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Ausfahrtschranke in Parkhaus offen
Hallo,
angenommen, ein Parkhaus, das ansich kostenpflichtig ist, und bei dem man bei der Einfahrt ein Ticket gelöst hat, hat die Schranke (gemeint ist hier nur die Schranke in Ausfahrtrichtung) bei der Ausfahrt geöffnet: ist es okay, dann einfach, ohne das Ticket zu bezahlen rauszufahren? Wie würdet ihr in so einem Fall handeln? Oder anders gefragt: ist die permanent geöffnete Schranke als Einladung zu verstehen, dass nicht bezahlt werden muss, evtl. auch der Kassenautomat oder etwas anderes defekt ist, oder könnte einem so handelnden Benutzer juristisch ein Strick daraus gedreht werden?
Beste Antwort im Thema
Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Aber wehe, wenn ein "unbeliebter" Nutzer eine doppeldeutige Vokabel verwendet. Dann kommt gleich die Moralkeule.
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82 Antworten
Gegenfrage:
Es gibt Tankstellen, da ist die Ausfahrt mit einer Schranke abgesperrt die sich nur öffnet, wenn das ausfahrende Fahrzeug seine Tankrechnung bezahlt hat. Kann ich demnach bei Tankstellen ohne Schranke einfach so wegfahren?
Spaß beiseite:
Beim Einfahren in das Parkhaus schließt Du mit dem Betreiber einen Vertrag ab und akzeptierst die (hoffentlich deutlich einsehbaren) Parkgebühren. Und das gilt unabhängig davon, ob eine Ausfahrtschranke vorhanden ist oder ob sie offen oder geschlossen ist. Im Prinzip sind die Schranken ja nur deshalb notwendig, weil die Menschheit (oder ein großer Anteil davon) so verdorben ist...
Man hat mit dem Ticket einen Mietvertrag abgeschlossen der bezahlt werden muss,
auch wenn die Schranke offen ist.
Ich hoffe der oder die Schorrer bekommen eine gesalzene Anzeige.
Ich stecke das Geld da rein damit die Schranke hoch geht, ist sie schon offen.....ich kämpfe gerade mit meinem Gewissen.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 12. November 2015 um 17:19:23 Uhr:
Ich stecke das Geld da rein damit die Schranke hoch geht, ist sie schon offen.....ich kämpfe gerade mit meinem Gewissen.
Falsch. Du steckst Geld in den Automaten, um Deine Rechnung für die erhaltene Leistung zu bezahlen, so wie Du es bei der Einfahrt akzeptiert hast. Die Schranke dient lediglich der Kontrolle, ob der Ausfahrende seine Rechnung auch bezahlt hat.
Ich kenne ein Parkhaus, in dem mit der Ehrlichkeit der Benutzer kalkuliert wird: In Ochsenhausen ist in der Tiefgarage keine Schranke vorhanden, lediglich ein ganz normaler Parkscheinautomat...
Zitat:
@BMIso schrieb am 12. November 2015 um 17:09:56 Uhr:
Hallo,
angenommen, ein Parkhaus, das ansich kostenpflichtig ist, und bei dem man bei der Einfahrt ein Ticket gelöst hat, hat die Schranke (gemeint ist hier nur die Schranke in Ausfahrtrichtung) bei der Ausfahrt geöffnet: ist es okay, dann einfach, ohne das Ticket zu bezahlen rauszufahren? Wie würdet ihr in so einem Fall handeln? Oder anders gefragt: ist die permanent geöffnete Schranke als Einladung zu verstehen, dass nicht bezahlt werden muss, evtl. auch der Kassenautomat oder etwas anderes defekt ist, oder könnte einem so handelnden Benutzer juristisch ein Strick daraus gedreht werden?
Ich bin echt Sprachlos.
Wenn du im Supermarkt Richtung Kasse gehst, und die Kasse ist unbesetzt, da die Mitarbeiterin gerade 2 Meter daneben ein Regal auffüllt, gehst du dann einfach OHNE zu bezahlen Richtung Ausgang, ist ja eine Einladung ....
Ich denke in dem Fall wird das parken eh Kostenlos sein. Ich kenne das hier bei einem Supermarkt, wo teilweise das Parken auch frei ist. Allerdings sind dort dann immer beide Schranken auf, aber das muss ja nicht überall so sein.
Ich werde demnächst beim TE in der Einfahrt parken...steht ja keine Schranke, ist ja wie ne Einladung. Alleine auf so eine Frage zu kommen ist schon...unaussprechlich...
Ich würde rausfahren ohne zu zahlen. Das machen die auf dem krankenhausparkplatz hier auch so. Gleichzeitig ist dann der automat abgeschaltet.
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 12. November 2015 um 18:33:58 Uhr:
Ich werde demnächst beim TE in der Einfahrt parken...steht ja keine Schranke, ist ja wie ne Einladung. Alleine auf so eine Frage zu kommen ist schon...unaussprechlich...
Bist wohl noch nicht so viel rum gekommen, wenn dir diese Vorgehensweise nicht bekannt ist.
Ich kenn das nur so, dass die Ausfahrtschranke offen ist, wenn die Anlage z. B. eine Störung hat. Dann kann man aber auch meist gleichzeitig bei der Einfahrt keine Tickets ziehen, und die Einfahrtschranke ist ebenfalls offen.
Wer ein Ticket gezogen hat und die Störung trat während der Parkzeit ein, hat natürlich einen Konflikt. Ich selber würde zahlen. Wer nicht zahlen will (egal ob man das jetzt gut oder schlecht findet), sollte wenigstens an der Einfahrt nachsehen, ob dort die Schranke auch offen ist. Wenn ja, will der Betreiber offenbar derzeit kein Geld fürs Parken. Also wer's nötig hat, zwei Euro einzusparen, soll dann in G*ttes Namen ohne Zahlung rausfahren.
Zitat:
@downforze84 schrieb am 12. November 2015 um 20:24:02 Uhr:
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 12. November 2015 um 18:33:58 Uhr:
Ich werde demnächst beim TE in der Einfahrt parken...steht ja keine Schranke, ist ja wie ne Einladung. Alleine auf so eine Frage zu kommen ist schon...unaussprechlich...![]()
Bist wohl noch nicht so viel rum gekommen, wenn dir diese Vorgehensweise nicht bekannt ist.
Ich bin schon sehr viel rumgekommen, bin aber kein asozialer Schnorrer. Wenn ich eine Leistung in Anspruch nehme, dann zahle ich auch dafür. Nennt sich Anstand...
Ironie on
Ihr seid ja alle so kleinlich - ich habe immer einen 17er Schlüssel bei, ratz fatz ist die Schranke abmontiert. Die nach mir kommen danken es mir...
Ironie off
Bei allen Parkhäusern in denen ich bis jetzt war, bezahlt man, bevor man wegfährt. Ich kenne kein Parkhaus, wo an der Schranke bezahlt wird. In meinen Augen kann der beschriebene Fall gar nicht eintreten.
Wenn die Schranke schon offen ist, zahl ich ganz normal mein Ticket,
leg aber zwei Euro als Trinkgeld auf den Kassenautomaten weil ich das so nett finde .
Manchmal warte ich aber auch vor der offenen Schranke bis die wieder zu geht und schieb dann mein
bezahltes Ticket rein :-)