1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Transporter
  6. T4, T5 & T6
  7. Auflastung

Auflastung

VW T4 T4
Themenstarteram 21. Juni 2004 um 14:15

Ich habe in einer Zeitschrift gelesen, daß ab nächstes Jahr die Steuervorteile bei Auflastung wegfallen sollen!! Stimmt das??

Ähnliche Themen
21 Antworten

Ja. Und Elvis war neulich an einer Tankstelle in Rheda-Wiedenbrück.

Kurzum: Nichts genaues weiß man nicht. Kannst ja mal 'ne Mail Richtung Berlin schicken. Haben schon einige vor dir gemacht => rausgekommen ist allerdings nix.

CU Martin

am 22. Juni 2004 um 8:35

wenn ich allen Gerüchten glaubem würde könnte ich keine Fahrzeuge mehr verkaufen.

Weder Wohnmobile ( soll Änderung Steuer geben )

Noch Euro 3 Caddy Life wegen Euro 4 obwohl gesetzlich E 4 gar nicht möglich ist.

usw.

am 22. Juni 2004 um 12:41

Folgende Fahrzeuge können NOCH aufgelastet werden:

BMW X5 TYP X53

Chrysler Cherokee TYP XJ ( u.a auf Anfrage)

Chrysler Voyager Typ ES/GS ( u.a. auf Anfrage)

Daihatsu Rocky

Ford Maverik, Explorer, Galaxy

Hyundai Galopper, Terracan (u.a. auf Anfrage)

Isuzu Trooper

KIA Carnival (08/99-10/01)

MERCEDES BENZ Vito/V-Klasse/MB-100

Mitsubishi Pajero, L 200/300 (u.a. auf Anfrage)

Nissan Terrano I/II, Patrol (u.a. auf Anfrage)

OPEL Frontera A/B

Renault Espace IV Diesel ab 11/02

Rover Defender 90

SEAT ALHAMBRA

TOYOTA LANDCRUISER, HILUX (u.a. auf Anfrage)

VW T2/T3 & T4, auch mit ESP, Sharan

Grüsse

Thomas

tc@greyconsult.com

Auflasten und ablasten kannste auch nach der Änderung. Hat nix mit der Steuer zu tun.

Kannst ja auch den T4 ablasten das weniger als 1 t Nutzlast drin sind und anschließend als LKW zulassen. Dann ist's sowohl bei der Steuer als auch bei der Versicherung (da < 1 t Nutzlast) günstig.

Die Haken:

1.) Hinten keine Gurte mehr erlaubt, Sitze durchaus.

2.) FA kann sagen "ist für uns kein LKW" und dann wird eben doch nach Hubraum besteuert. Bei einem T4 aber eher unwahrscheinlich.

CU Martin

am 22. Juni 2004 um 17:43

Ich will meinen Auflasten

 

Hallo,

ich hab mir vor 4 wochen einen T4 Multivan gekauft und will ihn ausfalsten. Jetzt war ich beim Händler und der hat mir gesagt ich kann meinen nicht auflasten weil er ESP hat. Stimmt das??? Meiner ist Erstzulassung 07/2001. Die Neuen T5 kommen ja ab werk schon mit auflastung. Die haben ja auch ESP.

Dann müßte ich meinen doch auch auflasten können.

Wer kann mir helfen, was muß ich tun???

Grus Ralph

am 22. Juni 2004 um 19:15

Auflastung und Versicherung

 

Hallo,

eigentlich wollte ich meinen T4 auflasten lassen. Die HUK-coburg hat mir dann aber mitgeteilt, das Fahrzeug würde als Kleinlaster eingestuft. Die dann fällige Prämie machte die Auflastung uninteressant.

Wer kann mir dazu Erfahrungen mitteilen???

Danke.

Finanotto

am 23. Juni 2004 um 6:53

Auflastung heißt

entweder Gewicht über 2805 KG dann als Technisches Kombinatioskraftfahrzeug zulassen

oder aber Sonderfahrzeug Wohnmobil.

für Technisches Kombinatiosfahrzeug muss die Rückbank schiebbar, wickelbar und ohne Werkzeug ausbaubar sein. == siehe T5 Multivan

auch T 4 mit ESP sind auflastbar um auf die 2810 KG zu kommen

Ja, schreibt man alle Richtung Berlin-so weckt man bestimmt schlafende Hunde!

Auflastungsgutachten gibt z.B. unter www.auflastung.de (auch für ESP)

am 24. Juni 2004 um 18:53

alles was eine durchgehende trennwand hat und mehr ladefläche als übriege nutz-sitzfläche hat ist für das finanzamt ein lkw.und bei kombinationskraftwagen über 2,8 t müß die rücksitzbank umklappbar sein und sonst nix.die versicherrung bleibt so wie beim normalen t4 muß ihn nur erst zulassen und dann auflasten wenn die versicherung nicht so will.der r+v ist es zb. egal für die ist es immer ein pkw.und auflastung mit esp geht mit gutachten, aber finde mal einen tüv o. dekra gutachter der das dann macht. da wolln nicht viele rann.ambesten zum gutachten verkäufer fahren und den die abnahme machen lassen.

es ist laut Bundesfinanzhof ganz einfach geregelt

(hier kann man nachlesen...) http://www.t4-forum.de/t4-forum/faqs/auflastung.htm

alles was BIS 2.8 to geht ist ein PKW, alles über 2.8 to ist ein LKW, mittlerweille ist es egal, ob es sich um ein sonderfahrzeug oder ein kombinationsfahrzeug handelt, hat das tiel ein zulässiges gesamtgewicht von mindestren 2810 kg, wird es gewichtsbesteuert, und daran kann selbst der penibelste beamte nichts gegen machen, spätestens bei einer klage, und vorlage des richterspruchs, des bundesfinanzhofes, hat man gewonnen. pech haben leider all die, die einen ganz kleinen oder umgebauten lkw haben, diese werden NCIHT mehr als LKW zugelassen, wer ihn noch hat, hat glück, im gespräch ist evtl die grenze von derzeit 2,8 to auf 3 to anzuheben...deshalb jetzt auflasten, und keine probleme, die alte regelug der kombinationsfahrzeuge war auch ganz simpel, kann man die sitze leicht herausnehmen, unklappen oder sonstiges, ist es ein kombinationsfahrzeug, hat es zusätzliche 8 sitze (selbst wenn ide starr sind) ist es auch kein problem dies als lkw zu zulassen, da ein typischer PKW eben nur über 5 sitze, und mit ausnahmen 7 sitze besitzt...aber jedoch nie 9 sitze...

@ChrissGrolm:

So leid es mir tut: Was du da von dir gibst ist nicht richtig. Und das mehrfach.

Ich weiß ja nicht woher du deine Infos beziehst, aber da stimmt fast alles nicht.

_____

"alles was BIS 2.8 to geht ist ein PKW, alles über 2.8 to ist ein LKW, mittlerweille ist es egal, ob es sich um ein sonderfahrzeug oder ein kombinationsfahrzeug handelt,"

Klar. Darum sind auch alle Wohnmobile schwineteuer als LKW versichert. Völlig falsch! Erstmal informieren bevor man sowas hier verbreitet!

_____

"pech haben leider all die, die einen ganz kleinen oder umgebauten lkw haben, diese werden NCIHT mehr als LKW zugelassen, wer ihn noch hat, hat glück,"

Falsch. Finanzamt kann sich das Fahrzeug vorführen lassen und RÜCKWIRKEND (!) die Steuer nachfordern. Ist bereits einigen Geländewagenfahrern so gegangen => schau mal in den Foren von G-Klassen-Fahrern und bei den japanischen Geländewagen vorbei. Dito gilt für umgebaute Golf, Kadett, etc.

_____

"im gespräch ist evtl die grenze von derzeit 2,8 to auf 3 to anzuheben"

 

Aha. Woher haste das denn? 3 t sind nirgendwo mehr eine gängige Grenze => daher sind - wenn überhaupt 3,5 t im Gespräch, da dies die europaweit eingeführte Gewichtsgrenze ist. Lediglich das Parken auf Gehwegen hat die 2,8 t Grenze in .de beibehalten - ist ihnen wohl durchgeflutscht.

_____

Ein "sonstiges Kfz" (Kombinationskfz, WoMo, Bürofz) wird zwar vom TÜV eingetragen, wenn das Finanzamt aber nach einer Vorführung des Fahrzeuges nicht damit einverstanden ist => dann kann das FA das Fahrzeug als PKW, also nach Hubraum besteuern. Dabei ist es piepegal ob da nun ein Trapo steht - oder ein Multivan oder ein zum WoMo ausgebauter Trapo.

Nachdem manche TÜVler einen MV ohne Änderung zum WoMo machen reicht beim FA ein Blick in die Anforderungen. Aha, kein Kocher verbaut? Tscha - dann zahl mal schön nach! Das das Fahrzeug sozusagen gleichzeitig einem Kombinationskfz entspricht => wurde nicht eingetragen, die Besteuerung danach wurde nicht angefordert => also komplette Steuerrückzahlung. Fertig.

CU Martin

Hallo,

ich habe mir 1996 einen T4- Wohnmobil California excl. 2,5 TDI zugelegt. In der Fahrzeugbeschreibung

stand 2,8 T, danach wäre das Fahrzeug als Pkw versteuert worden. VW bot zu diesem Zeitpunkt unter

Extras kostenlos eine Auflastung auf 2,81 T an. So weit ich erfahren habe wurde am Fahrzeug selbst nichts verändert, es wurde lediglich im KFZ-Brief das

andere Gewicht eingetragen.

Bevor ich den kaufvertrag unterschrieb, habe ich mich

beim FA sachkundig gemacht. Der Beamte vom FA sagte ohne wenn und aber: bis 2,8 T ist es ein PKW,

bei 2,81 T ist es ein LKW. Auf meine Frage nach evetuell einen zusätzlichen Antrag zu stellen, wurde mir geantwortet wenn die Daten von der Zulassungsstelle bem FA eintreffen und es steht als Gewicht 2,81 T so wird es automatisch steuerlich als LKW eingestuft. Darauhin habe ich den Kaufvertrag

abgeschlossen, und es ist alles ohne Probleme so verlaufen. Ich kann jedem nur raten, bevor Ihr kauft

oder auflasten wollt, holt Euch vorher Auskunft vom FA ein. Im übrigen mit der Versicherung ist es nicht schweineteuer. Ich wurde genau wie Kräder eingestuft, bei 45% ist Schluß.

Ich zahle von 04-10 100 € Steuern und 125 € Versicherung incl Schutzbrief.

Ja genau. Alles wird ein LKW. Die Golf II haben sie früher auch immer ohne bauliche Veränderung auf 2,8 t gebracht... Und die LKW mit 1,5 t zul.GG sind gar keine. Das sind nur PKWs, welche sich als LKWs ausgeben.

Ist ja schön und gut das Tipps und Wissen weitergegeben werden möchten, allerdings sollten sie dann bitte auch passen.

Daher nochmals die Bitte: Schaut euch mit der Suchfunktion um was angegeben worden ist, was verlinkt worden ist und vorallem was direkt in Threads an Ausführungen korrigiert worden ist.

CU Martin

am 30. Juni 2004 um 6:59

nehmen wir doch das Beispiel der neue Caddy

als Kasten ist das ein LKW

als Kasten mit Fenster immernoch LKW

als Kasten mit Sitzvorbereitung bereits PKW

Gewichte sind hierbei fast identisch.

 

Wir haben hier im Verkauf jetzt folgenden Fall gehabt. Bitte nicht lachen es ist die Tatsache und für uns leider nicht witzig.

 

Kunde kauft bei uns ein neues Fahrzeug und gibt seine Doppelkabine Pritsche in Zahlung

Alles kein Problem bis hierher.

 

Wir verkaufen den gebrauchten an einen gewerbetreibenden.

Dieser will das Fahrzeug wie üblich als LKW anmelden.

FA sagt ( nicht das gleiche wie von dem Kunden wo wir das Fahrzeuge erworben haben )

Zulassung ist PKW weil 7 Sitze

 

da hat doch einer den Knall nicht gehört

 

Wir als Verkäufer sind da sehr vorsichtig geworden.

Wenn wir dem Kunden sagen jendes Fahrzeug ist ein LKW dann ist das eine zugesicherte Eigenschaft.

Leider können wir nicht jedes FA anschreiben und jede möglichkeit durchspielen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen