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Ausländisches Fahrzeug im Ausland fahren?

Themenstarteram 23. November 2011 um 14:22

Hallo,

würde gerne wissen ob ich ein ausländisches Fahrzeug im nicht EU Ausland (Kroatien) fahren darf?

Ich bin deutscher und lebe in Deutschland + deutscher EU-Führerschein. Darf ich von jemanden privat in Kroatien das Auto fahren??

Beste Antwort im Thema

Klar darfste das, du darfst aber nicht das Auto des kroatischen Bekannten hier in Deutschland bewegen.

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Natürlich darfst du das. Da spricht absolut nichts dagegen, wenn du dafür das Einverständnis des Fahrzeugeigners hast.

Klar darfste das, du darfst aber nicht das Auto des kroatischen Bekannten hier in Deutschland bewegen.

Warum darf er das Auto nicht hier bewegen? Führerscheine sind in doch nicht Fahrzeuggebunden. Sie bestätigen, daß der Inhaber in der Lage ist ein KFZ zu führen, überall auf der Welt. Die Einwilligung des Besitzers vorausgesetzt darf er doch damit auch jedes zugelassene Auto hier führen. Dauerhaft wird es sicher Probleme mit der Einfuhr/Zoll geben, aber das schränkt die Fahrerlaubnis m.E nicht ein.

Gruss Moorteufelchen

am 23. November 2011 um 22:01

Zitat:

Original geschrieben von Moorteufelchen

Warum darf er das Auto nicht hier bewegen? Führerscheine sind in doch nicht Fahrzeuggebunden. Sie bestätigen, daß der Inhaber in der Lage ist ein KFZ zu führen, überall auf der Welt. Die Einwilligung des Besitzers vorausgesetzt darf er doch damit auch jedes zugelassene Auto hier führen. Dauerhaft wird es sicher Probleme mit der Einfuhr/Zoll geben, aber das schränkt die Fahrerlaubnis m.E nicht ein.

Gruss Moorteufelchen

Vorsicht! Ich weiss nicht wie es in Deutschland ist. Aber in anderen Lændern fællst damit in einer Kontrolle ganz schnell auf die Nase. Ich darf z.b. hier bei uns kein Deutsches Auto fahren wenn nicht der Fahrzeughalter mit auf dem Beifahrersitz sitzt. Komme ich in eine Kontrolle wenn ich alleine Unterwegs bin muss ich Strafe zahlen plus die Einfuhrgebuehr Zoll und MwSt. Ob ich Halter bin oder nicht spielt das keine Rolle.

Hallo, sicher gibt es da recht schnell Probleme mit den Steuerbehörden. Ich würde allerdings doch nicht alle adhoc erlassenen Bescheide über Einfuhrsteuer u.ä. so einfach annehmen. Da haben Executive und Judicative doch zum Glück gelegentlich recht unterschiedliche Ansichten wie ein Einzelfall zu bewerten ist.

Der einfache Weg zur Pommesbude in einem im Ausland versicherten Auto führt hier in D. sicher am Ende nicht zur Einfuhrzollabgabe, die Gewerbliche Nutzung dafür schon.

Bussgeld hin oder her, ich denke, daß die Behörden da sicher schnell und gerne einen Grund sehen, das muss aber dann nicht endgültig sein.

Im ganzen sicher ein Problemfall den man sich gerne erspart aber zulässig ist das sicherlich der Globalisierung sei Dank.

LG Moorteufelchen

Die Frage von MMGolfGT ist doch, ob ich (deutscher Staatsbürger) in Kroatien ein Fahrzeug benutzen darf, das in Kroatien nicht zugelassen ist.

Nun, zur Beantwortung dieser Frage ist es sicherlich notwendig, die kroatischen Bestimmungen zu kennen.

Beispiel:

In Dänemark darf eine Person mit Wohnsitz in Dänemark ein in Dänemark nicht mit dänischem Kennzeichen zugelassenes Fahrzeug nicht fahren.

Das gilt m. W. auch in der Schweiz.  In der Schweiz soweit mir bekannt ist, weil das Fahrzeug in der Schweiz - wenn es im schweizerischen Zollausland (also z. B. in der EU) zugelassen ist - schon wegen der Benutzung durch eine in der Schweiz lebende Person zu verzollen ist.

Um sicher zu gehen, ob man in anderen Staaten (egal ob EU-, EWR- oder Drittstaat) mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen  fahren darf, sollte man sich immer bei den dortigen Behörden (Polizei- oder Verkehrsbehörde) erkundigen. Das „Halbwissen“ in diesem oder in anderen Foren wird von den ausländischen Behörden in der Regel nicht akzeptiert.

 

Zitat:

Original geschrieben von ulmamo

Die Frage von MMGolfGT ist doch, ob ich (deutscher Staatsbürger) in Kroatien ein Fahrzeug benutzen darf, das in Kroatien nicht zugelassen ist.

Das ist definitiv erlaubt. Ich mache das jedes Jahr, wenn ich mit meinem Privatwagen nach Kroatien in Urlaub fahre.

Zitat:

Original geschrieben von ulmamo

 

Das gilt m. W. auch in der Schweiz.  In der Schweiz soweit mir bekannt ist, weil das Fahrzeug in der Schweiz - wenn es im schweizerischen Zollausland (also z. B. in der EU) zugelassen ist - schon wegen der Benutzung durch eine in der Schweiz lebende Person zu verzollen ist.

Sorry, das geht jetzt zwar voll in's OT, aber das kann man so nicht stehen lassen...

Zu verzollen ist ein Fahrzeug in der Schweiz erst nach zwei Jahren Nutzung, eventuell nach einem Jahr je nach Kanton.

Quelle: Meine Einfuhrbescheinigung.

Bist Du sicher, oder wurdes Du bisher nur noch nicht "erwischt"? 

Zitat:

Original geschrieben von ulmamo

Um sicher zu gehen, ob man in anderen Staaten (egal ob EU-, EWR- oder Drittstaat) mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen  fahren darf, sollte man sich immer bei den dortigen Behörden (Polizei- oder Verkehrsbehörde) erkundigen.

Das kann man sich sparen. Die Benutzung ist definitiv zulässig, sonst wäre ja nicht einmal Transitverkehr möglich.

Ich bin ziemlich sicher... wobei der Zollbeamte anscheinend nicht alles bezüglich meinem Hintergrund verstanden hat, kommt im endeffekt auf das selbe hinaus.

Der Ablauf ist, dass du an der Grenze (freiwillig oder unfreiwillig) registriert wirst, wenn du mit einem ausländischen Fahrzeug in die Schweiz fährst und dort deinen Wohnsitz hast (kostet 25. sfr).

Ab dann (bzw. ab wann du angiebst das Fahrzeug das erste Mal in die Schweiz eingeführt zu haben) beginnt eine zweijährige Frist in der du mit dem Auto in der Schweiz machen kannst was du willst, die Zollbehörde benachrichtigt jedoch die Gemeinde wo "angemeldet" bist. Der steht es dann frei diese Frist auf ein Jahr zu kürzen, du musst dein Auto u.U. nochmals registrieren.

Wenn man vor hat die Karre länger in der Schweiz zu verwenden, bzw. man nach Ablauf dieser Frist wieder an der Grenze erwischt wird, dann wird es sehr kritisch.

Im Moment schlage ich aber noch mit dem Sachbearbeiter rum, weil Deutschland ja leider nicht so kulant ist, ich aber das Auto gerne in Deutschland andere Leute weiter nutzen lassen würde.

Ciao ;)

Themenstarteram 24. November 2011 um 1:16

Ich glaube mich haben da ein paar falsch verstanden.

Also ich bin deutscher mit Wohnsitz in Deutschland und deutscher EU-Führerschein. Ich hätte die möglichkeit in Kroatien, wenn ich da Urlaub mache, das Auto von Bekannten, kroatische Zulassung, zu fahren bzw zu benutzen. Darf ich das privat-Auto in Kroatien fahren? Mir ist klar dass ich in Deutschland nicht ohne weiteres ein ausländisches Auto fahren darf (Steuerhinterziehung).

In Kroatien darf z.b. kein kroate mein Auto (in deutschland angemeldet) fahren. Das ist streng verboten. Auto wird beschlagnahmt!

Wie ist das eigentlich hier? Darf ein bekannter aus Kroatien der zu Besuch kommt mein Auto fahren?

Ja und ja.. wurde doch erklärt.

In den meisten Ländern gelten Restriktionen (Vor allem wegen Steuer und Versicherung) hauptsächlich für die Einwohner, der Transit oder Tourismus kann fahren womit er will.

Sonst dürfte meine Freundin nie nach DK (von Dtld. aus) zur Arbeit gefahren sein.

ABER: Uns haben DK-Bekannte und auch eine dänische Arbeitskollegin erklärt, daß es auch die Zeit ankommt.

Wenn ein Deutscher nach DK zieht, hat er gewöhnlich ein dt. Auto. Er hat eine gewisse Frist in der er es um zu melden und nach zu versteuern hat.

Und wenn ich den neusten Gesprächen von Dtld.->DK Grenzpendlern und auch DK->Dtld. Grenzpendlern richtig interpretiere, kommt es auch auf das Alter der Fahrzeuge bzw. auf die Zulassungsdauer bisher in Deutschland an.

Jeder Leihwagen ist ja eigentlich im Hauptaufenthaltssland (des Fahrzeuges) angemeldet.

Man könnte nie einen Leihwagen im (Auslands-)Urlaub fahren.

 

Ganz genau und landesspiezfisch wissen das aber auch die Botschaften.

 

Viele liebe Grüße

 

-->GreenHeaven

 

Ahhhhhhh - PS:

Viel wichtiger ist aber, ob Du als "fremder" Fahrer auch (mit-) versichert bist?!

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