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Augenärztliches Gutachten

Themenstarteram 2. Juni 2015 um 12:15

Hallo Leute,

2005 habe ich meinen Führerschein Klasse B gemacht. Da ich damals aufgrund meiner Hornhautverkrümmung (Keratokonus) durch den Sehtest beim Optiker gerasselt bin, habe ich ein von der Führerscheinstelle Stelle ein Augenärztliches Gutachten auferlegt bekommen. Dies hab ich bestanden, es war 1 Jahre lang gültig, abgegeben und gut ist. Das Spiel hab ich dann im Schnitt alle zwei Jahre wiederholt.

Ich bin in den letzten 7 Jahren 4 mal umgezogen und habe seitdem nie eine Aufforderung von der FS Stelle bekommen, sondern das Gutachten immer selbstständig und Zeitnah aufgefrischt und bei der jeweiligen FS abgegeben. Im meinem Führerschein ist kein und war nie unter 4b ein Ablaufdatum vermerkt, sondern nur die Auflage "Kontaktlinsen".

Da es dieses Jahr wieder mal abläuft habe ich mich um einen Termin gekümmert und dabei erfahren, dass der Preis vom 87,- auf 330,- gestiegen ist. Diesen Betrag darf ich aus eigener Tasche bezahlen. Das gibt mir nun Anlass mal genauer darüber nachzudenken.

Ich glaube nicht, dass mir der Arzt ein Gutachten für unbefristet ausstellen wird, aber kann ich der FS gegenüber argumentieren, ob das Gutachten überhaupt noch notwendig ist? Schlafende Hunde will ich jedoch auch nicht wecken. Ich würde das Gutachten machen, den Arzt trotzdem mal nach einem unbefristeten fragen und einfach das Gutachten im Ordner belassen und warten, ob die mich anschreiben.

Gute Idee oder eher nicht oder einfach mal nen Brief vorab an die FS schreiben?

Beste Antwort im Thema

Hast Du in Zeile 12 einen Eintrag? 01 - Korrektur des Sehvermögens?

Ich habe seinerzeit meinen alten Klasse 3 gemacht, Optiker war ok. Hatte nie eine Brille. Dann habe ich 10/2007 meinen Klasse C/CE gemacht. Dafür braucht man ein Gutachten vom Augenarzt. Der stellte links eine Hornhautverkrümmung fest. Für B/BE war das nicht Maßgebend, für C/CE jedoch zuviel. Also habe ich seitdem eine Brille und 01 in Zeile 12.

Für C/CE muss man alle 5 Jahre erneut zum Arzt und zum Augenarzt. Dann wird der FS um weitere 5 Jahre verlängert. ->Ablaufdatum in Spalte 11 unter C und CE. Auf B/BE hat das keine Auswirkungen. Jeder "normale" FS-Besitzer macht einmal in seinem Leben einen Optikercheck und dann seinen FS. Die Sehkraft wird danach nicht wieder kontrolliert.

Bei Dir war der Optiker unsicher, weil Du scheinbar im Grenzbereich lagst (ähnlich wie ich, aber wohl ein klein wenig schlechter). Daher hat er Dich zum Augenarzt geschickt. Der hat Dir bescheinigt, dass Du eine Hornhautverkrümmung hast, aber keine Brille brauchst

(Korrigiere mich, falls das nicht stimmt...)

Mit dem Gutachten wurde Dir der FS ausgestellt. Das Gutachten ist begrenzt gültig (das sind meine auch, trotzdem muss ein LKW-Fahrer erst wieder nach 5 Jahren zum Doc). In Deinem FS steht nichts unter Zeile 12 und kein Ablaufdatum in Spalte 11. Somit brauchst Du normalerweise kein neues Gutachten.

Die letzten Gutachten hast Du ungefragt eingereicht. Sie wurden zur Kenntnis genommen. Da sich nichts verschlechtert hat, gab es auch keinen Grund zur Aktion seitens der Behörde.

Stellt sich nun die Frage: Warum rennst Du alle 1-2 Jahre zum Arzt? Wer hat Dir das gesagt? Die Behörde? Oder nur aufgrund der Gültigkeitsdauer des Gutachtens?

Frage bei der Behörde nach, ob ein erneutes Gutachten erforderlich ist. Normalerweise verändert sich eine Hornhautverkrümmung nicht. Sie ist angeboren und damit bleibt die Sehstärke zumindest diesbezüglich unverändert. Es gibt also keinen Grund, warum Du sogar noch öfters als ein Berufskraftfahrer die Sehstärke begutachten solltest.

Trotzdem würde ich das mit einem Sachbearbeiter auf der Behörde besprechen. Nur wenn von dort ein triftiger Grund vorliegt, musst Du zum Doc. Da aber weder eine Aufforderung kam, noch irgend etwas im FS steht, sehe ich da eigentlich keinen Grund, der das rechtfertigt.

15 weitere Antworten
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15 Antworten
am 2. Juni 2015 um 13:00

Die Gültigkeit von einem Jahr bezieht sich ja erst einmal nur darauf das du innerhalb der Zeit den Führerschein machen muss.

Ob du anschließend in regelmäßigen Abständen das Gutachten erneuern musst ist sehr unterschiedlich, sollte dem Gutachten zu entnehmen sein. Solange es dort nicht erwähnt ist ist das nicht notwendig.

Im Zweifel würde ich einfach mal darauf warten bis du aufgefordert wirst ein neues Gutachten einzureichen.

Hast Du in Zeile 12 einen Eintrag? 01 - Korrektur des Sehvermögens?

Ich habe seinerzeit meinen alten Klasse 3 gemacht, Optiker war ok. Hatte nie eine Brille. Dann habe ich 10/2007 meinen Klasse C/CE gemacht. Dafür braucht man ein Gutachten vom Augenarzt. Der stellte links eine Hornhautverkrümmung fest. Für B/BE war das nicht Maßgebend, für C/CE jedoch zuviel. Also habe ich seitdem eine Brille und 01 in Zeile 12.

Für C/CE muss man alle 5 Jahre erneut zum Arzt und zum Augenarzt. Dann wird der FS um weitere 5 Jahre verlängert. ->Ablaufdatum in Spalte 11 unter C und CE. Auf B/BE hat das keine Auswirkungen. Jeder "normale" FS-Besitzer macht einmal in seinem Leben einen Optikercheck und dann seinen FS. Die Sehkraft wird danach nicht wieder kontrolliert.

Bei Dir war der Optiker unsicher, weil Du scheinbar im Grenzbereich lagst (ähnlich wie ich, aber wohl ein klein wenig schlechter). Daher hat er Dich zum Augenarzt geschickt. Der hat Dir bescheinigt, dass Du eine Hornhautverkrümmung hast, aber keine Brille brauchst

(Korrigiere mich, falls das nicht stimmt...)

Mit dem Gutachten wurde Dir der FS ausgestellt. Das Gutachten ist begrenzt gültig (das sind meine auch, trotzdem muss ein LKW-Fahrer erst wieder nach 5 Jahren zum Doc). In Deinem FS steht nichts unter Zeile 12 und kein Ablaufdatum in Spalte 11. Somit brauchst Du normalerweise kein neues Gutachten.

Die letzten Gutachten hast Du ungefragt eingereicht. Sie wurden zur Kenntnis genommen. Da sich nichts verschlechtert hat, gab es auch keinen Grund zur Aktion seitens der Behörde.

Stellt sich nun die Frage: Warum rennst Du alle 1-2 Jahre zum Arzt? Wer hat Dir das gesagt? Die Behörde? Oder nur aufgrund der Gültigkeitsdauer des Gutachtens?

Frage bei der Behörde nach, ob ein erneutes Gutachten erforderlich ist. Normalerweise verändert sich eine Hornhautverkrümmung nicht. Sie ist angeboren und damit bleibt die Sehstärke zumindest diesbezüglich unverändert. Es gibt also keinen Grund, warum Du sogar noch öfters als ein Berufskraftfahrer die Sehstärke begutachten solltest.

Trotzdem würde ich das mit einem Sachbearbeiter auf der Behörde besprechen. Nur wenn von dort ein triftiger Grund vorliegt, musst Du zum Doc. Da aber weder eine Aufforderung kam, noch irgend etwas im FS steht, sehe ich da eigentlich keinen Grund, der das rechtfertigt.

Zitat:

@Tand0r schrieb am 2. Juni 2015 um 15:00:07 Uhr:

Im Zweifel würde ich einfach mal darauf warten bis du aufgefordert wirst ein neues Gutachten einzureichen.

So würde ich das auch handhaben, nachfragen würde ich keinesfalls.

Gruß Metalhead

Themenstarteram 2. Juni 2015 um 14:14

Hallo,

erstmal danke für eure Antworten. Ich habe kein Ablaufdatum in 11 oder sonstwo. In 12 den Eintrag "01.02" stehen. Ich darf nur mit Kontaktlinsen, aber nicht mit Brille fahren. Grund dafür ist, dass ich die erforderliche Sehstärke damals nur mit den harten Kontaktlinsen erreichte. Durch den Keratokonus ist eine weitere Verschlechterung möglich (das steht auch so immer im Gutachten). 2005 erhielt ich mal ein Schreiben und wurde aufgefordert ein neues Gutachten nach einem Jahr (die Laufzeit des ersten Gutachtens) vorzulegen.

Bin deshalb davon ausgegangen, dass ich das sowieso immer neu vorlegen muss, wenn es abläuft, also hab ich es halt immer neu gemacht und nicht abgewartet.

Hab irgendwie das Gefühl, dass ich ein dämlicher Gutmensch bin :)

Themenstarteram 2. Juni 2015 um 16:43

Sorry für den Doppelpost, habe gerade die Unterlagen herausgekramt.

"Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.2 der Fahrerlaubnisverordnung)"

Es steht lediglich auf dem Vordruck selbst, dass das Gutachten 2 Jahre gültig ist. Der Arzt hat reingeschrieben, dass ich KL verwenden soll, was ja auch richtig ist.

Es wird jedoch nirgends erwähnt, ob dass ich mich nach X Jahren wieder vorstellen soll weil z.b. eine Verschlechterung eintreten könnte. Der Part fehlt komplett. Dies war bei den älteren Gutachten (z.b. 2011) der Fall - hier stand explizit drinnen, dass nach 2 Jahren eine erneute Augenärztliche Untersuchung erforderlich ist. 2013 haben Sie dann ein anderes Formular verwendet.

am 2. Juni 2015 um 16:52

Nicht das ich das juristisch oder so beantworten könnte oder wollte, aber macht sich der Gesetzgeber sowas nicht immer recht einfach?

Du schreibst es hat zwei Jahre Gültigkeit und ist Auflage für den Führerschein gewesen. Also musst du es doch erneuen oder dein Führerschein erlischt mit Ablauf des Gutachtens. Ich würds also auch nicht mal drauf ankommen lassen. Nicht das du am Ende auch noch den FS selbst verlierst. Ganz nach "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"...

mallowd - wenn ich in deiner Situation wäre - ich würde schlafende Hunde wecken, einfach um Klarheit zu haben. Wenn im Rahmen eines Unfalls ein Fehlverhalten von dir festgestellt würde, könnte das eklig teuer werden.

Ich glaube aber auch, dass die nicht ständig neue Gutachten wollen. Frag doch einfach mal - telefonisch einen Termin vereinbaren und hingehen ist in meinen Augen besser als das ganze schriftlich anzugehen. Ein Brief eröffnet einen Verwaltungsakt der beendet werden muss, ein unverbindliches Gespräch (du willst ja nur wissen, ob die Gutachten noch nötig sind) zieht so etwas eher nicht nach sich.

Einfach klären, ob da nicht ein Missverständnis mit der Gültigkeit (dauerhaft oder für Ersterteilung des FS) vorliegt. Eine Hornhautverkrümmung ist ja nun nicht so selten und dramatisch, dass die Fahrtauglichkeit regelmäßig in Frage gestellt werden müsste.

Dann bist du auf der sicheren Seite.

A) Die "Preissteigerung" ist allein auf das "Engagement" Deines Augenarztes zurückzuführen- der scheint die GOÄ und die Steigerungsfaktoren bis zum Anschlag auszureizen. Die GOÄ ist schon seit vielen Monden unverändert und nach dieser richten sich die Gebühren. Ein anderer Augenarzt könnte das GA dramatisch verbilligen.

B) Solange in Deinem Führerschein keine Gültigkeit zur Sehhilfe vermerkt ist, ist ein GA auch nicht zwingend erforderlich. Sollte die FS-Stelle Zweifel an Deiner Fahrtauglichkeit haben, so wird sie von sich aus ein GA einfordern. Unbenommen ist natürlich, die Sehfähigkeit immer mal selbstkritisch zu hinterfragen - dazu reicht es aber, im eigenen Alltag darauf zu achten. Wenn Du in adäquater Entfernung noch Straßenschilder und Kennzeichen problemlos erkennen kannst, so passt das auch noch. Wenn Du das fremde Auto aber eher riechst als siehst, solltest Du mal zum Augenarzt :D

Themenstarteram 3. Juni 2015 um 7:31

Vielen Dank für eure Antworten Leute! Ich hab mich mal ein bisschen in die Paragraphen eingelesen und da ebenfalls entnommen, dass das Gutachten von der Führerscheinstelle angeordnet wird, falls sie an meiner Sehleistung Zweifel hat. D.h. ich bin in keiner Bringschuld oder ähnliches. Manoman, das werde ich erstmal verdauen aber dennoch mal auf der Führerscheinstelle nachfragen.

wer fragt bekommt eine Antwort. Die werden sich melden, wenn sie etwas von Dir wollen. Selbst im schlimmsten Fall würde nur ein Gutachten angeordnet - verschlechtern kannst Du Dich nicht.

am 3. Juni 2015 um 14:51

Geh zu einem anderem Augenarzt . 330 ist nicht üblich .

Giovanni.

Zitat:

@mallowd [url=http://www.motor-talk.de/.../...erztliches-gutachten-t5326120.html?...]..aber dennoch mal auf der Führerscheinstelle nachfragen.

Hi,

" Gehe nicht zu deinem Fürst, wenn du nich gerufen würst"...der Reim ist bescheiden aber wahr.

Grüße

am 3. Juni 2015 um 21:01

Zitat:

@BMWRider schrieb am 2. Juni 2015 um 21:53:12 Uhr:

(...) Eine Hornhautverkrümmung ist ja nun nicht so selten und dramatisch, dass die Fahrtauglichkeit regelmäßig in Frage gestellt werden müsste.(...)

Achtung, der TE leidet nach eigener Aussage an einem Keratokonus. Das ist keine einfache Hornhautverkrümmung. Der Keratokonus kann fortschreiten, wodurch sich die Sehkraft verringern und die Korrektur durch eine Brille zunehmend schwieriger werden kann.

Vermutlich empfiehlt die Gesellschaft der Deutschen Augenärzte (DOG) deshalb eine jährliche Nachuntersuchung: Quelle, Seite 47, dort Tabelle drittletzte Zeile

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