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Aufstellort mobiler Blitzer

Themenstarteram 25. September 2019 um 12:02

Servus zusammen,

vorab: Ich wurde nicht geblitzt.

Darf ein mobiler Blitzer unmittelbar hinter der Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung stehen und innerhalb der Begrenzung blitzen?

Wir haben auf unserer Staatsstraße eine 80er Begrenzung. Gestern stand der Blitzer-Caddy mit der Stoßstange fast auf Berührung mit dem Straßenschild zur Aufhebung der Begrenzung und hat in die Begrenzung hinein geblitzt.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Geisslein schrieb am 25. September 2019 um 15:03:37 Uhr:

Unabhängig davon, ob die Messung direkt am Schild, aber noch innerhalb des Tempolimits stattfindet, ist es schlicht weg Abzocke !

Viele stellen sich auch mit dem Blitzer so auf, daß die Messeinrichtung noch vor dem Schild mit der Aufhebung, steht, der Blitzer aber erst danach.

Daher gibt es eine Empfehlung, wie weit der Blitzer nach einem Tempolimit oder vor der Aufhebung aufgestellt werden darf.

Es ist zwar nur eine Empfehlung und die Behörden müssten sich nicht an die Abstände halten, kann aber vor Gericht dann hinzugezogen werden und zugunsten des Angeklagten ausgehen.

Donnerwetter! Erst im fünften Beitrag zu einem Thema mit "Blitzer" in der Überschrift fällt das Wort "Abzocke". Aber auf "Gerechtigkeit" vor Gericht wird noch gehofft. Ich weiß. es ist für manchen eine unerträgliche Vorstellung. Geht doch mal mit gutem Beispiel voran und haltet euch selbst an die "Empfehlungen" der StVO. Für sich persönlich alle Fünfe gerade sein lassen, aber von den Behörden Überkorrektheit verlangen ist peinlich. Prämienzahlungen fürs Zuschnellfahren sind gesetzlich nun mal nicht vorgesehen.

Grüße vom Ostelch

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Warum nicht? Solange eindeutig nur Fahrzeuge im limitierten Bereich gemessen werden, sollte das kein Problem sein.

Hmm, ich sehe da kein Problem. Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt doch bis zur Aufhebung, oder? Ich mein, der ein oder andere regt sich schon auf, wenn die Messung schon 300 Meter nach dem Schild erfolgt. Die Begrenzungen kommen ja auch dermeist völlig überraschend.

Sehe da kein Problem. Wie Hannes1971 schon sagt - hauptsache der limitierte Bereich wird gemessen.

Das Tempolimit wird erst ab dem Schild aufgehoben, keine 50, keine 100 und auch keine 150 Meter davor, auch wenn einige Spezis meinen, schon oft vorher aufs Pedal zu latschen.

Auch wird das Auto ja VOR dem Blitzerwagen gemessen und nicht auf gleicher Höhe!

Unabhängig davon, ob die Messung direkt am Schild, aber noch innerhalb des Tempolimits stattfindet, ist es schlicht weg Abzocke !

Viele stellen sich auch mit dem Blitzer so auf, daß die Messeinrichtung noch vor dem Schild mit der Aufhebung, steht, der Blitzer aber erst danach.

Daher gibt es eine Empfehlung, wie weit der Blitzer nach einem Tempolimit oder vor der Aufhebung aufgestellt werden darf.

Es ist zwar nur eine Empfehlung und die Behörden müssten sich nicht an die Abstände halten, kann aber vor Gericht dann hinzugezogen werden und zugunsten des Angeklagten ausgehen.

genau alles abzocke, komplett verbieten sowas

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 25. September 2019 um 15:05:01 Uhr:

genau alles abzocke, komplett verbieten sowas

Dann erkläre mir doch mal bitte wie Du das Ganze betrachtest ?!

Aber Ich weiß... Du gehörst der Forumsfraktion an, die diesen Leitsatz eingeprägt haben "Zahlen und gut ist es"

Ja was denn sonst? Wer vor dem Schild zu schnell ist, ist halt selber schuld.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 25. September 2019 um 15:27:00 Uhr:

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 25. September 2019 um 15:05:01 Uhr:

genau alles abzocke, komplett verbieten sowas

Dann erkläre mir doch mal bitte wie Du das Ganze betrachtest ?!

Aber Ich weiß... Du gehörst der Forumsfraktion an, die diesen Leitsatz eingeprägt haben "Zahlen und gut ist es"

Wer nicht willens oder in der Lage ist, die Limits einzuhalten, zahlt halt. Wo ist das Problem? Mache ich auch hin und wieder, im Bereich von 10 bis 20 Euro...

Ich empfehle Dir Blitzer.de gegen solche Sachen ;).

 

Gruß

Zitat:

@Geisslein schrieb am 25. September 2019 um 15:03:37 Uhr:

Daher gibt es eine Empfehlung, wie weit der Blitzer nach einem Tempolimit oder vor der Aufhebung aufgestellt werden darf.

Es ist zwar nur eine Empfehlung und die Behörden müssten sich nicht an die Abstände halten, kann aber vor Gericht dann hinzugezogen werden und zugunsten des Angeklagten ausgehen.

Es gibt eine Bestimmung, dass nach der Aufstellung eines die Geschwindigkeit begrenzenden Zeichens ein Abstand von 150m eingehalten werden soll (Ausnahmen immer möglich) und ein Gerichtsurteil, das derartige Bestimmungen nicht für das Ende einer Begrenzung gelten.

Vieles davon ist länderspezifisch. De facto halten Viele die letzten 150 m vor der Ortstafel Zeichen 311 für einen rechtsfreien Raum.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 25. September 2019 um 15:03:37 Uhr:

...

Daher gibt es eine Empfehlung, wie weit der Blitzer nach einem Tempolimit oder vor der Aufhebung aufgestellt werden darf.

...

Hmmm ... wenn ich mich nicht irre, gibt es sogar eine Empfehlung, ab wann das neue Tempolimit gilt.

Halt nein, das ist ja gar keine Empfehlung, das ist die STVO.

Wer sich "abzocken" lässt und zu früh aufs Pedal steigt ...

Zitat:

@FloX35 schrieb am 25. September 2019 um 16:14:52 Uhr:

Ich empfehle Dir Blitzer.de gegen solche Sachen ;).

Gruß

Ja, aber dann zwingend in Kombination mit der Abschaltung von brain.exe.

Zitat:

@8848 schrieb am 25. September 2019 um 16:51:48 Uhr:

... brain.exe.

Wenn da bei manchen wirklich Windoze als Betriebssystem läuft, wundert mich nix mehr. :D:D:D

Bluescreen.exe im Autostart. :D

Gruß Metalhead

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