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Auffahrunfall....wer ist schuld?

Themenstarteram 14. Februar 2011 um 22:29

Hallo,

es ist leider passiert. Heute hätte ich meinen schönen neuen Flitzer schon 2 Wochen gehabt, wäre er nicht am 11.02 schon zu Schrott geworden.

Ich bin nach der Arbeit auf einer doppelspurigen Schnellstraße (ohne Geschwindigkeitsbegrenzung) gefahren. Ich fuhr mit ca. 120 km/h.

Beim gegenüberliegenden Verkehr herrschte ein Großeinsatz mit Polizei und Feuerwehr, was ich nur kurz registriert habe.

In diesem Moment kam ein Volvo von der Auffahrt auf die Schnellstraße...und stand plötzlich vor mir!!! Ich konnte nicht mehr bremsen und es krachte. Das Auto ist Schrott, mir ist jedoch wie durch ein Wunder nichts passiert.

Es ist belegt, dass diese Volvo-Fahrerin auf die Schnellstraße gefahren ist (kein Auto außer mir hinter ihr, keines vor oder neben ihr). 200 m nach der Auffahrt befand sie sich schon auf der linken Spur direkt vor mir, mit mäßiger Beschleunigung (ca. 60-80 km/h). Keine Chance zum Bremsen!

Nun teilte mir der Polizist mit (welcher meine Aussage erst am Mittwoch aufnehmen will), dass ich so wie es aussieht schuld sei und ich auf fahrlässige Köprerverletzung angezeigt werde.

Jedoch bestätige er mir heute telefonisch, dass die hirnlose Volvo-Fahrerin von der Auffahrt kam und ca. 200 m danach auf der linken Spur war.

Ich bin hier doch nicht alleinig schuld! Oder wie seht ihr das? Kann man mich hier anzeigen? Sie ist doch genauso schuld? Nur weil sie vorn ist, heisst es doch nicht sie muss nicht schauen, was hinter ihr so los ist.

Mein Verdacht ist ja, dass diese Person gerne gaffen wollte, da ja auf der anderen Seite ein Großeinsatz herrschte.

Ich habe leider keine Rechtschutzversicherung. Wie hoch wäre das Bußgeld?

Danke für eure Antworten!!!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von AR147

 

Ach Leute, verzapft hier keinen Scheiß. Wer auffährt hat Schuld, basta.

Nein hat er nicht.

Sorry Du scheinst nicht viel unterwegs zu sein und wenn dann nur auf der Dorfverbindungsstraße. Ist es so ? Anders kann ich mir Deine Meinung nicht erklären.

Schaust Du zum Beispiel hier.

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120km/h entsprich 33 Meter pro Sekunde.

Wenn der Volvo 200 Meter von der Einfahrt weg war als der Zusammenstoß geschah dann war er 6 Sekunden lang in deinem Blickfeld.

Zitat:

Mein Verdacht ist ja, dass diese Person gerne gaffen wollte, da ja auf der anderen Seite ein Großeinsatz herrschte.

Ja, und genau weil das immer so ist, gucke ich in solchen Situationen immer nach vorne um auf die Fahrer vor mir zu reagieren die - sei es aus Neugier oder aus Vorsicht - das Tempo reduzieren.

Wie du jemanden der 6 Sekunden vor dir her gefahren ist nicht sehen konntest ist mir etwas schleierhaft und lässt die Vermutung aufkommen, dass du... zumindest nicht nach vorne geschaut hast. Unter den Umständen (und bei dem von dir genannten Tempo des Vorausfahrenden was ja nun nicht "gefährlich wenig" ist) sehe ich da wenig Anlass oder Grundlage beim anderen eine Teilschuld zu suchen.

Themenstarteram 14. Februar 2011 um 22:49

Ich sage nicht, dass ich nicht auch schuld sei.

Aber hat sie denn das Recht grundlos links rüberzuziehen? Ich konnte auch keinen Blinker registrieren. Ich habe sie in sagen wir großzügig 300-400 Meter Entfernung gesehen. d.h. 200 m vor der Auffahrt, als ich dann auf die linke Spur fuhr. 200 m nach der Einfahrt zog sie grundlos nach links. Aufgrund des Einsatzes auf der anderen Seite bin ich freilich abgebremst, ich lag bei max. 110!

Nach dem Unfall ist sie wie eine Irre über die schnell befahrere Straße (!!!) gelaufen, hat somit sich und die anderen noch zusätzlich in Gefahr gebracht, nur um auf mich einzureden. Das ist ja auch nicht in Ordnung.

Klar bin ich schuld, keine Frage....aber sie wies immer auch ein grobes Fehlerverhalten hin. Deswegen kann doch nicht nur ich angezeigt werden, zumal ich auch noch die einzig leicht verletzte Person war.

Jupp, da hat wohl einer gepennt oder war durch den Unfall abgelenkt. Wenn jemand 10 Meter vor Dir mit 80 km/h reinzieht, während Du 120 fährst, wäre es was anderes (obwohl man auch bei so etwas mit Vorahnung noch verhindern kann). Aber 200 Meter ist schon 'ne Hausmarke.

Themenstarteram 14. Februar 2011 um 22:52

Zitat:

Original geschrieben von DankaLanka

Ich sage nicht, dass ich nicht auch schuld sei.

Aber hat sie denn das Recht grundlos links rüberzuziehen? Ich konnte auch keinen Blinker registrieren. Ich habe sie in sagen wir großzügig 300-400 Meter Entfernung gesehen. d.h. 200 m vor der Auffahrt, als ich dann auf die linke Spur fuhr. 200 m nach der Einfahrt zog sie grundlos nach links. Aufgrund des Einsatzes auf der anderen Seite bin ich freilich abgebremst, ich lag bei max. 110!

Nach dem Unfall ist sie wie eine Irre über die schnell befahrere Straße (!!!) gelaufen, hat somit sich und die anderen noch zusätzlich in Gefahr gebracht, nur um auf mich einzureden. Das ist ja auch nicht in Ordnung.

Klar bin ich schuld, keine Frage....aber sie wies immer auch ein grobes Fehlerverhalten hin. Deswegen kann doch nicht nur ich angezeigt werden, zumal ich auch noch die einzig leicht verletzte Person war.

Lt. Bericht fuhr sie mit geringer Beschleunigung, ca. 60 -80 km/h.

Ist sie denn nach 200 Metern vom Beschleunigungsstreifen direkt über die rechte spur auf die linke Bahn rübergezogen?

Themenstarteram 14. Februar 2011 um 22:56

Zitat:

Original geschrieben von MvM

Ist sie denn nach 200 Metern vom Beschleunigungsstreifen direkt über die rechte spur auf die linke Bahn rübergezogen?

Ja, sie ist grundlos direkt rübergezogen...ein Blinker war auch nicht ersichtlich

Wenns Zeugen gibt hast du Glück.

Wenn nicht hast du der Dame mal endlich beigebracht nicht auf die linke Spur zu donnern, bevor schlimmeres passiert. Schade ums Auto, aber hauptsache ist dir nix passiert.

Sollten die Zahlen so stimmen, also die Entfernungen und deine Geschwindigkeit, dann bist du zu 100% schuld. Punkt, aus die Maus. Da gibt es dann auch keine Diskussion mehr. Solltest du dich gegen Bußgelder etc. wehren, dann kann es auch schnell teurer werden.

 

Allerdings ist eine Frage unbeantwortet: Wann zog die Fahrerin rüber auf die Linke, also deine Spur? Und warum tat sie das? War ihre Spur zu Ende? Das genaue Szenario ist wichtig.

am 14. Februar 2011 um 23:02

Ich verstehe das Problem nicht, wer auffährt, muß immer Vorfahrt beachten oder wie ist das zu verstehen?

Themenstarteram 14. Februar 2011 um 23:03

Zitat:

Allerdings ist eine Frage unbeantwortet: Wann zog die Fahrerin rüber auf die Linke, also deine Spur? Und warum tat sie das? War ihre Spur zu Ende? Das genaue Szenario ist wichtig.

Warum sie das tut ist nicht nachvollziehbar, zumal keiner vor oder neben ihr gefahren ist. Es gab keinen Grund dafür.

Wie lang ist so eine Beschleunigungsspur? Sie zog direkt auf die linke und befand sich 200 Meter nach der Einfahrt (also nicht das Ende der Beschleunigungsspur, sondern noch davor) auf meiner Spur

Zitat:

Original geschrieben von downforze94

Ich verstehe das Problem nicht, wer auffährt, muß immer Vorfahrt beachten oder wie ist das zu verstehen?

Mal überspitzt: Du fährst eine BAB auf, fährst 120 km/h und nach 2-3 Minuten knallt Dir einer mit 200 km/h hinten rein. Der will Dir jetzt Teilschuld geben (lassen), weil Du ja 5km vorher aufgefahren bist und er nicht mehr bremsen konnte.

Wenn man die exakten Zahlen kennen würde, also Geschwindigkeiten, wann wurde aufgefahren, wann gewechselt usw. ... dann könnte man sich ein genaues Bild machen, aber die Aussage: Ich habe sie, als sie 400 Meter vor mir war gesehen, nach 200 Meter fuhr sie auf, dann wechselte sie die Spur und ich bin mit 120 km/h (sie 80 km/h) aufgefahren.

Wer merkts? Da fehlt noch was!

Themenstarteram 14. Februar 2011 um 23:13

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA

Zitat:

Original geschrieben von downforze94

Ich verstehe das Problem nicht, wer auffährt, muß immer Vorfahrt beachten oder wie ist das zu verstehen?

Mal überspitzt: Du fährst eine BAB auf, fährst 120 km/h und nach 2-3 Minuten knallt Dir einer mit 200 km/h hinten rein. Der will Dir jetzt Teilschuld geben (lassen), weil Du ja 5km vorher aufgefahren bist und er nicht mehr bremsen konnte.

Wenn man die exakten Zahlen kennen würde, also Geschwindigkeiten, wann wurde aufgefahren, wann gewechselt usw. ... dann könnte man sich ein genaues Bild machen, aber die Aussage: Ich habe sie, als sie 400 Meter vor mir war gesehen, nach 200 Meter fuhr sie auf, dann wechselte sie die Spur und ich bin mit 120 km/h (sie 80 km/h) aufgefahren.

Wer merkts? Da fehlt noch was!

Klar, da gebe ich dir recht, keine Frage.

Aber d.h. nun auch dass man rüberziehen darf wie man gerade lustig ist und nie dabei schuld ist. Wenn ich rüberziehe, schaue ich immer in den Rückspiegel und mache einen Schulterblick, das schafft man aber nicht in 6 Sek (inkl. rüberziehen), oder? Und wenn man schaut sieht man ohoh das kommt ja jemand angefahren....

am 14. Februar 2011 um 23:19

Na wenn sie direkt vor dir rausgezogen ist, hat sie doch die volle Schuld. Ich habe mal gelernt, daß wer von einer Abzweigung rauszieht kann auch noch 150m später dafür verantwortlich gemacht werden.

am 14. Februar 2011 um 23:24

Es kommt eben ganz darauf an, ob sie ganz knapp vor dir auf die Spur gewechselt ist und dich damit geschnitten hat oder nicht.

Grundsätzlich musst du damit rechnen das hirnlose Autofahrer mit geringer Geschwindigkeit auf die linke Spur ziehen und dich so zum Abbremsen zwingen. Zur Not bist du verpflichtet auch voll in die Eisen zu steigen, um einen Unfall zu verhindern.

Den genauen Unfallhergang wird man wohl vorher abklären. Die Versicherungen werden sich das alles auch sehr genau ansehen und dann feststellen wer wieviel Schuld trägt.

Den Beschleunigungsstreifen muss man nicht vollständig ausfahren!

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