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Auftragsbestätigung gleich Rechnung ?!?

VW Caddy 3 (2K/2C)

Hallo Allerseits,
ich hatte eigentlich für Montag früh den Abholtermin für meinen Caddy, heute wurde mir die Aushändigung der benötigten Unterlagen und Nummernschilder mit dem Hinweis auf das noch nicht eingegangen Geld verweigert. Die Ganzen Details des Vorgangs habe ich schon hier beschrieben.
Da ich mich nicht kampflos geschlagen geben will deswegen meine Frage:
Habt ihr von eurem Autohaus eine Rechnung bekommen?
Wir haben genau 2 Schreiben bekommen, die Auftragsbestätigung vom Händler, und dann ein Schreiben von VW direkt, mit Infos zur Selbstabholung.
Auf der Auftragsbestätigung steht unter anderem die Bankverbindung vom Autohaus, unsere Kundennummer, und ein dicker fetter Hinweis:
"Bei Zahlung bitte Kunden-Nr. und Rechnungs-Nr. angeben".
Wir haben aber nie eine Rechnung erhalten, und können jetzt unser Auto nicht abholen weil wir nicht rechtzeitig gezahlt haben! Gilt die Auftragsbestätigung bei VW gleichzeitig als Rechnung?!?
Wäre toll wenn ihr mal schreiben könntet wie das bei euch war, ich hab die Hoffnung noch nicht aufgegeben und würde denen morgen gerne noch Mal aufs Dach steigen.
Vielen Dank im Vorraus und ein schönes Wochenende
Tobi

Beste Antwort im Thema

Fahrzeugschein einbehalten bringt gar nichts, den hat der Fahrer bei sich zu führen und ggfs. der Rennleitung vorzulegen. Wenn dann ist der Fahrzeugbrief als Eigentumsurkunde interessant, bzw. inzwischen heißt der seit einigen Jahren Zulassungsbescheinigung Teil II...
...aber auch die interessiert den :) nicht wirklich, denn er will €€€ sehen. Heißer Tipp: hör auf mit dem wenn und aber und ertrag' es wie ein Mann. Du hast den Abholtermin vergeigt und das ist jetzt anscheinend nicht mehr zu ändern.
Das war bestimmt nicht das erste Mal das sowas passiert und wird auch nicht das letzte Mal gewesen sein.
Ist eben dumm gelaufen;).

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Eine Auftragsbestätigung ist wie schon der Name sagt, eine Bestätigung für den Auftrag. Dort werden Angaben zum Auftrag angegeben, Liefertermin/Leistungsdurchführung und evtl. auch der vereinbarte Preis für die Lieferung/Leistung. Eine Rechnung ist eine Rechnung, wo der zu zahlende Betrag aufgeführt ist. Eine Rechnung ist immer mit einer Rechnungsnummer versehen und normalerweise mit einem Zahlungsziel ("Sofort" oder "...bis zum...";). Es gibt auch Kombinationen aus Auftragsbestätigungen und Rechnung oder Lieferschein und Rechnung. Das Wort "Rechnung" sollte dann aber irgendwie schon mit auftauchen.
Steht z.B. oben eine Nummer zur Auftragsbestätigung, aber keine Rechnungsnummer, dann ist das auch keine Rechnung.
Caddynutzer

Eigentlich hab ich das genauso gesehen wie du, caddynutzer.
Allerdings habe ich, nach intensivem, augenvernichtendem Kleingedruckteslesen, zu meinem Leidwesen folgenden Passus in den Neuwagen-Verkaufsbedingungen (Unverbindliche Empfehlung der Volkswagen AG Stand Juni 2010) gefunden:
...Ist die die Selbstabholung des Kaufgegenstandes bei VW (Werksabholung) vereinbart, sind der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen bei Übergabe der Zulassungsbescheinigung Teil II, der Aushändigung oder Übersendung der Abholbescheinigung sowie der Rechnung zur Zahlung fällig.
Scheint also wirklich so zu sein, dass bei Übergabe der erwähnten Papiere das Geld da sein muss.
Ich frage mich allerdings, wie ich ohne Rechnung beim Überweisen eine Rechnungs-Nr. angeben soll, den Passus kann man, wenn die Rechnung Ausgehändigt wird doch eigentlich nur durch Barzahlung erfüllen....
Boah, ich könnt echt kotzen, ich hoffe ihr entschuldigt meine Ausdrucksweise....
Gruß
Tobi

Da die einem kaum auf Treu und Glaube ein Fahrzeg unbezahlt aushändigen
überweist man einfach den Betrag mit Angabe der Kundennummer und Auftragsnummer.
Da Rechnungsdatum üblicherweise der Garantiebeginn ist wäre es ja auch blöd,
diese schon vorher gedruckt zu bekommen.
Ärgerlich wenn es der Verkäufer nicht klar gemacht hat aber vollkommen normal und
ohne Zahlung wird es sonst nichts mit der Abhoung.....

Total ärgerlich, keine Frage...:mad:
...aber in erster Linie bist Du leider selber schuld, denn normalerweise fragt man vorher wie die Bezahlung funktionieren soll und wie das mit der Fahrzeugübergabe geht. Spätestens wenn der :) die baldige Abholung avisiert, sollte man das klären. Du hast hier am 4. Juni deinen verbindlichen Abholtermin bekanntgegeben, d.h. die letzten 10 Tage wurden im planerischen Tiefschlaf verbracht und nun musst Du eben mit den Folgen deines Nichtstuns leben;).

Ich bin der erste der zugibt, dass ich mal hätte fragen können...
Trotzdem verstehe ich nicht ganz, warum ich nicht irgendwann Mal, und vor allem mit ein bisschen Vorlauf, darauf hingewiesen werde dass ich jetzt zahlen muss.
Auf der Auftragsbestätigung steht wie gesagt, dass ich bei Zahlung eine Rechnungs-Nr. angeben soll, also gehe ich eigentlich davon aus, dass ich auch irgendwann mal eine Rechnung bekomme....
Ich hab keine Ahnung vom Auto-Kaufen, der Verkäufer sollte das ein bisschen besser können als ich ...
Wie gesagt, ich hätte mich auch mehr kümmern können, aber so wirklich toll ist das System irgendwie nicht, einfach Rechnung verschicken und alles wäre klar....
Naja, vielen Dank jedenfalls füre eure Antworten und gute Nacht allerseits
Tobi
P.S.: Theoretisch könnten die doch auch einfach den Fahrzeugschein behalten bis ich gezahlt hab, dann gehört ihnen das Auto weiterhin, und ich kann die Karre trotzdem abholen...

Fahrzeugschein einbehalten bringt gar nichts, den hat der Fahrer bei sich zu führen und ggfs. der Rennleitung vorzulegen. Wenn dann ist der Fahrzeugbrief als Eigentumsurkunde interessant, bzw. inzwischen heißt der seit einigen Jahren Zulassungsbescheinigung Teil II...
...aber auch die interessiert den :) nicht wirklich, denn er will €€€ sehen. Heißer Tipp: hör auf mit dem wenn und aber und ertrag' es wie ein Mann. Du hast den Abholtermin vergeigt und das ist jetzt anscheinend nicht mehr zu ändern.
Das war bestimmt nicht das erste Mal das sowas passiert und wird auch nicht das letzte Mal gewesen sein.
Ist eben dumm gelaufen;).

Zitat:

Original geschrieben von just looking



Da Rechnungsdatum üblicherweise der Garantiebeginn ist wäre es ja auch blöd,
diese schon vorher gedruckt zu bekommen.

Stimmt so nicht ganz, Garantiebeginn ist der Eintrag der Übergabeinspektion im Serviceheft bzw. deren Übermittlung an Volkswagen.

So wie ich meinen Verkäufer verstanden habe, bekomme ich die Rechnung, wenn ich den Wagen abhole/tausche, bei Übergabe. Wenn alles klappt, bekomme ich meinen Wagen in der ersten Juli-Woche, laut Darlehensantrag wird die erste Rate am 15.08.2013 abgebucht, also automatisch. Warum soll man denn noch Geld beim VW-Händler überweisen, ohne Rechnung? Wenn man seinen alten dort in Zahlung gibt, ist der alte wagen ja auch wie eine Anzahlung.

Ich verstehe nicht, wie es zu dem Problem kommen kann. Da fragt man doch vorher den Händler und einigt sich mit ihm über die Zahlungsmodalitäten.
Entscheidend für die Zahlung- und Lieferverpflichtung ist der Kaufvertrag. Eine Rechnung kann vorher oder bei Lieferung ausgestellt werden. So weit hat sich der Händler korrekt verhalten.
Dass der Händler spätestens bei der Übergabe/Abholung den Kaufpreis haben will, ist bei einem Privatverkauf normal.

Knapp 2 Wochen bevor mein Caddy auslieferungsfertig war, bekam ich vom Händler per Post (Internet Kauf) die Fahrzeugpapiere zur Anmeldung und die Rechnung, bin zum Straßenverkehrsamt, habe das Fahrzeug angemeldet und dann das Geld überwiesen. Nach Geldeingang gab es dann die Abholbestätigung und den Abholtermin in Hannover.
Beim Ranger war es ähnlich, ich bekam vom Händler die Papiere per Post, habe die Zulassung gemacht, bin mit den Nummernschildern zum Vermittler in Celle, habe ihm dort in seinem Büro online über mein Notebook den Kaufpreis überwiesen, ihm den Überweisungsbeleg ausgedruckt und konnte fahren.

Da ist bei deinem Händler dumm gelaufen, bei dir aber auch.

Gruß, Bernhard

Noch Mal vielen Dank für alle Antworten, insbesondere die kritischen.
Deswegen gleich noch Mal vorweg: ich hätte mich früher drum kümmern müssen!
Nichts desto trotz:
Ich habe heute noch ein Mal alle Unterlagen durchgesehen.
Als wir vor 5 Jahren unseren Skoda bei einem anderen Händler gekauft hatten, haben wir eine Auftragsbestätigung / Rechnung-Nr xxxxxxx bekommen. 2 Wochen vor der Abholung noch mal eine Rechnung, da war also alles klar.
Bei der jetzigen Bestellung war es nur eine Auftragsbestätigung, ohne Rechnung und Rechnungs-Nr.
Jedenfalls waren wir jetzt heute noch mal beim Freundlichen, und bei der Durchsicht unserer Unterlagen tauchte dann auf ein Mal eine Rechnung in doppelter Ausfertigung auf.
Der Verkäufer war ziemlich perplex und meinte er hätte auch keine Ahnung warum uns das Ding nicht zugegangen wäre. Da der Mensch auch erst seit 2 Monaten da arbeitet wusste er auch nicht so genau wie das da normalerweise läuft und klärt das nächste Woche noch Mal mit der Distribution ab.
Er war allerdings auch ganz klar der Auffassung, dass wir ohne eine vorhandene Rechnungsnummer wirklich nur schlecht bezahlen können.
Ich hab jetzt im Laufe des Tages auch noch Mal mit mehreren Verwandten und Freunden über das Thema gesprochen, und mir hat jeder bestätigt dass sie bei allen bisherigen Autokäufen immer eine Rechnung bekommen haben, die sie dann bezahlt hätten.
Das Vorgehen, dass man nach mündlicher Aufforderung bezahlt, und dann bei Abholung des Autos bzw. der Papiere die Rechnung ausgehändigt bekommt konnte mir keiner bestätigen.
Glücklicherweise lies sich das Ganze jetzt folgendermaßen lösen:
Auf unserem Abholschein steht dick und fett, dass das Auto erst nach telefonischer Freigabe bzw. Rücksprache mit dem Verkäufer ausgegeben werden darf. Unsere Bank macht am Montag direkt die Überweisung und faxt den Beleg, dass der Vorgang stattgefunden hat zum Verkäufer. Der ruft dann in Hannover an und gibt die Ausgabe frei.
Bin einfach nur erleichtert, dass sich das Ganze jetzt klären lies!
Was die Geschichte mit der Rechnung angeht meld ich mich dann noch Mal hier wenn das im Autohaus geklärt wurde.
Ich beharre also weiterhin auf meinem Standpunkt und beantworte meine eigene Frage:
Auftragsbestätigung ist definitiv keine Rechnung!
Zu einer Zahlung gehört immer auch eine Rechnung!
Grüße und einen schönen Sonntag
Tobi

Zitat:

Original geschrieben von klunz


Noch Mal vielen Dank für alle Antworten, insbesondere die kritischen.
Deswegen gleich noch Mal vorweg: ich hätte mich früher drum kümmern müssen!
...
Ich beharre also weiterhin auf meinem Standpunkt und beantworte meine eigene Frage:
Auftragsbestätigung ist definitiv keine Rechnung!
Zu einer Zahlung gehört immer auch eine Rechnung!
Grüße und einen schönen Sonntag
Tobi

Hab ich doch gleich geschrieben...

;)

Schaffst Du denn Deinen Flieger noch?

Jop, hat zum Glück alles geklappt.
War um 8 im Flieger, Bank hat direkt um halb 9 die Überweisung getätigt und ein Bestätigungsfax an der Freundlichen geschickt.
Als ich um halb 10 im Kundencenter war, war schon alles erledigt.
Ist also alles gut gegangen, und ich hab gelernt dass man nicht zu viele Dinge auf einmal machen sollte und lieber einmal zu viel als zu wenig nachfragt. :)
Danke noch Mal an alle, Gruß und eine gute Woche
Tobi

Dann allzeit gute Fahrt.....und beim nächsten Neuwagenmitwerksabholungkauf, der wahrscheinlich auf sich warten lassen wird, weißte dann bescheid.:D

Zitat:

Dann allzeit gute Fahrt.....

Vielen Dank!

:)

Zitat:

...und beim nächsten Neuwagenmitwerksabholungkauf, der wahrscheinlich auf sich warten lassen wird, weißte dann bescheid.:D

Ich befürchte das hab ich bis dahin längst vergessen, wenn ich meine jetzt schon erhebliche Verpeiltheit mit der sowieso abnehmenden Hirnleistung verrechne siehts nicht gut für mich aus....

:cool:

Gruß

Tobi

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