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Auffahrunfall - Womit muss ich rechnen?
Hallo!
Ich hatte am letzten Wochende einen Unfall auf der Autobahn. Dabei bin ich mit meinem Wagen (Opel Astra H - Kombi) jemandem hinten reingefahren. Mein Vordermann hatte eine Vollbremsung vollzogen, weil sich der Verkehr vor ihm staute und ich konnte nicht mehr rechtzeitig ausweichen. Schuld an dem Unfall habe ich. Eine weitere Person, die ebenfalls nicht mehr ausweichen konnte, ist mir dann hinten reingefahren. Die rechte Seite der Fahrzeugfront ist komplett deformiert bzw. kaputt. Außerdem ist die Heckklappe gedellt und teilweise beschädigt. Nun habe ich den Unfall an meine Versicherung (ADAC-Autoversicherung) gemeldet, die haben auch sofort einen Gutachter beauftragt. Der hat in seinem Gutachten festgestellt, dass die Reparaturkosten meines Wagens ca. 10.100 € betragen. Der Wiederbeschaffungswert des Wagens beläuft sich auf 8.950 €. Es handelt sich also hierbei um einen wirtschaftlichen Totalschaden. Der Gutachter hat den Wagen auch gleichzeitig in eine Restwertböse reingestellt, um den Restwert zu ermitteln. Dieser beträgt laut letztem abgegebenem Gebot 3.240 €. Ich bin vollkaskoversichert (SB 300 Euro) und falls es relevant sein sollte: Der Wagen wurde mit einem Kredit finanziert.
Nun meine Fragen:
1. Darf die Versicherung bzw. der Gutachter den Wagen in eine Restwertbörse, zwecks Restwertbestimmung, reinstellen und muss ich den dort erzielten Preis akzeptieren? Ich könnte ihn doch auch selbst verkaufen, oder?
2. Liege ich richtig in der Annahme, dass ich nun die Differenz zwischen WBW und RW, also 8.950 € MINUS 3.240 € = ca. 5.710 € von der Versicherung ausbezahlt bekomme? Falls nein, welche Berechnungsgrundlage wird hier angewandt bzw. mit welchem Betrag kann ich rechnen?
Die Versicherung war bisher nicht sehr auskunftsfreudig (kann auch daran liegen, dass der Unfall noch sehr jung ist). Ich bin außerdem fast 25 Jahre unfallfrei gefahren und hatte nun diesen ersten Unfall. Deswegen kenne ich mich mit der Materie der KFZ-Versicherungen nicht wirklich aus. Es würde mich daher sehr freuen, wenn ich einige Anregungen bzw. Antworten eurerseits bekommen könnte...
Gruß,
musti
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Unabhaengiger SV
Der Schaden liegt noch unter der 130%-Grenze, also kannst Du auch reparieren, es sei denn, bei Demontage werden weitere Schäden festgestellt die den Preis über die 130% schieben.
Nur blöd, dass die Regulierung über die Kasko erfolgt. Also nix mit 130% Grenze.
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15 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von musti05
1. Darf die Versicherung bzw. der Gutachter den Wagen in eine Restwertbörse, zwecks Restwertbestimmung, reinstellen und muss ich den dort erzielten Preis akzeptieren? Ich könnte ihn doch auch selbst verkaufen, oder?
2. Liege ich richtig in der Annahme, dass ich nun die Differenz zwischen WBW und RW, also 8.950 € MINUS 3.240 € = ca. 5.710 € von der Versicherung ausbezahlt bekomme? Falls nein, welche Berechnungsgrundlage wird hier angewandt bzw. mit welchem Betrag kann ich rechnen?
1. An der Höhe des Restwerts lässt sich so einfach nix drehen, aber Du darfst den Wagen verkaufen an wen Du willst und zu welchem Preis Du willst. Unwahrscheinlich dass Du ein höheres Gebot irgendwo bekommst und ein niedrigeres zu akzeptieren würde ja keinen Sinn machen.
2. Im Prinzip ja. Angaben zur Mehrwersteuer bei WBW vorhanden?
Der Schaden liegt noch unter der 130%-Grenze, also kannst Du auch reparieren, es sei denn, bei Demontage werden weitere Schäden festgestellt die den Preis über die 130% schieben.
Ich kenne mich da leider nicht so aus, aber ist es nicht so, das der in der restwertbörse gebotene betrag verbindlich ist und du diesen betrag von diesem Höndler auch bezahlt bekommst? wenn ja, ist es für dich doch kein nachteil da du ja vom händler + von der versicherung dein geld bekommst und somit auch den gesamtbetrag! oder irre ich mich?
Zitat:
1. An der Höhe des Restwerts lässt sich so einfach nix drehen, aber Du darfst den Wagen verkaufen an wen Du willst und zu welchem Preis Du willst. Unwahrscheinlich dass Du ein höheres Gebot irgendwo bekommst und ein niedrigeres zu akzeptieren würde ja keinen Sinn machen.
Du hast Recht, ein besseres Gebot bekomme ich wahrscheinlich nicht mehr für das Auto. Aber abgesehen davon: Nichts gegen einen Verkauf des Wagens in der Restwertbörse, aber müsste die Versicherung mich nicht zuvor benachrichtigen? Ich habe ja aus heiterem Himmel das Gutachten und das verbindliche Angebot des interessierten Käufers per Post bekommen.
Zitat:
2. Im Prinzip ja. Angaben zur Mehrwersteuer bei WBW vorhanden?
Der Schaden liegt noch unter der 130%-Grenze, also kannst Du auch reparieren, es sei denn, bei Demontage werden weitere Schäden festgestellt die den Preis über die 130% schieben.
Der WBW wurde als Bruttosumme angegeben, d.h. der Netto-WBW beträgt nach meiner Berechnung demnach etwa 7.521 €. Heißt das etwa, ich muss zur Berechnung den Netto-WBW ansetzen?
Zur Reparatur: Um ehrlich zu sein finde ich, dass eine Reparatur in diesem Fall eher unnötig wäre. Der Aufwand lohnt sich meines Erachtens nicht. Ein befreundeter Werkstattmeister hat mir ebenso davon abgeraten. Er meint, trotz bester Reparatur könne man bei Schäden in diesem Ausmaß nicht hunderprozentig davon ausgehen, dass der Wagen wieder einwandfrei laufen werde.
Letztendlich wäre ich bereits froh, wenn durch eine mögliche Zahlung der Versicherung, zumindest mein Restkredit (noch etwa 7.000 €) getilgt wird. Der Wagen ist nämlich finanziert durch einen Kredit und da hat die Bank nun mal ein ein berechtigtes Interesse.
Zitat:
Original geschrieben von musti05
Nichts gegen einen Verkauf des Wagens in der Restwertbörse, aber müsste die Versicherung mich nicht zuvor benachrichtigen? Ich habe ja aus heiterem Himmel das Gutachten und das verbindliche Angebot des interessierten Käufers per Post bekommen.
Wenn es ein Sachverständiger der Versicherung war nein. Er hätte Dir nur vorher was sagen können...
Zitat:
Original geschrieben von musti05
Der WBW wurde als Bruttosumme angegeben, d.h. der Netto-WBW beträgt nach meiner Berechnung demnach etwa 7.521 €. Heißt das etwa, ich muss zur Berechnung den Netto-WBW ansetzen?
Ja.
Zitat:
Er meint, trotz bester Reparatur könne man bei Schäden in diesem Ausmaß nicht hunderprozentig davon ausgehen, dass der Wagen wieder einwandfrei laufen werde.
In einer Fachwerkstatt sollte der Schaden, egal was für einer, Fachgerecht beseitigt werden und zwar so, dass das Fahrzeug wieder einwandfrei ist. Sonst könnte man ja jedes Fahrzeug mit einem Schaden wegschmeissen. Man kann nur an der Tatsache, dass es dann ein Unfallfahrzeug ist nichts mehr machen.
Zitat:
Original geschrieben von Unabhaengiger SV
Der Schaden liegt noch unter der 130%-Grenze, also kannst Du auch reparieren, es sei denn, bei Demontage werden weitere Schäden festgestellt die den Preis über die 130% schieben.
Nur blöd, dass die Regulierung über die Kasko erfolgt. Also nix mit 130% Grenze.
Zitat:
Original geschrieben von Mindscape
Zitat:
Original geschrieben von Unabhaengiger SV
Der Schaden liegt noch unter der 130%-Grenze, also kannst Du auch reparieren, es sei denn, bei Demontage werden weitere Schäden festgestellt die den Preis über die 130% schieben.
Nur blöd, dass die Regulierung über die Kasko erfolgt. Also nix mit 130% Grenze.
Kommt drauf an. Wenn der Schaden im Heck nicht über die Kasko abgewickelt wird wäre es möglich.
Ansonsten hast Du antürlich Recht, pardon
Zitat:
Original geschrieben von Unabhaengiger SV
Zitat:
Original geschrieben von musti05
1. Darf die Versicherung bzw. der Gutachter den Wagen in eine Restwertbörse, zwecks Restwertbestimmung, reinstellen und muss ich den dort erzielten Preis akzeptieren? Ich könnte ihn doch auch selbst verkaufen, oder?
2. Liege ich richtig in der Annahme, dass ich nun die Differenz zwischen WBW und RW, also 8.950 € MINUS 3.240 € = ca. 5.710 € von der Versicherung ausbezahlt bekomme? Falls nein, welche Berechnungsgrundlage wird hier angewandt bzw. mit welchem Betrag kann ich rechnen?
1. An der Höhe des Restwerts lässt sich so einfach nix drehen, aber Du darfst den Wagen verkaufen an wen Du willst und zu welchem Preis Du willst. Unwahrscheinlich dass Du ein höheres Gebot irgendwo bekommst und ein niedrigeres zu akzeptieren würde ja keinen Sinn machen.
Falsch!
Kasko=Vertragsrecht.
Die Versicherung muss über einen höheren erzielten Restwert informiert werden. Wenn man das Fahrzeug einfach so veräußert ohne Rücksprache mit der Versicherung kann das unter Umständen in die Hose gehen.
Und verdienen wird man daran sicher gar nichts denn die wollen meist den Beleg haben zu welchen Preis das Fahrzeug angekauft wurde.
So ist jedenfalls mein Kenntnisstand.
"Hafi" ist der Spezialist auf diesem Gebiet!
Zitat:
Original geschrieben von fordfuchs
Falsch!
Kasko=Vertragsrecht.
Die Versicherung muss über einen höheren erzielten Restwert informiert werden. Wenn man das Fahrzeug einfach so veräußert ohne Rücksprache mit der Versicherung kann das unter Umständen in die Hose gehen.
Und verdienen wird man daran sicher gar nichts denn die wollen meist den Beleg haben zu welchen Preis das Fahrzeug angekauft wurde.
Meines Wissens nach muss man keinen Beleg vorlegen. Wenn mehr erziehlt wird sollte das mitgeteilt werden, macht aber vermutlich keiner. Außerdem, wie bereits gesagt ist es unwahrscheinlich ein höheres Angebot als das einer Internetrestwertbörse zu finden.
Zuerst wird die Versicherung aber WBW-RW bezahlen, von daher sollte da keine Rücksprache mit dem Versicherer notwendig sein. Er kann ja auch in Eigenregie reparieren...
Irgendetwas ist hier völlig falsch gelaufen.
Zunächst müssen 2 Gutachten erstellt werden, eines für den Kaskoschaden vorne am Fahrzeug, das Zweite für den Haftpflichtschaden hinten am Fahrzeug mit eventuell vorhandener Schadenausweitung im Frontbereich.
Es geht nicht so einfach beide Schäden so abzurechnen, es sei denn Du möchtest wirklich Deine Kasko für den kompletten Schaden belasten und dabei auch noch Geld verschenken.
Wenn die beiden Schäden erstmal getrennt behandelt werden ergeben sich die korrekten Summen für die Entschädigung. Dann kann hier auch etwas beigetragen werden.
Wieso wird dabei Geld verschenkt?
Der Kasko VR rechnet den kompletten Schaden ab und nimmt den KH VR des auffahrenden Fahrzeugs in Regress.
Die verbleibenden Positionen können weiterhind beim KH VR direkt geltend gemacht werden.
Das Ergebnis ist gleich. Nur halt mit weniger Aufwand und Zeit verbunden.
Dazu müssen die Schäden auch erstmal voneinander getrennt werden und nicht als Gesamtschaden betrachtet werden. Also sind 2 Gutachten notwendig in denen die jeweiligen Schadenhöhen ermittelt werden.
Z. B. ist die Restwertbörse ist im Haftpflichtfall nicht angebracht, hier also maximal für den (Anteil des) Frontschaden(s). Schon ergeben sich andere Werte.
Zitat:
Original geschrieben von paddye27
Dazu müssen die Schäden auch erstmal voneinander getrennt werden und nicht als Gesamtschaden betrachtet werden. Also sind 2 Gutachten notwendig in denen die jeweiligen Schadenhöhen ermittelt werden.
Das ist das Problem des Versicherers
Zitat:
Original geschrieben von paddye27
Z. B. ist die Restwertbörse ist im Haftpflichtfall nicht angebracht, hier also maximal für den (Anteil des) Frontschaden(s). Schon ergeben sich andere Werte.
Naja....
Du würdest also hingehen, den Frontschaden abzgl. Schadenerweiterung durch den Kasko VR regulieren lassen.
Natürlich mit einigen Streitigkeiten, weil in deinen Augen der Abzug für die Schadenerweiterung zu hoch ist.
Der Restwert kann natürlich nur fiktiv ermittelt werden.
Dann ab zu einem Sachverständigen wegen dem Rest.
Der erstellt jetzt ein Gutachten für den restlichen Schaden. Das Auto wird von dem durch den zweiten Sachveständigen ermittelten Restwert verkauft.
Jetzt geht der Streit mit dem KH Versicherer los. Er sieht die Schadenerweiterung beim Frontschaden etwas anders als der Sachverständige und der Kasko VR.
Dann kommen noch so böse Worte wie Mithaftung und Bremswegverkürzung.
Nutzungsausfall bzw. Mietwagenkosten und Abschleppkosten wollen die auch nicht bezahlen, weil das Fahrzeug nach dem Frontschaden bereits nicht mehr fahrbereit war.
Nebenbei war die Versicherung noch so gemein und teilt dir ein höheres Restwertangebot mit.
Die Kostenpauschale wir jedoch entsprechend der Haftungsquote gezahlt - was aber mit Sicherheit auch ohne das ganze TamTam möglich gewesen wär.
Nach 3 Monaten und 20 Schreiben vom Anwalt sieht man dann ein, dass man durch die Inanspruchnahme der Kasko für den Frontschaden sowieso höhergestuft wurde und wendet sich wegen dem verbleiben Schaden doch an seine Kasko.
Ende vom Lied:
Du hast dir viel Arbeit gemacht. Konntest - mit etwas Glück - den ein oder anderen Kaffee bei deinem Anwalt trinken und hast durch die erste Zahlung des Kasko VR, die Zahlung des KH VR, den Verkauf den Fahrzeuges und die zweite Zahlung des KH VR genau den Betrag auf dem Konto, den du bei sofort haben konntest.
Wiederbeschaffungswert - Restwert durch den Versicherer plus Restwert durch den Verkauf des Fahrzeug bleibt in der Summe immer gleich. Egal ob du einen Restwert von 50 Euro oder 5000 Euro hast.
Am Wiederbeschaffungswert hat sich nichts geändert, da nur der Sachverständige der Versicherung den Wiederbeschaffungswert vor dem Unfall ermittelt hat und sich der zweite nur mit dem Fahrzeug nach dem Frontschaden beschäftigen musste.
Der KH VR musste etwas mehr zahlen, darüber freuen sich die Konten des Anwalts und des Sachverständigen, aber nicht dein Konto.
Der Kasko VR durfte auch etwas mehr bezahlen da der Restwert niedriger war. Nur schade, dass du von dem Geld nichts gesehen hast, aber wenigstens der Restwertaufkäufer kann sich über das tolle Geschäft freuen.
Da war doch noch was....
Ach ja, die Versicherung hat irgendwas geschrieben, dass die Kosten deines Sachverständigen nur entsprechend der Haftungsquote übernommen werden und du den Rest bezahlen darfst.
Du knirschst mit den Zählen, überweist dem Sachverständigen das restliche Geld und freust dich, dass die Wirtschaft angekurbelt wurde, einige verdient haben, die Versicherer mehr zahlen durften und kommst darüber hinweg, dass du dadurch weniger Geld auf dem Konto hast.
Hallo,
man kann durchaus einen Haftpflichtschaden über die eigene Vollkasko abrechnen - die eigene Kasko holt sich das Geld dann wieder. Das ist z. B. sinnvoll, wenn es bei einem unverschuldeten Unfall Probleme bei der Regulierung durch die gegnerische Haftpflicht gibt. Warum sollte es bei dem Heckschaden hier anders sein? Und wenn die Kasko Front- und Heckschaden als einen Schaden betrachtet, ist das für den TE sogar von Vorteil.
Übrigens könnte es sein, daß der hinten Aufgefahrene keine Schuld oder nur eine kleine Teilschuld hat: Es gibt die Bremswegverkürzung. Wenn der Auffahrende einen korrekten Sicherheitsabstand eingehalten hatte und nur auffuhr, weil der Vordermann z. B. aus 100 km/h nach 20 m stand, weil der Vordermann in dessen Vordermann krachte, dann kann der Fahrer ganz hinten mehr oder weniger unschuldig sein.
Die Abrechnung des ganzen Schadens über die Vollkasko ist also sinnvoll.
Bliebe der Verkauf des Schrottautos: Natürlich kann das Fahrzeug vom Eigentümer verkauft werden, man erhält nur ein Angebot. Je nach Angebot kann es sich lohnen, den Wagen selber zu veräußern. Nach einem Kaskoschaden (Diebstahl) wurde für meine schwer beschädigte 1100er Kawasaki per Restwertbörse ein Höchstgebot von 810 € ermittelt. Der Händler hätte aber ein paar hundert Kilometer Anfahrt gehabt. Den Transport hat er sicher einkalkuliert. Ich bin das Risiko eingegangen und habe das Angebot abgelehnt. Die 810 € wurden von der Versicherung vom Wiederbeschaffungswert abgezogen und ich habe das Moped bei eBay angeboten. Verkaufspreis war hier 1320 €. Auch nach Abzug der Gebühren hat sich das gelohnt. Man darf "Gewinn" machen. Das Restwertgebot ist natürlich bindend, d. h. Du bekommst niemals weniger, aber Du darfst den Schrott durchaus teurer verkaufen.
Noch ein Lob an den TE: Es ist eher selten, daß einer offen einräumt, daß es sein Fehler war. Meist sind immer andere Schuld. Deshalb hoffe ich, daß musti05 mit ein paar Euro Gewinn aus dem Verkauf des Schrottautos die Kosten ein wenig ausgleichen kann (Verlust des SFR, Selbstbeteiligung, Vorfälligkeitsentschädigung für den Kredit usw.).
Gruß Michael
Ich möchte mich zunächst für alle Antworten und Anregungen bedanken. Nun kann ich zumindest einige Dinge besser einordnen. Aber vielleicht noch ein kleiner Nachtrag: Meine Versicherung hat lediglich ein Gutachten erstellt, aus dem jedoch hervorgeht, inwiefern sich die Reparaturkosten des Fahrzeugs in Höhe von ca. 10.100 € aufteilen, und zwar im Verhältnis 78:22. Dabei steht 78 für den Frontschaden, den ich verursacht habe und 22 für den Heckschaden, der durch meinen Hintermann verursacht wurde. Abgesehen von meiner Haftpflichtversicherung, die ja für den Schaden am Wagen meines Vordermanns aufkommt, habe ich zudem persönlich die Versicherung meines Hintermanns kontaktiert und das Gutachten zugeschickt. Übrigens hatte sich mein Hintermann bis dahin noch nicht bei seiner eigenen Versicherung gemeldet. Letztendlich habe ich in diesem Fall, alle mir als relevant erscheinenden Stellen benachrichtigt und hoffe nun, dass ich am Ende ohne einen größeren wirtschaftlichen Schaden davonkomme. Allerdings wird wohl die SF (derzeit 22) einen großen Sprung nach unten machen.
Zitat:
Original geschrieben von cng-lpg
Noch ein Lob an den TE: Es ist eher selten, daß einer offen einräumt, daß es sein Fehler war. Meist sind immer andere Schuld. Deshalb hoffe ich, daß musti05 mit ein paar Euro Gewinn aus dem Verkauf des Schrottautos die Kosten ein wenig ausgleichen kann (Verlust des SFR, Selbstbeteiligung, Vorfälligkeitsentschädigung für den Kredit usw.).
Danke für die gutgemeinten Worte.