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Aufkleber erlaubt?

Themenstarteram 28. Oktober 2017 um 13:43

Hallo zusammen,

ich überlege mir einen Aufkleber mit der Beschriftung "Baustellenfahrzeug" aufs Auto zu machen. Nicht reflektierend, nicht in Signalfarbe und nicht in rot-weiß. Soll auch kein üblicher Balkenaufkleber werden, sondern nur der Schriftzug.

Allerdings finde ich nirgends etwas ob das ohne weiteres erlaubt ist? Ich bin mir da nicht sicher, ob da irgendwas wegen "Amtsanmaßung" im übertragenen Sinne kommen kann?..

Steht einfach nur unter dem Hintergrund, dass mein Auto noch eine Weile eine riesen Großbaustelle sein wird :D und keine Sorge, er muss ohnehin nach Beendigung der Baustelle zum lackieren ;)

Beste Antwort im Thema

Ich neige der Auffassung zu, dass nach dem Anbringen des bedeutungsschwangeren Aufklebers eine Änderungsabnahme nach § 19 II StVZO erfolgen und das Leergewicht neu verwogen werden sollte, um ein Erlöschen der ABE des Fahrzeugs zu vermeiden. :cool:

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Zitat:

@Kagirl92 schrieb am 28. Oktober 2017 um 15:43:37 Uhr:

… Aufkleber mit der Beschriftung "Baustellenfahrzeug" aufs Auto zu machen. Nicht reflektierend, nicht in Signalfarbe und nicht in rot-weiß.

Ja, das ist erlaubt.

fährst zur nächsten ATU-Filiale, kaufst dir die einzelnen Lettern und pappst sie dir aufs Auto ... fertich.

Oder such dir hier was raus:

https://www.ebay.de/sch/i.html?...

Klar kannst den Aufkleber verwenden, wieso auch nicht? Könntest sogar Bauleiter/in aufkleben. Ist doch keine Amtsanmaßung.

Themenstarteram 28. Oktober 2017 um 14:03

Danke, wenn lass ich mir einen anfertigen. Möchte nämlich wirklich nur den Schriftzug, ohne Balken oder Kasten ;) ging mir nur erstmal drum, obs hier so ohne weiteres erlaubt ist.

Zitat:

@cocker schrieb am 28. Oktober 2017 um 15:55:52 Uhr:

fährst zur nächsten ATU-Filiale, kaufst dir die einzelnen Lettern und pappst sie dir aufs Auto ... fertich.

Oder such dir hier was raus:

https://www.ebay.de/sch/i.html?...

Themenstarteram 28. Oktober 2017 um 14:04

Danke. Ich hatte dazu nichts eindeutiges gefunden und daher lieber vorher mal gefragt, als hinterher dazustehen und ihn wieder runterpopeln zu müssen ;)

Zitat:

@Bleikugel schrieb am 28. Oktober 2017 um 15:59:56 Uhr:

Klar kannst den Aufkleber verwenden, wieso auch nicht? Könntest sogar Bauleiter/in aufkleben. Ist doch keine Amtsanmaßung.

ist nicht verboten

http://www.chromstadt.de/catalog/?language=de

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