1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A6
  6. A6 4G
  7. Aufhebung Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung

Aufhebung Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung

Audi A6 C7/4G

Ich habe eine Frage an die Community: Ist es korrekt, dass die werkseitig beschränkte Höchstgeschwindigkeit auf 250km/h (in meinem Fall von Interesse beim A6 Allroad TDI biturbo) bei einer Neuwagenbestellung nicht "herausgenommen" werden kann ? Vielen Dank für Eure Rückantworten !
MARTIN

Beste Antwort im Thema

Nur kurz zur Erinnerung: der TE wollte wissen, ob die 250 km/h-Begrenzung nicht aufgehoben werden könne. Nach der ersten - ideologisch geprägten - falschen Antwort ist zwar auch die Wahrheit geschrieben worden, die ideologische Diskussion geht aber weiter.... (natürlich darf man das, dazu gibt es aber auch schon diverse Threads).
Kurz zusammengefasst haben wir m.E. nun also folgendes:
Kann man die Begrenzung aufheben?
Ja, man kann.
Soll man die Begrenzung aufheben?
Solange man die Geschwindigkeit der Situation anpasst und die technische Ausrüstung dafür geeignet ist: was spricht dagegen? (90% aller Unfälle passieren auf Stadt- und Landstrassen, also meist unter 100km/h!)
Wie oft fährt man denn überhaupt 250+km/h?
Hm, außer in Deutschland im Normalfall nie, aber wer hat das Recht, andere in ihrer Freiheit zu beschneiden solange sie sich verantwortungsvoll verhalten?

52 weitere Antworten
52 Antworten

Ja, das ist korrekt. Diese Begrenzung wurde ja nicht grundlos implementiert.

Gibt nur wenige Modelle, wo das ab Werk angeboten wird. "Normale" Modelle wie der A6 BiTu und selbst die S-Modelle gehören nach meinem Stand nicht dazu.
Bei RS-Modellen kann das anders sein. Der RS5 kann z. B. ab Werk bis 280km/h aufgemacht werden (gegen Aufpreis). Lediglich der R8 ist immer "offen".
Bei allen anderen hilft nur der Gang zum Tuner - mit allen damit verbundenen Vor- und Nachteilen.

Die Anhebung von 250 auf 280 km/h beim RS5 kostet glaube ich 1.500,-- Euro. Da frage ich mich für was? Ist das nicht nur ne andere "Programmierung"?

Zitat:

Original geschrieben von Weitfahrender


Ich habe eine Frage an die Community: Ist es korrekt, dass die werkseitig beschränkte Höchstgeschwindigkeit auf 250km/h (in meinem Fall von Interesse beim A6 Allroad TDI biturbo) bei einer Neuwagenbestellung nicht "herausgenommen" werden kann ? Vielen Dank für Eure Rückantworten !
MARTIN

Nein, das ist Käse!

Können

tut man es . Ob diese Begrenzung einen Sinn macht und welchen steht auf einem anderen Blatt.

(Wie die beiden Vorposter gerade auch schrieben... Ein Gang zum Tuner oder VCDS-User ist nötig)

Danke für die Infos. Ob man die "jenseits" 250 km/h als Normalo fahren sollte und welche Gelegenheiten sich dazu im normalen Strassenverkehr bieten, ist ja auch noch die Frage.
Ich war bisher immer der Auffassung, dass ein deutlicher Hinweis bei der Bestellung eines Neuwagens ausreichend wäre, um diese freiwillige Selbstbeschränkung aufzuheben.

Zitat:

Original geschrieben von jansen75


Die Anhebung von 250 auf 280 km/h beim RS5 kostet glaube ich 1.500,-- Euro. Da frage ich mich für was? Ist das nicht nur ne andere "Programmierung"?

No Sir, da ist mehr.

Immerhin hat der Wagen bei Höchstgeschwindigkeit 25% mehr kinetische Energie mit, die beim Abbremsen in Wärme umgesetzt werden müssen. Also braucht's bessere und besser gekühlte Bremsen. Auch die Kräfte an den Radaufhängungen sind entsprechend höher.

Und die passenden Reifen nicht vergessen.

Zitat:

Original geschrieben von BiTuPechvogel



Zitat:

Original geschrieben von jansen75


Die Anhebung von 250 auf 280 km/h beim RS5 kostet glaube ich 1.500,-- Euro. Da frage ich mich für was? Ist das nicht nur ne andere "Programmierung"?

No Sir, da ist mehr.
Immerhin hat der Wagen bei Höchstgeschwindigkeit 25% mehr kinetische Energie mit, die beim Abbremsen in Wärme umgesetzt werden müssen. Also braucht's bessere und besser gekühlte Bremsen. Auch die Kräfte an den Radaufhängungen sind entsprechend höher.
Und die passenden Reifen nicht vergessen.

meinst Du der RS hat dann andere Bremsen/Reifen? Davon steht nirgendwo etwas...

Die Begrenzung macht mMn auf alle Fälle Sinn. Soweit ich mich erinnern kann, war das ein Übereinkommen der Hersteller.
Warum?
Am Stammtisch und in der Foren :cool: gebe es nur mehr Diskussionen wie schnell denn das eigen Auto ginge. Meiner geht 267, meiner 282 und meiner sogar 295 .... und leider würde das Kaufverhalten der Konsumenten sehr davon abhängen. Jede Wette, die Hersteller müssten darauf reagieren und immer "schnellere" und nicht "bessere" Autos zum Kauf anbieten.
Das ginge nicht nur auf Kosten der Sicherheit (der eigenen und .... ) sondern auch auf die Fahrbarkeit der Autos. Zum Beispiel müsste die Übersetzung eine andere sein, was wieder auf Kosten der Beschleunigung ginge, sämtliche bewegliche Teile müssten stärker sein, was wieder auf Kosten des Verbrauchs ginge und und und.
Ich selbst hatte schon einige Fahrzeuge (Porsche, 500SL, etc.) die weit mehr als die 250 gingen. Wie oft bin ich das gefahren? OK, ich lebe in Österreich (max 160km/h) bin aber oft in Deutschland unterwegs, das Bedürfnis die 250 zu "sprengen" hatte ich nicht so oft wie schnell auch einer Kurve zu beschleunigen oder ....
Also nichts wie ungut, diese Diskussion finde ich vorpubertäres Verhalten, aber jeder soll machen wie er will, solange er mit seinem Verhalten nicht die Sicherheit anderer Personen gefährdet.
LG
Martin

Habe gelesen, dass diese Begrenzung im Getriebe programmiert ist... MTM macht das...
MfG,
Rudi

Zitat:

Original geschrieben von mkn31


Die Begrenzung macht mMn auf alle Fälle Sinn. Soweit ich mich erinnern kann, war das ein Übereinkommen der Hersteller.
Warum?
LG
Martin

Diese "freiwillige Selbsbeschränkung" auf 250km/h diente Ende der Achtziger dazu, ein generelles Tempolimit auf der BAB zu verhindern. Einige Hersteller (Porsche, Ferrari, etc.) haben da nie mitgemacht. Bei Audi gibt es ab Werk nur die RS Modelle und den R8, beí BMW nur die M Modelle und bei Mercedes nur die AMG Modelle mit höheren Tempo die ja alle bei "anderen Firmen" hergestellt werden... ;-)

Erstes Auto mit 250km/h Limit war 1987 der BMW 750i (5l-V12) der sonst 272km/h gefahren wäre...

Ich weiß ja nicht, wo ihr wohnt oder fahrt, aber: >250 km/h? Die Sekunden muss ich an einer Hand abzählen.

Zitat:

Original geschrieben von Nordics


Ich weiß ja nicht, wo ihr wohnt oder fahrt, aber: >250 km/h? Die Sekunden muss ich an einer Hand abzählen.

Dann begebe dich mal auf die A20...

Nur kurz zur Erinnerung: der TE wollte wissen, ob die 250 km/h-Begrenzung nicht aufgehoben werden könne. Nach der ersten - ideologisch geprägten - falschen Antwort ist zwar auch die Wahrheit geschrieben worden, die ideologische Diskussion geht aber weiter.... (natürlich darf man das, dazu gibt es aber auch schon diverse Threads).
Kurz zusammengefasst haben wir m.E. nun also folgendes:
Kann man die Begrenzung aufheben?
Ja, man kann.
Soll man die Begrenzung aufheben?
Solange man die Geschwindigkeit der Situation anpasst und die technische Ausrüstung dafür geeignet ist: was spricht dagegen? (90% aller Unfälle passieren auf Stadt- und Landstrassen, also meist unter 100km/h!)
Wie oft fährt man denn überhaupt 250+km/h?
Hm, außer in Deutschland im Normalfall nie, aber wer hat das Recht, andere in ihrer Freiheit zu beschneiden solange sie sich verantwortungsvoll verhalten?

Zitat:

Original geschrieben von Nimmasechs



Zitat:

Original geschrieben von Nordics


Ich weiß ja nicht, wo ihr wohnt oder fahrt, aber: >250 km/h? Die Sekunden muss ich an einer Hand abzählen.

Dann begebe dich mal auf die A20...

Oder die A81 Richtung Singen...

Deine Antwort