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Aushilfsfahrer?

Wie ist die Regelung für Aushilfsfahrer? Wenn dieser z.B. nur alle paar Monate für einige Tage fährt, welche Tachoscheiben oder Unterlagen muss er dabeihaben? Wie ist es mit der Anmeldung, wenn dieser Fahrer einen festen Arbeitsplatz hat? (und nur manchmal in seinem Urlaub aushilft.)
Besten Dank für jede Antwort.

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20 Antworten

Aus welchen Gebieten willst Du alles informiert werden?
Zur Dokumentation der Einhaltung der Sozialvorschriften gibt es keine besondere Regelung. Du musst alles dabei haben, was das Gesetz fordert. Kannst Du das nicht, dann brauchst Du eine Urlaubsbescheinigung. Beachte, dass diese nach einem offiziellen Vordruck elektronisch ausgefüllt werden musst (siehe BAG).
Auch steuerlich gibt es die verschiedenen Möglichkeiten. Beispielsweise kannst Du eine 6er-Lohnsteuerkarte abgeben. Dann erhältst Du direkt nicht viel, aber das verrechnet sich am Jahresende mit der Steuererklärung (meistens sinnvoll) oder Du machst auf Geringverdiener, wobei dann Dein AG Steuern zahlt, die Du nicht wieder zurück kriegst.
Wenn Du genauere Antworten haben möchstest, stell' einfach auch detailliertere Fragen. Im Grunde genommen wurde aber beide Bereiche schon mehr als einmal umfassendst beantwortet. Hierfür gibt es die Suchfunktion. Vielen Dank für deren Verwendung.

genauso wie bei nem festangestellten...
woher sollen die bu... wissen wann du das letzte mal gefahren bist.
hab vor ein paar monaten mal 100 euro für ne fehlende tachoscheibe bzw. den
nachweis das ich nicht gefahren bin bezahlt.
ist zwar ein absoluter witz aber was solls.
ich fahre unregelmäßig für ne firma die 100 km weit weg ihren standort hat, wenn ich jetzt kurzfristig nachts einspringen soll, wer soll mir dann den nachweis geben. hab seither blankourlaubscheine dabei. wenn ich nicht grad auf fahrerkarte fahren muß, zeig ich sicher keine scheibe mehr her, als die, die grad drin liegt !

:mad:,
du wirst doch sicher informiert über deinen einsatz wenn noch jemand in der dispo da ist bzw cheff, dann ruf dort an die sollen dir son wisch rausdrucken und gut is ...
aber manche sind ja so flexiebel wie ne eisenbahnschwelle ...
blankourlaubsscheine ......
wenn se dich erwischen das du ausfersehen mal 2 mit rausgibst ....
dann gehts ab des glaubst aber ...

gruß matze

Matze, das ist noch viel schlimmer! Eine handschriftlich ausgefüllte Urlaubsbescheinigung gilt, als hätte man gar keine! Noch nicht mal das Datum darf man handschriftlich eintragen! Blankourlaubsscheine sind also nicht mehr als blanker Unsinn. Diese Art der Kriminalität soll ja damit wirkungsvoll beseitigt werden.

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris


[...] Eine handschriftlich ausgefüllte Urlaubsbescheinigung gilt, als hätte man gar keine! Noch nicht mal das Datum darf man handschriftlich eintragen! Blankourlaubsscheine sind also nicht mehr als blanker Unsinn. [...]

Moin,

hast Du für diese Aussage eine Quelle? Bis dato bekomme ich immer Urlaubssscheine bei denen das Datum und der Name durch den Chef von Hand eingtragen werden.... Mit diesen Scheinen bin ich auch schon kontrolliert worden und hatte keinerlei Probleme damit....

Gruss

Marcus

EU-Formblatt zum Nachweis von Urlaubs-, Krankheits- und anderen berücksichtigungsfreien Tagen
Hier der Link zu EU-Transport-Kommission: Form of attestation of activities

Moin,

die einzigste Stelle an der geschrieben wurde dass der Urlaubsschein mit Maschine ausgefüllt werden muss ist der auf den Seiten des BAG bereitgestellte Vordruck… Das ist in meinen Augen mitnichten eine rechtsverbindliche Aussage zu diesem Thema….

:D

Ne, mal ganz im Ernst, solange mir nicht einer Schwarz auf weiss ein Gesetz respektive eine VO der EG zeigt wo geschrieben steht das der nachweis mit Maschine ausgefüllt werden muss glaube ich das pauschal erst mal nicht und nehme den U Schein so wie mein Chef mir den gibt….

Interessant finde ich auch das

Zitat:

Akzeptiert werden auch andere Nachweise gleichen Inhalts.

Wir verwenden einen Vordruck den auch der Franzose oder Engländer lesen kann weil alles in den wichtigsten europäischen Verkehrssprachen abgedruckt ist…..

Und sollte es wider Erwarten mal ein Ticket geben für den „falschen“ Schein weiss ich schon wer das Ding löhnt….

:D:D:D

Gruss

Marcus

Bisweilen gibt es in der 2006/22/EC lediglich den Auftrag zur Erstellungen eines einheitlichen Formblattes. Die Verpflichtung zur Nutzung ist Sache der einzelnen Länder. Hintergrund des Formblattes ist es, den Missbrauch zu reduzieren (deshalb muss er elektronisch ausgefüllt sein) und es EU-weit zu vereinheitlichen. Ob und wann die einzelnen Staaten die Verpflichtung einführen, obliegt ihnen selbst. Lediglich zum 1. Mai 2009 will das Europäische Übersicht von der Kommission vorgelegt bekommen, in welcher die nationalen Vorschriften dazu detailliert aufgeschlüsselt sind.
Nutzt man nun den neuen Vordruck und entspricht dieser Regelung, befindet man sich in Rechtssicherheit und zwar europaweit. Auch wenn die Verpflichtigung teilweise noch nicht erfolgt ist, muss diese Bescheinigung anerkannt werden. Damit erspart man sich unnötigen zeitlichen und finanziellen Aufwand. Manche Unternehmen mögen dies für wichtig halten.
In 2006 waren knapp 13 % der Verstöße ein Mangel in der Mitführungspflicht einer "Urlaubsbescheinigung".

Moin,
ich glaube wir reden leicht aneinander vorbei Chris....
Ich suche explizit nach der Stelle im Gesetz bzw in der VO wo steht das ich den Urlaubsschein mit Maschine auszufüllen habe.....
Und ich muss ganz ehrlich sagen bzw schreiben das ein Word Dokument, welches zwar auf der Seite des BAG verlinkt ist, für mich keinerlei rechtssichere Grundlage ist. Zumal ein Word Dokument die Eigenart hat veränderbar zu sein und das ohne Problem....
BTW: ich warte jetzt eigentlich nur noch auf unseren englischen Alleswisser..... :D
Gruss
Marcus

Kam das jetzt nicht aus meinem Text raus?!? Es gibt für Deutschland noch keine explizite Verpflichtung, das elektronisch auszufüllen.
Der Unterschied liegt zwischen MUSS, SOLL und KANN. Du kannst es für D elektronisch ausfüllen, sofern meine Informationen richtig sind, musst Du das für Belgien aber tun. Auch kannst Du ein Packen Urlaubsbescheinigungen dabei haben, solltest es aber nicht, weil ... Du es nicht darfst.
Letztendlich muss doch jeder selbst entscheiden, welches Risiko er bei seiner Arbeit eingeht. Ich mag es lieber, ohne Probleme, aber das muss für Dich nicht auch gelten.

Moin,
dHast weiter oben sinngemäss geschrieben das ein Handschriftlich Ausgefüllte Urlaubsbescheinigung gilt als wenn keine vorhanden wäre..... Daher meine Frage nach der Quelle dieser Aussage mit der Bitte der Angabe der gesetzlichen Grundlage.....
Es geht mir auf keinen Fall darum das ich hier die Möglichkeiten der Illegalen Verwendung von Urlaubsscheinen auszuloten.... meinen Beweggründe hab ich weiter oben geschildert.
Ich kann mich allerdings noch sehr gut an die gängige Praxis sehr vieler Firmen erinnern die dem fahrer mal eben nen Blako mitgegeben haben damit er mehr Zeiten rauskitzeln kann bzw damit er, so die übliche Begründung, nicht 2 Stunden vor Erreichen des Wochenendes noch eine volle Pause machen müsse.....
Ich hab in meinem Leben noch keinen Urlaubsschein mehr mitgehabt als einen notwendigen und fertig ausgefüllten....
Gruss
Marcus

Marcus, da ich auch nur ein Mensch, kann ich mich auch irren. Sofern ich das erkenne, stehe ich auch dazu. In meinem letzten Beitrag habe ich explizit meinen Irrtum aufgeklärt! Mit etwas Anstand hättest Du das hingenommen und erkannt, dass ich meine Fehlbarkeit akzeptiere und mich auch korrigieren kann. Das trifft gerade in diesem Forum nicht auf viele zu!
Durch das Lesen von den unterschiedlichsten Quellen weiß ich um die Existenz von vielen Sachen. Trotzdem habe ich nicht immer die Erfordernis, mich näher damit zu beschäftigen, also lasse ich es auch sein. Sofern es gefordert ist, schaue ich aber näher nach und befasse mich mit den unterschiedlichen Quellen und Auslegungen. Dann kommen die Beiträge in der Qualität heraus, die von mir zuhauf hier vorzutreffen sind. Einen solchen Anspruch haben nicht viele. Selbst Du hast Dir nicht die Mühe gemacht, in die Direktive 2006/22/EC reinzuschauen.
Vielleicht kannst Du jetzt nachvollziehen, warum ich mich jetzt bei Dir bedanke: Vielen Dank.
Nun aber zum Thema: Die Quelle liegt in der 2006/22/EC, die aber so nicht in D ratifiziert wurde. Dort ist auch das maschinelle Ausfüllen gefordert.
Vielmehr ist es sogar so, dass diese Bescheinigung nicht die Anforderungen nach § 20 FPersV erfüllt und deswegen entweder dieses elektronische Formular ergänzt oder ein weiteres mitgeführt werden muss.
Warum machst Du eigentlich so'n Wind um die Sache, wenn Du das sowieso nicht brauchst? Für jeden, der nicht soviel Ahnung hat, ist es besser, wenn er eine Methode kennt, mit der er auf der sicheren Seite ist. Darauf kommt es ja hier im Forum an.
Ein Kraftfahrer muss heute so viele unterschiedlichen Sachen wissen, dass umfangreiches Detailwissen eher zu fehlerhaftem Verhalten führt, was er ja eigentlich vermeiden will. Erst mit der Zeit kann man sich mit den einzelnen Detail befassen und sich weiterentwickeln. Für den Anfang ist das aber nichts anderes als Überforderung!

der urlaubsschein darf blos durch eine befugte person ausgefüllt werden, und das ist : disponent, cheff, stv. cheff ....
du als fahrer darfst ihn NICHT ausfüllen ....
wobei wir seit 2 jahren keine urlaubsscheine mehr bekommen wenn wir urlaub hatten .....

Wir benutzen immer Bescheinigungen in dieser Art: *klick*
Die Fahrer füllen die Dinger selber aus, dann kommt der Stempel von der Firma drauf und unser Vorgesetzter unterschreibt. Hat bis jetzt noch nie irgendwelche Probleme gegeben (warum auch, es stehen schliesslich alle relevanten Daten auf der Bescheinigung drauf.)

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