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Auflieger selber bauen
Hey ich bin neu in diesem Forum und hab direkt mal eine Frage:
Ich würde mir gerne für meinen unimog 404 eine sattelplatte einbauen vom teschnischen Aspekt her ist das kein Problem mir geht es eher um den tüv, der meinte er würde sie mir auch eintragen nur meinte er geht mein H Kennzeichen verloren. Gibt es eine Möglichkeit das zu umgehen?
Und zur zweiten Frage, ich hätte gerne einen auflieger mit ca 5to gg gibt es da etwas in der Größe? Falls nein, denn hab bisher nichts passendes gefunden würde ich einen selbst bauen. Was sagt denn der tüv dazu? Geplant ist ein Tieflader mit 2 Achsen und druckluftbremse. (Kennt jemand dl Achsen mit 2.5to gg?)
Vielen Dank schon mal für eure Antworten.
Beste Antwort im Thema
zum thema H
denke schon das es verloren geht
denn dann wird er uni umgeschlüsselt als zugmaschiene
gabs sowas von DB?
denke das es bei so einem weichen fahrwerk nich optimal ist
als sattelzug zu fahren
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18 Antworten
Zu Deinem "H " Kennzeichen, wäre ein Anhänger nicht besser für Dich?
Dein Unimog ist eine Zugmaschine mit großer Anhängelast.
Wenn du diese nutzt dürftest du Dein Kennzeichen behalten dürfen.
(Annahme meinerseits)
Eine Anhängemaul habe ich ja mir ging es darum das ich eine sattelplatte schon habe und die zum rumliegen zu schade ist
Die Sattelplatte ist doch nur ne andere Anhängerkupplung. Anderen TÜV mal fragen.
https://www.fgs-systems.de/de/towtrans_sattelauflieger.html
https://heimann-fahrzeugbau.de/mini-sattelauflieger
Vielleicht haben die die Möglichkeit zu wissen wie das mit dem H Kennzeichen ist
Moin Moin !
Zitat:
mir geht es eher um den tüv, der meinte er würde sie mir auch eintragen nur meinte er geht mein H Kennzeichen verloren.
Quatsch
Zitat:
Gibt es eine Möglichkeit das zu umgehen?
Prüfer mit Ahnung wählen
Zitat:
Eine Anhängemaul habe ich ja mir ging es darum das ich eine sattelplatte schon habe und die zum rumliegen zu schade ist
Ich besitze einen Strick (sogar mehrere) Hänge ich mich deswegen auf?
Zitat:
Dein Unimog ist eine Zugmaschine mit großer Anhängelast.
Richtig! Und auch ohne Sattelplatte viel universeller zu gebrauchen ! Anhänger gibts viel mehr für kleines Geld als kleine Auflieger. Ausserdem ist das Fahren mit Anhänger viel entspannter und angenehmer als mit Auflieger.
MfG Volker
zum thema H
denke schon das es verloren geht
denn dann wird er uni umgeschlüsselt als zugmaschiene
gabs sowas von DB?
denke das es bei so einem weichen fahrwerk nich optimal ist
als sattelzug zu fahren
Um nur die rumliegende Sattelplatte zu nützen, gleich noch einen Anhänger zu bauen ist schon bischen seltsam.
Wenns den Auflieger schon gäbe würde ich eher zu ner Deichselachse mit Sattelplatte tendieren. Das kurze weiche Fahrwerk wird wie o. schon gesagt kein Spass beim Fahren. Zulassung hat der als LKW oder Zugmaschine jetzt?
Hallo Allerseits, nochmal meinen Senf dazu, ohne es belegen
zu können.
Richtig ist,der Unimog ist eine Zugmaschine, so ist Er homoligiert
und darauf beruht auch das H-Kennzeichen, Er muß bauart bedingt
original erhalten sein.
Wenn an Stelle der Ladefläche oder auf Ihr, eine Sattelkupplung
fest montiert wird, ist Das eine bauliche Veränderung, die es
damals so nicht ab Werk gab.(habe ich so auch noch nie gesehen)
Damit verliert der UNIMOG seine Originalität und damit das "H"-
Kennzeichen. Dann ist das Gerät wie ein Aktuelles zu versteuern
und zu versichern.
Das würde ich mir dreimal überlegen (wegen einer herumliegenden
Sattelkupplung) Wo doch Anhänger zu Hauf angeboten werden
und der Sattelanhänger vielleicht noch gebaut werden muß.
Gruss aus B......
Da es die Sattelplatten auch schon bei der Erstzulassung des Unimogs gab dürfte die Erhaltung des H Kennzeichen kein Problem sein. Anders sieht es aus wenn etwas verändert bzw angebaut wird was es erst seit kurzem gibt. Wie zb Led Beleuchtung.
Den Unimog gab es damals auch mit Sattelplatte.
Google Bildersuche "Unimog mit Sattelplatte" und dann sucht man sich etwas durch und findet ein paar Schwarz Weiß Bilder von vor 50 Jahren.
Er ist keine Zugmaschine er ist zugelassen mit Pritsche. Worum es mir ging ist das es viele Hänger gibt, ja da bei dem kleinen Motor viel mehr als 5 Tonnen aber keinen Sinn machen. Die angebotenen 5 Tonnen reichen mir zwar von der zuladung sind mir aber viel zu klein. Also kam ich auf die Idee selbst zu bauen und da war es dann meiner Auffassung mach egal ob Tandem oder Sattel bis auf das der Sattel deutlich besser aussieht.
Hallo
suche mal nach einer Dollyachse .
Anhängen,Auflieger ansatteln und Fahren.
Gesamtlänge beachten!
Mfg
Moin Moin !
Zitat:
Er ist keine Zugmaschine er ist zugelassen mit Pritsche.
Abgesehen davon , dass das der erste Unimog wäre , der mir begegnet und keine Zugmaschinenzulassung hat , ist das völlig wumpe , denn für das H ist eine Umschlüsselung wurscht. Einzig zum Womo kann er ohne H-Verlust nicht umgeschlüsselt werden.
Zitat:
Richtig ist,der Unimog ist eine Zugmaschine, so ist Er homoligiert
und darauf beruht auch das H-Kennzeichen, Er muß bauart bedingt
original erhalten sein.
Völlig falsch
Zitat:
Wenn an Stelle der Ladefläche oder auf Ihr, eine Sattelkupplung
fest montiert wird, ist Das eine bauliche Veränderung, die es
damals so nicht ab Werk gab.(habe ich so auch noch nie gesehen)
Damit verliert der UNIMOG seine Originalität und damit das "H"-
Kennzeichen
ebenfalls falsch
Zitat:
Worum es mir ging ist das es viele Hänger gibt, ja da bei dem kleinen Motor viel mehr als 5 Tonnen aber keinen Sinn machen. Die angebotenen 5 Tonnen reichen mir zwar von der zuladung sind mir aber viel zu klein
Kannst du das mal bitte verständlich formulieren?
MfG Volker
Hallo @schreyhalz ,
schön das Du Alles, was mir bisher bezüglich "H "-Kennzeichen
bekannt war, als Falsch mit Bekräftigung "wiederlegt" hast.
Leider hast Du aber die Richtigstellung vergessen.
Ach Bitte, sei so nett und reiche Diese nach. Das ist nämlich sehr
interessant............Danke für Deine Mühe
Moin Moin !
Zitat:
Ach Bitte, sei so nett und reiche Diese nach.
bitte schön :
https://www.tuev-sued.de/.../2anfordkat-oldtimer.pdf
Siehe 3.2.1.1 !
Vom AKE wurde dazu eine verbindliche Arbeitsanweisung erlassen, in dieser ist zu finden , dass es dazu eine Ausnahme gibt , die Umschreibung zum Womo muss innerhalb der ersten 10 Jahre nach EZ erfolgt sein. (oder aber selber schon mindestens 30 jahre her sein)
MfG Volker