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Auflastung Anhängelast
Hallo Community,
ich habe einen 535d Touring xDrive (EZ 07/2016) mit einer vom Werk verbauten elektr. schwenkbaren Anhängerkupplung. Die max. Anhängelast beträgt 2000 kg (gebremst). Ich möchte mir jetzt einen schwereren Wohnwagen anschaffen und bin auf das Thema Auflastung gestoßen. Die Kundenberatung von BMW hat auf meine Anfrage leider gar nicht geantwortet.
Hat hier noch jemand Erfahrung mit einer Auflastung? Ich habe hier im Forum schon die Hinweise auf Auto Technik Bihler und S.K. Handels GmbH gefunden. S.K. sagt, dass sie für mein Auto keine Möglichkeit haben, Bihler sagt sehr wahrscheinlich möglich, auf 2300 kg (incl. Stützlast bis 8% Steigung), ca. 600€ Kosten. Allerdings könnte BMW wie bei jeder Abweichung zur Serie, die Hersteller-Garantie ablehnen (Ich habe eine noch knapp 3 Jahre laufende BMW Premium Selection Garantie). Gibt es weitere Möglichkeiten?
Um was handelt es sich "rechtlich" gesehen eigentlich bei einer Auflastung)
Danke!
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38 Antworten
Hallo Hugo,
Du willst also Deinem BMW eine höhere Anhängelast verpassen und kein Wohnmobil oder Wohnwagen "Auflasten".
Da wäre doch Dein post im BMW-Forum eher angebracht und nicht hier.
Deine Info ist doch gut, was willst du jetzt wissen, machen ja oder nein? Was sagt die BMW Werkstatt?
Werden in den Papieren (COC) zwei verschiedene Anhängelasten aufgeführt, also eine normale bis 12 % und ggf. eine bis 8 %?
Zitat:
@Oskar78 schrieb am 1. September 2021 um 16:07:38 Uhr:
Hallo Hugo,
Du willst also Deinem BMW eine höhere Anhängelast verpassen und kein Wohnmobil oder Wohnwagen "Auflasten".
Da wäre doch Dein post im BMW-Forum eher angebracht und nicht hier.
Von dort komme ich ja...
Zitat:
@Bitboy schrieb am 1. September 2021 um 17:33:13 Uhr:
Deine Info ist doch gut, was willst du jetzt wissen, machen ja oder nein? Was sagt die BMW Werkstatt?
Die Garantiebedingungen schliessen eine Erhöhung der Anhängelast aus... Deswegen werde ich keine Auflastung vornehmen. Die BMW Kundenbetreuung die ich per Mail kontaktiert habe, hat sich leider immer noch nicht gemeldet.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 1. September 2021 um 18:07:39 Uhr:
Werden in den Papieren (COC) zwei verschiedene Anhängelasten aufgeführt, also eine normale bis 12 % und ggf. eine bis 8 %?
Im KFZ-Schein wird nur eine Anhängelast (12%) genannt.
Zitat:
@HugoDacor schrieb am 2. September 2021 um 11:36:28 Uhr:
Zitat:
@Bitboy schrieb am 1. September 2021 um 17:33:13 Uhr:
Deine Info ist doch gut, was willst du jetzt wissen, machen ja oder nein? Was sagt die BMW Werkstatt?
Die Garantiebedingungen schliessen eine Erhöhung der Anhängelast aus... Deswegen werde ich keine Auflastung vornehmen. Die BMW Kundenbetreuung die ich per Mail kontaktiert habe, hat sich leider immer noch nicht gemeldet.
dort heißt es unter nicht von der Garantie gedeckt sind Schäden "die dadurch entstehen, dass das Fahrzeug höheren als den vom Hersteller festgesetzten Achs- oder Anhängerlasten ausgesetzt wurde, es sei denn, dieser Fehlgebrauch war für den Schaden nicht ursächlich." Ich verstehe das so, dass eine Auflastung also eine höhere Anhängelast, als Garantieausschluss bewertet werden kann.
Zitat:
@HugoDacor schrieb am 1. September 2021 um 14:37:29 Uhr:
535d Touring xDrive (EZ 07/2016) mit einer vom Werk verbauten elektr. schwenkbaren Anhängerkupplung. Die max. Anhängelast beträgt 2000 kg (gebremst). Ich möchte mir jetzt einen schwereren Wohnwagen anschaffen und bin auf das Thema Auflastung gestoßen.
Moin
bitte schau noch mal in die Fzg-Papiere vom Auto.
Tante Google sagt, der hätte so 1950 kg Leergewicht.
Ist das korrekt?
Hintergrund für die Fahrpraxis mit dem adipösen Wohnwagen in D:
Unter den bestmöglichen Umständen:
- Wohni hat Dämpfer (logisch - Standard)
- Wohni hat 100 km/h Zulassung
- Wohni hat Anti-Schlingerkupplung (wahrscheinlich; sonst in fast allen Fällen rel. leicht nachrüstbar)
oder (statt Anti-Schlingerkupplung)
Auto dann mit Anhänger-ESP (wahrscheinlich ab Werk verbaut),
dann hast Du den Faktor 1,0 für das Gespann.
Soll heißen:
Leergewicht des Zugfahrzeugs x Faktor = maximales Gewicht des Wohnis bei Inanspruchnahme der 100 km/h nach AVO.
Für Dich also exemplarisch:
1950 kg darf der Wohni real wiegen, wenn Du damit 100 düsen willst.
Ist er schwerer, fährst Du rechts zwischen den Lkw.
(dies gilt für D)
Insofern ist die werksseitige Beschränkung IMHO nicht so praxisfern, wie es den Anschein hat.
Gruß
link dazu:
Moin
bitte schau noch mal in die Fzg-Papiere vom Auto.
Tante Google sagt, der hätte so 1950 kg Leergewicht.
Ist das korrekt?
Hintergrund für die Fahrpraxis mit dem adipösen Wohnwagen in D:
Unter den bestmöglichen Umständen:
- Wohni hat Dämpfer (logisch - Standard)
- Wohni hat 100 km/h Zulassung
- Wohni hat Anti-Schlingerkupplung (wahrscheinlich; sonst in fast allen Fällen rel. leicht nachrüstbar)
oder (statt Anti-Schlingerkupplung)
Auto dann mit Anhänger-ESP (wahrscheinlich ab Werk verbaut),
dann hast Du den Faktor 1,0 für das Gespann.
Soll heißen:
Leergewicht des Zugfahrzeugs x Faktor = maximales Gewicht des Wohnis bei Inanspruchnahme der 100 km/h nach AVO.
Für Dich also exemplarisch:
1950 kg darf der Wohni real wiegen, wenn Du damit 100 düsen willst.
Ist er schwerer, fährst Du rechts zwischen den Lkw.
(dies gilt für D)
Insofern ist die werksseitige Beschränkung IMHO nicht so praxisfern, wie es den Anschein hat.
Gruß
link dazu:
Faktor Gewichte für 100 km/h Gespanne
Das Leergewicht sind 2025 kg, Technisch zul. Gesamtmasse sind 2550 kg, d.h. ich dürfte 100 fahren.
Zitat:
@HugoDacor schrieb am 2. September 2021 um 13:20:44 Uhr:
Das Leergewicht sind 2025 kg, Technisch zul. Gesamtmasse sind 2550 kg, d.h. ich dürfte 100 fahren.
Du dürftest mit einem Wohnwagen, der nicht schwerer als 2025 kg ist 100 fahren.
Also 25 kg mehr als im Moment. (Aufwand/Nutzen ?)
Wie hoch ist denn die zulässige Gespannmasse?
Da zählen zwar die tatsächlichen Gewichte, ist aber auch zu beachten.
korrekt!
Im Ausland auch nicht ohne Fallstricke.
Z.B. in Frankreich dürfte der Wohni real (beladen) dann nicht mehr als 1475 kg wiegen,
um flott unterwegs sein zu dürfen.
Die 3,5 t zul. Zuggesamtgewicht sind sonst überschritten.
Das heißt dann: 90 km/h statt 130 km/h
90 km/h satt 100 km/h müsste es eher heißen, denn mit Wohnwagen, egal wie schwer er ist, darf man nur dann schneller, als 100 km/h fahren, wenn es laut den Fahrzeugpapieren erlaubt ist.
Nein, ich meine schon 90 statt 130 km/h !
die max 100 km/h betrifft in D zugelassene Wohnwagen
Vom Zulassungsort des schweren, ins Auge gefassten Wohnwagens war bisher keine Rede
... oder ich habe es überlesen.