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Augen auf beim Auto/ver/kauf

Themenstarteram 6. Oktober 2011 um 8:53

Hallo,

mein Thema hat zwar in einem anderen Zusammenhang mit Sicherheit zutun, jedoch weiss ich sonst nicht wohin mit dem Thread.

Zu meinem Problem:

Ich biete derzeit mein Auto bei autoscout und mobile an. Gestern erhielt ich einen Anruf von einem Kaufinteressenten - soweit alles in Ordnung. Wir wurden uns schnell einig.

Einzig über eine Bedingung, die der Käufer ansprach, stolpere ich.

Er fragte mich ob ich Ihm schriftlich im Kaufvertrag festgehalten, ca 1 Monat nach Übergabe für die Funktion des Autos garantieren könne. Und im Falle, dass etwas kaputt geht, das Auto zurück nehmen würde.

Meine Frage an euch nun, ist sowas üblich? Mir kommts spanisch vor...

Der Wagen ist derzeit ein Firmanewagen und die MwSt. kann ich ausweisen. Soviel dazu.

Danke im VOrraus,

roc

Beste Antwort im Thema

Zitat:

...ca 1 Monat nach Übergabe für die Funktion des Autos garantieren könne

Eine Garantie ist eine freiwillige zusätzliche Vereinbarung, ist eigentlich nicht üblich aber wenn du das gerne machen möchtest.....

..ich würde es nicht machen.

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am 6. Oktober 2011 um 8:58

Zitat:

Original geschrieben von rocoroc

Der Wagen ist derzeit ein Firmanewagen und die MwSt. kann ich ausweisen. Soviel dazu.

Dann bist Du doch eh gewährleistungspflichtig… oder ist der Käufer auch Unternehmer?

Zitat:

...ca 1 Monat nach Übergabe für die Funktion des Autos garantieren könne

Eine Garantie ist eine freiwillige zusätzliche Vereinbarung, ist eigentlich nicht üblich aber wenn du das gerne machen möchtest.....

..ich würde es nicht machen.

am 6. Oktober 2011 um 9:03

Zitat:

Original geschrieben von rocoroc

 

Meine Frage an euch nun, ist sowas üblich?

Nein.

Zitat:

Original geschrieben von rocoroc

Mir kommts spanisch vor...

Es ist mehr als das... .

Zitat:

Original geschrieben von rocoroc

Der Wagen ist derzeit ein Firmanewagen und die MwSt. kann ich ausweisen. Soviel dazu.

Danke im VOrraus,

roc

Bedeutet nicht zwangsläufig, dass der Wagen mit 6 Monaten gesetzl. Gewährleistung verkauft wird.

 

Amen

Themenstarteram 6. Oktober 2011 um 9:24

Danke für die schnellen Kommentare.

Also ich MÖCHTE solch eine Garantie in keinen Fall geben. Soetwas habe ich auch noch nie gehört...

Der Käufer wäre übrigens auch gewerbetreibender. Aus Bremen - und ich komme aus Frankfurt. Er hat mir jetzt schon ein Angebot gemacht, ohne das Auto je gesehen zu haben...

Das mit der Gewährleistung ist mir zudem auch noch ein wenig unklar,

ich stelle mir ein Unternehmen vor wie Sixt oder ähnliches, die viele 1000 Autos pro Jahr aufgrund zu vieler KM verkaufen müssen. DIese Unternehmen können doch nicht für 1000e Autos eine Gewährleistung aussprechen?? Das sind ja keine Autohändler.

Wann bin ich also von der gesetzl. Gewährleistungspflicht ausgenommen?

roc

Zitat:

Original geschrieben von rocoroc

Wann bin ich also von der gesetzl. Gewährleistungspflicht ausgenommen?

Wenn du als Gewerbetreibender einem anderen Gewerbetreibenden den Wagen verkaufst.

Bist du Gewerbetreibender (egal welches Gewerbe) so musst du, verkaufst du an eine Privatperson, musst du Gewährleistung geben.

Ist es jedoch dein Privatwagen, der nichts mit dem Gewerbe zu tun hat so kannst du ihn Privat verkaufen.

Zitat:

Original geschrieben von rocoroc

Wann bin ich also von der gesetzl. Gewährleistungspflicht ausgenommen?

Du kannst als Privatverkäufer die gesetzlich geregelte Sachmängelhaftung (Gewährleistung) von 24 Monaten komplett ausschließen.

Als Gewerbetreibender kannst du bei Verkauf eines Gebrauchtfahrzeuges an eine Privatperson diese lediglich auf 1 Jahr reduzieren, bei Verkauf an einen anderen Gewerbetreibenden kannst du die Sachmängelhaftung auch komplett ausschließen.

am 6. Oktober 2011 um 9:41

Zitat:

Original geschrieben von rocoroc

ich stelle mir ein Unternehmen vor wie Sixt oder ähnliches, die viele 1000 Autos pro Jahr aufgrund zu vieler KM verkaufen müssen. DIese Unternehmen können doch nicht für 1000e Autos eine Gewährleistung aussprechen?? Das sind ja keine Autohändler.

Sie können und müssen - und sie tun es auch. Wobei Sixt und ähnliche Flottenkunden beim Wiederverkauf als Händler agieren, insofern ist das noch etwas anderes.

 

Zitat:

Wann bin ich also von der gesetzl. Gewährleistungspflicht ausgenommen?

Nur beim Verkauf an Unternehmer.

am 6. Oktober 2011 um 9:48

Zitat:

Original geschrieben von rocoroc

 

Also ich MÖCHTE solch eine Garantie in keinen Fall geben.

roc

Brauchst du auch nicht, Garantie ist immer freiwillig und bitte nicht wieder mit Gewährleistung verwechseln, so schwer ist das nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Brauchst du auch nicht, Garantie ist immer freiwillig und bitte nicht wieder mit Gewährleistung verwechseln, so schwer ist das nicht.

Richtig - im vorliegenden Fall wäre das ja Garantie und nicht Gewährleistung.

So schwer ist das wirklich nicht.

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Zitat:

Original geschrieben von rocoroc

ich stelle mir ein Unternehmen vor wie Sixt oder ähnliches, die viele 1000 Autos pro Jahr aufgrund zu vieler KM verkaufen müssen. DIese Unternehmen können doch nicht für 1000e Autos eine Gewährleistung aussprechen?? Das sind ja keine Autohändler.

Sie können und müssen - und sie tun es auch. Wobei Sixt und ähnliche Flottenkunden beim Wiederverkauf als Händler agieren, insofern ist das noch etwas anderes.

Wobei Sixt und Konsorten ihre Wagen auch nur leasen und diese nach ihrer Zeit als Mietwagen meist über die Händlernetze veräussert werden. Sixt hat dann nichts mit der Gewährleistung am Hut, das übernimmt der Händler von dem man den Wagen kauft.

b2t: Entweder will Dein Käufer einfach eine 'Sicherheit', dass Du ihm keinen Schrott andrehst (er hat den Wagen ja nicht inspiziert) oder er braucht ein Übergangsauto für einen Monat und sucht einen Deppen, der ihn für umsonst einen Wagen für 1 Monat übergibt ;)

am 6. Oktober 2011 um 18:16

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA

Wobei Sixt und Konsorten ihre Wagen auch nur leasen und diese nach ihrer Zeit als Mietwagen meist über die Händlernetze veräussert werden. Sixt hat dann nichts mit der Gewährleistung am Hut, das übernimmt der Händler von dem man den Wagen kauft.

Zum Sixt-Konzern gehört neben Sixt Autovermietung und Sixt Leasing auch Sixt Autoland, das (Halb)Jahres- und Gebrauchtwagen veräußert, die teilweise aus den anderen Konzernbereichen zufließen. Andere Mobilitätsdienstleister verlgiechbarer Größenordnung werden ähnlich organisiert sein.

Und Sixt ist wieder eine Tochter von AVIS Fleet und das ist wiederum ein Bestandteil von General Electric.

am 7. Oktober 2011 um 13:03

Wieso ist Sixt eine Tochter von Avis Fleet Services, wenn die Familie Sixt deutlich mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Stammaktien über eine Vermögensverwaltungsgesellschaft besitzt?

und vorallem: WO ist der bus?

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