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Auffahrunfall: Wertverlustentschädigung?

Themenstarteram 22. November 2007 um 21:59

Heute ist mir eine Frau auf meinen 2 Jahre alten Toyota Corolla aufgefahren. Die Schuldfrage war eindeutig und unstrittig. Sie hatte einfach zu wenig Abstand und die Straße war nass. Meine Bremsung war völlig in Ordnung. Verletzt wurde niemand, die Geschwindigkeit war ja nicht sehr hoch.

Sie hat das ihrer Versicherung sofort gemeldet und diese hat mir sofort angeboten, daß sie alles regelt. Ich habe jetzt einen gestellten Leihwagen und das Auto ist in der Werkstatt.

Jetzt meine Frage(n):

* Kann ich nach der Reperatur z.B. zum TÜV und die Korrektheit der Reparatur bestätigen lassen? Muss das die Versicherung noch zahlen oder muss ich der Werkstatt glauben, daß sie ordnungsgemäss gearbeitet hat?

* Kann ich einen Wertverlust als Entschädigung geltend machen, wenn ja, wieviel? Schließlich wurde mein Auto so zum "Unfallfahrzeug".

* Was muss ich sonst noch beachten?

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51 Antworten

Tag,

nun da inzwischen alles die Versicherung macht sind deine möglichkeiten nicht mehr so wie vorher.

Wie hoch war den der Schaden?Wurde ein Gutachten erstellt? In was für einer Werkstatt ist das Fzg?

Hilfreicher Link: www.unfallweb.de

Marcxxx hat hier Recht. Das war nicht klug, der Versicherung hier alles zu überlassen. In welcher Werkstatt steht  das Auto denn jetzt. Doch wohl hoffentlich in einer Toyota- Vertragswerkstatt oder ?

 

Die merkantile Wertminderung richtet sich unter anderem nach Art und Umfang der Beschädigungen, der Marktlage und anderen Parametern. Ohne den Schaden zu kennen und nähere Angaben ist hier keine Aussage möglich.

 

Und wenn dir die Versicherung eine Wertminderung zugesteht, kanst du selber prüfen ob die passt. Du brauchst nur zu deinem Autohaus gehen die Rechnung vorlegen  und mal fragen was du  für das Auto weniger bekommt.

 

Von diesem Betrag ziehst du dann 15% ab ;)  (Händler ist Händler) und du hast einen realistischen Minderwert. :D

 

Themenstarteram 23. November 2007 um 12:30

Ich fahre nun seit 20 Jahren unfallfrei, hab also keine Ahnung dazu.

Mir erschien es eine angenehme Dienstleistung zu sein, daß ich meinen Schaden behoben bekomme und mich um nix kümmern muss.

Nein, das Fahrzeug steht nicht bei einer Toyota-Werkstatt, sondern in einem "Karosserie- und Lackiercenter".

Wie hoch der Schaden ist, kann ich auch nicht sagen, eigentlich war mir das ja auch egal, ich will ja eher wissen, ob ich nach erfolgter Reparatur z.B. vom TÜV prüfen lassen kann, ob das ordnungsgemäss behoben wurde. Wenn dem so ist, hab ich ja kein weiteres Problem ausser dem Wertverlust.

 

Zitat:

Original geschrieben von fundive

Ich fahre nun seit 20 Jahren unfallfrei, hab also keine Ahnung dazu.

 

Mir erschien es eine angenehme Dienstleistung zu sein, daß ich meinen Schaden behoben bekomme und mich um nix kümmern muss.

 

Nein, das Fahrzeug steht nicht bei einer Toyota-Werkstatt, sondern in einem "Karosserie- und Lackiercenter".

Wie hoch der Schaden ist, kann ich auch nicht sagen, eigentlich war mir das ja auch egal, ich will ja eher wissen, ob ich nach erfolgter Reparatur z.B. vom TÜV prüfen lassen kann, ob das ordnungsgemäss behoben wurde. Wenn dem so ist, hab ich ja kein weiteres Problem ausser dem Wertverlust.

 Nicht so ganz.

 

Toyota gibt eine Werksgarantie von Insgesamt 3 Jahren und 100.000 Kilometern. Wenn das Fahrzeug nun in einer freien Werkstatt repariert wird, läufst du Gefahr, dass es bei einem evtl Grantiefall hinterher zu erheblichen Problemen kommen kann.

Ganz zu schweigen von einer Kulanz nach Garantieablauf durch den Hersteller

 

Das hat hat dir die Versicherung garantiert nicht erzählt.

 

Dieser "Vertrauensbetieb der Versicherung"  gibt dir sicherlich eine 3 jährige Garantie auf die Reparatur (hab ich Recht?)

 

Das ist schön nur leider Augenwischerei. 2 Jahre hast du sowieso vom Gesetz her, ob man Sie dir gegen will oder auch nicht.

 

Nur, wir sprechen hier von der Herstellergarantie für das gesamte  Fahrzeug und nicht  von de Grantie für die  Reparatur.

 

Das Fahrzeug ist hoffentlich nicht Geleast oder ?

 

Was deine Prüfung durch den TÜV betrifft. Der SV  kann sich nur ein Repariertes Auto ansehen und bestenfalls eine Lackschichtdickenmessung durchführen. Ob das Fahrzeug tasächlich nach Herstellervorgaben repariert wurde, kann er in Nachinein nicht mehr feststellen. dazu müsste der Sachverständige die Instandsetzung begleiten.

 

Diese angenehme Dienstleistung kann dich unter Umständen im Nachhinein teuer zu stehen kommen.

 

Und jetzt darf man sich hier die Frage stellen, warum macht die Versicherung so einen tollen Schadenservice ?

Bestimmt nicht um dem armen Geschädigten zu helfen. Hier wird richtig Geld gespart....

 

Gruß Delle

 

 

Themenstarteram 23. November 2007 um 13:55

Gut, verstanden.

Was kann ich denn jetzt noch tun um die Risiken zu minimieren?

Laut Auskunft der Werktstatt ist der Schaden minimal, nur Kratzer auf der Stosstange und die Sensoren der Parkdistanz.

Die Parkdistanz werden original von Toyota jetzt bezogen (die Werkstatt arbeitet eng mit Toyota zusammen).

Das Auto gehört komplett mir, Leasing war mal, ist aber zu 100% jetzt mein eigenes Eigentum.

Oha, hört sich nicht gut an. Ich hatte auch mal eine minimalen Auffahrunfall. Auto war geparkt, anderer Pkw ist mir beim Rangieren darufgefahren. Von außen waren nur das Rucklichtglas gesplittert und minimale Spuren auf der Stoßstange zu sehen. Gutachten: 3700 DM Schaden!!!

Sieht nicht gut aus. Neben dem merkantilen Minderwert gibts ja noch andere Schadensposten inkl. Pauschale für Telefonauslagen u.ä.

Inwiefern jetzt noch was gemacht werden kann??? ist der Wagen eigentlich schon repariert?

Themenstarteram 23. November 2007 um 15:50

Er wird gerade dort repariert.

Aber bitte nicht mehr in der Wunde bohren, das hilft mir jetzt nicht weiter. Ich habs verstanden, was ihr mir sagen wollt. Aber beim Blick nach vorne, wie sollte ich da agieren?

Zitat:

 

Original geschrieben von fundive

Er wird gerade dort repariert.

 

Aber bitte nicht mehr in der Wunde bohren, das hilft mir jetzt nicht weiter. Ich habs verstanden, was ihr mir sagen wollt. Aber beim Blick nach vorne, wie sollte ich da agieren?

also, wenn das wirklich nur so ein geringer Schaden ist, wie du das hier nun beschreibst, ist das ja nicht so schlimm. Stoßfänger Lackieren und PDC Sensoren erneuern ist kein Thema. Das ist dann wirklich ein Bagatellschaden. Nur wenn das dahinter befindliche Blech etwas abbekommen hat solltest du kritsch bleiben. 

 

Bei dem bisher beschriebenen Schadenbild gibt es auch keine Wertminderung.

 

Bestehe aber in jedem Fall auf ein Rechnungsduplikat, auch wenn die Versicherung hier der Auftraggeber für die Reparatur ist.

 

Dann kann eingentlich erstmal nichts mehr anbrennen.

 

Die Frage nach dem Leasing hatte den Hintergrund, dass du im Falle einer Reparatur verpflichtet bist zu einem Vertragshändler zu fahren. Machst du das nicht, verstößt du gegen deinen Leasingvertrag und das könnte hinterher auch bei der Bestimmung des Restwertes zu bösen Überraschungen führen.

 

Auch hierüber müsste dich eingentlich die Versicherung im Vorfeld informieren, macht Sie aber wider besseren Wissen nicht...

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von fundive

Ich fahre nun seit 20 Jahren unfallfrei, hab also keine Ahnung dazu.

Mir erschien es eine angenehme Dienstleistung zu sein, daß ich meinen Schaden behoben bekomme und mich um nix kümmern muss.

Nein, das Fahrzeug steht nicht bei einer Toyota-Werkstatt, sondern in einem "Karosserie- und Lackiercenter".

Wie hoch der Schaden ist, kann ich auch nicht sagen, eigentlich war mir das ja auch egal, ich will ja eher wissen, ob ich nach erfolgter Reparatur z.B. vom TÜV prüfen lassen kann, ob das ordnungsgemäss behoben wurde. Wenn dem so ist, hab ich ja kein weiteres Problem ausser dem Wertverlust.

Nicht so ganz.

 

Toyota gibt eine Werksgarantie von Insgesamt 3 Jahren und 100.000 Kilometern. Wenn das Fahrzeug nun in einer freien Werkstatt repariert wird, läufst du Gefahr, dass es bei einem evtl Grantiefall hinterher zu erheblichen Problemen kommen kann.

Ganz zu schweigen von einer Kulanz nach Garantieablauf durch den Hersteller

 

Das hat hat dir die Versicherung garantiert nicht erzählt.

...

Hat das nicht zwischenzeitlich die EU oder die Gerichte gekippt? Meine in Erinnerung zu haben, dass man das Fzg egal wo reparieren kann. Einzig die Teile die durch die Reperatur betrfoffen waren sind nicht mehr gegenstand der Herstellergarantie-...?:confused:

Zitat:

Original geschrieben von Marcxxx

Zitat:

Hat das nicht zwischenzeitlich die EU oder die Gerichte gekippt? Meine in Erinnerung zu haben, dass man das Fzg egal wo reparieren kann. Einzig die Teile die durch die Reperatur betrfoffen waren sind nicht mehr gegenstand der Herstellergarantie-...?:confused:

 

Ja, das stimmt..... Theoretisch :(

 

Was willst du denn machen, wenn der Hersteller behauptet, der vorliegende Mangel  ist auf eine Reparatur in einer nicht autorisierten Fachwerkstatt zurückzuführen, respektive steht mit dieser in einem kausalen Zusammenhang (ob das nun stimmt oder nicht lassen wir mal dahingestellt, oft stimmt es aber nicht)  

 

Glaubst du, dass die freien Werkstätten über die Internas verfügen, wie die Vertragswerkstätten?

Da muss doch nur z.b. ein Keilrippenriemen nach dem Rundschreiben 3.0 nach dem Build 1.34 29 bei der 30.0000 KM Wartung nicht mit der 2-fach Modifizierten und verstärkten Spannrolle verbaut worden sein.

 

Und schon haben die dich im Sack...

 

Sicherlich wurden die Hersteller und Importeure verdonnert, diese technischen Neuerungen zu offenbaren.

Aber nur, wenn sie danach gefragt werden. Und welcher Meister einer freien Werkstatt fragt schon bei einem stinknormalen Kundendienst nach dem Build 1.34 29 bezogen auf das Rundschreiben vom 14.01.1963 ;)

 

Und was meinst du wohl, wass da bei den Unfallreparaturen so alles im Laufe der Zeit "Gebuild" wird

 

Mal ein kleinen Beispiel, fällt mir gerade ein, weil den Fall hatte ich letze Woche.

 

Baust du beim Audi Q7 den hinteren (!) Stoßfänger ab, weil du mal dahinter schauen möchtest und montierst ihn wieder ordnungsgemäß, funktioniert der Abstandswarner (!) nicht mehr. Dann musst du zu einem Audi Partner fahren und den ganzen Senf neu kofigurieren lassen. Wenn man denn da Zeit für dich hat und das breite Grinsen aus dem Gesicht des Kundendienstberater  gewichen ist.

 

Zwischen Theorie und Praxis liegen immer noch Welten.....

 

 

Hallo Fundive!

 

Lass Dich bloß nicht verrückt machen! Ich arbeite seit vielen Jahren in einer Kfz-Schadenabteilung und habe noch NIE (!!!) eine einzige Beschwerde wegen dieses angeblichen Garantieproblems in der Hand gehabt und glaub mir: wenn es das Problem wirklich gäbe, hätte sich jemand beschwert... Die Leute beschweren sich ja schon, wenn ihr Name mal versehentlich falsch geschrieben wird.

 

Bei den Werkstätten handelt es sich um geprüfte und zertifizierte Werkstätten, die oftmals auch die Lack- und Karosseriearbeiten für die  Herstellerwerkstätten ausführen, die selbst nicht lackieren.

 

Wegen der Wertminderung: wenn es wirklich nur die Stoßstange ist, dürfte tatsächlich kein Anspruch bestehen.

 

Es spricht aber absolut nichts dagegen, den Versicherer anzurufen oder anzuschreiben und um Ersatz der Wertminderung , des Nutzungsausfalls (wenn Du keinen Mietwagen hast) und der Kostenpauschale zu bitten.

 

Nur weil Dein Wagen in der Partner-Werkstatt steht, hast Du natürlich die anderen Forderungen nicht verloren. Auch wenn das hier leider manchmal so rüberkommt....

 

Gruß

Hafi

 

 

Zitat:

 

Original geschrieben von Hafi545

Hallo Fundive!

 

Lass Dich bloß nicht verrückt machen! Ich arbeite seit vielen Jahren in einer Kfz-Schadenabteilung und habe noch NIE (!!!) eine einzige Beschwerde wegen dieses angeblichen Garantieproblems in der Hand gehabt und glaub mir: wenn es das Problem wirklich gäbe, hätte sich jemand beschwert... Die Leute beschweren sich ja schon, wenn ihr Name mal versehentlich falsch geschrieben wird.

 

Bei den Werkstätten handelt es sich um geprüfte und zertifizierte Werkstätten, die oftmals auch die Lack- und Karosseriearbeiten für die  Herstellerwerkstätten ausführen, die selbst nicht lackieren.

 

Das liegt vieleicht daran, dass Ihr Schadensachbearbeiter das gar nicht so mitbekommt.

Diese Fälle landen dann nämlich vor Gericht.

 

Über zwei hab ich hier sogar schon mal berichtet.Und auch die Urteile hierzu werde ich hier noch kundtun, wenn es denn mal soweit ist. :rolleyes:

 

Du solltest schon bemerkt haben, das ich hier nicht einseitig poste und schon versuche objektiv zu bleiben. Mit verrückt (!) machen hat das hier überhaupt nichts, rein gar nichts zu tun.

 

Und was die Zertifizierung und Prüfung der Vertrauenswerkstätten betrifft. Zumindest bei den bei uns ansässigen Betrieben, würden die Herstellerwerkstätten nicht mal eine Tankklappe lackieren lassen. Aus gutem Grund... 

 

Noch etwas zum Abschluß.Du kann ja mal auf der Mitgliederseite des ZKF Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik e.V. im Foum mal ein bisschen lesen. (Du bekommst da sicher einen Gastzugang ;)), wie da so mit den "Partner-Werkstätten" umgesprungen wird. Ich glaube spätestens dann wirst du deine Meinung ändern, wenn du die Sache objektiv ( als einen solchen User schätze ich dich hier ein) betrachtest.

Zitat:

Gruss Delle

 

Themenstarteram 24. November 2007 um 11:21

Keine Sorge, ich mache mich nicht verrückt, aber ich will ja bewusst mal eure Meinungen hören und das nächste mal werde ich ggf. anders handeln, auch wenn ich hoffe, daß dazwischen wieder mindestens 20 Jahre liegen mögen.

Zum ZKF: Der Besitzer der Werkstatt, in dem mein Auto grad steht war mal Jahre lang im Vorstand der ZKF. Auch hat er das "Bundesverdienstkreuz am Bande" wegen seines Engagements besonders bei der Ausbildung in diesem Bereich bekommen.

Trägt das nun alles zu meiner Beruhigung bei?

Eher nein. Viel wichtiger wäre da endlich mal ein Statement zu meiner Eingangsfrage: Kann ich nach Abschluß der Reparatur z.B. ein TÜV-Gutachten erstellen lassen? Ich will ja eigentlich vor allem wissen, ob ich danach nochmal einen unabhängigen beauftragen kann, der gegenprüft, ob die Reparatur ausreichend war oder ob doch noch was anderes betroffen war.

Danke und schönes Wochenende

 

Zitat:

Original geschrieben von fundive

Keine Sorge, ich mache mich nicht verrückt, aber ich will ja bewusst mal eure Meinungen hören und das nächste mal werde ich ggf. anders handeln, auch wenn ich hoffe, daß dazwischen wieder mindestens 20 Jahre liegen mögen.

 

Zum ZKF: Der Besitzer der Werkstatt, in dem mein Auto grad steht war mal Jahre lang im Vorstand der ZKF. Auch hat er das "Bundesverdienstkreuz am Bande" wegen seines Engagements besonders bei der Ausbildung in diesem Bereich bekommen.

 

Trägt das nun alles zu meiner Beruhigung bei?

 

Eher nein. Viel wichtiger wäre da endlich mal ein Statement zu meiner Eingangsfrage: Kann ich nach Abschluß der Reparatur z.B. ein TÜV-Gutachten erstellen lassen? Ich will ja eigentlich vor allem wissen, ob ich danach nochmal einen unabhängigen beauftragen kann, der gegenprüft, ob die Reparatur ausreichend war oder ob doch noch was anderes betroffen war.

 

Danke und schönes Wochenende

 

Ich gehe schon mal davon aus, dass du hier in einer qualifizierten Fachwerkstatt gelandet bist. Ich kann natürlich nur die Werkstätten beurteilen, die in unserem Einzugsgebiet das "Vertrauen" der Versicherungen genießen. Dass sind nämlich genau die Wekstätten, welche keine vernüftige Auslastung haben (über die Gründe kann sich hier jeder seine eigenen Gedanken machen) und nach jedem Strohhalm greifen. In diesem Zusammenhang darf auch wohl ruhig mal drauf hingewiesen werden, dass wenn du als Otto Normalo Kunde in diese Werktstatt kommt Stundenlöhne von 70-80 Euro für eine Arbeitsstunde hinlegen musst, während die Versicherung hier nur zwischen 40-bis mx. 60 Euro bezahlt.

 

Und bevor jetze wieder ein Aufschrei durch die Reihen geht "ja, das ist ja auch völlig legitim, schließlich sind wir ja ein Großkunde, da können wir auch andere Preise verlangen"

 

Denkste

 

Das zweifelsfrei höchste Schadensteuerungsvolumen im Rahmen von Kooperationsbetrieben mit KFZ- Reparaturbetrieben hat ein Versicherer aus Coburg, wobei deren Potenzial in der öffentlichen Diskusion in der Regel überschätzt wird.

 

Unterstellt man, dass die Versicherung etwa eine Million Schäden bearbeitet und von diesen tatsächlich 100.000 steuert, entspricht dies einem Marktvolumen von einem Prozentpunkt.

 

Berücksichtigt man weiterhin, dass unter diesen 100.000 Schäden auch die Glasschäden überproportional vertreten sind, dürfte das konkret vermittelbare Volumen der gesteuerten Schäden sicherlich überschaubar darzustellen sein.

 

Das ist inzwischen auch bei der Versicherung in Coburg registriert worden. Sie hat nämlich angekündigt, Ihre  Vertrauensbetriebe von etwa 1000 auf 400 zu reduzieren um überhaupt dem  einzelnen Betrieb ein halbwegs interessantes Volumen zu ermöglichen.

 

Umsatzgarantien werden durch Partnerversicherer bis zum heutigen Tage nicht gewährt, was auch ein Indiz dafür ist, dass die so oft propagierte Fairness von seiten der Versicherung nur eine leere Worthülse ist

 

Bei der Schadensteuerung duch den Versicherer verdient nur einer:

 

Der Versicherer.

 

Eigentlich auch logisch, sonst würde er es ja nicht machen.

 

Aber dann bitte nicht diese Mogelpackung als Kundenservice hinstellen und so tun, als wenn der Anspruchsteller des Versicherers liebstes Kind ist und man in aufopfernder Weise alles für Ihn tut...... :mad:

 

Deine Frage zum "TÜV Gutachten" hatte ich eingentlich auch schon beantwortet. Aber gern noch einmal ausführlicher, ist Vielleicht in meinem ganzen Gesabbel untergegangen.

 

Die Reparaturkostenrechnung ist der Nachweis über eine fach- und sachgerecht ausgeführte Reparatur.

Diese dokumentiert die tatsächlichen und Schlußendlichen wiederherstellungsbedingten Instandsetzungskosten und ist ein für dich wichtiges Dokument um evtl. spätere Mängel  gegenüber der Werkstatt anzuzeigen und deren kostenlose Behebung durchzusetzen.

 

Daher solltest du wie angeraten, auf eine Duplikat der Rechnung bestehen.

 

Unter Berücksichtigung dieses Umstandes muss der KH Versicherer dir die Kosten für ein "TÜV Gutachten " auch nicht erstatten, da somit überflüssig respektive nicht erforderlich.

 

In deinem Fall würde ich das mit dem "TÜV Gutachten" auch nicht zu hoch aufhängen. Der Stoßfänger und die PDC Sensoren sind Schraubteile, die kommen neu und werden lackiert.

 

Ob der Stoßfänger richtig eingepasst ist, die Farbe passt und ob er richtig festgeschraubt ist, kannst du sicherlich selber feststellen ;)

 

Wenn nicht, hast du sicherlich einen Fachmann im Bekanntenkreis, der das für dich erledigen könnte.

 

Mehr kann der TÜV Mann hier auch nicht bestätigen.

 

Anders wäre es natürlich, wenn tatsächlich Instandsetzungarbeiten am Heckabschlußblech durchgeführt worden wären.

 

Aber dass können wir hier ja nach deinem eigenen Vortrag ausschließen.

 

So, ich glaub, dass war`s erstmal. Mehr fällt mir im Moment nicht ein. 

 

Das Thema Schadenmanagement könnten wir hier sicherlich noch vertiefen, aber das würde dann wohl den Rahmen etwas sprengen, obwohl zu sagen, hätte ich da noch so einiges....... :cool:

 

Gruß an alle von

 

Delle

 

 

 

 

 

 

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