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Auflastung Caravan

Themenstarteram 23. Oktober 2008 um 17:46

Hallo @ all ,

Fahre seit 12 Jahren einen 1986-er Bürstner Caravan TK5404 , Tandemachse und 6 Meter-Aufbau.

Laut Typenschild und Papieren beträgt das zulässige GG läppische 1300kg , eine Zahl über die jeder sich krummlacht dem ich es erzähle ;-)

Nach einer längeren Unterhaltung unter Campern im Urlaub habe ich den Wagen heute mal beim TÜV im praktisch reisefertigen Zustand wiegen lassen mit dem doch in der Höhe nicht erwarteten Ergebnis von 1659kg mit leeren Tanks , leerer Gasflasche (nur eine) und ohne Lebensmittel und Kleidung...........also ein absolutes no-go ! Mit 360kg Übergewicht fahre ich keinen Meter mehr.

Nach dem ersten Schock habe ich den Wagen komplett durchgesehen und kam zu dem Schluß dass ich auch dann nicht auf die 1300kg kommen kann wenn ich ALLES rausräume , ein grobes Durchwiegen und Rechnen hat das auch bestätigt.

Laut Auskunft des Prüfers kommt das hohe Gewicht wohl durch die viele Technik zustande die ab Werk eíngebaut ist (Warmwasser,Batterie,Klima...).

Es sind 800kg-Achsen verbaut , die Reifen tragen gesamt 1960kg , Auflaufeinrichtung , Zugkopf und Deichsel haben eine Auslegung von 1600kg.

Also müsste es doch rein vom Verstand her doch möglich sein den Caravan auf 1600kg aufzulasten was meine Probleme komplett erledigen würde.

Der TÜV möchte jedoch nichts eintragen , auch auch weniger Aulastung nicht. Sogar meine Kollegen im Autohaus und auch ein befreundeter Gutachter konnten mir nicht helfen....

Bin ich hier jetzt nur bei einem überpingelingen TÜV-Prüfer gelandet und würde sich ein Besuch bei DEKRA&Co lohnen oder gibt es eine andere Stelle die mir hier helfen kann ?

Über Tips würde ich mich sehr freuen da ich das gute Stück eigentlich behalten will....

Grüße ,

roadrunner

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 20. Oktober 2010 um 21:13

Hallo nochmal an alle Schreiber ,

Auch wenn die Sache vor 2 Jahren begann hat sie erst vor 1 Woche ein (gutes) Ende genommen :D

Zitat:

Hmm, so wie du schreibst bist du ja selbst dann schon überladen mit 60 kg.

@ Harry : Es ist noch Schlimmer , eine Wägung beim TÜV des leeren Wagens - und leer meint wirklich leer - hat 1360kg ergeben....und zwar mit völlig restentleerten Schränken , ohne Gasflasche , Gartenmöbel , Vorzelt , Portapotti , noch nichtmal den Tisch und die Matratzen hatten wir noch drin. Also 60kg Übergewicht bei leerem Wagen !!!!!!!!

Damit ist es schlicht unmöglich das Fahrzeug auch nur annähernd StVO-konform zu fahren , ich hatte jahrelang schlicht nur Glück !

Halbwegs Reisefertig , also normale Ausstattung , eine Gasflasche , Grill , Vorzelt und Gartenmöbel kam ich auf 1520kg....immerhin besser als die 1650kg der Wägung von vorletzem Jahr bei der ich mir aber nicht mehr sicher bin ob die korrekt durchgeführt wurde....

Fakt ist jedoch dass ich seit 1 Woche 1600kg eingetragen habe , ausserdem 100kg Stützlast und zu meiner Verwunderung sogar Tempo 100 !

Es waren folgende bauliche Veränderungen nötig :

1.) Die Zugholme mussten neu , sie waren als Einzige Bauteile nur bis 1300kg zugelassen. Jetzt habe ich welche mit 1750kg Zulassung drin.

2.) Die Achsen sind auf je 800kg ausgelegt , das passte also

3,) Bremsen pro Rad auf 425kg , auch das passt.

4.) Reifen pro Rad 520kg Traglast und jünger als 6 Jahre , auch ok

Was ein Riesenhammer ist den ich bis heute nicht begreife : ALKO hat mir in einer mail wahrscheinlich unabsichtlich bestätigt dass die Achsen zwar mit 800kg beschriftet und typisiert sind , jedoch nur mit 650kg ausgefedert wurden damals....für mich ein Unding dass mich jetzt noch irritiert.

Aus diesem Grund habe ich die Achsen neu auf das "richtige" Gewicht ausfedern lassen , dazu müssen sie leider ausgebaut werden da der Tausch nur im Werk bei Alko geht.

Jetzt ist mir zumindest klar warum Bürstner einen Teufel tun wird und einen solchen Wagen für eine Auflastung freizugeben.

Ganz offensichtlich betrifft es die TKE Baureihe wie meinen ganz besonders , solche Fälle kennt man nur aus genau dieser älteren LUX-Serie (Ein Bild meines guten alten Schätzchens habe ich mal angehängt).

Der Umbau bei Alko war absolut problemlos , man arbeitet dort nach festgelegten Normen und man merkt dass dort ein sehr hartes Qualitätsmanagement implementiert ist. Man darf nirgends rein , und selbst an den eigenen Wagen nur mit Begleitung und nachdem alle in der Werkstatt über Fremdbesuch informiert wurden....Eine Wohnwagenwerkstatt wie Fort Knox :D

Der ganze Spaß hat 1300,-ä gekostet , viel Geld für einen so alten Wagen , aber die 300kg mehr waren mir das Wert. Ausserdem wirken sich die nun 100kg Stützlast ebenfalls positiv aus da sie beim Wiegen bei einer Verkehrskontrolle erstmal nicht berücksichtigt werden , der Wagen also "leichter" wird.

Sooo , viel Text , aber ich habe so viel Nerven und Zeit in die Sache gesteckt und viele viele grenzwertige aber letztlich gut ausgegangene Gespräche mit Alko und Bürstner gehabt , da war mir das ein Anliegen !

Viele Grüße ,

roadrunner

63 weitere Antworten
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63 Antworten
am 23. Oktober 2008 um 20:02

Zum Auflasten von LKW gehen wir immer so vor, das wir den Hersteller anschreiben, undeine unbedenklichkeitsbescheinigung oder sowas anfordern, in dem der Hersteller bestätigt das der Wohnwagen dieses Gewicht verkraftet. In der Regel ist dies immer möglich. Mit diesem Gutachten musste dann entweder zum Tüv, oder zum straßenverkehrsamt, bin mir da nicht sicher zu wem man da genau muss.

am 24. Oktober 2008 um 6:03

Ich hatte mal ähnliche Probleme, auch mit einem Bürstner mit 1000 kg Gesamtgewicht und 470er Aufbau.

 

Klar, das kann nicht gehen. Damals hat sich aber keiner einen Kopf um Überladung gemacht.

 

Ich hatte seinerzeit das Problem, daß alle Komponenten des Fahrgestells nur für 1000 kg ausgelegt waren. Es wäre ein Austausch des kompletten Fahrgestells nötig gewesen, einschleßlich der Trageholme auf denen der Wohnwagen sitzt.

 

Kosten wurden damals von Alko angegeben mit € 4500,--.

 

Da die bei Dir montierten Fahrwerkskomponenten passen,  sollte das hoffentlich einfacher gehen.

 

Ich würde Kontakt mit Bürstner aufnehmen Tel. 07851 - 85 0 oder, falls ein Alko-Fahrgestell montiert ist, besser direkt mit Alko sprechen Tel. 08221  -  97 0. 

 

Bei Alko kann man eine sogenannte Checkliste zur Gewichtserhöhung anfordern. Dort trägst Du dann alle Prüfnummern, etc. der montierten Fahrwerkskomponenten ein und schickst das ganze zurück.

 

Alko sagt Dir dann, welche Auflastungsvarianten zu welchen Kosten möglich sind.

 

Ich habe von mehreren Campern, die Änderungen direkt bei Alko in Günzburg haben durchführen lassen, nur positives gehört.

Daß der TÜV (oder andere Stelle) nicht einfach so ein Auflastung einträgt, ist klar. Wie schon meine Vorredner geschrieben haben, braucht man vom Hersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Damit geht man zum TÜV. Der Ing. prüft, ob die Voraussetzungen der Auflastung, also die Auflagen unter den Wohnwagen- oder Fahrgestellhersteller zustimmen, erfüllt sind und schreibt eine Abnahme. Die Änderungen trägt die Zulassungsstelle danach in die Zulassungsbescheinigung ein.

pfisti

Themenstarteram 24. Oktober 2008 um 19:16

Hallo Leute ,

Na dann mal vielen Dank für die schnellen Antworten !!!

@tourensauser : ...eigentlich hätte ich auch auf die Idee kommen müssen mal den Hersteller anzurufen , aber irgendwie ist man manchmal zu verstrahlt den einfachsten Weg zu finden ;-))

Vielen Dank auch für das posten der Telefonnummer , ich habe dann auch heute mittag direkt dort angerufen. Ich wurde dann von einem Techniker zurückgerufen der zwar wohl nicht mehr viel von "alten Bombern" wissen wollte , dann aber mehr und mehr bemühter und freundlicher wurde.

Ich habe jetzt eine ganze Handvoll Nummern am Wagen abgelesen und mit einer Kopie des Briefes an Bürstner gemailt , man will das prüfen und sich bei mir melden.

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für genau diesen Typ wie von "Danielvanaalst" und "pfisti" angesprochen haben die Bürstners nicht im PC , aber da Achsen , Bremsen , Zugmaul , Reifen und Bremsen problemlos auf 1600kg ausgelegt sind meinte man ich könne trotzdem Hoffnung haben , vielleicht sogar ohne jede technische Änderung....Einziges Problem ist eine "fehlende Wellenlinie" auf diversen Typenschildern , dazu scheint das Fahrgestell zu alt zu sein....

Man darf also gespannt sein , ich werde Rückmeldung geben sobald ich Näheres erfahren habe !

Vielen Dank erstmal an Alle , jetzt gibt es wenigstens etwas potentielle Hoffnung für den "alten Bomber".

Viele Grüße ,

roadrunner

Hallo,

vergess bei der ganzen Sache nicht die Auflaufeinheit und den Kupplungskopf , auch diese Teile müssen für das gewünschte gewicht geeignet sein.

Nordjoe

da bin ich mal gespannt was rauskommt.

Hab ein ähnliches Problem mit einem LMC Bj. 1987 der mit 5m Aufbaulänge 1100 kg Zulässiges Gesamtgewicht hat.

Dabei wurde der schon mal aufgelastet (glaub ursprünglich warens 1000 kg)

Ich war nur noch nicht so mutig auf die Waage zu fahren.

Ciao, Ralf

am 29. Oktober 2008 um 7:53

Zitat:

Original geschrieben von roadrunner1_de

Hallo @ all ,

Fahre seit 12 Jahren einen 1986-er Bürstner Caravan TK5404 , Tandemachse und 6 Meter-Aufbau.

Laut Typenschild und Papieren beträgt das zulässige GG läppische 1300kg , eine Zahl über die jeder sich krummlacht dem ich es erzähle ;-)

Nach einer längeren Unterhaltung unter Campern im Urlaub habe ich den Wagen heute mal beim TÜV im praktisch reisefertigen Zustand wiegen lassen mit dem doch in der Höhe nicht erwarteten Ergebnis von 1659kg mit leeren Tanks , leerer Gasflasche (nur eine) und ohne Lebensmittel und Kleidung...........also ein absolutes no-go ! Mit 360kg Übergewicht fahre ich keinen Meter mehr.

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Es sind 800kg-Achsen verbaut , die Reifen tragen gesamt 1960kg , Auflaufeinrichtung , Zugkopf und Deichsel haben eine Auslegung von 1600kg.

Also müsste es doch rein vom Verstand her doch möglich sein den Caravan auf 1600kg aufzulasten was meine Probleme komplett erledigen würde.

.........................

Grüße ,

roadrunner

Hmm, so wie du schreibst bist du ja selbst dann schon überladen mit 60 kg.

Sprich wenn Urlaubsklar hast du dann auch wieder so um die 300 - 400 kg zuviel!

Wenn es möglich wäre würde ich auf Maximum Auflastung gehen. 1800 kg oder mehr?

am 2. November 2008 um 20:48

Du kannst an Traglasten und Bremslasten haben was du willst.Wenn Bürstner an den Zugholmen und Längsträgern gespart hat ,bringt das alles nichts,und die Auskunft darüber kann nur Bürstner oder eventl.Alko geben.Unter Angabe des Achstyps mit der Seriennummer der Achse können die sagen was nach Bürstner geliefert wurde.Ob die alten Unterlagen aber im Werk noch einsehbar sind ,ist fraglich.

Hi,

also ich hatte ein ähnliches Problem und vielleicht einen

vernünftigen Prüfer der selbst Camper war.

Die Voraussetzungen waren auch so das das zGG zu gering war und

der Wohni dauernd überladen war.

Auf der Achse waren 1300 kg eingetragen,

Der Prüfer hatte alle relevanten Masse und Gewichte geprüft ob sie groß genug

und auf das neu zGG abgestimmt sind.

Das hat alles gepasst,Typenschild,FZ Brief und Schein geändert und fertig.

Kosten der Aktion ca.120 €

Ciao Uwe

Themenstarteram 20. Oktober 2010 um 21:13

Hallo nochmal an alle Schreiber ,

Auch wenn die Sache vor 2 Jahren begann hat sie erst vor 1 Woche ein (gutes) Ende genommen :D

Zitat:

Hmm, so wie du schreibst bist du ja selbst dann schon überladen mit 60 kg.

@ Harry : Es ist noch Schlimmer , eine Wägung beim TÜV des leeren Wagens - und leer meint wirklich leer - hat 1360kg ergeben....und zwar mit völlig restentleerten Schränken , ohne Gasflasche , Gartenmöbel , Vorzelt , Portapotti , noch nichtmal den Tisch und die Matratzen hatten wir noch drin. Also 60kg Übergewicht bei leerem Wagen !!!!!!!!

Damit ist es schlicht unmöglich das Fahrzeug auch nur annähernd StVO-konform zu fahren , ich hatte jahrelang schlicht nur Glück !

Halbwegs Reisefertig , also normale Ausstattung , eine Gasflasche , Grill , Vorzelt und Gartenmöbel kam ich auf 1520kg....immerhin besser als die 1650kg der Wägung von vorletzem Jahr bei der ich mir aber nicht mehr sicher bin ob die korrekt durchgeführt wurde....

Fakt ist jedoch dass ich seit 1 Woche 1600kg eingetragen habe , ausserdem 100kg Stützlast und zu meiner Verwunderung sogar Tempo 100 !

Es waren folgende bauliche Veränderungen nötig :

1.) Die Zugholme mussten neu , sie waren als Einzige Bauteile nur bis 1300kg zugelassen. Jetzt habe ich welche mit 1750kg Zulassung drin.

2.) Die Achsen sind auf je 800kg ausgelegt , das passte also

3,) Bremsen pro Rad auf 425kg , auch das passt.

4.) Reifen pro Rad 520kg Traglast und jünger als 6 Jahre , auch ok

Was ein Riesenhammer ist den ich bis heute nicht begreife : ALKO hat mir in einer mail wahrscheinlich unabsichtlich bestätigt dass die Achsen zwar mit 800kg beschriftet und typisiert sind , jedoch nur mit 650kg ausgefedert wurden damals....für mich ein Unding dass mich jetzt noch irritiert.

Aus diesem Grund habe ich die Achsen neu auf das "richtige" Gewicht ausfedern lassen , dazu müssen sie leider ausgebaut werden da der Tausch nur im Werk bei Alko geht.

Jetzt ist mir zumindest klar warum Bürstner einen Teufel tun wird und einen solchen Wagen für eine Auflastung freizugeben.

Ganz offensichtlich betrifft es die TKE Baureihe wie meinen ganz besonders , solche Fälle kennt man nur aus genau dieser älteren LUX-Serie (Ein Bild meines guten alten Schätzchens habe ich mal angehängt).

Der Umbau bei Alko war absolut problemlos , man arbeitet dort nach festgelegten Normen und man merkt dass dort ein sehr hartes Qualitätsmanagement implementiert ist. Man darf nirgends rein , und selbst an den eigenen Wagen nur mit Begleitung und nachdem alle in der Werkstatt über Fremdbesuch informiert wurden....Eine Wohnwagenwerkstatt wie Fort Knox :D

Der ganze Spaß hat 1300,-ä gekostet , viel Geld für einen so alten Wagen , aber die 300kg mehr waren mir das Wert. Ausserdem wirken sich die nun 100kg Stützlast ebenfalls positiv aus da sie beim Wiegen bei einer Verkehrskontrolle erstmal nicht berücksichtigt werden , der Wagen also "leichter" wird.

Sooo , viel Text , aber ich habe so viel Nerven und Zeit in die Sache gesteckt und viele viele grenzwertige aber letztlich gut ausgegangene Gespräche mit Alko und Bürstner gehabt , da war mir das ein Anliegen !

Viele Grüße ,

roadrunner

Zitat:

Original geschrieben von roadrunner1_de

Hallo nochmal an alle Schreiber ,

Auch wenn die Sache vor 2 Jahren begann hat sie erst vor 1 Woche ein (gutes) Ende genommen :D

Zitat:

Original geschrieben von roadrunner1_de

Zitat:

Hmm, so wie du schreibst bist du ja selbst dann schon überladen mit 60 kg.

@ Harry : Es ist noch Schlimmer , eine Wägung beim TÜV des leeren Wagens - und leer meint wirklich leer - hat 1360kg ergeben....und zwar mit völlig restentleerten Schränken , ohne Gasflasche , Gartenmöbel , Vorzelt , Portapotti , noch nichtmal den Tisch und die Matratzen hatten wir noch drin. Also 60kg Übergewicht bei leerem Wagen !!!!!!!!

Damit ist es schlicht unmöglich das Fahrzeug auch nur annähernd StVO-konform zu fahren , ich hatte jahrelang schlicht nur Glück !

Halbwegs Reisefertig , also normale Ausstattung , eine Gasflasche , Grill , Vorzelt und Gartenmöbel kam ich auf 1520kg....immerhin besser als die 1650kg der Wägung von vorletzem Jahr bei der ich mir aber nicht mehr sicher bin ob die korrekt durchgeführt wurde....

Fakt ist jedoch dass ich seit 1 Woche 1600kg eingetragen habe , ausserdem 100kg Stützlast und zu meiner Verwunderung sogar Tempo 100 !

Es waren folgende bauliche Veränderungen nötig :

1.) Die Zugholme mussten neu , sie waren als Einzige Bauteile nur bis 1300kg zugelassen. Jetzt habe ich welche mit 1750kg Zulassung drin.

2.) Die Achsen sind auf je 800kg ausgelegt , das passte also

3,) Bremsen pro Rad auf 425kg , auch das passt.

4.) Reifen pro Rad 520kg Traglast und jünger als 6 Jahre , auch ok

Was ein Riesenhammer ist den ich bis heute nicht begreife : ALKO hat mir in einer mail wahrscheinlich unabsichtlich bestätigt dass die Achsen zwar mit 800kg beschriftet und typisiert sind , jedoch nur mit 650kg ausgefedert wurden damals....für mich ein Unding dass mich jetzt noch irritiert.

Aus diesem Grund habe ich die Achsen neu auf das "richtige" Gewicht ausfedern lassen , dazu müssen sie leider ausgebaut werden da der Tausch nur im Werk bei Alko geht.

Jetzt ist mir zumindest klar warum Bürstner einen Teufel tun wird und einen solchen Wagen für eine Auflastung freizugeben.

Ganz offensichtlich betrifft es die TKE Baureihe wie meinen ganz besonders , solche Fälle kennt man nur aus genau dieser älteren LUX-Serie (Ein Bild meines guten alten Schätzchens habe ich mal angehängt).

Der Umbau bei Alko war absolut problemlos , man arbeitet dort nach festgelegten Normen und man merkt dass dort ein sehr hartes Qualitätsmanagement implementiert ist. Man darf nirgends rein , und selbst an den eigenen Wagen nur mit Begleitung und nachdem alle in der Werkstatt über Fremdbesuch informiert wurden....Eine Wohnwagenwerkstatt wie Fort Knox :D

Der ganze Spaß hat 1300,-ä gekostet , viel Geld für einen so alten Wagen , aber die 300kg mehr waren mir das Wert. Ausserdem wirken sich die nun 100kg Stützlast ebenfalls positiv aus da sie beim Wiegen bei einer Verkehrskontrolle erstmal nicht berücksichtigt werden , der Wagen also "leichter" wird.

Sooo , viel Text , aber ich habe so viel Nerven und Zeit in die Sache gesteckt und viele viele grenzwertige aber letztlich gut ausgegangene Gespräche mit Alko und Bürstner gehabt , da war mir das ein Anliegen !

Viele Grüße ,

roadrunner

"Der ganze Spaß hat 1300,-ä gekostet , viel Geld für einen so alten Wagen , aber die 300kg mehr waren mir das Wert. Ausserdem wirken sich die nun 100kg Stützlast ebenfalls positiv aus da sie beim Wiegen bei einer Verkehrskontrolle erstmal nicht berücksichtigt werden , der Wagen also "leichter" wird."

Ich bin mir nicht 100% sicher, aber das mit dem leichter werden iss nich. Ich wurde schon 2 x auf der Urlaubsreise angehalten und über die Waage gezogen, da wird die Stützlast nicht abgezogen. Dein WoWa hat ein zulässiges Geammtgewicht, das heist in abgehängtem Zustand. Und nur zur Info bis 5% Gewichtsüberschreitung sowohl bei der Stützlast als auch beim Gesammtgewicht, werden noch mit Geldbusse geahndet. Umladen ist zwingend. Über 5% gibt es Punkte, und weiter drüber wird es Lustig. Wir haben in der letzten Kontrolle auch Umladen müssen, wir konnten noch umladen, da in diesem Fall auch das KFZ verwogen wird, also wenn das dann schon ausgelastet ist, mußt du eine Spedition bestellen und alles in einen Kontainer umladen, das haben wir bei einem anderen Gepann gesehen. Zufällig haben wir dieses bei einer Zwischenübernachtung wieder getroffen und neugierig gefragt, da wurde uns das so erzählt dass die Polizei die Weiterfahrt untersagte, eine Spedition beauftragt werden mußte der Wowa und das KZ erleichter werden mußten und eine Strafe im dicken 3 stelligen Bereich fällig wurde. Der war ganz schön sauer. Ich denke seine Reisekasse auch um einiges schmäler.

Also Vorsicht, unser Wowa hat auch 100Kg Stützlast aber unser Zugwagen nur 78 Kg und die zählen.

Zudem im Schadenfall die Versicherung sich Querstellen wird.

Gruß UNO

am 21. Oktober 2010 um 8:36

Klar wir die Stützlast nicht abgezogen! Aber das wurde ja auch in "   " gesetzt.

 

Dein Gespann, bzw. der WW wird angehängt gewogen. Das dabei ermittelte Gewicht ist maßgebend. Und angehängt ist der WW nun mal um die tatsächliche Stützlast "leichter".

 

Natürlich darf die Stützlast des PKW oder des WW nicht überschritten werden - hier zählt die kleinere.

Zitat:

Original geschrieben von kurare

Klar wir die Stützlast nicht abgezogen! Aber das wurde ja auch in "   " gesetzt.

Dein Gespann, bzw. der WW wird angehängt gewogen. Das dabei ermittelte Gewicht ist maßgebend. Und angehängt ist der WW nun mal um die tatsächliche Stützlast "leichter".

Natürlich darf die Stützlast des PKW oder des WW nicht überschritten werden - hier zählt die kleinere.

Da hast du aber eine besondere Meinung. Es heist eindeutig zulässiges Gesammtgewicht. Das heist der nackte Wagen, da wird keine angehängte Stützlast abgezogen, denn damit würde ja die Zulässigkeit überschritten. Das heist beim verwiegen wird abgehängt. Der Blanke WW wird verwogen. Hab das schon 2x mitgemacht.

Das der WW Durch die Stützlast "Leichter" wird, ist eine Milchmädchen Rechnung. 1600 Kg bleiben 1600 Kg. Und die wollen gezogen sein und auch gebremmst.

Gruß UNO

am 21. Oktober 2010 um 20:00

Es gab mal nen Beitrag, wo die Stützlast von einem Prüfer als Achse oder so eingetragen wurde, und dadurch das zgg erhöht hat. Also in diesem Fall dann 1700kg. Natürlich nur, wenn die komponenten dafür ausgelegt sind (bremsen, auflaufeinrichtung, zugholme, rahmen) also ales außer die achsen. Mit den Bremsen würde das ja auch exakt hinkommen, und die anderen kompnenten (rahmen?) auch.

Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob das zulässig ist, und eintragen tut das mit sicherheit nicht jeder Prüfer. In einer Kontrolle wird aber im Fahrzeugschein ein zgg von 1700kg stehen.

Ansonsten bezieht sich das mit der Stützlast adieren auf die Anhängelast, nicht aber auf das zgg des Anhängers. Aber auch das ist ein Thema für sich ohne klare antwort.

Das man bis 5% (in DE) Die weiterfahrt untersagt bekommt, ist mir neu. Und bei einer Kontrolle kann einem die Polizei nicht vorschreiben, Auf welche Art und weise man nun das Gewicht loswird. Wenn man unnötiges Gewicht einfach entsorgen kann (Getränke, oder billiger aber schwerer Kram) hat man natürlich hierzu die möglichkeit, oder Einfach Mit dem PKW erst einmal einen Teil irgendwo hinbringen oder entsorgen. Auch können mitreisende mit der Bahn weiterreisen.

Natürlich sollte das Auf jeden fall versucht werden zu vermeiden, und sollte nur die letzte Lösung sein. Überladen sollte man gar nicht erst die Reise (den Urlaub) antreten.

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