Werkstatt handelt es sich hier nicht um einen Unfall, sondern TÜV unrelevante Schäden, die durch ein paar Schweißarbeiten und neuen Lack rückgängig gemacht werden können. Was nun getan wird.

Nächste Woche habe ich aber einen eigenen Termin mit der Werkstattsleitung um das Gutachten zu besprechen, weil sie aktuell viel zu tun haben. Es ist eine Werkstatt auf old- und youngtimer spezialisiert, und sowas haben sie auch noch nicht gesehen sagen sie. Aber dennoch, was soll die Werkstatt noch machen? Dass mein Anwalt schreibt "reden Sie mit der Werkstatt" obwohl diese bereits ein Schreiben anfertigte, entzieht sich meinem Verständnis. Dass der Anwalt meine Fragen nicht beantwortete, ebenso.

Das schreibt der Gutachter:

"Vorschäden: Am Seitenteil hinten links und rechts konnten starke Spachtelanträge festgestellt werden.

Die Seitenwand hinten links weist im vorderen Kanntenbereich des Radlaufes eine Schranunspur in horizontaler Ausrichtung auf. Die Farbe der Oberflächenlackierung ist teilweise in diesem Bereich abgetragen.

Im Schadenbereich sind deutliche Spachtelanträge erkennbar. Augenscheinlich wurden bereits massive Instandsetzungsarbeiten am Seitenteil hinten links durchgeftihrt.Teilweise lösen sich diese Spachtelanträge im hinteren Bereich großflächig.

Weiter sind am Seitenteil hinten links starke Rostansätze und Durchrostungen erkennbar. Diese Roststellen sind bereits tief in der Grundstruktur des Seitenteilmaterials eingedrungen.

Unterhalb der hier zur Rede stehenden Schrammspur befinden sich ebenfalls starke Rostansätze Diese Roststellen weisen eine deutliche Trennungzu den Kratzern auf. Diese Art von Roststellen am Radlauf entstehen altersbedingt von innen nach außen und stehen mit dem hier zur Rede stehenden Schadenereignis nicht in Verbindung.

Aus sachverständigerSicht war das Seitenteil hinten links, auf Grund der massiven Vor- und Altschäden, bereits vor dem hier zur Rede stehenden Schadenereignis instandsetzungswürdig. Daher ist an diesem Bauteil keine Schadenerweiterung eingetreten.

Stellungnahme zur Schadenhöhe

Die im Kostenvoranschlag angeführten Instandsetzungskosten sind für eine Reparatur des Seitentetls mindestens ertörderlich. Auf Grund der oben angeführten Erkenntnis wurde auf eine Reparaturkostenkalkulation unserseits vorerst verzichtet."

Ich weiß noch nicht, wer das Gutachten in Auftrag gegeben hat. Das sagte mein Anwalt mir nicht.

Was kann ich noch tun?

Bleibe ich jetzt auf dem Schaden sitzen?

Beste Antwort im Thema
am 4. November 2017 um 9:31

Zitat:

@blackbettie schrieb am 3. November 2017 um 09:07:26 Uhr:

600€ wollte ich sowieso nicht von der Gegnerin haben, ich habe lediglich den Kostenvoranschlag reingereicht, man hätte sich ja auch auf eine Teilzahlung einigen können.

Für einen Kratzer an einem Seitenteil welches überwiegend aus Rost und alter Spachtelmasse besteht und sich obendrein an einem nahezu wertlosen Fahrzeug befindet wirst du auch keinen nennenswerten Teilbetrag bekommen.

Fordert man Schadenersatz so hat man den Schaden sowohl im Grunde als auch der Höhe nachzuweisen. Auf den Nachweis der Höhe = dein gewünschter "Teilbetrag" hast du und dein Anwalt verzichtet indem ihr nach dem Unfall kein Gutachten habt erstellen lassen. Der Kostenvoanschlag ist keinerlei Beweis.

Da nunmehr die Versicherung ein Gutachten hat erstellen lassen welches den Schaden bei mutmaßlich korrekten Null EUR sieht läge es an dir das Gegenteil zu beweisen = einen Schaden zu beziffern und diesen einzuklagen.

Ich wünsche dir hierbei viel Spaß.

Zweitens kann man seine Lebenszeit über die Jahre hinweg auch anders verbringen als mit einem vollkommen aussichtslosem Veruch der Abzockerei.

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Themenstarteram 2. November 2017 um 13:08

P.S. man kann Vorschaden und aktuellen Schaden eindeutig erkennen und auseinanderhalten.

Der Schaden entstand am Radlauf hinten, Fahrerseite.

Die Schäden die vorher da waren (der Rost), aber kein Unfallschaden, sind bei den Rückleuchten.

Zitat:

@blackbettie schrieb am 2. November 2017 um 14:00:36 Uhr:

Das sagte mein Anwalt mir nicht.

??????

Dann brauchst du einen Neuen.

Gruß Metalhead

Themenstarteram 2. November 2017 um 13:14

Zitat:

@metalhead79

??????

Dann brauchst du einen Neuen.

Gruß Metalhead

Danke, das hilft mir nun NICHT weiter :(

Will nix zum Zustand deines FZGés sagen denn da widerspricht sich einiges. Mir aber egal.

Das mit den Vorschäden verstehe ich nicht wirklich, kann aber entscheidend für die Wertermittlung sein, wie auch Rost und sonstiger Zustand.

Ob Liebhaber oder was du darin sieht interessiert hier null.

Allein Marktpreis, Wiederbeschaffungswert.

Sonderstatus gilt bei Oldtimern, das liegt hier aber nicht vor.

 

Ist die Schuldfrage strittig oder ist diese klar und trägt die Gegner/in?

Hat die gegnerische Versicherung dir gar nichts angeboten, auch keinen Teilbetrag??

Themenstarteram 2. November 2017 um 13:22

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 2. November 2017 um 14:14:39 Uhr:

Will nix zum Zustand deines FZGés sagen denn da widerspricht sich einiges. Mir aber egal.

würde mir aber weiterhelfen.

Zitat:

Das mit den Vorschäden verstehe ich nicht wirklich, kann aber entscheidend für die Wertermittlung sein, wie auch Rost und sonstiger Zustand.

Was kann ich verständlicher machen?

Zitat:

Ist die Schuldfrage strittig oder ist diese klar und trägt die Gegner/in?

Ist geklärt, die Schuld trägt die Gegnerin.

Zitat:

Hat die gegnerische Versicherung dir gar nichts angeboten, auch keinen Teilbetrag??

Nichts! Einen Teilbetrag wäre mir ja recht. Wenigstens den Restwert der Karre.

 

Du sagst guter Zustand aber gleichzeitig rostig und Vorschäden und was weiß ich nicht alles und es kommt im Text immer mehr.

Ich denke die Karre hat einen Wert von 50€ oder so aber das kann ich aus der Ferne nicht beurteilen.

Jeder Vorschaden der auch noch an der selben Stelle war und möglicherweise nicht fachgerecht gemacht wurde mindert den Wert abermals.

Hast du Kontaktmöglichkeit zur Gegnerin, dann würde ich bei ihr noch mal das Gewissen anregen denn sie hat ja gesagt sie will einstehen. Vielleicht kann sie ja Einfluss nehmen, wenn sie kein Arsch ist, sorry für den Ausdruck;)

Aus welchem Grund lehnt die Versicherung jeglichen Ausgleich ab?

Ich kann aber meinem Vorredner bzgl. Anwalt, von dem was ich von dir lese, nur Recht geben.

Themenstarteram 2. November 2017 um 13:37

Es war mein erstes Auto, deshalb der "gute Zustand".

Er hatte Rost und Schweißarbeiten nötig, der Motor etc war immer unter guter Hand.

Ich hoffe ich konnte ihn nun besser beschreiben.

Zu der Gegnerin kann ich gar nichts sagen oder mit ihr reden. Sie kam direkt mit dem Anwalt als ich ihr den Kostenvoranschag zustellte.

Der Schaden war nicht wirklich an der gleichen Stelle. Der "Vorschaden" laut Gutachter war an den Rückleuchten und der Unfall der Gegnerin an dem Hinterrad der Fahrerseite. Das lässt sich klar trennen. Ist aber wohl ein "Teil" nämlich Karosserie.

Die Versicherung sagt, dass dort bereits ein Schaden war und durch die Unfallgegnerin es zu keiner Schadenserweiterung kam.

In den Bildern: aktueller Zustand. Und der Unfall der Gegnerin an der Fahrerseite.

Welchen Wiederbeschaffungswert hat der Gutachter im Gutachten beziffert?

Ahh so. Wenn mir das einer so vorgelegt hätte, wäre ich auch von ungerechtfertigter Bereicherung ausgegangen.;)

Ich ziehe auch meine Werteinschätzung zurück, für sowas hätte ich noch Geld genommen wenn du das bei mir hättest abstellen wollen, ehrlich.;)

Bei dem Zustand wundert mich nichts!

 

 

Die Versicherung unterstellt das die Gegnerin einen imaginären Schaden an einer Stelle verursacht hat wo bereits ein Schaden bestand und diese den Schaden gar nicht verschlimmert hat.

Darauf einen Schaden geltend zu machen wird äußerst schwierig.

Du musst jetzt nachweisen das an der Stelle 1. dort kein Vorschaden bestand oder 2. der Vorschaden fachgerecht beseitigt wurde und dir dadurch sehr wohl durch die Gegnerin ein Schaden entstanden ist.

 

Wenn das der Anwalt nicht weiß oder hinkriegt dann ist er auf jeden Fall der Falsche.

Kann aber nix zu ihm sagen da ich seine Aussage direkt nicht kenne, kann ja sein das du das nur verdreht darstellst.

Themenstarteram 2. November 2017 um 13:59

Habe ich den Anwalt schon gefragt, ohne Rückantwort, das erlese ich nicht aus dem Gutachten. Sie schreiben ja lediglich dass sie keine Reparaturkosten berechnen.

Stell mal das Gutachten ein!

Themenstarteram 2. November 2017 um 14:06

Habe ich bereits im Eingangspost:

Das schreibt der Gutachter:

"Vorschäden: Am Seitenteil hinten links und rechts konnten starke Spachtelanträge festgestellt werden.

 

Die Seitenwand hinten links weist im vorderen Kanntenbereich des Radlaufes eine Schranunspur in horizontaler Ausrichtung auf. Die Farbe der Oberflächenlackierung ist teilweise in diesem Bereich abgetragen.

Im Schadenbereich sind deutliche Spachtelanträge erkennbar. Augenscheinlich wurden bereits massive Instandsetzungsarbeiten am Seitenteil hinten links durchgeftihrt.Teilweise lösen sich diese Spachtelanträge im hinteren Bereich großflächig.

Weiter sind am Seitenteil hinten links starke Rostansätze und Durchrostungen erkennbar. Diese Roststellen sind bereits tief in der Grundstruktur des Seitenteilmaterials eingedrungen.

Unterhalb der hier zur Rede stehenden Schrammspur befinden sich ebenfalls starke Rostansätze Diese Roststellen weisen eine deutliche Trennungzu den Kratzern auf. Diese Art von Roststellen am Radlauf entstehen altersbedingt von innen nach außen und stehen mit dem hier zur Rede stehenden Schadenereignis nicht in Verbindung.

Aus sachverständigerSicht war das Seitenteil hinten links, auf Grund der massiven Vor- und Altschäden, bereits vor dem hier zur Rede stehenden Schadenereignis instandsetzungswürdig. Daher ist an diesem Bauteil keine Schadenerweiterung eingetreten.

 

Stellungnahme zur Schadenhöhe

 

Die im Kostenvoranschlag angeführten Instandsetzungskosten sind für eine Reparatur des Seitentetls mindestens ertörderlich. Auf Grund der oben angeführten Erkenntnis wurde auf eine Reparaturkostenkalkulation unserseits vorerst verzichtet."

hier besteht schon ein Anspruch auf Schadenersatz. Es ist nämlich der Zustand wieder herzustellen, der vor dem Unfall bestanden hat, denn diese Beschädigung war nicht vorhanden.

In diesem Fall bedeutet das:

- Seitenwand Instandsetzen

-Seitenwand partiell lackieren

Mit einem Farbunterschied müsste blackbettie dann halt Leben. Wobei man davon ausgehen kann, dass

der Schaden nicht repariert wird. Aber das tut nichts zur Sache. Sie kann sich das Geld auszahlen lassen, das ist Ihr gute Recht.

Das was dieser Carexperte da von sich gibt, ist erst einmal rechtliche Würdigung, die Ihm überhaupt nicht zusteht, -es fehlt hier -mindestens- an Kompetenz und es ist auch nicht seine Aufgabe.

Er soll den Schaden beziffern, mehr nicht.

Aber das passt ins Bild bei dieser Auftragsstreichertruppe.

Das Gutachten wird von der Gegnerin/Versicherung kommen.

Aber da hier eh ein Anwalt dran ist sollte der mal weiter machen.

Den eigentlich müsste jetzt ein Gegengutachten erstellt werden.

Ich bezweifle aber mal das sich das lohnt da die Kiste null Wert hat und somit Null Schaden entstanden ist.

Bitte, es ist nicht böse gemeint aber ein Aufstand lohnt nur wenn der Wagen noch einen gewissen Rest//Markt/Wiederbeschaffungswert aufweist und den sehe ich hier beim besten Willen nicht.

Die Gefahr ist auch das man auf dem Gesamtschaden sitzen bleibt, nicht nur die Rep-Kosten sondern auch auf den eigenen Gutachterkosten.

Aber das alles sollte dein Anwalt aus dem eff eff wissen. Und dieser kassiert seine Kohle auf jeden Fall, ob von dir oder vom Gegner, das ist ihm völlig egal.

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