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Auskunftspflicht Anhörungsbogen Bußgeldverfahren bei einer GmbH
Ich arbeite in einer GmbH im Büro des Geschäftsführers. Ein Mitarbeiter wurde mit einem Firmenwagen geblitzt und die GmbH erhielt einen Anhörungsbogen. Ich habe diesen - mit Einverständnis des GF ausgefüllt: die persönlichen Angaben des Geschäftsführers (als Halter) und den Namen, die Adresse und das Geb.-Datum des Fahrers und zurückgeschickt. Angaben zur Sache habe ich nicht gemacht. Jetzt ist der Mitarbeiter (ein wichtiger Mitarbeiter!) am ausrasten, wie ich seine persönlichen Daten dort eintragen könnte, von wegen Datenschutz und er hat schon mit dem Anwalt gesprochen ... möchte mich am liebsten verklagen. Mein Kenntnisstand war bisher: Die Angaben zum Fahrer müssen gemacht werden (um weiteren Ärger wie Auferlegeung zur Führung eines Fahrtenbuches, Zeugenbefragung usw. zu vermeiden), die Angaben zur Sache jedoch nicht. Habe ich etwas falsch gemacht? Darf ich die Anschrift eines Mitarbeiters tatsächlich nicht heraus geben und ist der Halter nun verpflichtet die Angaben zu machen oder nicht? Bitte dringend um HILFE - wichtig ist - ich brauche Belege, Gesetze - irgendetwas was ich entgegen halten kann.
Ich weiss zwar, dass er mich eigentlich nicht belangen kann, da es ja im Einverständnis mit dem GF erfolgte, aber ich würde schon gerne meine Unschuld beweisen. Danke!
Beste Antwort im Thema
Hallo,
Zitat aus gegebenem Anlass :-(
[...]
Wenn Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben, teilen Sie bitte neben Ihren Personalien auch die Personalien der verantwortlichen Person unter "Angaben zur Sache" auf der Rückseite mit; hierzu sind Sie nicht verpflichtet. Sie vermeiden dadurch jedoch weitere Ermittlungen.
Falls nicht festgestellt werden kann, wer zur Tatzeit das Fahrzeug führte, kann der Halterin oder dem Halter des Kraftfahrzeugs gemäß § 31a der Straßenverkehrszulassungsordnung ein Fahrtenbuch auferlegt werden.
[...]
Muss bei einem Firmenfahrzeug, das von verschiedenen Mitarbeitern gefahren wird, nicht generell ein Fahrtenbuch geführt werden ? Ist zumindest bei uns der Fall.
Bei uns in der Firma wird der Bußgeldbescheid generell an den Fahrer weitergeleitet. In einem Fall hat dieser nicht darauf reagiert, daraufhin kamen zwei grüne Herren vorbei und haben das Fahrtenbuch kontrolliert...
Ich denke nicht daß der Mitarbeiter mit Verklagen etc. besonders weit kommen würde. Da die Weitergabe der Personalien ja im Auftrag des Geschäftsführers erfolgte, müsste er diesen ja verklagen. Das wäre vermutlich der Karriere nicht sehr förderlich...
Gruß
Hannes
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18 Antworten
Hallo,
Zitat aus gegebenem Anlass :-(
[...]
Wenn Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben, teilen Sie bitte neben Ihren Personalien auch die Personalien der verantwortlichen Person unter "Angaben zur Sache" auf der Rückseite mit; hierzu sind Sie nicht verpflichtet. Sie vermeiden dadurch jedoch weitere Ermittlungen.
Falls nicht festgestellt werden kann, wer zur Tatzeit das Fahrzeug führte, kann der Halterin oder dem Halter des Kraftfahrzeugs gemäß § 31a der Straßenverkehrszulassungsordnung ein Fahrtenbuch auferlegt werden.
[...]
Muss bei einem Firmenfahrzeug, das von verschiedenen Mitarbeitern gefahren wird, nicht generell ein Fahrtenbuch geführt werden ? Ist zumindest bei uns der Fall.
Bei uns in der Firma wird der Bußgeldbescheid generell an den Fahrer weitergeleitet. In einem Fall hat dieser nicht darauf reagiert, daraufhin kamen zwei grüne Herren vorbei und haben das Fahrtenbuch kontrolliert...
Ich denke nicht daß der Mitarbeiter mit Verklagen etc. besonders weit kommen würde. Da die Weitergabe der Personalien ja im Auftrag des Geschäftsführers erfolgte, müsste er diesen ja verklagen. Das wäre vermutlich der Karriere nicht sehr förderlich...
Gruß
Hannes
Hallo Hannes,
danke für die Antwort. Im Nachhinein meine Erkenntnis: Ich hätte mir viel Ärger erspart, wenn ich ihm den Fragebogen weitergeleitet hätte (er wollte jemand anderen für seine Fehltat einsetzen). Ich hatte nur gedacht: Schließlich müssen die Angaben vom GF, vom Halter mit rein und das Ganze soll innerhalb von 7 Tagen wieder bei der Polizei sein - da mach ich's lieber gleich, bevor es Ärger gibt. Was wenn er den Bogen nicht ausfüllt? Ich wollte kein Risiko eingehen. Nun hab ich dafür richtig Stress.
Kenn sich jemand mit dem Datenschutz genauer aus?
Vielen Dank! Ennovy
Zitat:
Original geschrieben von EnnovyXXL
[...] (er wollte jemand anderen für seine Fehltat einsetzen). [...]
Dann will der Kollege Dich (bzw. Euren Geschäftsführer) also verklagen, weil Du ihn am Ausführen einer Straftat (darunter dürfte die Angabe eines falschen Fahrers fallen) gehindert hast ? Das dürfte interessant werden...
Das würde er ja niemandem verraten, würde er wahrscheinlich im Ernstfall nie gesagt haben... aber ich habe eben seine persönlichen Daten an niemanden (auch nicht die Polizei) herauszugeben. Aber je mehr ich darüber nachdenke: Du hast Recht - er kann mich mal. Ich hab die Info erstmal von meiner Chefin bekommen (die voll auf meiner Seite steht) und darf mich morgen früh der persönlichen Konfrontation aussetzen. Auf diese wollte ich mich ein wenig vorbereiten - aber jetzt bin ich recht gelassen.
Zitat:
Original geschrieben von EnnovyXXL
Jetzt ist der Mitarbeiter (ein wichtiger Mitarbeiter!) am ausrasten, wie ich seine persönlichen Daten dort eintragen könnte, von wegen Datenschutz und er hat schon mit dem Anwalt gesprochen ... möchte mich am liebsten verklagen.
Hast du den Mitarbeiter schon mal höflich gefragt, ob er sich in der Firma lächerlich machen möchte?
Leider darf ich IHM nicht sagen was ich denke.... . Ich werde also versuchen die Sache so ruhig wie möglich anzugehen. Ich weiss jetzt, dass ich rechtlich nichts falsch gemacht habe, das hilft ja schon mal weiter. Danke.
Naja, den Chef einzusetzen in den Fragebogen ist deine Pflicht, weil er halter ist. Wer den Wagen gefahren ist zur Tatzeit, findet dann entweder die Polizei oder sonst wer raus, wenn Chef sagt, ja moment, ich bin den wagen da nicht gefahren. Dann wird ermittelt. Falls sich nichts rausfindet, zahlt Chef das Bußgeld und Punkte, als Halter des Wagens, für den er verantworltich ist.
Wenn der Mitarbeiter irgendwas sagen sollte, dann weis ihn doch einfach darauf hin: "Mach deine Fehler nicht zu meinen Problemen!" Wenn er korrekt auto fahren könnte und würde, wäre allen der ärger erspart geblieben. Und wenn der Depp schon mitbekommen hat, dass er geblitzt wurde, hätte er beim chef auch direkt sagen können: wenn was kommt, leite das erstmal an mich weiter ich will jmd. anderen da einsetzen!
-Hat er das gemacht?? Nein?, dann weis ihn darauf hin!
Zitat:
Original geschrieben von EnnovyXXL
Bitte dringend um HILFE - wichtig ist - ich brauche Belege, Gesetze - irgendetwas was ich entgegen halten kann.
Ich weiss zwar, dass er mich eigentlich nicht belangen kann, da es ja im Einverständnis mit dem GF erfolgte, aber ich würde schon gerne meine Unschuld beweisen. Danke!
Es gibt keine entsprechenden Gesetze, da Dein Handeln nicht verboten ist. Darüber hinaus hast Du - wie schon festgestellt - auf Weisung des Chefs gehandelt, d.h ggf. wäre dieser haftbar zu machen.
Nichtsdestotrotz ist die ganze Geschichte dumm gelaufen. Du hättest dem betreffenden Mitarbeiter Gelegenheit geben können, die Angelegenheit selbst zu regeln, was - wenn er es geschickt angestellt hätte - auch legal funktioniert hätte. Diese Gelegenheit ist nun verpasst.
Oliver
Was ist daran legal, jemand anderen für seinen gebauten mist geradestehen zu lassen???
Sorry,aber in jungen Jahren war ich trotz des angewiesen-seins auf den lappen selbigen 3-mal los wegen zu schnell .... und ehrlich,der lerneffekt war enorm!
Zitat:
Original geschrieben von FighterOne
Naja, den Chef einzusetzen in den Fragebogen ist deine Pflicht, weil er halter ist. Wer den Wagen gefahren ist zur Tatzeit, findet dann entweder die Polizei oder sonst wer raus, wenn Chef sagt, ja moment, ich bin den wagen da nicht gefahren. Dann wird ermittelt. Falls sich nichts rausfindet, zahlt Chef das Bußgeld und Punkte, als Halter des Wagens, für den er verantworltich ist.
Hi,
im fahrenden Verkehr nein, es gibt in DE Halterhaftung nur für stehenden Verkehr.
Beim ersten Fall dieser Art wird es nicht passieren, aber bei Unfähigkeit die Fahrer zu benennen kann dem Halter ein Fahrtenbuch verordnet werden.
Zitat:
Wenn der Mitarbeiter irgendwas sagen sollte, dann weis ihn doch einfach darauf hin: "Mach deine Fehler nicht zu meinen Problemen!" Wenn er korrekt auto fahren könnte und würde, wäre allen der ärger erspart geblieben. Und wenn der Depp schon mitbekommen hat, dass er geblitzt wurde, hätte er beim chef auch direkt sagen können: wenn was kommt, leite das erstmal an mich weiter ich will jmd. anderen da einsetzen!
-Hat er das gemacht?? Nein?, dann weis ihn darauf hin!
Eigentlich wäre das ganze das Problem der GF gewesen. Sowas (Verantwortlichkeiten und Prozedere bei Bussgeldern) kann man z.B. glasklar im Überlassungsvertrag des Kfz regeln, da weiss dann jeder was es geschlagen hat. Sollten meine Angestellten z.B. auf die Idee kommen, ihr Firmen-Mühlen mit Unterbodenbeleuchtung zu verschönern bekomme ich dafür 3 Punkte -> no way.
bye
Zitat:
Eigentlich wäre das ganze das Problem der GF gewesen. Sowas (Verantwortlichkeiten und Prozedere bei Bussgeldern) kann man z.B. glasklar im Überlassungsvertrag des Kfz regeln, da weiss dann jeder was es geschlagen hat. Sollten meine Angestellten z.B. auf die Idee kommen, ihr Firmen-Mühlen mit Unterbodenbeleuchtung zu verschönern bekomme ich dafür 3 Punkte -> no way.
bye
Wie verhält sich das eigentlich bei Fahrzeugen, bei denen keine Person sondern lediglich eine Firma als Halter eingetragen ist. Gibt ja Vergehen, da bekommen Halter UND Fahrer Punkte. Wie würde es also aussehen dann?
Zitat:
Eigentlich wäre das ganze das Problem der GF gewesen
das hilft dem TE auch nicht mehr bei der konfrontation
Zitat:
Original geschrieben von MickyX
[Wie verhält sich das eigentlich bei Fahrzeugen, bei denen keine Person sondern lediglich eine Firma als Halter eingetragen ist. Gibt ja Vergehen, da bekommen Halter UND Fahrer Punkte. Wie würde es also aussehen dann?
Schau einfach in den Beitrag von pivili (eins über deinem). Da stehts schon drin.
Bei kleineren Firmen der Geschäftsführer, bei größeren der Fuhrparkleiter.
Zitat:
Original geschrieben von teddy3
Schau einfach in den Beitrag von pivili (eins über deinem). Da stehts schon drin.
Bei kleineren Firmen der Geschäftsführer, bei größeren der Fuhrparkleiter.
Ich hab mal als Zivi bei nem Pflegedienst gearbeitet, die hatten knapp 20 Autos die alle auf die Firma liefen. Nehmen wir an ich wäre angehalten worden weil die Reifen abgefahren sind. Mit welcher Berechtigung bekommt dann der Geschäftsführer die Strafe? Der kann ja nicht dauernd alle 20 Karren überprüfen. Ich als Fahrer hingegen kann mich vor Fahrantritt vom Zustand des KFZ überzeugen, und dann notfallls sagen ich fahr nicht damit.
EIgentlich sinnlos, auf Teufel komm raus den Geschäftsführer belangen zu wollen, da keine natürliche Person im Brief eingetragen ist.