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Auflastung Carawelle T4 111kW Bj. 02.2000

VW T4 T4
Themenstarteram 14. Mai 2004 um 9:30

Hallo Leute!

Wer hat schon Auflastung einer T4 111kW durchgeschaft?

Meine erste Anfragen beim TÜV und VW-Händler sind erfolglos.

Für jeden Rat bedanke ich mich schon im Voraus.

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17 Antworten

Mit oder ohne ESP?

Schau dir die Auflastungsinfosammlung auf meinen T4-Seiten an.

CU Martin

am 15. Mai 2004 um 1:08

Kisa...

 

hast Mail...

Grüsse Thomas

Mal 'ne Frage an den "Gutachtendealer" :D : Auflastungsgutachten für Sharan/Galaxy/Alhambra? Klar, die Reifen müssen die Traglast haben - aber wie schaut's ansonsten aus?

CU Martin

am 16. Mai 2004 um 10:20

auflastung

 

Hallo

der TÜV und VW sagen nein zur Auflastung und

ein Dritter solls machen? Das kann nur Illegal sein

besonders bei Bussen mit ESP !

Es ist egal ob das Eingetragen ist oder nicht beim Unfall kriegst Probleme . VW sagt das ESP ist nicht für Höhere Ladung getestet/ausgelegt und somit keine Auflastung

Es kann sogar gestrichen werden wenn es beim TÜV auffällt (Hatte gerade mein Nachbar 111KW vom TÜV Aufgelastet is vom Freundlichen an VW gemeldet und dann gabs äger für den Tüver und Streichung der Eintragung)

mfg Steffen

Kleine Korrektur: Nicht der TÜV sagt "Nein", sondern VW sagt "Nein".

TÜV sagt Ja => Gutachten => Auflastung via Gutachten.

Das so ein Gutachten die Physik nicht aushebeln kann => ist klar.

Interessant ist nur: Warum sagt VW den "Nein"? Vielleicht ja, weil die 111 kW schon ab Werk eigentlich "überladen" sind - sprich die 7 Sitzplätze in einem MV nur dann genützt werden können, wenn schlanke Personen ohne Gepäck reisen?

Evtl. auch daher keine Tieferlegugnsfedern von VW mehr bei den 111 kW MV 2 (angeblich)?

CU Martin

am 16. Mai 2004 um 13:39

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH

Kleine Korrektur: Nicht der TÜV sagt "Nein", sondern VW sagt "Nein".

TÜV sagt Ja => Gutachten => Auflastung via Gutachten.

Das so ein Gutachten die Physik nicht aushebeln kann => ist klar.

Interessant ist nur: Warum sagt VW den "Nein"? Vielleicht ja, weil die 111 kW schon ab Werk eigentlich "überladen" sind - sprich die 7 Sitzplätze in einem MV nur dann genützt werden können, wenn schlanke Personen ohne Gepäck reisen?

Evtl. auch daher keine Tieferlegugnsfedern von VW mehr bei den 111 kW MV 2 (angeblich)?

CU Martin

Richtig VW sagt nein sorry mein Fehler

111kw Busse überladen ? Kann sein

Bei VW seite ist das ESP der Punkt ist nicht getestet/Programiert auf die Last (angeblich , evtl auch nur ne Absicherung VW seitig)

Hab nen 99er MV mit Sachstieferlegung 75Kw +Chip OHNE ESP und wurde ohne murren Aufgelastet

Die einzige Möglichkeit für ESP ist ne Gutachten mit Fahversuchen zu besogen/machen aber das kost bestimmt Teuros

Mfg Steffen

am 16. Mai 2004 um 18:11

wir haben einen 11.2002 mv und mit werksseitiger tieferlegung. und wer hat den nun wirklich einen 111er legal oder illegal aufgelastet. einfach mal melden denn ich will steuernsparen. 0175/1690026 ,100% diskretion

http://www.t4forum.de <= da findest du etliche Leute mit aufgelasteten 111 kW - mal mit und mal ohne ESP.

CU Martin

am 17. Mai 2004 um 18:53

Auflastung

 

Hallo

In der Tüvstation in Langenhagen(bei Hannover) gibt es einen Tüver der T4 Auflastet mit ESP der is Dipl Ing blabla

und der sagt er macht es und VW kann da nix gegen da es ja in seiner Verantwortung liegt

Bin mit meinem Nachbarn heute hin und haben seinen T4 Aufgelastet

mfg Steffen

am 17. Mai 2004 um 19:08

kannste mir denn namen von dem per sms schicken ich mach mit dem will mit dem einen termin machen .damit ich nicht umsonst 200 km fahre. besser nicht hier veröffentlichen sonst bekommt ein fähiger mensch noch ärger. mfg

0175/1690026

am 20. Mai 2004 um 10:14

auflastung 111kw esp

 

Habe Multi Highline (tiefer) 111KW mit ESP, aufgelastet mt Gutachten von S.K. Handelsgesellschaft. (350.-€) keine Umbauten nötig.

Ohne Probleme bei Dekra und Zulassungsamt.

am 20. Mai 2004 um 13:22

mein Tüv wollte nur die Rosa Federn,farbklex drauf und fertig, ohne viel Blabla, es wird eh demnächst abgeschaft hat er gemeint

am 20. Mai 2004 um 20:16

Zitat:

Original geschrieben von BlackMV

mein Tüv wollte nur die Rosa Federn,farbklex drauf und fertig, ohne viel Blabla, es wird eh demnächst abgeschaft hat er gemeint

Gemeint hat Dein Tüv das Auflasten von Geländewagen ! Beim Bus ist das eigetlich zu Zeit nicht im gespräch

am 20. Mai 2004 um 20:31

Selbstverständlich geht´s

 

....VW macht es selber ohne Umbauten!

Da kostet es nur deutlich mehr....

Mein entfernter Bekannter hat den Auflastungen eines Partners von mir nicht getraut und VW-AUFLASTUNG vornehmen lassen.

OK! seine Entscheidung! kostet nur halt...ein GANZ schönes Stück mehr!

Witz an der Sache:Technische Hauptprüfstelle TÜV sagt JA...durch Sondergutachten per Teilträgerprüfung für T4 - für eine ganze Stange "moos"-....mit und ohne ESP!

und deutlich günstiger zu haben...

Abgesehen von der Tatsache das es das nicht mehr geben soll....IST BIS DATO garnichts BESCHLOSSEN...

AUSSER das es definitiv Bestandsschutz gibt....

Good Luck....

achso....

eine STREICHUNG im Sinne der stattgefunden AUflastung...ist nicht OHNE weitere Prüfung vornehmbar.....

das wäre so als würdest du eine EXTRA GUTACHTEN..für Deinen MEGA-SPOILER machen...

dann ziehste um...

und der nächste TÜV sagt...ne DU..."jetzt ist er aber zu gross, mein lieber, bau ihn wieder ab"

Eintragung ist Eintragung! UND SITZT! Nach den Prüfrichtlinien ist die Veränderung akzeptiert worden und damit rechtskräftig! Alles andere LIEGT NICHT am Ermessen des Prüfers und entbehrt in sich selbst jeder Grundlage! Die Beweislast liegt dann beim Prüfer!

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