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Auflastung Wohnwagen wie vorgehen
Hallo,
habe mir im letzten Jahr einen Wohnwagen gebraucht gekauft. Dieser war auf 1.600 kg GGW aufgelastet. Da ich damals ein anderes Zugfahrzeug hatte und auch nicht auf die 100er Zulassung verzichten wollte, wurde der WW auf 1.400 kg GGW abgelastet.
Nun habe ich ein anderes Zugfahrzeug und möchte den WW gern wieder auflasten lassen.
Meine Frage daher:
Kann der WW einfach so wieder auf 1.600 kg aufgelastet werden ? Die Unterlagen, die die damalige Auflastung belegen sind ja noch vorhanden........
Danke
zoekie
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18 Antworten
Warum sollte das nicht genau so klappen wie die Ablastung, wenn technisch nichts verändert wurde.
Kläre das doch mit dem TÜV und der Zulassungsstelle.
Ich würde als erstes einmal in der Zulassung anrufen, wenn die das so durch winken ist ja alles super.
Also wenn der ursprünglich schon mal 1600 Kilo hatte, warum sollte er das jetzt nicht mehr haben dürfen? Ist doch nur kostenpflichtiger Papierkram sonst nix. ;-)
Stelle die Frage dort, wo das entschieden wird. Obschon das eine reine Papiersache ist, ist nicht ausgeschlossen, dass die Zulassungsstelle ein TÜV Gutachten will (was auch nur eine Papiersache wäre).
Normal wendest du dich an den Hersteller und bestellst die Auflastung. Gegen Einwurf einiger Münzen, eher Scheine, erhälst du ein neues Typenschild für deinen WoWa und die erforderlichen Papiere für den TüV. Denke aktuell besagt dein Typenschild am WoWa das kleinere GG.
Erstmal hat die Zulassung mit der Auflastung nichts zu tun,die trägt nur das ein was der TÜV in sein Gutachten schreibt.
Der Weg igeht zum TÜV,oder im Osten die DEKRA,ohne den geht nichts,der ist für technische Änderung zuständig.
Das Ablasten ohne technische Veränderung besagt ja nicht das zwischendurch was verändert wurde.
Dürfte aber kein Problem sein den WW wieder aufzulasten.
Den Hersteller braucht man nicht dazu wenn die alten Papiere vorhanden sind.
Zitat:
@reidi schrieb am 6. September 2017 um 10:55:48 Uhr:
Dürfte aber kein Problem sein den WW wieder aufzulasten.
Den Hersteller braucht man nicht dazu wenn die alten Papiere vorhanden sind.
Moin,
aber das alte oder ein neues Typenschild muss vorhanden sein.
Wenn das alte nicht mehr vorhanden ist, beim Hersteller anfragen und im Fall von Knaus 100€ auf den Tisch des Hauses legen. Dafür gibt es dann eine TÜV-Bescheinigung und ein neues Typenschild. Damit zum TÜV und anschließend zur Zulassungsstelle und eintragen lassen.
Das mit dem Typenschild sehe ich anders.
Ich habe unseren letzten Wohnwagen ohne techn. Änderung um 100kg beim TÜV aufgelastet da es Chasis und die anderen Komponenten ermöglichten. Ich hatte kein Gutachten vom Hersteller und war bei einem stinknormalen TÜV Süd. Das Typenschild musste nicht geändert werden.
Danach hat die Zulassungsstelle nochmals für den Papierkram kassiert.
Das kommt wohl auch wieder auf die Prüfstelle und den einzelnen SV an.
Mein englischer WW hatte bei der Zulassung in Deutschland laut Typenschild 1403Kg zGG. "Offizielle" Kfz-Papiere für Anhänger gibt es in GB nicht.
Für das Vollgutachten §21 StVZO zur Zulassung in D (gleich mit 1500Kg zGG) bedurfte es nur den Angaben aus dem zur "Einbürgerung" generell nötigen Bremsgutachten von AL-KO. Aus diesem waren alle nötigen Werte mit 1500Kg entnehmbar.
Das ursprüngliche englische Typenschild mit der Angabe 1403Kg ist somit auch heute noch dran. Daraus schließe ich aber nicht zwangsläufig, dass es nicht eigentlich hätte doch getauscht werden müssen
Gruß
NoGolf
Ich hatte wegen dwm Typenschild den Prüfer gefragt. Er hielt eine Änderung für überflüssig und verwies auf sein Prüfdokument. Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere hat er empfohlen. Bei der folgenden HU 2 Jahre später gab es keine Probleme.
Ich glaube auch falls eine Kontrolle stattfindet werden die Kontrolleure immer nach den Daten im KFZ-Schein gehen und eher selten nach den Schildchen. Wie das jedoch in manchen anderen Ländern ist weiß man immer nicht und die Strafen falls was ist sind deutlich höher als bei uns.
Aus dem Grund würde ich immer schauen dass das „richtige” Schild angebracht ist. Einmal musste ich auch für eine Versicherung das Originalschild fotografieren und das Foto mitsenden.
Bei unseren Tüv Terminen wurde immer auf das Typschild geachtet. Wir haben wegen Auflastung ein neues bekommen
Ich denke, die Papiere sind maßgebend. Ich hatte jahrelang bei einem Erib 1700 auf dem Typenschild, im Schein stand 1350, ich hatte das für das Leergewicht gehalten. Der TÜV hat es mindestens ein Mal nicht bemerkt.
Es war ein Fehler von Hymer und der Händler hat es nachdrei oder 4 Jahren kostenlos für mich geregelt mit der 1700 im Schein. Gut, dass ich nie angehalten würde ...