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Aufkleber mit zulässigem Gesamtgewicht auf dem Anhänger.
Hallo Leute
Ich arbeite in einer Spedition mit 40 Tonnern (so steht es auch in der Zulassung), nun wurden überall Aufkleber mit „maximal 25.000kg Zuladung“ angebracht, die Fahrzeuge wiegen vollgetankt aber maximal 14.300 kg (also kann ich 25.700kg zuladen). Das ist vor allem für die Verlader gedacht… Nun hatte ich geladen:
Brutto: 39.800 kg
Leer: 13.600 kg
Netto: 26.200 kg
Nun wurde ich von der BAG angehalten und die meinten: Überladung 1,2 Tonne…
Weil der Aufkleber verbindlich ist, egal was in der Zulassung steht… stimmt das?
Und wenn ja, in welchem Gesetz steht das?
Grüße ein ratloser Walter
Beste Antwort im Thema
Moin Moin !
Zitat:
Weil der Aufkleber verbindlich ist, egal was in der Zulassung steht… stimmt das
Nein
MfG Volker
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17 Antworten
Mach doch mal ein Bild von dem Aufkleber und stell das hier rein.
Beidseitig auf dem Anhänger
Zitat:
Weil der Aufkleber verbindlich ist, egal was in der Zulassung steht… stimmt das?
Also ich würde mir dann Aufkleber besorgen wo 100 Tonnen drauf steht
Kann mir nur vorstellen dass es dabei um den Aufbau geht. Wenn der Hersteller diesen nur bis 25000kg zugelassen hat, dann kann es durchaus sein dass die BAG recht hat.
Wir sollen nicht überladen werden, darum geht es wohl.
Das hat unsere Firma aufgeklebt, damit wir nicht überladen werden.
Es gibt keinen Zusammenhang mit dem Hersteller, wir dürfen ganz normal 40 Tonnen fahren.
Es gab eine Hausdurchsuchung wegen Überladungen. Aber in der Firma weiß niemand, dass man mit so einem Aufkleber die Zulassung aushebelt und das Zuladegewicht wirklich auf max 25.000 kg reduziert wird.
Vielleicht geht es nur darum das nicht mehr geladen werden soll,
weil die Frachtpreise mit 25 to gerechnet werden und nicht mit 26-27to.
Es gibt ja Spezialisten, die sich damit brüsten 26 od. 27 to laden zu können. Dies wird bei den Verladern gerne ausgenutzt, aber die Angebote sind mit 25to gerechnet. Wer hat dann wohl mehr verdient ?
Moin Moin !
Zitat:
Weil der Aufkleber verbindlich ist, egal was in der Zulassung steht… stimmt das
Nein
MfG Volker
Das wärs ja auch noch.
Dann schmeiß' ich bei meinem PKW-Anhänger die 100er-Plakette runter und kleb' eine mit "300" drauf - dann darf ich legal 300km/h mit dem fahren?! tzzz...
es geht um eine Verschlechterung, keine Verbesserung...
bin gespannt was im Bescheid für Gesetze angegeben sind…
Der Aufkleber ist niemals rechtsverbindlich.Der Bagler ist ein klein wenig übers Ziel hinausgeschossen.Das ganze wird eingestellt.
Auf deinem Aufflieger kann drauf stehn was will fakt ist dein zulässiges Gesamtgewicht sofern du nicht über 40000kg kommst kkans dir egal sei wenn ein Bag Mitarbeiter sich daran aufhängt geh damit zum Anwalt die freuen sich denen eins Aus zu wischen.
Es gibt auch heute noch LKW 's bzw. in Kiesgruben und Steinbrüchen tatsächlich Radlader die kein Funkgerät
haben . Weil diese beiden dann nicht miteinander kommunizieren können aber der Radladerfahrer weiß
wieviel er laden kann , dafür wird aussen an der Mulde das Zuladungsgewicht dran geschrieben .
mag ja alles sein. Aber der Bagler soll sich in den Papieren anschauen was der Zug Zgg hat und basta.
wenn er 40 To. haben darf , ist doch alles bestens.
wenn Dir der Verlader trotz eventuellen Abmachungen mit deinem Chef mehr lädt,
ist das Sache vom Chef das zu regeln.